Abschreibung von Servern - Methoden im Überblick
Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle Server abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.3.1.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Servern
Die angegebene Nutzungsdauer für Server beträgt laut AfA-Tabelle üblicherweise 7 Jahre, da sie als langlebige Investition im Bereich der IT-Infrastruktur gelten. Dieser Zeitraum dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Einschätzung des Verschleißes. Falls dein Server durch intensive Nutzung, spezielle technische Anforderungen oder andere betriebliche Gründe eine kürzere Nutzungsdauer aufweist, kannst du diese entsprechend nachweisen und ansetzen. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, vorher mit deinem Steuerberater Rücksprache zu halten.
Server abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?
Für die Abschreibung von Servern gibt es verschiedene Methoden, die je nach steuerlichen und betrieblichen Anforderungen eingesetzt werden können:
- Lineare Abschreibung: Die am häufigsten genutzte Methode, bei der der Anschaffungspreis gleichmäßig über die Nutzungsdauer von 7 Jahren verteilt wird. Zum Beispiel, wenn ein Server 14.000 Euro kostet, beträgt die jährliche Abschreibung 2.000 Euro.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung des Servers, wie etwa der Betriebsdauer oder der verarbeiteten Datenmenge. Sie wird seltener angewendet, kann jedoch sinnvoll sein, wenn der Server stark beansprucht wird oder unregelmäßige Belastung aufweist.
- Degressive Abschreibung: Hier wird ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts des Servers jährlich abgeschrieben. Dadurch ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und geringere in den späteren Jahren. Diese Methode kann steuerlich vorteilhaft sein, besonders bei IT-Geräten, die schnell an Wert verlieren.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Sie wurde jedoch im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes für Server und andere Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft wurden, wieder eingeführt. Seit Januar 2023 gilt diese Methode nicht mehr für neu angeschaffte Güter.
- Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie gilt für Server, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden.
Zusatzinfo: Kleinere Server, die die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nicht überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen sofort abgeschrieben werden. Für Server mit höheren Anschaffungskosten besteht die Möglichkeit, zwischen der Direktabschreibung und den anderen genannten Abschreibungsmethoden zu wählen.
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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die individuelle Nutzungsdauer von Servern findest du unter der Fundstelle 6.14.3.1 in der AfA Tabelle.