Steuererklärung als Einzelunternehmer - Darauf müssen Einzelunternehmer achten!
Steuerliche Themen wie beispielsweise die Steuererklärung für Einzelunternehmer spielen bei der Gründung von einem Unternehmen eine wichtige Rolle. Gerade die Rechtsform als Einzelunternehmen ist sehr gefragt und beliebt, weil sie doch für dich als Gewerbetreibenden aus steuerlicher Sicht mitunter die einfachste Form ist. Was für dich beim Thema Steuererklärung Einzelunternehmer alles wichtig ist und was du beachten musst, erfährst du ausführlich, wenn du diesen Artikel weiterliest.
Einzelunternehmer – Wer ist Einzelunternehmer?
Wenn du dich selbstständig machen willst und ein Unternehmen gründen willst, dann stehst du in deiner Planungsphase vor der Frage, welche Rechtsform du für dein Unternehmen wählen sollst. Die verschiedenen Rechtsformen in Deutschland sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und du musst hier folgende Unterscheidung treffen:
- Einzelunternehmen
- Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GmbH oder die AG
- Personengesellschaften wie beispielsweise die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz und einfach nur GbR genannt
Als Einzelunternehmer zählst du dann, wenn du eine selbstständige Person bist und ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich tätig bist. Diese Tätigkeiten werden nur von dir allein ausgeübt. Bist du als Einzelunternehmer Gewerbetreibender, dann brauchst du zusätzlich noch einen Gewerbeschein. Diesen musst du im Rahmen der Gründung deines Einzelunternehmens beim für dich zuständigen Gewerbeamt beantragen.
Haftung als Einzelunternehmer:
Gegenüber anderen Rechtsformen gibt es als Einzelunternehmen auch Unterschiede beim Thema Haftung. Verursachst du bei der Ausübung deiner Tätigkeit Schäden oder bekommst mit deinem Einzelunternehmen finanzielle Schwierigkeiten, dann musst du mit deinem Privatvermögen haften. Im Gegensatz zu einer GmbH gibt es für das Einzelunternehmen keine Haftungsbeschränkung.
In diesem Video erfährst du noch mehr über das Thema Einzelunternehmer sowie dessen Gründung und Haftung:
Gewinnermittlung durch die EÜR
Als Einzelunternehmer kannst du eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Abgekürzt wird diese einfach nur mit EÜR bezeichnet. Dies gilt aber nur dann, wenn du nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz oder nicht mehr als 80.000 Euro Gewinn zu verzeichnen hast. Mit deiner Steuererklärung für Einzelunternehmer gibst du diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Anlage EÜR ab. Hast du einen Umsatz oder einen Gewinn, der über diesen genannten Beträgen liegt, dann gilt für dich die Buchführungspflicht. Das bedeutet für dich, dass du in diesem Fall eine Bilanz erstellen musst. Eine Ausnahme stellt hier allerdings der Freiberufler dar. Für Freiberufler gilt keine Grenze und sie dürfen immer eine EÜR erstellen. Der Kleingewerbetreibende stellt eine weitere Ausnahme dar.
Kleinunternehmerregelung für Einzelunternehmer
Auch als Kleinunternehmer kannst du bei der Einkommensteuererklärung eine EÜR an das Finanzamt abgeben. Dies gilt aber nur, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und das Finanzamt auch dementsprechend nach § 19 UStG als Kleinunternehmer einstuft. Für diese Kleinunternehmerregelung müssen von dir aber auch gewisse Grenzen beachtet werden. Seit dem 01.01.2020 gilt eine erhöhte Umsatzgrenze. Nach dieser Grenze darf dein jährlicher Umsatz nicht mehr als 22.000 Euro betragen. Vor der Erhöhung lag diese Grenze bei 17.500 Euro. Liegst du unter dieser genannten Grenze, brauchst du bei Abgabe deiner Einkommensteuererklärung nicht die Anlage EÜR einreichen, sondern kannst dies formlos machen.
Besteuerung von Einzelunternehmen
Als Einzelunternehmer musst du bestimmte Steuern zahlen. Diese fallen für dich unabhängig von der Höhe von Gewinn und Umsatz an. Diese Steuern musst du auf jeden Fall bezahlen:
- Einkommensteuer und eventuell Kirchensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Die Grundlage für deine Besteuerung stellt aber immer deine Buchhaltung dar. Das bedeutet, dass du alles, was du im Rahmen deiner Tätigkeit einnimmst oder ausgibst, auch genauestens erfassen musst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Für die Höhe deiner Steuern ist es wichtig, dass du deinen Gewinn ermittelst, denn dieser stellt deine Bemessungsgrundlage dar. Mit der Zahlung der oben aufgeführten Steuern muss dir auch klar sein, dass du damit neben der Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung als Einzelunternehmer abgeben musst.
Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer
Bei Gründung einer Personengesellschaft oder mit Gründung von einem Einzelunternehmen wird die Last der Steuerzahlung mithilfe der Einkommensteuererklärung ermittelt. Dazu musst du allerdings im ersten Schritt erst verstehen, wie du das Einkommen überhaupt ermitteln musst, welches du dann tatsächlich versteuern musst. In die Einkommensteuererklärung werden alle deine Einnahmen aus deinen Tätigkeiten auch aus den nicht selbstständigen Tätigkeiten aufgenommen. Hinzu kommen mögliche Einnahmen aus Vermietungen oder eben deine Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit oder aus deiner Gewerbetätigkeit. Folgende Punkte musst du dabei beachten:
- Für deine Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer musst du für die Erfassung deiner Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Anlage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) nutzen. Du kannst alle Vorlagen direkt über das Portal ELSTER nutzen, welches dir das Finanzamt kostenlos zur Verfügung stellt. Tipp: Berechne die Posten der Anlage EÜR in Elster ganz einfach vorab mit unserer kostenlosen EÜR Vorlage für Excel.
- Hast du pro Jahr weniger Umsatz als 22.000 Euro, brauchst du die Anlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht ausfüllen, sondern kannst dies formlos seiner Einkommensteuererklärung beilegen. Oft ist dies der Fall, wenn du beispielsweise nur nebenberuflich deine Selbstständigkeit ausübst.
- Bei der Erfassung deiner Einkünfte musst du beachten, dass auch die sogenannten geldwerten Vorteile zum Einkommen gehören. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du als Unternehmer deinen Firmenwagen auch für die private Nutzung heranziehst.
Deine Steuerpflicht für die Einkommensteuer beginnt mit dem Erreichen des sogenannten Existenzminimums. Überdies hast du einen gewissen Steuerfreibetrag pro Jahr. Bist du alleinstehend, dann liegt dieser Freibetrag bei 9.744 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten oder bei eingetragenen Lebenspartnern 19.488 Euro. Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, wird bei der Einkommensteuer zur Versteuerung herangezogen.
Klingt kompliziert? Dann nutze doch einfach unseren kostenlosen Einkommensteuer-Rechner. Darin wird der Steuerfreibetrag automatisch berücksichtigt und du erhältst mit nur wenigen Klicks die voraussichtliche Höhe deiner zu zahlenden Einkommensteuer. Probier es gleich mal aus!
Steuererklärung für die Umsatzsteuer
Wie jeder andere Unternehmer bist auch du als Einzelunternehmer zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Im Verlauf des Jahres musst du außerdem jeden Monat an das Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln. Die Umsatzsteuer für Einzelunternehmer ist nur dann keine Pflicht, wenn du der Kleinunternehmerregelung unterliegst. In diesem Fall wird immer die enthaltene Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnet und an das Finanzamt abgeführt. Die jährliche Umsatzsteuererklärung hat den Zweck, dass eine ordnungsgemäße Abführung der Umsatzsteuer überprüft wird. Diese Überprüfung kann dazu führen, dass du entweder eine Nachzahlung leisten musst oder ob du eine Rückerstattung vom Finanzamt bekommst.
Steuererklärung für die Gewerbesteuer
Jeder angemeldete Betrieb unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Gewerbesteuer. Diese Steuer wird allerdings immer von der Gemeinde erhoben, in der du mit deinem Unternehmen deinen Sitz hast. Aus diesem Grund ist die Gewerbesteuer auch nicht einheitlich. Führst du ein Einzelunternehmen als Freiberufler, dann bist du von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Das bedeutet, dass du in diesem Fall auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben musst. Allerdings müssen beim Thema Gewerbesteuer von dir einige Punkte beachtet werden.
- Mit einem Einzelunternehmen oder auch mit einer Personengesellschaft bist du erst dann zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet, wenn dein jährlicher Unternehmensgewinn einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro übersteigt. Erst für den Fall, dass der Gewinn höher ist, wird die zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt. Du kannst für den Fall, dass du Gewerbesteuer zahlen musst, diese aber in der Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer anrechnen und damit deine Einkommensteuer mindern.
- Eine Kapitalgesellschaft wie beispielsweise AG, GmbH oder UG genießt keinen Freibetrag in der Steuererklärung für die Gewerbesteuer.
Steuerberechnung durch Steuerhebesatz
Die Gewerbesteuer wird mit einem sogenannten kommunalen Hebesatz berechnet. Jede Stadt und jede Gemeinde ist berechtigt, ihren Gewerbesteuerhebesatz selbst durch eine eigene Satzung festzulegen. Dabei solltest du wissen, dass dieser Hebesatz mit der Attraktivität der Gemeinde steigt. Heißt konkret, je attraktiver die Gemeinde, desto höher der Hebesatz. So hat beispielsweise die beschauliche Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz aktuell einen Hebesatz von 900 Prozent und liegt damit in der Rangliste der teuersten Gemeinden und Städten weit voraus in Führung. Um die Höhe deiner Gewerbesteuer berechnen zu können, brauchst du vier Größen.
- Deinen voraussichtlichen Unternehmensgewinn
- Deinen Freibetrag, der in der Regel bei 24.500 Euro liegt
- Deine Steuermesszahl, die für das ganze Land bei 3,5 Prozent liegt
- Deinen Gewerbesteuerhebesatz, der von deiner Gemeinde gültig ist
Fristen der Steuererklärung für Einzelunternehmer
Gibst du deine Einkommensteuererklärung als Einzelunternehmer selbst ab, musst du für die Abgabe der Steuererklärung Fristen beachten. Die gesetzte Frist ist in diesem Fall immer der 31. Juli des folgenden Jahres. Das bedeutet, wenn du deine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben willst, dann endet deine Frist am 31. Juli 2022.
Lässt du aber die Einkommensteuer für Einzelunternehmer von einem Lohnsteuerhilfeverein oder von deinem Steuerberater machen, hast du eine längere Frist. In unserem Beispiel wäre dann der Abgabetermin am 31.12.2022. Für diese verlängerte Frist musst du aber keine gesonderte Fristverlängerung beantragen. Gibst du eine Steuererklärung selbst ab, dann kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Liegen dafür plausible Gründe vor und das Finanzamt genehmigt dir eine Fristverlängerung, dann ist die Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer bis spätestens zum 30. September abzugeben. Du musst aber darauf achten, dass du diesen Antrag auf jeden Fall vor dem 31. Juli stellst. Tust du das nicht, kann es durchaus passieren, dass du eine Strafzahlung, auch Versäumniszuschlag zahlen musst. Fällt die Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist der Stichtag immer der nächste Werktag.
Absetzen bei der Steuererklärung – aber was?
Als Einzelunternehmer kommst du nicht daran vorbei, dass du Steuern zahlen musst. Aber mal ehrlich. Wer zahlt schon gerne zu viel davon und will nicht sparen, wo es nur geht. Deshalb solltest auch du bei deiner Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer auf Möglichkeiten achten, was du alles von der Steuer absetzen kannst. Was genau kannst du steuerlich geltend machen?
- Absetzen von Fahrtkosten und Reisekosten. Dies ist auch für den Kleinunternehmer möglich.
- Absetzen von Bewirtungskosten. Allerdings musst du immer darauf achten, dass diese plausibel sind und in ihrer Höhe auch angemessen ausfallen.
- Absetzen von Geschenken für Geschäftspartner oder Arbeitnehmer.
- Auf keinen Fall solltest du den sogenannten Investitionsabzugsbetrag vergessen. Dieser Betrag ist für dich vor allem in den Jahren wichtig, in denen deine Geschäftskasse richtig gut geklingelt hat. Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du dafür sorgen, dass dein Betriebsvermögen niedriger besteuert wird. Dieser Betrag gilt in erster Linie für bewegliches Betriebsvermögen und das von dir als Anlage genutzt wird. Ausgeschlossen vom Investitionsabzugsbetrag sind beispielsweise Waren, die dem Wiederverkauf dienen oder Patente etc. Wichtig ist, dass ein anzuschaffender Gegenstand zukünftig mindestens zu einem Satz von 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Ansonsten kannst du den Investitionsabzugsbetrag nicht geltend machen.
Hier nochmals für dich auf einen Blick und leicht überschaubar, was du absetzen kannst:
- Fahrtkosten
- Reisekosten
- Kosten für Bewirtung
- Kosten für Geschenke an Geschäftspartner oder an deine Arbeitnehmer
- Investitionsabzugsbetrag
Steuerlast reduzieren & steuerliche Vorteile nutzen
Einige steuerliche Vorteile hast du auf jeden Fall mit einem Kleingewerbe. Du solltest diesen Status auf jeden Fall so lange behalten, bis du vom Finanzamt zur Änderung von diesem Status aufgefordert wirst. Im Klartext heißt das, dass du ein Kleingewerbe betreibst, wenn du zwar selbstständig bist, deinen Betrieb aber nicht ins Handelsregister eintragen musst. Das HGB, das Handelsgesetzbuch, hat für das Kleingewerbe eine eindeutige Definition. Ein Kleingewerbe ist, wenn "das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert".
Fazit
Es steht außer Frage, dass du eine Einkommensteuererklärung als Einzelunternehmer abgeben musst. Allerdings gibt es hier ein paar Dinge, die sich nicht so einfach berechnen lassen. Du musst neben der Einkommensteuererklärung in der Regel auch eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Du hast aber als Einzelunternehmer einige Möglichkeiten, um deine Steuerlast auch zu minimieren. Dies gilt vor allem dann, wenn du ein Kleingewerbe betreibst. Wichtig ist, dass du Fristen bei der Abgabe deiner Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer beachtest.