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Abschreibung von Photovoltaikanlagen - Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle

Aktualisiert am
27
.
03
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2024
Photovoltaikanlagen in einem Feld

Die Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen entspricht bei der Abschreibung (AfA) 20 Jahre.

Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Fundstelle in der AfA Tabelle: 3.1.6

Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.

Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen

Die angegebene Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Photovoltaikanlagen abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?

Photovoltaikanlagen können in vielen Ländern mit unterschiedlichen Abschreibungsmethoden abgeschrieben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Bestimmungen von Land zu Land variieren können. Einige gängige Abschreibungsmethoden, die in verschiedenen Ländern verwendet werden:

  1. Lineare Abschreibung: Die lineare Abschreibung ist eine gängige Methode, bei der der Wert der Photovoltaikanlage gleichmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Die Nutzungsdauer kann je nach Land und steuerlicher Vorschrift variieren, liegt aber oft zwischen 20 und 25 Jahren.
  2. Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz auf den Restwert der Anlage angewendet. Der prozentuale Abschreibungssatz kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern gibt es möglicherweise auch eine Begrenzung für die degressive Abschreibung. (Achtung: nicht mehr zulässig. Ausnahme sind im Rahmen des Wachstumschancengesetz Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden.)
  3. Sonderabschreibung: In einigen Ländern gibt es spezielle steuerliche Anreize für erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaikanlagen. Diese können in Form von Sonderabschreibungen gewährt werden, die über die reguläre Abschreibung hinausgehen. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Land.

Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine steuerliche Beratung ersetzen können. Es ist wichtig, sich mit einem Steuerberater oder einem Experten für Steuerrecht in deinem spezifischen Land zu konsultieren, um genaue Informationen über die Abschreibungsmethoden für Photovoltaikanlagen zu erhalten.

Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle.

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