Was bei einer Betriebsprüfung in der Gastronomie passiert
Bei einer Betriebsprüfung werden – wie auch in anderen Branchen – alle steuerlich relevanten Vorgänge bzw. Sachverhalte im Unternehmen geprüft. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Steuern, etc. korrekt gemeldet und abgeführt werden.
Als Gastronom solltest du immer auf eine Außenprüfung nach § 193 Abgabenordnung gefasst sein. In dieser Branche kommt sie nämlich besonders häufig vor. Das liegt daran, dass hier besonders viel mit Bargeld gezahlt wird, was es in der Theorie einfacher macht, Steuern zu hinterziehen.
Du hast beim Thema Betriebsprüfung als Gastronom noch einge Fragezeichen im Kopf? Die wichtigsten Fragen zum Ablauf klären wir im Folgenden:
- Wie oft muss ich in der Gastronomie mit einer Betriebsprüfung rechnen?
Eine Betriebsprüfung in der Gastronomie ist eigentlich nichts Besonderes. Im Allgemeinen kommt das Finanzamt alle drei bis fünf Jahre zu dir, teilweise sogar in deutlich kürzeren Abständen. Grund für diese häufigen Prüfungen ist aber nicht speziell deine Buchhaltung, sondern der hohe Bargeldumschlag in der Gastronomie. Die Branche gilt als Risikobranche.
- Kommt die Steuerprüfung unangekündigt?
Im Regelfall bekommst du eine Prüfungsanordnung, die dich über die bevorstehende Betriebsprüfung informiert. Die Finanzbehörde teilt dir etwa zwei bis vier Wochen vorher einen Termin für die Prüfung mit. Unangekündigte Prüfungen können jedoch vorkommen, wenn der Steuerfahndung der Verdacht auf eine Steuerhinterziehung vorliegt, beispielsweise bei unregelmäßigen Steuerzahlungen, hohen Privatentnahmen, jahrelangen Verlusten oder starken Schwankungen in den Umsätzen. Ohne Vorankündigung kommt das Finanzamt außerdem bei einer Umsatzsteuernachschau oder einer Kassennachschau.
- Warum bekomme ich überhaupt eine Betriebsprüfung?
Betriebsprüfungen sind in der Gastronomie ebenso wie in anderen Branchen eine ganz normale Kontrolle, die du nicht fürchten musst. Bei der Steuerprüfung kontrollieren die Experten, ob deine Buchhaltung und Kassenführung korrekt sind oder Fehler aufweisen. Wenn alles in Ordnung ist, gibt es keinen Grund zur Sorge. Eine schlampige oder lückenhafte Buchführung könnte allerdings mit einer Hinzuschätzung und einer Nachzahlung quittiert werden. Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung oder sogar der Entzug der Gaststättenerlaubnis – aber nur, wenn gravierende Mängel vorliegen oder im Wiederholungsfall.
Die wichtigsten Punkte zum Ablauf der Betriebsprüfung in der Gastronomie und anderen Branchen erfährst du auch schnell und einfach in unserem Video:
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