Zweck der Schlussbesprechung nach der Betriebsprüfung
In der Schlussbesprechung der Betriebsprüfung geht es darum, Sachverhalte zu diskutieren, über die du dir mit dem Prüfer noch nicht einig bist. In diesem Abschluss kannst du gemeinsam mit dem Vertreter des Finanzamts erörtern, wie bestimmte Prüfungsfeststellungen rechtlich zu beurteilen sind und wie sie sich steuerlich auswirken.
Was ihr in diesem Rahmen besprecht, ist noch nicht in Stein gemeißelt. Mit etwas Verhandlungsgeschick kannst du einen Kompromiss mit dem Außenprüfer schließen und die ein oder andere Prüfungsfeststellung noch vom Tisch bekommen. Außerdem lassen sich einzelne Sachverhalte ausräumen, indem du Nachweise oder Argumente lieferst.
Ein typisches Beispiel: Du bist bei der Abschreibung einer Maschine von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgewichen und hast sie schneller abgeschrieben. Die Finanzverwaltung erkennt dies nicht an und kürzt die Abschreibungsbeträge. Du kannst beispielsweise Nachweise über eine besonders intensive Nutzung vorlegen und so belegen, dass die höheren Abschreibungsbeträge gerechtfertigt sind.