Definition und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
Die Lohnsteuer-Nachschau ist eine spezielle Form der Betriebsprüfung, die das Finanzamt erst seit einigen Jahren nutzen kann. Sie wurde im Juni 2013 mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 13, 1809) eingeführt und in § 42g EStG verankert. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, mit dem steuererhebliche Sachverhalte im Bereich der Lohnbuchhaltung zeitnah aufgeklärt werden sollen.
Diese Punkte solltest du zur Lohnsteuer-Nachschau unbedingt wissen:
- Es handelt sich nicht um eine Außenprüfung nach §§ 193 ff. Abgabenordnung.
- Der Amtsträger überprüft die lohnsteuerrechtlichen Verhältnisse deines Unternehmens, also alle Sachverhalte rund um die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.
- Es gibt keine Prüfungsanordnung, die Kontrolle erfolgt unangekündigt.
- Der Amtsträger kontrolliert zwar keine sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte. Die Lohnsteuer-Nachschau kann aber gleichzeitig mit einer Sozialversicherungsprüfung stattfinden.
- Die Lohnsteuer-Nachschau kann bei jedem Arbeitgeber durchgeführt werden, ebenso bei Unternehmen, bei denen noch festzustellen ist, ob sie Arbeitgeber sind. Ausgenommen sind jedoch Privathaushalte.
Dabei sieht sich der Prüfer an, ob dein Unternehmen Arbeitgeber ist, welche und wie viele Personen als Arbeitnehmer gelten, wie hoch die Löhne sind, ob du alle lohnsteuerrechtlichen Sachverhalte richtig eingeschätzt und die Lohnsteuer korrekt abgeführt hast und ob du die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) richtig anwendest.
Die Lohnsteuer-Nachschau wurde speziell geschaffen, um Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit vorzubeugen.