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Anlage ER

Aktualisiert am
13
.
03
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2024
Person bearbeitet Unterlagen auf einem Buerotisch mit Bueroartikeln darauf

Die Einnahmenüberschussrechnung bringt einige Herausforderungen mit sich, wenn du bei der Gewinnermittlung keine Hilfe von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater hast. Eine davon ist die Anlage ER, mit der du als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Personengesellschaft Wertkorrekturen vornehmen kannst.

Wir bringen Licht ins Dunkel: Erfahre in diesem Beitrag, wie du die Anlage ER in Papierform richtig ausfüllst – und wann das überhaupt notwendig ist.

Wann du die Anlage ER zur EÜR ausfüllen musst

Vielleicht hast du Glück: Längst nicht jeder oder jede steuerpflichtige Selbstständige muss als Überschussrechnerin oder Überschussrechner die Anlage ER abgeben. Damit du dazu verpflichtet bist, müssen im Veranlagungszeitraum diese Voraussetzungen vorliegen:

Das bedeutet also: Wenn keine Wertkorrekturen zum Betriebsvermögen notwendig sind, musst du auch die Anlage ER nicht einreichen. Der Vordruck richtet sich nicht an die gesamte Gesellschaft, sondern an die Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Einzelnen. Sind bei mehreren Steuerpflichtigen Wertkorrekturen vorzunehmen, muss jeder die Anlage ER gesondert abgeben

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Was ist eine Wertkorrektur?

Mit der Anlage ER erklärst du Wertkorrekturen zu in der Einnahmenüberschussrechnung gemachten Angaben. Hatte eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter individuelle Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandvermögens (also des gemeinsamen Vermögens der Gesellschaft), kann er diese mit dem Vordruck erklären. So kannst du die Ansätze in der Gewinnermittlung der Gesellschaft korrigieren, beispielsweise bei einem Verkauf deiner Anteile.

Beispiel: Du verkaufst deinen Anteil am Unternehmen. Im betreffenden Wirtschaftsjahr wurde der Wert deines Anteils am Gesamthandvermögen in der Buchführung mit 100.000 Euro beziffert. Beim Verkauf bekommst du für deinen Anteil 120.000 Euro. Für die Differenz von 20.000 Euro musst du mit der Anlage ER eine Mehrung deklarieren.

Diese Angaben gehören in die Anlage ER

Auf den ersten Blick wirkt der Vordruck ER zur EÜR ziemlich chaotisch – wer soll da bitte den Überblick behalten? Tatsächlich ist er aber gar nicht so schwierig auszufüllen. Wir zeigen dir, wie du die Anlage ER zur Überschussrechnung für den Veranlagungszeitraum richtig ausfüllst:

  1. Schritt: Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 5)
    Gib hier den Namen und die Steuernummer der Gesellschaft sowie deinen Namen, deine Steuernummer und Steueridentifikationsnummer an. Die „Nummer des Beteiligten“ in Zeile 3 findest du in der Anlage FB zur gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung.
  2. Schritt: Mehrbeträge (Zeilen 6 bis 19)
    Hier erfasst du Zuflüsse getrennt nach den verschiedenen Kategorien. Dazu gehören etwa Grund und Boden, Gebäude, Kraftfahrzeuge, Büroausstattung, Sammelposten, geringwertige Wirtschaftsgüter, Umlaufvermögen, Rücklagen oder Unternehmensanteile.
  3. Schritt: Minderbeträge (Zeilen 21 bis 33)
    Analog zu Schritt 2 erfasst du hier Minderungen in den verschiedenen Kategorien.
  4. Schritt: Übertrag (Zeile 37)
    Die Zeile 37 kumuliert die zuvor angegebenen Mehrungen und Minderungen. Die ermittelte Summe musst du in die Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung übernehmen. In welche Zeile du sie eintragen musst, hängt von der Art deines Geschäftsbetriebs ab.
    Betriebseinnahmen aus Land- und Forstwirtschaft trägst du in Zeile 5 ein. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören in Zeile 19 und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Zeile 42.
  5. Schritt: Abweichende Steuervorschriften (Zeilen 38 und 39)
    Hier erfasst du Beträge, für die andere Steuervorschriften gelten, etwa nach dem Investmentsteuergesetz oder dem Körperschaftsteuergesetz.
Anlage ER
Anlage ER - Formular, Quelle: Bundesfinanzministerium

Das Bundesfinanzministerium gibt für jedes Wirtschaftsjahr eine Ausfüllhilfe zum jeweils aktuellen Vordruck heraus. Die Ausfüllhilfe unterstützt Steuerpflichtige dabei, Wertkorrekturen zu angeschafften Wirtschaftsgütern richtig zu erfassen.

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