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Abschreibung von Computern - Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle

Aktualisiert am
27
.
03
.
2024
Bild von einem Laptop

Die Nutzungsdauer von Computern, Laptops, Tabletts und Notebooks  entspricht bei der Abschreibung (AfA) 3 Jahre.

Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Fundstelle Computer abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.3.2.

Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.

Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Computern

Die angegebene Nutzungsdauer für den Computer basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Computer abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?

Es gibt verschiedene Methoden, um einen Computer abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen ab, die in deinem spezifischen Kontext gelten. Hier sind einige allgemein akzeptierte Methoden:

  1. Lineare Abschreibung: Dies ist die häufigste Methode für die Abschreibung von Anlagevermögen. Bei der linearen Abschreibung wird der ursprüngliche Wert des Computers gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Computer 1000 Euro kostet und eine erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren hat, würde man jedes Jahr 200 Euro abschreiben.
  2. Leistungsbezogene Abschreibung: Bei dieser Methode wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Nutzung des Computers berechnet. Zum Beispiel könnte man die Abschreibung auf der Grundlage der Betriebsstunden des Computers oder der Anzahl der verarbeiteten Daten berechnen. Diese Methode ist oft komplexer und wird weniger häufig verwendet, kann aber in einigen Fällen sinnvoll sein.
  3. Degressive Abschreibung: Bei dieser Methode wird ein fester Prozentsatz des Buchwerts des Computers jedes Jahr abgeschrieben. Dies führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den frühen Jahren und niedrigeren Beträgen in den späteren Jahren der Nutzungsdauer. In manchen Fällen kann dies für steuerliche Zwecke vorteilhaft sein, da es die Steuerbelastung in den ersten Jahren nach dem Kauf verringert.

Infos zur degressiven Abschreibung:

  1. Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht mehr zulässig. Sie wurde im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes jedoch für kurze Zeit wieder für die Steuerbilanz eingeführt. Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung konnte für die Wirtschafts- und Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, die degressive Abschreibung als steuerliche Hilfsmaßnahme zur Bewältigung der Corona Krise genutzt werden. Ab Januar 2023 galt das jedoch nicht mehr, zumindest für neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschafts- und Anlagegüter.
  2. Im März 2024 wurde außerdem das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Mit diesem Beschluss wurde die degressive Abschreibung für Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden, wieder zulässig.

Zusatzinfo: Ab 2021 können Computer steuerrechtlich direkt abgeschrieben werden. Man hat
ein Wahlrecht zwischen Direktabschreibung oder den anderen
Abschreibungsarten.

Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle

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