Schlussbesprechung der Lohnsteueraußenprüfung
Dein Anspruch auf eine Schlussbesprechung ist gesetzlich geregelt. Diese Chance solltest du dir nicht entgehen lassen. Der Prüfer geht mit dir noch mal Punkt für Punkt alle Feststellungen durch und ihr könnt eure abweichenden Rechtsauffassungen diskutieren. In diesem Rahmen könnt ihr auch einen Kompromiss schließen. Der Prüfer verzichtet beispielsweise auf einige Prüfungsfeststellungen – und du verzichtest im Gegenzug darauf, Einspruch einzulegen. So gewinnt ihr beide: Deine Nachzahlung fällt geringer aus und der Prüfer muss keine Stellungnahme zum Einspruch schreiben.
An der Schlussbesprechung nehmen der Steuerpflichtige und der Prüfer als Vertreter der Finanzbehörde teil. Du kannst auf Wunsch deinen Steuerberater oder den Lohnbuchhalter hinzuziehen. Gibt es noch strittige Punkte, solltest du darauf bestehen, dass der Vorgesetzte des Prüfers (z. B. der Sachgebietsleiter) dabei ist. So lassen sich abschließende Entscheidungen herbeiführen.
Mehr dazu, wie der Termin abläuft und worauf du achten solltest, erfährst du in unserem Beitrag zur Schlussbesprechung.