Was ist eine Umsatzsteuer-Nachschau?
Erst seit rund 20 Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Sie wurde mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingeführt, um Vorsteuerbetrug vorzubeugen und eine gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer zu gewährleisten. Seitdem ist diese Betriebsprüfung ist in § 27b UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.
Wichtigstes Merkmal der Umsatzsteuer-Nachschau ist die fehlende Voranmeldung: Der Finanzbeamte steht einfach plötzlich vor deiner Tür und darf unangekündigt deine Geschäftspapiere und Unterlagen rund um die Umsatzsteuer prüfen.
Stellt der Amtsträger Fehler in deiner Buchführung oder in deiner Umsatzbesteuerung fest, folgt die Festsetzung neuer Grundlagen für die Besteuerung. Einen Prüfungsbericht gibt es bei diesem Verwaltungsakt nicht.
Gut zu wissen: Die Umsatzsteuer-Nachschau ist nicht dassselbe wie eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Letztere darf nur nach vorheriger Ankündigung durchgeführt werden und braucht keine besondere Begründung.