Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen: So sparst du 2025 bares Geld!

Ob geschäftliche Telefonate oder berufliche Online-Recherchen – Telefon- und Internetkosten gehören für Selbstständige oder angestellte Arbeitnehmer im Homeoffice zum Arbeitsalltag. Doch wusstest du, dass du deine Internetkosten und Telefonkostenkosten in der Steuererklärung geltend machen kannst? Hier erfährst du, wer Telefonkosten und Internetkosten von der Steuer absetzen kann, welche Möglichkeiten es dafür gibt und welche Nachweise das Finanzamt verlangen kann.
Kann ich Telefonkosten und Internetkosten steuerlich absetzen?
Ja, in vielen Fällen sind Telefonkosten und Internetkosten von der Steuer absetzbar – allerdings nur, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Das bedeutet, dass du dein Telefon und Internet nicht nur privat nutzt, sondern auch für dienstliche Zwecke, etwa für geschäftliche Telefonate, Videokonferenzen oder berufliche Recherchen.
Damit du in deiner Steuererklärung Telefonkosten und Internetkosten als Werbungskosten (Privatpersonen bzw. Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) geltend machen kannst, gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale Berechnung oder den Einzelnachweis.
- Die Pauschale für Internet- und Telefonkosten erlaubt es dir, in der Steuererklärung 20 Prozent deiner Gesamtkosten abzusetzen, jedoch maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr. Diese Variante ist besonders einfach, da du deine Telefonkosten absetzen kannst, ohne detaillierte Nachweise über die berufliche Nutzung erbringen zu müssen.
- Alternativ kannst du per Einzelnachweis genau dokumentieren, wie viel Prozent deiner Telefon- und Internetkosten beruflich angefallen sind. Diese Methode erfordert etwas mehr Aufwand, kann sich aber lohnen, wenn dein beruflicher Anteil von Internet- und Telefonkosten höher als die Pauschale ist – in der Steuererklärung kannst du die Kosten in diesem Fall unbegrenzt absetzen.
Wer kann Telefonkosten und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können alle Personen Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen, egal ob Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Angestellte – allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist in allen Fällen, dass die Kosten beruflich veranlasst sind.
Welche Unterschiede es gibt, haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst:
Schauen wir uns jetzt im Detail an, wer Internetkosten und Telefonkosten wie in der Steuererklärung angeben kann:
Wie können Selbstständige Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Für Selbstständige lassen sich Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen, wenn diese als betrieblich veranlasste Ausgaben gelten, also für die geschäftliche Tätigkeit notwendig sind. Es gibt drei Möglichkeiten, diese Kosten abzusetzen:
- Vollständiger Abzug: Wenn ein Anschluss oder ein Gerät zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird, können die Kosten zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das ist der einfachste Fall – besonders, wenn ein separater geschäftlicher Telefon- oder Internetanschluss existiert und du diesen dem Finanzamt nachweisen kannst.
- Anteilige Absetzung mit Einzelnachweis: Falls derselbe Anschluss privat und beruflich genutzt wird, muss der berufliche Anteil belegt werden. Das geht durch eine detaillierte Aufzeichnung über drei Monate, bei der du dokumentierst, wie viel Prozent der Nutzung beruflich anfällt. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel eine anteilige Nutzung von bis zu 50 Prozent. Wenn du dir hinsichtlich dieses Anteils unsicher bist, lohnt sich gegebenenfalls der Gang zum Steuerexperten oder Steuerberater.
- Pauschale Absetzung: Auch Selbstständige können ihre Internet- und Telefonkosten pauschal und ohne Nachweis absetzen, indem sie 20 Prozent der Gesamtkosten angeben – allerdings maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr. Diese Methode spart Aufwand, lohnt sich aber meist nur, wenn der berufliche Anteil niedrig ist.
Wie können Angestellte Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Angestellte können ihre Internetkosten und Telefonkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben – allerdings nur, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dabei gibt es zwei Methoden:
- Pauschale Absetzung: Wer keinen Einzelnachweis erbringen möchte, kann pauschal 20 Prozent der Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen, maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr.
- Einzelnachweis: Falls die beruflichen Kosten höher sind als die Pauschale, kann der berufliche Nutzungsanteil genau nachgewiesen werden. Dazu dokumentierst du über drei Monate hinweg alle dienstlichen Gespräche, inklusive Anrufzeit, Dauer und Gesprächspartner, sowie deine Internetnutzung. Der ermittelte Prozentsatz wird dann auf das gesamte Jahr hochgerechnet.
Die 90 Prozent-Regel gilt für Angestellte nicht in gleicher Weise wie für Selbstständige. Auch wenn du deinen Anschluss fast ausschließlich beruflich nutzt, wirst du in der Regel nicht die vollen Kosten absetzen können, da das Finanzamt eine gewisse private Mitbenutzung unterstellt. Ein separater beruflicher Anschluss wäre hier die Ausnahme, aber in den meisten Fällen müssen Angestellte einen prozentualen Anteil ermitteln.
Wo trägt man die Telefonkosten und Internetkosten in der Steuererklärung ein?
Wo du deine Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung eintragen musst, hängt davon ab, ob du Angestellter oder Selbstständiger bist.
- Angestellte: Arbeitnehmer geben ihre Telefonkosten und Internetkosten als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung an. Hier werden sie unter dem Punkt „Weitere Werbungskosten“ eingetragen.
- Selbstständige: Selbstständige tragen ihre Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz ein. Der Eintrag erfolgt in der Steuererklärung unter Betriebsausgaben für Telekommunikationskosten und Internetkosten. Nutze hierfür gerne die Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR von sevdesk.
Für nebenberuflich Selbstständige gelten Internet- und Telefonkosten als Betriebsausgaben und können ebenso wie bei Selbstständigen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz angegeben werden.
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Zusammenfassung: Telefonkosten & Internetkosten absetzen und Steuern sparen
In vielen Fällen sind Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzbar – ob als Werbungskosten für Angestellte oder als Betriebsausgaben für Selbstständige.
Die pauschale Methode ist hierbei die einfachste und schnellste Möglichkeit, da du Internet- und Telefonkosten ohne Nachweise absetzen kannst. Allerdings ist sie mit 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr begrenzt. Wer höhere berufliche Kosten hat, kann per Einzelnachweis einen größeren Anteil steuerlich geltend machen. Welche Methode für dich am besten geeignet ist, hängt davon ab, wie hoch dein beruflicher Anteil an den Kosten ist und wie viel Aufwand du in deine Steuererklärung stecken möchtest.
Ob mit Pauschale oder mit detailliertem Nachweis – wer seine beruflich genutzten Internet- und Telefonkosten richtig absetzt, kann seine Steuerlast spürbar senken und das Beste für die nächste Steuererklärung herausholen!