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Geschenke an Kunden von der Steuer absetzen

Geschenke an Kunden steuerlich absetzen 2025: Alle Regeln und Grenzen im Überblick

Aktualisiert am
13
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08
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2025
Geschenkverpackung mit Schleife und Namensschild – symbolisch für Kundengeschenke in Unternehmen

Du möchtest deinen Kunden eine Freude machen und dabei auch noch Steuern sparen?
Ob als Dankeschön für die Zusammenarbeit, zu Weihnachten oder zum Jubiläum – Geschenke an Geschäftspartner kommen immer gut an. Doch bei der Steuer lauern viele Stolperfallen: Überschreitest du die neuen Grenzen oder dokumentierst nicht sauber, kann das Geschenk schnell zum teuren Vergnügen werden.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie du Geschenke an Kunden richtig absetzt, worauf du 2025 achten musst und wie du das Beste aus der neuen 50-Euro-Grenze herausholst. Lass uns direkt starten!

Auf einen Blick:

Das Wichtigste zu Geschenken an Kunden im Jahr 2025:

  • Neue 50-Euro-Grenze: Du kannst Geschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzen (vorher 35 Euro)
  • Vorsteuerabzug entscheidend: Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer gilt der Nettobetrag, für alle anderen der Bruttobetrag
  • Streuartikel unter 10 Euro: Kugelschreiber, USB-Sticks und Co. mit Firmenlogo kannst du unbegrenzt verteilen
  • Dokumentationspflicht: Notiere immer Name des Beschenkten, Anlass und Datum der Übergabe
  • Pauschalversteuerung möglich: Mit 30 Prozent Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernimmst du die Steuer für den Beschenkten
  • Besondere Anlässe: Bei Firmenjubiläen oder Geschäftseröffnungen gilt eine höhere Grenze von 60 Euro
  • Wichtig: Überschreitest du die Grenzen auch nur minimal, entfällt der komplette steuerliche Abzug

Welche Kundengeschenke kannst du von der Steuer absetzen?

Betrieblich veranlasste Geschenke lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Geschenk muss dabei ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen und darf nicht mit einem vorherigen Kauf zusammenhängen.

Folgende Geschenke sind typischerweise abzugsfähig:

  • Hochwertige Schreibsets oder USB-Sticks mit Firmenlogo
  • Wein oder Spirituosen zu besonderen Anlässen
  • Bücher mit Bezug zur Geschäftstätigkeit
  • Blumen zum Firmenjubiläum

Nicht als Geschenke im steuerlichen Sinne gelten dagegen Rabatte, Werbeprämien oder Trinkgelder. Auch reine Geldgeschenke sind von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen.

Achte bei der Dokumentation darauf, den betrieblichen Anlass des Geschenks nachzuweisen. Notiere dazu Namen des Beschenkten, Datum und Grund der Zuwendung.

Die neue 50-Euro-Grenze für Geschäftspartner ab 2024

Geschenke an Geschäftsfreunde: 50 Euro brutto oder netto?

Ob die 50-Euro-Grenze als Netto- oder Bruttobetrag gilt, hängt von deinem Vorsteuerabzug ab. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Ein Beispiel: Bei einem Geschenk für 42,02 Euro netto bleibst du mit der Mehrwertsteuer von 7,98 Euro genau im Rahmen der 50-Euro-Grenze.

Als Kleinunternehmer oder bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung musst du den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer beachten. Hier darf der Gesamtwert des Geschenks die 50 Euro nicht überschreiten.

Versandkosten zählen übrigens nicht zur 50-Euro-Grenze, während eine individuelle Geschenkverpackung oder Gravur mit eingerechnet werden muss. Eine saubere Dokumentation mit Rechnungen ist unerlässlich, damit das Finanzamt deine Geschenke als Betriebsausgaben anerkennt.

Was gilt bei mehreren Geschenken im Jahr?

Ein praktisches Rechenbeispiel zeigt die Regeln für mehrere Geschenke: Du schenkst einem Kunden im Januar einen hochwertigen Kalender für 30 Euro und im Juli eine Flasche Wein für 25 Euro. Da die Gesamtsumme von 55 Euro die Freigrenze überschreitet, sind beide Geschenke steuerlich nicht absetzbar.

Der Grund: Die 50-Euro-Freigrenze gilt für die Summe aller Geschenke pro Person und Jahr. Dabei werden sämtliche Zuwendungen zusammengerechnet, von der Flasche Wein bis zum Geschenkkorb. Auch die Pauschalsteuer nach § 37b EStG fließt in diese Berechnung ein.

Tipp für die Praxis:

Führe ein separates Konto für Geschenke und notiere bei jeder Zuwendung den Namen des Beschenkten. So behältst du den Überblick über die Jahressumme pro Person und vermeidest ungewollte Überschreitungen der Freigrenze.

Streuartikel richtig nutzen: Die 10-Euro-Grenze

Streuartikel sind Werbegeschenke mit geringem Wert, die du unbegrenzt an Kunden und Geschäftspartner verteilen kannst. Die magische Grenze liegt hier bei 10 Euro netto pro Artikel. Darunter fallen typische Werbemittel wie Kugelschreiber, USB-Sticks oder Kalender mit Firmenlogo.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gilt der Nettobetrag von 10 Euro, während Kleinunternehmer den Bruttobetrag beachten müssen. Ein Beispiel: Ein Kugelschreiber für 8,40 Euro netto (10 Euro brutto) ist für beide Gruppen noch ein Streuartikel.

Der große Vorteil: Streuartikel musst du nicht einzeln dokumentieren und sie fallen nicht unter die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG. Die Buchung erfolgt direkt als Betriebsausgabe, beim DATEV-Kontenplan SKR 03 auf Konto 4605, beim SKR 04 auf Konto 6605.

Wichtig:

Übersteigt ein einzelner Artikel die 10-Euro-Grenze, gilt er als normales Geschenk und unterliegt den strengeren Aufzeichnungspflichten sowie der 50-Euro-Jahresgrenze pro Person.

So verbuchst du Geschenke an Kunden korrekt

Betriebsausgaben unter 50 Euro dokumentieren

Die korrekte Dokumentation deiner Geschenke ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung. Führe ein separates Konto in deiner Buchhaltung für Geschenkaufwendungen. Beim DATEV-Kontenrahmen SKR03 nutzt du das Konto 4630, beim SKR04 das Konto 6630.

Für jedes Geschenk benötigst du folgende Angaben:

  • Name und Firma des Beschenkten
  • Anlass der Zuwendung
  • Art des Geschenks und Kaufpreis
  • Datum der Übergabe

Bei der digitalen Belegerfassung scannst du die Rechnung ein und versehst sie mit diesen Informationen als Notiz. Nutze dafür am besten eine Buchhaltungssoftware, die dir die Dokumentation erleichtert und Belege revisionssicher archiviert.

Die Aufzeichnungspflicht gilt auch für kleine Geschenke unter 50 Euro - ausgenommen sind nur Streuartikel unter 10 Euro. Verbuche die Geschenke zeitnah und getrennt von anderen Betriebsausgaben, um den Überblick zu behalten.

Geschenke über 50 Euro richtig erfassen

Überschreitest du die 50-Euro-Grenze, musst du das Geschenk als „nicht abzugsfähige Betriebsausgabe“ verbuchen. Nutze dafür beim DATEV-Kontenrahmen SKR03 das Konto 4678, beim SKR04 das Konto 6678.

Ein konkretes Beispiel zur Verbuchung: Ein Geschenkkorb für 75 Euro an einen langjährigen Kunden wird zwar als Betriebsausgabe erfasst, erhöht aber deinen zu versteuernden Gewinn. Der Grund: Bei Überschreitung der Freigrenze entfällt die steuerliche Absetzbarkeit für den gesamten Betrag und nicht nur für den übersteigenden Teil.

Ausnahme für rein betriebliche Geschenke:

Schenkst du deinem Geschäftspartner einen Gegenstand, den er ausschließlich betrieblich nutzen kann (etwa ein spezielles Werkzeug), gilt die 50-Euro-Grenze nicht. Dokumentiere in diesem Fall besonders sorgfältig die betriebliche Nutzungsmöglichkeit.

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Wann lohnt sich die Übernahme der Pauschalsteuer?

Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG bietet dir die Möglichkeit, die Steuerbelastung für den Beschenkten zu übernehmen. Mit einem Steuersatz von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer verhinderst du, dass dein Geschäftspartner das Präsent als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Besonders sinnvoll ist die Pauschalversteuerung bei wertvollen Geschenken über der 50-Euro-Grenze. Dein Geschäftspartner kann sich uneingeschränkt über die unentgeltliche Zuwendung freuen, während du die übernommene Steuer als Betriebsausgabe geltend machen kannst.

Beachte: Entscheidest du dich für die Pauschalsteuer, gilt diese einheitlich für alle Geschenke des Wirtschaftsjahres. Eine Ausnahme bilden nur die sogenannten Streuartikel unter 10 Euro und Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass, wie Blumen zur Geburt eines Kindes.

So berechnest du die pauschale Steuer

Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt nach dieser Formel: Geschenkwert inkl. Umsatzsteuer x 30% + 5,5% Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Bei einem Kundengeschenk für 100 Euro brutto zahlst du also:

  • 30 Euro Pauschalsteuer (30% von 100 Euro)
  • 1,65 Euro Solidaritätszuschlag (5,5% von 30 Euro)
  • Bei 8% Kirchensteuer zusätzlich 2,40 Euro

Der gesamte steuerliche Aufwand für das Geschenk beträgt somit 134,05 Euro. Diese Zusatzkosten lassen sich als Betriebsausgaben absetzen, sofern das ursprüngliche Geschenk die betrieblichen Freigrenzen nicht überschreitet.

Praxistipp:

Kalkuliere die Pauschalsteuer gleich bei der Planung deiner Geschenke mit ein. So vermeidest du böse Überraschungen beim Gesamtbetrag deiner Kundengeschenke.

Gutscheine für Kunden: Das musst du beachten

Gutscheine sind bei Kunden besonders beliebt, da sie flexibel einlösbar sind. Bei der steuerlichen Behandlung unterscheidet das Finanzamt zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

Ein Einzweckgutschein legt bereits bei der Ausstellung fest, wofür er eingelöst werden kann (etwa für ein bestimmtes Produkt). Hier fällt die Umsatzsteuer direkt bei der Ausgabe an. Bei Mehrzweckgutscheinen, die verschiedene Verwendungsmöglichkeiten bieten, wird die Umsatzsteuer erst bei der Einlösung fällig.

Für die 50-Euro-Freigrenze zählt der Nennwert des Gutscheins. Achte darauf, dass der Gutschein:

  • Nicht in Bargeld umtauschbar ist
  • Eine konkrete Bezeichnung der Waren enthält
  • Ein Verfallsdatum aufweist
  • Den Namen des Empfängers enthält

Der Vorteil: Digital ausgestellte Gutscheine lassen sich besonders einfach in der Buchhaltung erfassen und nachverfolgen. Vermerke bei der Verbuchung unbedingt den betrieblichen Anlass der Zuwendung.

Weihnachtsgeschenke und Aufmerksamkeiten zu anderen Anlässen

Besonderheiten bei saisonalen Präsenten

Zu Weihnachten oder anderen Feiertagen gelten besondere Dokumentationspflichten für deine Geschenke an Geschäftspartner. Das Finanzamt prüft in dieser Zeit genauer, ob die betriebliche Veranlassung gegeben ist.

Plane deine saisonalen Zuwendungen strategisch: Verteile größere Geschenke über das Jahr, statt sie alle zur Weihnachtszeit zu machen. So bleibst du bei jedem Kunden unter der Jahresgrenze von 50 Euro.

Die Versandkosten für Präsente zu Weihnachten oder anderen Feiertagen zählen nicht zur Freigrenze, während die Geschenkverpackung zum Gesamtwert hinzugerechnet wird. Bei der Verbuchung musst du den Anlass „Weihnachtsgeschenk“ oder „Ostergruß“ konkret benennen.

Kundenpräsente zu besonderen Anlässen

Bei persönlichen Ereignissen deiner Geschäftspartner darfst du großzügiger sein. Geschenke bis 60 Euro für Anlässe wie Firmenjubiläen, Geschäftseröffnungen oder runde Geburtstage bleiben steuerfrei. Diese Regelung gilt zusätzlich zur normalen 50-Euro-Grenze.

Der betriebliche Zusammenhang muss aber erkennbar sein. Ein Blumenstrauß zur Geschäftseröffnung erfüllt diese Voraussetzung, während private Geschenke zur Hochzeit nicht absetzbar sind.

Tipp für die Buchhaltung:

Vermerke den konkreten Anlass auf der Rechnung und führe eine separate Liste für anlassbezogene Präsente. So behältst du den Überblick über beide Freigrenzen und kannst die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

Zusammenfassung: Geschenke clever absetzen und Steuern sparen

Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde folgt klaren Regeln: Der Höchstbetrag von 50 Euro pro Person und Jahr ermöglicht dir die Absetzung als Betriebsausgabe. Dabei musst du zwischen Streuartikeln unter 10 Euro und regulären Geschenken unterscheiden.

Für die korrekte steuerliche Anerkennung ist eine lückenlose Dokumentation mit Datum, Anlass und Empfänger unerlässlich. Bei Überschreitung der Freigrenze bietet die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG eine Alternative.

Geschäftliche Präsente müssen immer einen betrieblichen Bezug aufweisen und dürfen nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die gesamten Ausgaben inkl. Umsatzsteuer sind dabei entscheidend für den Wert des Geschenks.

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