Abschreibung von Telefonanlagen - Methoden im Überblick
Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle Telefonanlage abschreiben in der AfA Tabelle 6.13.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Telefonanlagen
Die angegebene Nutzungsdauer für Telefonanlagen liegt laut AfA-Tabelle in der Regel bei 10 Jahren und basiert auf den üblichen betrieblichen Erfahrungen sowie steuerlichen Prüfungen. Sie dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und zur Einschätzung der Abnutzung. Sollte deine Telefonanlage aufgrund besonderer Umstände – wie intensiver Nutzung oder schneller technischer Veralterung – eine kürzere Nutzungsdauer haben, kannst du diese nachweisen und alternativ ansetzen. Es ist jedoch sinnvoll, vorab mit deinem Steuerberater zu sprechen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Telefonanlagen abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?
Es gibt verschiedene Methoden, um eine Telefonanlage abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen ab, die in deinem spezifischen Kontext gelten. Hier sind die gängigsten Methoden:
- Lineare Abschreibung: Dies ist die am häufigsten verwendete Methode für die Abschreibung von Anlagevermögen. Der ursprüngliche Wert der Telefonanlage wird gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von 10 Jahren verteilt. Zum Beispiel, wenn eine Telefonanlage 5000 Euro kostet, schreibt man jedes Jahr 500 Euro ab.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Bei dieser Methode wird die Abschreibung basierend auf der tatsächlichen Nutzung der Telefonanlage berechnet. Die Grundlage könnten zum Beispiel die Anzahl der geführten Gespräche oder die Betriebsstunden sein. Diese Methode wird selten genutzt, kann aber bei intensiver Nutzung sinnvoll sein.
- Degressive Abschreibung: Hier wird ein fester Prozentsatz des Buchwerts der Telefonanlage jedes Jahr abgeschrieben. Dadurch ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und geringere in den späteren Jahren. Dies kann steuerlich vorteilhaft sein, vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch vorübergehend für Anlagegüter wie Telefonanlagen, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, wieder eingeführt. Ab Januar 2023 galt diese Regelung nicht mehr für neu angeschaffte Güter.
- Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie gilt für Telefonanlagen, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden.
Zusatzinfo: Telefonanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgeschrieben werden, sofern sie die geltenden Wertgrenzen erfüllen. Andernfalls besteht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung oder einer der oben genannten Abschreibungsmethoden.
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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die individuelle Nutzungsdauer von Telefonanlagen findest du unter der Fundstelle 6.13 in der AfA Tabelle.