Selbständig machen als Student: So setzt du deine Idee um
Fast jeder zehnte Student macht sich im Laufe seiner Studienzeit selbständig – und das aus gutem Grund. Das flexible Arbeiten neben dem Studium sichert deinen Lebensunterhalt, ohne dein Studienziel zu gefährden. Damit das klappt und du immer alles im Griff behältst, solltest du deine nebenberufliche Existenzgründung wohlüberlegt angehen. Hier erfährst du, welche Vor- und Nachteile es hat, sich als Student selbständig zu machen, woran du bei der Gründung denken solltest und wie es mit Steuern, Versicherungen und Kindergeld aussieht.
Kann ich mich als Student selbständig machen?
Viele Studierende suchen sich neben dem Studium einen Nebenjob. Ob Minijob in der Gastronomie oder Tätigkeit als Werkstudent in einem Unternehmen mit Bezug auf dein Studienfach, du sammelst wertvolle Erfahrung und verdienst Geld. Alternativ kannst du dich als Student selbständig machen. Das hat für dich einige Vorteile und beschert dir mit etwas Glück und noch mehr Geschäftssinn bessere Verdienstchancen.
Es spricht nichts dagegen, sich als Student selbständig zu machen – dieses Recht steht dir ebenso zu wie jedem anderen Bundesbürger. Allerdings gelten für dich dann auch dieselben Regeln. Das bedeutet, du musst dir einen Gewerbeschein holen, Rechnungen ausstellen und auf dein Einkommen aus dem selbständigen Nebenjob Steuern zahlen.
Existenzgründung für Katalogberufe: Freiberufler als Student
Möchtest du dich in einem der sogenannten Katalogberufe freiberuflich selbständig machen, giltst du als Freiberufler. Zu den Katalogberufen nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen beispielsweise Journalisten, Dolmetscher oder Heilpraktiker. Die Tätigkeit muss wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch geprägt sein. Gehörst du mit deiner Tätigkeit den Katalogberufen an, hast du als Freiberufler unter Umständen einige Erleichterungen gegenüber Gewerbetreibenden:
- keine Zahlung von Gewerbesteuer
- keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung
- keine Gewinn- und Verlustrechnung notwendig (Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- keine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer
- keine verpflichtende Eintragung ins Handelsregister
- keine Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und der gesetzlichen Unfallversicherung
Für die Anmeldung deiner freiberuflichen Selbständigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Du musst lediglich den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und bei deinem Finanzamt einreichen.
Tipp: Arbeitest du freiberuflich, hast du einige Vereinfachungen bei der Buchführung. Nutze die sevdesk Buchhaltungssoftware für Freiberufler – damit erstellst du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Jahresende einfach auf Knopfdruck.
(Klein)Gewerbe als Student gründen
Der Standardfall für die meisten selbständigen Studenten und Studentinnen ist das Gewerbe. Wenn du nicht freiberuflich tätig bist, musst du deine Existenzgründung beim Gewerbeamt anmelden und bekommst einen Gewerbeschein. Ebenso wie Freiberufler gibst du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab. Viele Studenten verdienen neben dem Studium nur ein wenig dazu. Deshalb gelten sie oftmals als Kleingewerbe, was mit Erleichterungen einhergeht. Bist du unterhalb des Freibetrags der Gewerbesteuer, musst du diese beispielsweise nicht zahlen. Außerdem musst du das Handelsgesetzbuch nicht einhalten und dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
Kleinunternehmerregelung für vereinfachte Buchführung
Machst du im Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz (und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro), kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden. Als Kleinunternehmer weist du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst diese auch nicht ans Finanzamt abführen. Dadurch entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung und die jährliche Umsatzsteuererklärung. So hast du weniger Aufwand mit deiner Buchführung. Besonders leicht macht es dir die sevdesk Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer. Erfahre mehr zum Thema auf unserer Detailseite zur Kleinunternehmerregelung.
Vor- und Nachteile der Selbständigkeit während des Studiums
Auf den ersten Blick hört es sich doch gut an: Du machst dich als Student selbständig und verdienst neben dem Studium mit der Arbeit für deine Auftraggeber gutes Geld. Allerdings hat die Selbständigkeit während des Studiums nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Der folgende Überblick hilft dir, sie fundiert abzuwägen:
Als Student in die Selbständigkeit – So geht‘s
Sich als Student selbständig zu machen, ist kein Hexenwerk. Dennoch ist eine gute Vorbereitung wichtig. Neben der Finanzierung und der Suche nach Auftraggebern solltest du dich mit deiner Geschäftsidee und deinem Businessplan beschäftigen, dich für eine Rechtsform entscheiden und deine Selbständigkeit anmelden.
Geschäftsidee entwickeln und Businessplan erstellen
Zunächst brauchst du eine Geschäftsidee, von der ausgehend du dir dein persönliches Business aufbaust. Hast du noch keine Idee, überlege dir zunächst, was du gut kannst und welche Probleme du für andere Menschen lösen könntest. Lies außerdem in unserem Beitrag zur Geschäftsidee, wie du eine gute Idee findest.
Hast du die richtige Idee gefunden? Dann wird es Zeit, sie auf ihre Machbarkeit und ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Diese Information ist nicht nur für dich wichtig, sondern auch für mögliche Geldgeber und Banken. In deinem Businessplan hältst du die wichtigsten Informationen zu deinem Gründungsvorhaben detailliert fest:
- Executive Summary (kurze Zusammenfassung deiner Geschäftsidee)
- Vorstellung des Gründerteams
- detaillierte Beschreibung deiner Geschäftsidee
- Definition der Zielgruppe
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
- SWOT-Analyse (Gegenüberstellung von Stärken und Schwächen)
- Finanzierungsplanung
Brauchst du ein wenig Unterstützung bei deinem Businessplan? Wertvolle Tipps und Hinweise findest du in unserem Beitrag zum Businessplan. Erfahre, wie du einen Businessplan erstellen lassen kannst oder nutze direkt unsere kostenlose Businessplan-Vorlage und lege selbst los.
Die Finanzierung für dein Gewerbe klären
Die meisten Studenten und Studentinnen können nur auf eher begrenzte finanzielle Mittel zurückgreifen. Musst du zu Beginn deiner Selbständigkeit einige Investitionen tätigen, brauchst du Kapital. Dieses kannst du über verschiedene Wege erreichen:
- Bankdarlehen: Bei deiner Hausbank kannst du einen Kredit für Existenzgründer in Anspruch nehmen oder auch ein Privatdarlehen beanspruchen. Vergleiche unbedingt die Konditionen mehrerer Banken und informiere dich, in welchen Raten und in welchem Turnus die Rückzahlung erfolgt.
- Förderdarlehen: Bei einem Förderdarlehen sind die Zinsen niedriger als bei einem klassischen Bankkredit. Für einen Förderkredit spielt die Hausbank eine wichtige Rolle, da sie das Konzept für den Kredit befürworten muss und an die Förderbank weiterleitet. Verschiedene Förderdarlehen für deine Existenzgründung bietet beispielsweise die KfW-Bank. Erfahre mehr über Förderkredite und -programme für Existenzgründer in unserem Beitrag zu Fördermitteln.
- Stipendien: Wer sich als Student selbständig macht, kann eventuell von bestimmten Stipendien profitieren. Interessant ist beispielsweise das EXIST-Gründerstipendium, das Studierende unterstützt, ihre Geschäftsidee zu realisieren. Allerdings sollte deine Idee wirklich innovativ sein bzw. gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit sich bringen. Mit 3.000 Euro pro Monat für Studierende sichert dir das Stipendium ein Jahr lang deinen Lebensunterhalt, wodurch du dich voll und ganz auf deine Existenzgründung konzentrieren kannst.
Daneben gibt es viele weitere Möglichkeiten für die Finanzierung deiner Selbständigkeit. Jede Menge spannende Tipps und Ideen findest du in unserem Beitrag zur Gründungsfinanzierung.
Die richtige Rechtsform für dein Kleingewerbe als Student
Welche Rechtsform für deine nebenberufliche Selbständigkeit die richtige Wahl ist, kommt ganz auf die Umstände deines Gewerbes an. Siehst du es mehr als kleinen Nebenjob, sind für dich wahrscheinlich ein Einzelunternehmen oder die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) eine gute Wahl, weil sie kein größeres Eigenkapital erfordern. Möchtest du eine Kapitalgesellschaft, wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG), gründen, müsstest du mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen. Für die meisten Kleingründungen von Studenten und Studentinnen haben sie deshalb eher eine untergeordnete Bedeutung.
Erfahre in unserem Beitrag zu den Rechtsformen, welche Rechtsform sich für wen eignet und wie sie sich für dich auswirkt.
Anmeldung deiner Selbständigkeit
Da eine Selbständigkeit auch mit Verpflichtungen verbunden ist, musst du sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Wie du das genau machst, kommt darauf an, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest:
- Gewerbe: Gründest du ein Gewerbe, musst du das Gewerbeamt bei deiner Gemeinde aufsuchen und dort eine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Gebühren dafür liegen zwischen 20 und 50 Euro. Nachdem dir das Gewerbeamt deinen Gewerbeschein ausgestellt hat, informiert es andere Stellen, wie das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft, über deine Selbständigkeit.
- Freiberufler: Freiberuflerin oder Freiberufler wirst du ganz einfach. Du füllst lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und lieferst diesen beim Finanzamt ab. Du musst deine Selbständigkeit als Student lediglich anzeigen, brauchst aber keinen Gewerbeschein. Gebühren fallen ebenfalls nicht an.
Fragst du dich, wie du genau vorgehen musst? Lies auf unserer Seite zum Thema Selbständigkeit anmelden nach.
Tipp: Du kannst dein Gewerbe auch ganz bequem online anmelden, ohne beim Gewerbeamt eine Nummer ziehen zu müssen. Nutze unseren kostenlosen Service für die Online-Gewerbeanmeldung.
Selbständig als Student: Besonderheiten bei Gründern im Studium
Möchtest du dich als Student selbständig machen, gelten für dich überwiegend dieselben Vorgaben wie für andere Unternehmer. Allerdings gibt es für Studenten einige Besonderheiten. Diese solltest du beachten, um nicht unabsichtlich deinen Studentenstatus oder deinen Anspruch auf Leistungen, wie BAföG oder Kindergeld, zu verlieren.
Änderungen des Studentenstatus
Bist du an einer Hochschule eingeschrieben (Immatrikulation), hast du automatisch den Studentenstatus. Er bringt dir an vielen Stellen Rabatte und Vergünstigungen (z. B. öffentliche Verkehrsmittel), die Möglichkeit als Werkstudent zu arbeiten, die günstige Familienversicherung bzw. Studentenversicherung, Zugang zum Studentenwohnheim und vieles mehr.
Den Studentenstatus behältst du aber nur, solange du neben deinem Studium nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Achte daher darauf, dass du diese Grenze nicht überschreitest, wenn du als Student selbständig bist. Andernfalls musst du mit der Aberkennung des Studentenstatus und entsprechenden Nachteilen rechnen.
BAföG und Selbständigkeit: So lange behältst du den Anspruch
Wenn du zu viel verdienst, kannst du deinen Anspruch auf BAföG verlieren. Der Freibetrag liegt dafür 2025 bei 5.050 Euro Gewinn im Jahr (also dein Umsatz abzüglich der Betriebsausgaben). Außerdem darfst du eine Sozialversicherungspauschale von 21,6 Prozent berücksichtigen und die gezahlten Steuern (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) abziehen. Liegst du oberhalb der Freibeträge, wird dein Einkommen auf deinen BAföG-Satz angerechnet und du bekommst entsprechend geringere oder überhaupt keine Zahlungen mehr.
Tipp: Möchtest du dein Business größer aufziehen? Dann stelle eine Vergleichsberechnung auf und überprüfe, ob die Höhe des Verdienstes den Wegfall der BAföG-Leistungen wett macht.
Kindergeld für selbständige Studenten
Im Erststudium spielt es keine Rolle, wie hoch deine Einkünfte sind. Bis zum Abschluss erhalten deine Eltern bis zu deinem 25. Lebensjahr das volle Kindergeld. Dein Einkommen aus deiner Selbständigkeit wird auf das Kindergeld nicht angerechnet. Bei einem Zweitstudium allerdings werden deine Einkünfte dann angerechnet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit deiner Beschäftigung 20 Stunden überschreitet.
Diese Steuern musst du als Existenzgründer zahlen
Auch wenn du als Student gewisse Vergünstigungen hast – um die Steuern kommst du nicht herum. Für Unternehmer sind verschiedene Steuern relevant – welche, ist davon abhängig, für welche Rechtsform du dich entscheidest. Die folgenden Steuern könnten anfallen:
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer musst du als selbständiger Student immer bezahlen – zumindest wenn deine jährlichen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen (Grundfreibetrag 2025: 12.084 Euro). Du musst jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen und die Steuer außerdem in regelmäßigen Abständen vorauszahlen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Einkommensteuer.
- Umsatzsteuer: Auch die Umsatzsteuer fällt immer an – es sei denn, du hast dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Du musst je nach Höhe deines Umsatzes entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und den ermittelten Betrag (Mehrwertsteuer abzüglich Vorsteuer) an das Finanzamt zahlen. Wie das funktioniert, zeigt dir unser Ratgeber zur Umsatzsteuer.
- Gewerbesteuer: Gewerbesteuer musst du zahlen, wenn du nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender gemeldet bist. Sie fällt allerdings erst an, wenn dein Gewinn mehr als 24.500 Euro (Freibetrag) ausmacht. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Gewerbesteuer.
Tipp: Denk bei der Steuererklärung daran, dass du die Ausgaben für dein Studium, unabhängig von deiner Selbständigkeit, oftmals auch als Ausgaben absetzen kannst. So bekommst du vielleicht sogar etwas vom Finanzamt zurück.
Versicherungen für selbständige Studenten
Was passiert, wenn du krank wirst und Wochen oder gar Monate ausfällst? Was geschieht bei einem Unfall? Wer kommt für einen Schaden auf, den du beim Kunden verursachst? Diese Fragen werden dir wohl früher oder später während deiner Existenzgründung durch den Kopf gehen. Beim Thema Versicherungen gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Beschränke dich auf Versicherungen, die deine berufliche Existenz absichern.
Hier sind für dich die wichtigsten Versicherungen im Überblick:
- Krankenversicherung: Grundsätzlich hast du als Student bis zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit, dich in der Familienversicherung deiner Eltern kostenfrei versichern zu lassen. Das gilt auch dann, wenn du dich selbständig machst, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und die Verdienstgrenze von 505 Euro nicht überschreitest. Da hilft es übrigens auch nichts, wenn du dich bei der Krankenversicherung nicht meldest – die Versicherung über die Familienversicherung kann auch rückwirkend beendet werden. Dann müsstest du Beiträge nachzahlen. In den ersten drei Monaten deines Studiums kannst du dich außerdem privat versichern.
- Rentenversicherung: Für die Mehrzahl der Selbständigen ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht verpflichtend. Eine Ausnahme gilt für alle, die in der Künstlersozialkasse versichert sind (überwiegend Freiberufler) oder bestimmten Berufsgruppen angehören, die in § 2 Sozialgesetzbuch VI genannt sind (z. B. Lehrer, Hausgewerbetreibende, Handwerker, Pflegepersonen).
- Betriebshaftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du oder dein Mitarbeiter Dritten verursachen. Mit ihr reduzierst du finanzielle Risiken, die im Rahmen deiner Tätigkeit anfallen können. Diese Art der Versicherung ist für jeden Betrieb unerlässlich, denn gerade Personenschäden können kleine Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben.
- Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Unfallversicherung: Ein Arbeitsausfall der eigenen Arbeitskraft zählt zu den größten Risiken eines Unternehmers. Daher ist es auch für Studenten ratsam, sich früh um eine entsprechende Absicherung zu kümmern. Je jünger du die Versicherung abschließt, desto günstiger sind meist auch die Beiträge.
Tipp: Geschäftskonto nutzen
Theoretisch könntest du deine geschäftlichen Zahlungen auch über dein privates Girokonto abwickeln. Allerdings sehen das zum einen die Banken nicht gerne. Und zum anderen ist eine ordentliche Buchführung einfacher, wenn du alles sauber getrennt hast. Erfahre in unserem Beitrag, wie du ein Geschäftskonto eröffnen kannst.
Zusammenfassung zur Selbständigkeit als Student
Selbständig als Student oder Studentin – du weißt jetzt, dass deine Geschäftsidee nicht in der Schublade liegen bleiben muss. Beschäftige dich in Ruhe mit den nötigen Formalitäten, durchdenke dein Gründungsvorhaben auch finanziell und dann leg los. Wir empfehlen dir, dich frühzeitig um deine Versicherungen zu kümmern und das Thema Steuern im Blick zu behalten. Behalte außerdem die Verdienstgrenzen (z. B. für BAföG und Kindergeld) und die maximale Arbeitszeit (wegen des Studentenstatus und der Krankenversicherung) im Blick. So beugst du unangenehmen Nachforderungen vor. Mit der richtigen Unterstützung ist die Buchführung ein Kinderspiel. Nutze daher von Anfang an eine gute Buchhaltungssoftware wie sevdesk.