Lohnarten-Übersicht: So kannst du Lohnarten korrekt unterscheiden

Dein Personal bekommen von dir Lohn oder Gehalt gezahlt – jedoch ist es nicht bei jedem dieselbe Lohnart. Das klingt vielleicht kompliziert, ist es aber gar nicht. In diesem Beitrag erhältst du eine Übersicht über die verschiedenen Entlohnungsformen und Lohnarten, und wir zeigen dir, wann du das Arbeitsentgelt steuerfrei auszahlen kannst.
Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
Beginnen wir unsere Lohnarten-Erklärung gleich einmal mit einem wichtigen Thema. Verwendest du die Begriffe Lohn und Gehalt synonym? Das halten die meisten Arbeitgeber so. Ganz korrekt ist das allerdings nicht – es gibt feine Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt:
- Gehalt: Ein Gehalt ist unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeit immer gleich hoch. Typischerweise erhalten Angestellte ein monatliches Gehalt (z. B. pro Monat 3.000 Euro).
- Lohn: Die Höhe des Lohns hingegen richtet sich nach der tatsächlichen Arbeitsleistung, genauer gesagt nach den gearbeiteten Stunden. Der Monatslohn berechnet sich, indem du die Anzahl der Arbeitsstunden mit dem Stundenlohn multiplizierst (z. B. 160 Stunden à 18,75 Euro = 3.000 Euro). Entsprechend schwankt der Lohn üblicherweise von Monat zu Monat.
Übrigens: Auch wenn beide Lohnarten unterschiedlich ermittelt werden – die Lohnabrechnung funktioniert bei Lohn und Gehalt gleich. Vom Bruttolohn oder -gehalt ziehst du verschiedene Steuern und Sozialgaben ab und erhältst schließlich den Nettolohn bzw. das Nettogehalt.
Entlohnungsformen: Zeitlohn vs. Leistungslohn
Eine weitere Differenzierung der Lohnarten erfolgt in Zeitlohn und Leistungslohn. Sie unterscheiden sich in ihrer Bezugsgröße:
Eine Sonderform der Lohnarten ist der sogenannte Beteiligungslohn. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung des normalen Monatsentgelts, die in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg gezahlt wird, etwa in Form einer Umsatz- oder Gewinnbeteiligung. Das soll die Mitarbeiter motivieren, für den Unternehmenserfolg noch mehr Leistung zu erbringen.
Wichtige Lohnarten für die Lohnbuchhaltung
Wenn du dir verschiedene Gehaltsabrechnungen ansiehst, wirst du schnell Gemeinsamkeiten feststellen. Einige Lohnarten spielen in der Lohnbuchhaltung eine wichtige Rolle und tauchen daher immer wieder auf. Die wichtigsten sehen wir uns jetzt genauer an.
Bruttolohn
Unter der Bezeichnung Bruttolohn fassen wir alle Einkünfte zusammen, die versteuert werden müssen. Dazu gehört zum einen der ganz normale Lohn oder das Gehalt, egal ob Zeitlohn oder Akkordlohn. Zum anderen zählen dazu Zuschüsse des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Sachbezüge. Man spricht auch von Bruttobezügen.
Ein Bruttoabzug hingegen liegt vor, wenn der Lohn gekürzt wird. Du musst dann in der Lohnabrechnung entsprechend auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben nach unten korrigieren, weil das Brutto-Arbeitsentgelt sinkt.
Nettolohn
Auch der Nettolohn unterteilt sich in Nettobezüge und Nettoabzüge:
- Nettobezug: Dazu zählen alle Bezüge, auf die keine Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Beispiele dafür sind Sachbezüge unterhalb des Freibetrags oder Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen.
- Nettoabzug: Wird ein Betrag von der Lohnabrechnung abgezogen, der sich nicht auf die Lohnsteuer und die Sozialabgaben auswirkt, spricht man von einem Nettoabzug. Ein gängiges Beispiel ist die direkte Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen auf das Konto des Arbeitnehmers.
Statistiklohnarten
Statistische Lohnarten dienen weniger der konkreten Lohnabrechnung, sondern vielmehr unternehmensinternen, statistischen Zwecken. Typische Beispiele sind:
- Abfindungen
- Firmenveranstaltungen
- private Nutzung von Firmenwagen
- Arbeitgeberdarlehen
- Vorschüsse
- Zuschüsse zu einer privaten Pflegeversicherung
- Aufwendungen für Arbeitskleidung
- Zuschüsse zur Kantinenverpflegung
Du bildest dafür in deiner Lohnbuchhaltung gesonderte Konten, auf denen du die verschiedenen Lohnarten erfasst. Auf die Bruttobezüge der Mitarbeiter wirken sich Statistiklohnarten nicht aus.
Provisionen, Einmalzahlungen und Sonderzahlungen
Provisionen, Einmalzahlungen und Sonderzahlungen werden zusätzlich zum normalen Zeitlohn oder Leistungslohn berechnet. Entsprechend addierst du sie zum Brutto-Arbeitsentgelt. Bei diesen Lohnarten kann es besondere Regelungen zur Besteuerung und Sozialversicherung geben, z. B. die sogenannte Märzklausel bei in den ersten drei Monaten des Jahres ausgezahlten Einmalzahlungen.
Einige Beispiele für diese Lohnart in der Übersicht:
- Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehalt
- Treueprämien
- Provision an Mitarbeiter im Verkauf oder Vertrieb
- Tantiemen an Geschäftsführer oder leitende Angestellte
- Abfindung bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
- Leistungsboni
Sozialabgaben
Als Sozialabgaben bezeichnet man die Summe aller Zahlungen an die Sozialversicherungsträger. Dazu zählen die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird regelmäßig vom Staat neu festgelegt. Du berechnest sie auf der Basis des Bruttogehalts (z. B. Rentenversicherung 18,6 Prozent von 2.000 Euro Monatsgehalt = 372 Euro → je 186 Euro Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zu den Nebenkosten in der Lohnbuchhaltung.
Überstundenzuschläge
Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge. In vielen Branchen gibt es aber Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. Ebenso sind einzelvertragliche Vereinbarungen möglich. Es handelt sich dabei um eine steuerpflichtige Lohnart. Die Zuschläge schlägst du also auf den Bruttolohn auf und berechnest entsprechend auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben auf dieser Basis.
Steuerfreie Lohnarten
Der Gesetzgeber hat einige Lohnarten vorgesehen, die nicht versteuert werden müssen. Dazu gehören nach § 3 EStG zum Beispiel:
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag bis 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr
- Saison-Kurzarbeiterentgelt
- Mutterschaftsgeld
- Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (Dienstreise)
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten (unbegrenzte Höhe)
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (§ 3b EStG)
- Sachbezüge bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat (auch bestimmte Gutscheinkarten)
Steuerfreie Lohnarten sind übrigens eine tolle Möglichkeit, um deinen Mitarbeitern einen lukrativen Bonus zu zahlen – und zwar ohne, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Erfahre in unserem Beitrag zu den steuer- und sozialabgabenfreien Zuschlägen, wann du Löhne steuerfrei zahlen kannst und wie die Freigrenzen zu verstehen sind.
Zusammenfassung zum Thema Lohnarten
Ob reguläres Arbeitsentgelt, Nettolohn oder Einmalzahlung – du solltest die verschiedenen Lohnarten kennen, damit du alles richtig abrechnest. Insbesondere die korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben ist wichtig, denn so vermeidest du teure Nachforderungen von Finanzamt und Krankenkasse.