Abschreibung von Baumaschinen - Die häufigsten Methoden im Überblick
Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle Baumaschinen abschreiben in der AfA Tabelle 5.3.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Baumaschinen
Die angegebene Nutzungsdauer für Baumaschinen liegt laut AfA-Tabelle in der Regel bei ca. 12 Jahren, abhängig von der Art der Maschine und deren Einsatzbedingungen. Dieser Zeitraum dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn eine Baumaschine aufgrund besonders intensiver Nutzung oder spezifischer Belastungen eine kürzere Nutzungsdauer aufweist, kannst du dies nachweisen und entsprechend ansetzen. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich vorab eine Abstimmung mit deinem Steuerberater.
Baumaschinen abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?
Für die Abschreibung von Baumaschinen gibt es verschiedene Methoden, die je nach den steuerlichen und betrieblichen Anforderungen eingesetzt werden können:
- Lineare Abschreibung: Die häufigste Methode, bei der der Anschaffungspreis der Baumaschine gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer verteilt wird. Zum Beispiel, wenn eine Baumaschine 96.000 Euro kostet und eine Nutzungsdauer von 12 Jahren hat, beträgt die jährliche Abschreibung 8.000 Euro.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung der Baumaschine. Die Abschreibung erfolgt beispielsweise auf Grundlage der Betriebsstunden oder der geleisteten Arbeitseinheiten. Diese Methode eignet sich besonders für Maschinen mit stark variierenden Einsatzzeiten.
- Degressive Abschreibung: Hier wird ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts der Baumaschine jährlich abgeschrieben. Das führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und niedrigeren Beträgen in den späteren Jahren. Diese Methode kann steuerlich von Vorteil sein, insbesondere bei Maschinen mit hoher Anfangsbelastung.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Sie wurde jedoch im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wieder eingeführt und galt für Wirtschaftsgüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft wurden. Seit Januar 2023 gilt diese Methode nicht mehr für neu angeschaffte Maschinen.
- Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie gilt für Baumaschinen, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden.
Zusatzinfo: Kleine Baumaschinen, die unter die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) fallen, können sofort abgeschrieben werden. Für Maschinen mit höheren Anschaffungskosten steht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung und den oben genannten Abschreibungsmethoden zur Verfügung.
Willst du die lineare Abschreibung gleich einmal berechnen? Dann nutze jetzt unseren kostenlosen Rechner:
Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Baumaschinen findest du unter der Fundstelle 5.3 in der AfA Tabelle.