Arithmetisch-degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine der wichtigeren Abschreibungsmethoden zur Erfassung der Abnutzung deines Anlagevermögens. Ein zugegeben nur selten zur Anwendung kommender Sonderfall ist die arithmetisch-degressive Abschreibung. In diesem Beitrag erfährst du, wie du diese Variante richtig verwendest und wie du den Degressionsbetrag berechnest.
Was ist die arithmetisch-degressive Abschreibung?
Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung von Vermögensgegenständen verringert sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um denselben Degressionsbetrag. So erreichst du in den ersten Jahren eine hohe Anfangsabschreibung und damit einen Steuervorteil. Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist eine selten genutzte Sonderform der degressiven Abschreibung.
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung bleibt der Abschreibungssatz konstant. Der Abschreibungsbetrag hingegen sinkt von Jahr zu Jahr. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur geometrisch-degressiven Abschreibung.
Aktuelle Rechtslage: Besonderheiten in Steuerrecht und Handelsrecht
Die degressive Abschreibung wurde zum 1. Januar 2011 abgeschafft. Mit dem Zweiten und Vierten Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber sie jedoch wieder in Kraft gesetzt, um Unternehmen während der Krise zu Investitionen anzuregen. Für zwischen dem 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2022 angeschaffte Anlagegüter kannst du die Abschreibungsmethode nach § 7 Abs. 2 EStG deshalb nutzen.
Das Recht auf degressive Abschreibung wurde mit dem Wachstumschancengesetz zudem verlängert für Anlagegüter, die zwischen 01.04. und 31.12.2024 gekauft werden.
Arithmetisch-degressive Abschreibung: Formel zur Berechnung des Abschreibungsbetrags
Um den Degressionsbetrag zu berechnen, nutzt du die folgende Formel:
Degressionsbetrag = (Anschaffungskosten – Restbuchwert) : Summe der Nutzungsjahre
So gehst du bei der Berechnung des Abschreibungssatzes vor:
- Schritt: Setze die Zahlen in die Formel ein und berechne so den Degressionsbetrag für das Wirtschaftsgut. Für die Summe der Nutzungsjahre rechnest du alle Jahre der Nutzungsdauer zusammen, also zum Beispiel bei vier Jahren: 1 + 2 + 3 + 4.
- Schritt: Multipliziere den Degressionsbetrag mit den Jahresnummern in umgekehrter Reihenfolge (4, 3, 2, 1). Aus dieser Rechnung ergeben sich die Abschreibungsbeträge der einzelnen Jahre.
- Schritt: Nun kannst du die Restbuchwerte des Wirtschaftsguts ermitteln, indem du die Abschreibungsbeträge zunächst von den Anschaffungskosten und in den Folgejahren vom Restbuchwert des vorangegangenen Jahres abziehst.
Beispiel zur Berechnung der arithmetisch-degressiven Abschreibung
Zugegeben: Ganz einfach ist die arithmetisch-degressive Abschreibung nicht zu berechnen. Das folgende Beispiel hilft dir, die Berechnung nachzuvollziehen.
Du schaffst eine Maschine im Wert von 120.000 Euro (netto) an. Die Nutzungsdauer beträgt sieben Jahre. Durch die Abnutzung wird sie dann noch einen Restwert von 30.000 Euro haben. Anhand der Formel ermittelst du den Degressionsbetrag:
Degressionsbetrag = (120.000 Euro – 30.000 Euro) : (7 + 6 + 5 + 4 + 3 + 2 + 1) = 3.214,29 Euro
Nun kannst du die Abschreibungsbeträge und Restbuchwerte für deine Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens berechnen:
Arithmetisch-degressive Abschreibung buchen
Um die Abschreibung zu buchen, benötigst du ein Abschreibungskonto, beispielsweise „Abschreibungen auf Sachanlagen“. Zunächst verbuchst du den Kauf des Vermögensgegenstandes auf das betreffende Bestandskonto:
Damit die Abschreibung erfolgswirksam wird, musst du sie auf ein Aufwandskonto für Abschreibungen umbuchen:
Beispiel zur Buchung der arithmetisch-degressiven Abschreibung
In dem genannten Beispiel würdest du folgendermaßen buchen:
Kauf der Maschine
Buchung der Abschreibung zum Ende des Jahres (= Abschreibungssatz des ersten Jahres)
Sonderform: die digitale Abschreibung
Bei der digitalen Abschreibung werden der Abschreibungsbetrag und der Degressionsbetrag so gewählt, dass zum Ende der Nutzungsdauer genau der Restwert 0 Euro erreicht wird. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag zur digitalen Abschreibung.
Die lineare und degressive Abschreibung als Mischform
Da du mit der arithmetisch-degressiven Abschreibung im Regelfall nicht vollständig abschreibst, ist es nach § 7 Abs 3 EStG möglich, während der Laufzeit auf die lineare Abschreibung mit gleichbleibenden Abschreibungssätzen zu wechseln. In unserem Beitrag zu den Abschreibungsmethoden erklären wir dir, wie es funktioniert.