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Partnerschaftsgesellschaft: So gründen Freiberufler gemeinsam

Aktualisiert am
04
.
03
.
2025
Person hält Laptop und eine Tasse Kaffee bei der Gründung ihrer Partnergesellschaft

Für die Angehörigen freier Berufe gelten einige Besonderheiten, beispielsweise was die Buchführung oder die Gewerbesteuer angeht. Für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler gibt es daher eine besondere Rechtsform, die den speziellen Anforderungen Rechnung trägt: die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was eine PartG ist, wie die Gründung der Partnerschaftsgesellschaft abläuft und mit welchen Gründungskosten du rechnen musst.

Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine spezielle Rechtsform, die ausschließlich Freiberuflern offensteht. Sie eignet sich bestens für Angehörige freier Berufe, die im Team gründen wollen. Dazu zählen etwa Journalisten, Architekten oder Anwälte. Ähnlich wie bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften die Partner unbeschränktund persönlich mit ihrem Privatvermögen. Ebenso wie freiberufliche Soloselbständige sind die Partner einer Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuer befreit. Geregelt ist die oft kurz als Partnergesellschaft bezeichnete Rechtsform im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften (PartGG).

Wer kann eine Partnerschaftsgesellschaft gründen?

Nur Freiberufler können eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, steht diese Möglichkeit nicht offen – dafür gibt es die OHG, die KG und andere Rechtsformen (z. B. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG). Möglich ist die PartG also für alle Selbständigen, die zu den Katalogberufen nach § 18 EStG gehören. Dazu gehören bestimmte

  • Heilberufe (z. B. Ärzte, Heilpraktiker),
  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare),
  • naturwissenschaftliche und technische Berufe (z. B. Architekten, Sachverständige) und
  • Kulturberufe (z. B. Journalisten, Schriftsteller).

Welche Berufszweige genau zu den freien Berufen zählen, erfährst du in unserem Lexikonartikel zum Freiberufler.

Vorteile und Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft

Passt die Gründung der Partnerschaftsgesellschaft zu dir? Das findest du am besten heraus, indem du die Vor- und Nachteile der Gesellschaftsform abwägst:

Vorteile Nachteile
  • kein bestimmtes Mindestkapital erforderlich
  • Befreiung von der Gewerbesteuer
  • einfache Gründung
  • Auflösung mit geringen Formalitäten möglich
  • keine Beeinträchtigung des Freiberuflerstatus
  • keine doppelte Buchführung
  • Buchführung mit Ist-Versteuerung möglich
  • nur für freie Berufe zugänglich
  • unbeschränkte Haftung für eigene Aufträge
  • Namensänderung nötig, wenn sich Partner ändern
  • automatisches Ausscheiden von Partnern, wenn sie als gewerbetreibend eingestuft werden

Voraussetzungen für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft

Es gibt nicht viele Voraussetzungen, die du für eine PartG erfüllen musst. Diese Punkte solltest du erfüllen:

  • mindestens zwei Gründer (nur natürliche Personen)
  • freiberufliche Berufsausübung
  • Eintragung in das Partnerschaftsregister
  • Abschluss eines Partnerschaftsvertrags (keine Formvorschriften)

Anleitung: Partnerschaftsgesellschaft gründen

Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist relativ einfach, da es nur wenige Anforderungen und Formalitäten gibt. Die folgenden Schritte zeigen dir, worauf du dabei achten solltest.

Investiere Zeit in Planung und Vorbereitung

Ehe du mit der Gründung deiner Partnerschaftsgesellschaft durchstartest, solltest du das gesamte Konzept auf die Probe stellen und deine Geschäftsidee sowie die geplante Struktur der Gesellschaft durchdenken. Die folgenden Leitfragen helfen dir dabei:

  • Wie hebt sich die Geschäftsidee vom Wettbewerb ab?
  • Welche Zielgruppe adressiert die Geschäftsidee?
  • Welche Nachfrage besteht nach der angebotenen Leistung?
  • Wer übernimmt welche Rolle (z. B. in der Geschäftsführung)?
  • Welche Ziele verfolgen die Partner und sind diese kompatibel?
  • Wie treffen die Partner Entscheidungen?
  • Wie viel Zeit und Energie können die Partner in das gemeinsame Unternehmen einbringen?

Fasse die wichtigsten Informationen zur Partnerschaftsgesellschaft in einem Businessplan zusammen. Er verbessert deine Chancen bei der Beantragung eines Kredits oder von Fördermitteln und gibt dir außerdem einen Rahmen für den Ablauf der ersten Monate nach deiner Gründung der Partnerschaftsgesellschaft.

Tipp:

Mit der richtigen Basis ist es nicht schwierig, einen Businessplan zu erstellen. Nutze einfach die kostenlose Businessplan-Vorlage von sevdesk. Einfach ausfüllen und schon fertig!

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Überlege dir einen passenden Namen für die PartG

Der Firmenname der Partnerschaftsgesellschaft muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen, dein Unternehmen also eindeutig von Wettbewerbern abheben. Er muss den Nachnamen mindestens eines Partners und außerdem den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ (§ 2 Abs. 1 PartGG) enthalten. Außerdem müssen die Bezeichnungen aller vertretenen Berufe enthalten sein (z. B. „Meyer und Partner, Architekten und Ingenieure“)

Tipp: Brauchst du noch Ideen für kreative Firmennamen? Nutze den kostenlosen Firmennamen-Generator von sevdesk, gib ein paar Schlagworte zu deinem Business ein und schon bekommst du bis zu 20 kreative Namensvorschläge.

Lege im Partnerschaftsvertrag alle Formalitäten fest

Der Partnerschaftsvertrag ist das Gegenstück zum Gesellschaftsvertrag bei anderen Rechtsformen und regelt die wichtigsten Details zu eurer Partnerschaftsgesellschaft-Gründung. Früher war in § 3 PartGG geregelt, dass der Partnerschaftsvertrag schriftlich geschlossen werden musste. Auch einige Inhalte waren vorgegeben. Zum 1. Januar 2024 wurde das Recht der Personengesellschaften neu geregelt. Seitdem ist diese Vorgabe entfallen und du kannst den Partnerschaftsvertrag formfrei abschließen.

Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, empfehlen wir dir dennoch die Schriftform. Außerdem solltest du im Vertrag diese Inhalte regeln:

  • Name und Sitz der Partnerschaftsgesellschaft
  • Name und Anschrift sowie Berufsausübung aller Partner
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • Rechtsverhältnisse untereinander
  • Berufshaftung
  • Kapitaleinlage
  • Gewinnverteilung
  • Verlustverteilung
  • Ausscheiden von Partnern

Eröffne ein separates Geschäftskonto für die PartG

Ein gesondertes Geschäftskonto ist für Personengesellschaften nicht zwingend erforderlich. Empfehlenswert ist es aber allemal, und das gleich aus mehreren Gründen:

  • Das Finanzamt sieht die Vermischung privater und geschäftlicher Einnahmen und Ausgaben nicht gerne.
  • Auch deine Mitgründer haben ein Interesse an einer ordentlichen Trennung – so können sie sich jederzeit einen Überblick darüber verschaffen, wie das Unternehmen finanziell dasteht.
  • Die meisten Banken sehen es ohnehin nicht gerne, wenn Privatkonten für geschäftliche Ausgaben genutzt werden.

Worauf du bei der Kontoeröffnung achten solltest, liest du in unserem Ratgeber zum Geschäftskonto.

Tipp:

Die Buchungen auf deinem Geschäftskonto erledigt übrigens die sevdesk-Buchhaltungssoftware für dich. Im Online-Banking werden eingehende und ausgehende Zahlungen automatisch zugeordnet und verbucht – einfach auf Knopfdruck.

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Lass dein Unternehmen ins Partnerschaftsregister eintragen

Das Partnerschaftsregister ist das Gegenstück zum Handelsregister, in dem alle Partnerschaftsgesellschaften mit den Partnern eingetragen werden müssen (§ 4 Abs. 1 PartGG). Das kannst du leider nicht selber übernehmen, weil für die Anmeldung zur Eintragung im Partnerschaftsregister eine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Es ist allerdings nicht erforderlich, den Partnerschaftsvertrag selbst notariell beurkunden zu lassen.

Der Notar übernimmt für dich die Eintragung. Dazu musst du nach § 5 PartGG einige Angaben zu deiner Gesellschaft machen:

  • Name der Partnerschaftsgesellschaft in Gründung
  • Sitz der Partnerschaftsgesellschaft
  • Name, Wohnort und Geburtsdatum der Partner
  • Gegenstand der Tätigkeit (z. B. gemeinsame Berufsausübung)
  • ausgeübte Berufe der Partner
  • Vertretungsregelungen

Möchtest du eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eintragen lassen, musst du außerdem einen Nachweis über die dafür abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorlegen (§ 4 Abs. 3 PartGG).

Eine erneute Eintragung im Partnerschaftsregister wird nötig, wenn sich etwas Wesentliches ändert, beispielsweise bei Aufnahme neuer Partner, beim Ausscheiden eines Partners, Veränderungen bei der Vertretung, des Sitzes oder des Namens der PartG.

Gut zu wissen: Früher mussten Personengesellschaften nicht ins Transparenzregister eingetragen werden. Das hat sich 2021 geändert. Seither musst du deine Partnerschaftsgesellschaft auch im Transparenzregister eintragen. Die gute Nachricht ist: Das kannst du unkompliziert selbst  auf der Website des Transparenzregisters erledigen.

Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt

Die Gewerbeanmeldung bleibt dir bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft erspart – schließlich betreibst du kein Handelsgewerbe. Beim Finanzamt musst du dich allerdings dennoch anmelden. Das Finanzamt schickt dir dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Worauf du beim Ausfüllen achten musst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Was kostet die Gründung einer PartG?

Meist belaufen sich die reinen Gründungskosten für eine Partnergesellschaft auf 200 bis 500 Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Notarkosten von etwa 50 bis 200 Euro und der Gebühr für die Eintragung im Partnerschaftsregister von etwa 200 bis 300 Euro. Optional kommen zusätzlich Kosten für die Rechtsberatung oder Steuerberatung bei der Erstellung des Partnerschaftsvertrags. Denke allerdings bei der Planung der Gründungskosten auch an die laufenden Ausgaben deines Unternehmens in den ersten Monaten

Tipp: Die Gründungskosten kannst du als Betriebsausgaben geltend machen. Erfasse sie gleich unkompliziert mit den praktischen Funktionen einer professionellen Buchhaltungssoftware wie sevdesk und behalte von Anfang an deine Finanzen im Griff.

Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft

Die Berufshaftung ist bei der Partnerschaftsgesellschaft etwas spezieller geregelt als bei anderen Rechtsformen:

  • Unbeschränkte Haftung: Bei der Gründung einer normalen Partnerschaftsgesellschaft haftet einerseits die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen gegenüber Gläubigern, andererseits aber auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
  • Berufshaftung: Jeder Partner haftet nur für diejenigen Aufträge persönlich mit seinem Privatvermögen, die er selbst bearbeitet hat (§ 8 Abs. 2 PartGG).
  • Haftungsbeschränkung: Eine Partnerschaftsgesellschaft kann in Form einer PartGmbB mit beschränkter Berufshaftung (mbB) gegründet werden. Dafür muss aber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme abgeschlossen werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nur, wenn dem Schaden eines Gläubigers tatsächlich ein Fehler in der Berufsausübung zugrunde liegt. Für bestimmte Berufe ist eine Haftungsbeschränkung in Zusammenhang mit einer gesetzlich verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung geregelt (§ 8 Abs. 3 PartGG). Fällst du unter einen dieser Berufe und schließt die entsprechende Versicherung ab, erreichst du auch ohne Gründung einer Gesellschaft mbB eine Haftungsbeschränkung.

Rechte und Pflichten der Partner

Mit deiner Beteiligung an einer Partnergesellschaft erwirbst du gewisse Rechte, gehst aber auch Verpflichtungen ein. Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Rechte Pflichten
  • Anteil am Gewinn der PartG
  • Stimmrecht (einstimmig zu fassende Entscheidungen)
  • Kontrollrechte über alle Angelegenheiten der Gesellschaft
  • Anspruch auf Aufwendungsersatz
  • Widerspruchsrecht bei der Geschäftsführung
  • Entnahmerecht
  • Wettbewerbsverbot
  • Treuepflicht

Steuern und Buchführung bei der Partnerschaftsgesellschaft

Bei der Besteuerung und Buchführung gibt es für die Partner einer Partnergesellschaft analog zum solo-selbständigen Freiberufler einige Erleichterungen. Diese Verpflichtungen treffen dich als Partner einer PartG oder PartGmbB:

  • Alle Partner zahlen Einkommensteuer entsprechend der Gewinnverteilung mit ihrem persönlichen Steuersatz. Die Partnergesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig.
  • Die Partnergesellschaft muss auf ihre Umsätze Umsatzsteuer entrichten.
  • Es fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du Lohnsteuer abführen.

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist nicht buchführungspflichtig. Du darfst deine Einnahmen und Ausgaben daher recht einfach mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (einfache Buchführung).

Tipps zur Steuerplanung für Partner

Damit bei der Besteuerung deiner Partnerschaftsgesellschaft alles richtig läuft, geben wir dir einige Tipps an die Hand:

  • Achte darauf, dass die Gesellschaft nicht zu viele „gewerbeähnliche“ Tätigkeiten ausführt, sonst könnten die steuerlichen Privilegien entfallen. Es gilt eine Grenze von 3 Prozent des Jahresumsatzes, höchstens 24.500 Euro.
  • Falls du freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten ausüben möchtest, kann es sich lohnen, diese auf mehrere Unternehmen aufzuteilen. Entfällt der Freiberuflerstatus, scheidest du automatisch aus der Partnerschaftsgesellschaft aus.
  • Triff im Partnerschaftsvertrag klare Regelungen zur Gewinnverteilung. Das erspart spätere Streitigkeiten.
  • Schwanken deine Einkünfte von Jahr zu Jahr stark? Du kannst jederzeit die Steuervorauszahlungen anpassen.
  • Ziehe frühzeitig einen Steuerberater hinzu, um steuerlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Alternativen zur Partnerschaftsgesellschaft

Als Freiberufler kannst du alternativ zur Partnerschaftsgesellschaft viele andere Rechtsformen nutzen, die auch Gewerbetreibenden offenstehen (nicht jedoch die OHG und die KG, da sie nur von Kaufleuten gegründet werden dürfen). Die wichtigsten Alternativen vergleicht die folgende Tabelle:

Übrigens: Auch wenn du deine Partnerschaftsgesellschaft bereits gegründet hast, kannst du sie in eine PartGmbB umwandeln. Dies erfordert eine angepasste Eintragung im Partnerschaftsregister, die erneute notarielle Beglaubigung und den Abschluss der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung.

  PartG Einzelunternehmen GbR GmbH UG
Haftung persönlich; Berufshaftung nur für die eigenen Fehler unbeschränkt und persönlich unbeschränkt und persönlich beschränkt auf Gesellschaftsvermögen beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Gründung einfach sehr einfach einfach komplex aufwändiger
Mindestkapital - - - 25.000 Euro 1 Euro
Anzahl Gründer mindestens 2 Gründer nur für 1 Person mindestens 2 Gründer mindestens 2 Gründer ab 1 Person
Ansehen hohes Vertrauen abhängig vom persönlichen Ruf des Inhabers abhängig vom Ruf der Gesellschafter hohes Ansehen in der Wirtschaft und bei Banken professioneller Eindruck, aber geringeres Ansehen als die GmbH
Gesellschaftsvertrag Pflicht ja (Partnerschaftsvertrag) nein nein ja, ggf. mit Musterprotokoll ja, ggf. mit Musterprotokoll

Auflösung einer Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft aufzulösen, ist recht einfach. Es gibt verschiedene Gründe, warum dies erforderlich sein kann:

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Beschluss der Partner über die Auflösung
  • gerichtliche Anordnung der Auflösung
  • Gründung für einen befristeten Zeitraum

Besteht die Gesellschaft nur aus zwei Freiberuflern, führt auch das Ausscheiden eines einzelnen Gesellschafters zur Auflösung. Das kann etwa beim Verlust des Freiberuflerstatus, bei Tod oder Kündigung der Fall sein.

Zusammenfassung zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft bietet Freiberuflern die Chance, sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenzuschließen. Die Unternehmensform ist speziell auf die Rechtsverhältnisse von Freiberuflern abgestimmt und dient dazu, das individuelle Risiko auf mehrere Schultern zu verteilen.

Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, eine PartGmbB zu gründen. Ihre Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen und eine eigens dafür abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Nutzbar ist die Partnerschaftsgesellschaft allerdings nur für Freiberufler. Verliert einer der Partner seinen Status als Freiberufler, scheidet er automatisch aus dem Zusammenschluss aus.

Häufige Fragen zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft

Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
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