Kleingewerbe abmelden – Wie es geht & worauf du achten musst!
Ein Kleingewerbe ist im Grunde genommen ein Gewerbe, das einen kleineren Verdienstumfang, als ein normales Gewerbe hat. Gleichzeitig genießt das Kleingewerbe den einen oder anderen Vorteil gegenüber einem normalen Gewerbe.
Kleingewerbe abmelden – Was bedeutet das?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen ein Kleingewerbe abgemeldet werden muss. Es kann mit dem Wachstum, der Stilllegung oder auch nur mit einem Umzug zusammenhängen. Damit du weißt, worauf du alles zu achten hast, stellen wir dir alle Voraussetzungen vor. So bekommst du eine gute Übersicht darüber, wo du das Gewerbe abzumelden hast und was du alles dafür benötigst. Auch, wenn es sich in solchen Fällen immer etwas komplizierter anhört, dann ist das Gewerbe abmelden einfacher als man denkt.
Gründe für das Abmelden eines Gewerbes
Wie bereits erwähnt, kann es verschiedene Gründe geben, die dazu führen, dass du das Kleingewerbe abmelden musst. Zu diesen Gründen gehören Dinge wie Umzüge, das Wachstum, aber auch das Scheitern oder Stilllegen dieses Unternehmens.
Voraussetzungen zur Abmeldung
Natürlich gibt es auch so einige Voraussetzungen, auf die du achten musst, damit du dein Kleingewerbe abmelden kannst. Die Frage, die du dir sehr wahrscheinlich stellst, bevor du die Gewerbeabmeldung angehst ist, wo du dein Gewerbe überhaupt abmelden musst und wann so ein Kleingewerbe abzumelden ist.
Wo musst du dein Kleingewerbe abmelden?
Natürlich muss jeder, der von deinem Kleingewerbe etwas weiß, auch benachrichtigt werden, wenn du es wieder abmeldest. Beim Anmelden dieses Gewerbes hast du höchstwahrscheinlich dem Gewerbeamt deiner Gemeinde einen Besuch abgestattet – so ist es auch bei der Abmeldung. Du musst also wieder zum Gewerbeamt deiner Gemeinde und dort die Abmeldung „beantragen“.
Wann musst du dein Kleingewerbe abmelden?
Ein Kleingewerbe musst du abmelden, wenn der Betrieb aufgegeben wird. Aber auch, wenn der Betriebssitz verändert wird und dadurch ein anderes Gewerbeamt verantwortlich ist. Neben diesen beiden Punkten muss das Kleingewerbe auch abgemeldet werden, wenn die Rechtsform des Gewerbes verändert werden soll. Wenn der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde geändert werden soll, dann reicht es, wenn du das Gewerbe einfach ummeldest.
Notwendige Unterlagen für die Abmeldung
Da wir in einem Land leben, in dem die Bürokratie beinahe das wichtigste ist, musst du darauf achten, dass du alle notwendigen Unterlagen dabei hast. So vermeidest du unnötigen Stress und Fahrerei. Damit du an alle Unterlagen denkst findest du hier eine Checkliste mit den notwendigen Unterlagen:
- Du benötigst auf jeden Fall einen Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebestätigung
- Zusätzlich den Gewerbeschein
- Eventuell benötigst du eine Kopie aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
- Solltest du jemanden beauftragen dein Kleingewerbe abzumelden, dann benötigt derjenige eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises von dir
Folgende Gebühren kommen bei der Abmeldung auf dich zu
Manche Gemeinden bieten eine kostenlose Abmeldung an. Das bedeutet du begibst dich einfach mit den notwendigen Unterlagen zum Gewerbeamt und beantragst die Abmeldung deines Gewerbes. Danach wird das Verfahren zur Abmeldung eingeleitet.
Es kann aber auch sein, dass das zuständige Amt einen Betrag dafür fordert. Diesen fälligen Betrag kannst du ganz einfach auf der Internetseite des Amtes einsehen.
Verfahren des Abmeldeprozesses
Damit jeder mitbekommt, dass du dein Kleingewerbe abgemeldet hast, werden nach der Abmeldung noch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Berufskammer und die IHK bzw. die HWK informiert. Einzig allein deine Versicherungsträger musst du selbst benachrichtigen.
Im Normalfall gibt es keine offizielle Abmeldebestätigung. Allerdings kann so eine Bestätigung gegen eine kleine Gebühr ausgestellt werden.
Unterschied zwischen Kleingewerbe ruhen lassen und abmelden
Neben der Möglichkeit das Kleingewerbe abzumelden, kannst du das Gewerbe auch erst einmal einfach ruhen lassen. Die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten liegen darin, dass die Abmeldung eines Gewerbes endgültig ist. Du wirst dann aus dem Gewerberegister gelöscht und eine Wiederaufnahme ist nur durch eine erneute Anmeldung möglich. Wechselst du zu einem ruhenden Gewerbe, musst du diesen Wechsel nicht dem Finanzamt mitteilen.
Natürlich kannst du die Tätigkeit jederzeit einfach wiederaufnehmen und musst das Gewerbe nicht erst wieder neu anmelden. Auch Kosten können so gespart werden, denn es entstehen keine Kosten für bürokratische Schritte. Vorsichtshalber solltest du die Pause aber der zuständigen Kammer, deinen Versicherungsträgern und dem Finanzamt mitteilen.
Kleingewerbe ummelden
Wie bereits erwähnt wurde, musst du dein Kleingewerbe ummelden, wenn du deinen Firmensitz innerhalb der Gemeinde änderst. Diese Ummeldung kannst du dann einfach beim Gewerbeamt angeben und alle weiteren Schritte werden durchgeführt.
Solltest du deinen Firmensitz aber in eine andere Gemeinde verlegen, in der dann ein anderes Amt zuständig ist, dann reicht eine einfache Ummeldung nicht mehr aus. Jetzt musst du das Gewerbe erst einmal komplett abmelden und dann in der neuen Gemeinde wieder anmelden.
Allerdings muss das Gewerbe auch umgemeldet werden, wenn der Gewerbegegenstand sich ändert. Das bedeutet konkret, du musst es ummelden, wenn du anstatt Dienstleistungen jetzt bestimmte Waren anbietest. Aber auch, wenn der Name des Verantwortlichen sich ändert, muss das Gewerbe umgemeldet werden. Dies kann beispielsweise durch eine Hochzeit oder durch eine Übernahme geschehen.
Mögliche Gründe können also sein:
- Standortwechsel des Gewerbes in eine neue Stadt/ Gemeinde
- Änderung des Gewerbegegenstandes
- Neue Rechtsform
- Namensänderungen
So kannst du dein Kleingewerbe online abmelden
Das Kleingewerbe komplett online abzumelden, ohne beim Gewerbeamt zu erscheinen ist leider nicht möglich. Für die Abmeldung wird ein bestimmtes Formular benötigt. Dieses Formular findest du bereits online und kannst es ausdrucken. Danach musst du es ausfüllen und unterschrieben. Da für die Abmeldung ein Ausweis vorgelegt werden muss, musst du mit dem ausgefüllten Formular zu deinem Gewerbeamt und die Abmeldung beantragen.
So meldest du dein Kleingewerbe beim Finanzamt ab
Du selbst musst die Aufgabe deines Kleingewerbes nicht bei deinem Finanzamt melden. Warst du bereits beim Gewerbeamt und hast dort deine Abmeldung beantragt, dann erfolgen alle weiteren Schritte automatisch. Ist die Abmeldung durch, dann benachrichtigt das Gewerbeamt automatisch auch das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft.
Fazit
Für die Abmeldung deines Kleingewerbes ist die Bürokratie auf jeden Fall unumgänglich. Allerdings fällt auf, dass die Abmeldung nicht ganz so kompliziert ist, wie man sich das Ganze immer vorstellt. Ein einfaches Formular und ein Erscheinen beim Gewerbeamt reichen hier schon aus. Nur musst du unbedingt darauf achten, alle nötigen Unterlagen dabei zu haben.
Weiter solltest du vielleicht erst überlegen, ob du die Tätigkeit irgendwann wieder aufnehmen oder, ob du sie wirklich komplett aufgeben möchtest. Hast du den Plan deine Arbeit im Laufe der Zeit wiederaufzunehmen, dann ist es wahrscheinlich sinnvoller das Kleingewerbe erst einmal ruhen zu lassen. Durch das Ruhenlassen sparst du dir einiges an Bürokratie und auch ein wenig an Kosten.