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Das Arbeitszimmer steuerlich absetzen: So sparst du 2025!

Aktualisiert am
12
.
03
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2025
Arbeitszimmer, das von der Steuer abgesetzt werden kann

Du arbeitest regelmäßig im Homeoffice und möchtest dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Dann gibt es einiges zu beachten. Denn seit 2023 gelten strengere Regeln: Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du in der Steuererklärung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen absetzen. Erfüllst du diese, kannst du die Kosten für deinen heimischen Arbeitsplatz anteilig geltend machen – von der Miete bis zu den Stromkosten. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Aufwendungen du absetzen kannst und wie du dein Arbeitszimmer richtig in der Steuererklärung angibst, erfährst du hier!

Kann ich ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du dein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen – aber nur, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das Finanzamt prüft genau, ob du dein Arbeitszimmer wirklich als Büro von der Steuer absetzen kannst. Diese Bedingungen muss dein Arbeitszimmer erfüllen:

Es ist der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit

  • Du musst den größten Teil deiner Arbeit im Arbeitszimmer erledigen.
  • Falls du regelmäßig an einem anderen Arbeitsplatz tätig bist (z. B. im Büro oder bei Kunden), kannst du dein Arbeitszimmer meist nicht in der Steuererklärung absetzen.
  • In der Praxis ist die „Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit“-Voraussetzung vor allem für Selbstständige und Arbeitnehmer, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten, von Bedeutung.
  • Faustregel: Arbeitest du bei einer 5-Tage-Woche mindestens 3 Tage im Arbeitszimmer, spricht das dafür, dass es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet.

Es handelt sich um einen abgeschlossenen Raum

  • Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.
  • Der Raum muss klar von den Wohnräumen abgegrenzt sein.
  • Das Arbeitszimmer kann sich auch im Keller, auf dem Dachboden oder in einem Anbau befinden.
  • Mietest du ein Büro außerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses, spricht man von einem außerhäuslichen Arbeitszimmer. In diesem Fall kannst du die Kosten für dein Büro von der Steuer absetzen – ohne Einschränkungen und als Betriebsausgabe oder Werbungskosten.

Es ist büromäßig eingerichtet

  • Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer sollte wie ein Büro eingerichtet sein: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale, Computer, Bildschirm usw. sollten vorhanden sein.
  • Private Gegenstände (z. B. Gästebett, Fernseher) sind nicht erlaubt.

Es wird fast ausschließlich beruflich genutzt

  • Das Arbeitszimmer darf höchstens zu 10 Prozent privat genutzt werden.
  • Wird der Raum teilweise privat genutzt, entfällt der Steuerabzug.

Wer kann ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Ob du dein Arbeitszimmer steuerlich absetzen kannst, hängt von deiner beruflichen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Je stärker deine Arbeit an das Arbeitszimmer gebunden ist, desto höher sind die Abzugsmöglichkeiten. Während Selbstständige ihr häusliches Arbeitszimmer meist als Betriebsausgabe geltend machen können, haben Angestellte bei den Werbungskosten oft strengere Vorgaben.

Unabhängig davon, ob das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, können sowohl Selbstständige als auch Angestellte Büromöbel und Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dazu gehören unter anderem Schreibtische, Stühle, Regale, Computer, Monitore, Drucker, Fachliteratur und Büromaterial. Auch beruflich genutzte Telefon- und Internetkosten sind absetzbar, wobei bei privater Mitbenutzung ein anteiliger Abzug erfolgt. Dabei gilt:

  • Einzelanschaffungen bis 800 Euro netto → sofort absetzbar im Jahr der Anschaffung.
  • Anschaffungen über 800 Euro netto → müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden (nach den Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung).

Die folgende Tabelle zeigt, welche Abzugsmöglichkeiten es für verschiedene Berufsgruppen gibt:

Status

Steuerliche Absetzbarkeit

Selbstständige

Sie können das Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen, wenn es alle Voraussetzungen erfüllt. Falls nicht, gelten dieselben Regeln wie für Angestellte.

>Arbeitnehmer

Sie können das Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen – aber nur, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und es alle Voraussetzungen erfüllt.

Alle Steuerpflichtigen

Je nach beruflichem Nutzungsanteil gibt es verschiedene Absetzmöglichkeiten. Ist das Arbeitszimmer nicht anerkannt, sind dennoch berufliche Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, PC, Internetkosten) steuerlichseparat absetzbar

Schauen wir uns jetzt im Detail an, wer ein Arbeitszimmer wie in der Steuererklärung angeben kann:

Wie können Angestellte ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung absetzen?

Angestellte können ihr häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: Gibt es einen anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber? Und: Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit?

Volle Kosten absetzen – wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist

  • Voraussetzung: Dein Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit und dir steht kein Büro beim Arbeitgeber zur Verfügung.
  • Steuer: Du kannst alle anteiligen Kosten absetzen, darunter Miete oder Gebäude-Abschreibung (bei Eigentum), Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr), Gebäude- und Hausratversicherung, Grundsteuer (bei Eigentümern), Renovierungs- und Instandhaltungskosten.
  • Alternative: Statt der genauen Berechnung kannst du die Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen, falls deine tatsächlichen Kosten darunter liegen oder du dir den Berechnungsaufwand sparen möchtest.
  • Werbungskosten: Der volle Kostenabzug zählt zusätzlich zur Pauschale der Werbungskosten von 1.230 Euro. Das heißt, jeder Euro über dieser Pauschale senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Begrenzter Abzug bis 1.250 Euro – wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt ist

  • Voraussetzung: Dein Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt, aber du hast keinen anderen Arbeitsplatz.
  • Steuer: Du kannst deine tatsächlichen Kosten bis zu maximal 1.250 Euro pro Jahr absetzen.
  • Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine Obergrenze – du kannst nur die tatsächlichen Kosten bis zu diesem Limit geltend machen.
  • Werbungskosten: Auch der begrenzte Abzug bis 1.250 Euro zählt zusätzlich zur Pauschale. Hast du bereits andere Werbungskosten, addiert sich der Betrag darauf und kann deine Steuerlast senken.

Falls du ein Büro in der Firma hast und dein Arbeitszimmer nur freiwillig nutzt, kannst du es in der Regel nicht steuerlich geltend machen. In diesem Fall bleibt nur die Homeoffice-Tagespauschale als Alternative:

  • Betrag: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr → Höchstbetrag: 1.260 Euro.
  • Vorteil: Die Pauschale gilt auch für eine Arbeitsecke oder einen provisorischen Arbeitsplatz.

Einschränkung: Die Homeoffice-Tagespauschale ist in der Pauschale der Werbungskosten von 1.230 Euro enthalten. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale steuerlich aus.

Sonderfall bei Lehrern:

Lehrer können kein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, obwohl sie viele mit ihrem Beruf verbundene Tätigkeiten zu Hause erledigen. Das Finanzamt erkennt in solchen Fällen das Arbeitszimmer allerdings nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit an, sondern die Schule. Bis 2022 konnten Lehrer bis zu 1.250 Euro absetzen, wenn sie keinen festen Arbeitsplatz an der Schule hatten. Seit 2023 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr und Lehrer können nicht mehr ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, sondern nur noch die Homeoffice-Pauschale.

Wie können Selbstständige ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung absetzen?

Für Selbstständige gelten beim Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für Angestellte – allerdings gibt es steuerlich einige Vorteile. Während Angestellte das Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen, zählen die Kosten für Selbstständige als Betriebsausgaben. Dadurch wirken sie sich oft direkter auf die Steuerlast aus.

Wenn das Arbeitszimmer alle Voraussetzungen erfüllt, haben Selbstständige zwei Möglichkeiten für den Steuerabzug:

  • Tatsächliche Kosten absetzen: Es können alle anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, darunter Miete oder Gebäude-Abschreibung (bei Eigentum), Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr), Gebäude- und Hausratversicherung, Grundsteuer (bei Eigentümern), Renovierungs- und Instandhaltungskosten. Die Berechnung zum Absetzen des Arbeitszimmers erfolgt anteilig nach der Fläche des Büros im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.
  • Arbeitszimmer-Pauschale absetzen: Alternativ können Selbstständige eine Jahrespauschale von 1.260 Euro für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen. Die Pauschale kannst du nur für die Monate absetzen, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit gebildet hat (also 105 Euro pro Monat). Eine genaue Kostenaufstellung ist dann nicht nötig.

Falls sich das Büro außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses befindet (z. B. in einem angemieteten Bürogebäude), gibt es keine Einschränkungen. In diesem Fall können alle Kosten in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden – unabhängig von der Nutzung oder der räumlichen Abgrenzung.

Arbeitszimmer absetzen als nebenberuflich Selbstständiger: Bist du nebenberuflich selbstständig, kannst du dein häusliches Arbeitszimmer ebenfalls steuerlich geltend machen – allerdings nur, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Das bedeutet, dass du den Großteil deiner Arbeit dort erledigst und dein Angestelltenjob nicht überwiegt. Falls dein Hauptberuf als Angestellter den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, kannst du dein Arbeitszimmer in der Regel nicht für die Selbstständigkeit absetzen. Stattdessen sind aber Arbeitsmittel, Büromöbel sowie Telefon- und Internetkosten steuerlich absetzbar – anteilig als Betriebsausgaben. Diese werden dann direkt mit deinen selbstständigen Einnahmen verrechnet und senken deine Steuerlast.

Berechnung: Wie genau kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Die Höhe der absetzbaren Kosten richtet sich nach dem Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche. Wie du die Fläche deines Arbeitszimmers berechnest, ist relevant, wenn du deine tatsächlichen Kosten ansetzen möchtest. Alternativ können Angestellte und Selbstständige die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.260 Euro nutzen – diese lohnt sich jedoch meist nur, wenn deine tatsächlichen Kosten darunter liegen.

So gehst du Schritt für Schritt vor:

1. Die Fläche des Arbeitszimmers ermitteln: Miss zunächst die Größe deines Arbeitszimmers in Quadratmetern. Beachte: Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein – eine Arbeitsecke im Wohnzimmer zählt nicht.

2. Die Gesamtwohnfläche berechnen: Addiere die Quadratmeterzahl aller Räume deiner Wohnung oder deines Hauses (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche etc.). Nicht dazu gehören Keller, Garage oder gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus.

3. Den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers berechnen: Nutze folgende Formel zur Berechnung: Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche × 100 = Anteil in Prozent

4. Die absetzbaren Kosten berechnen: Berechne nun, wie viel Prozent deiner monatlichen Wohnkosten du steuerlich geltend machen kannst. Dazu gehören:

  • Miete oder Gebäude-Abschreibung (bei Eigentümern)
  • Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr)
  • Versicherungen & Grundsteuer
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten

Schauen wir uns das an einer Beispielrechnung an. Angenommen, du wohnst in einer 80 m² großen Wohnung und dein Arbeitszimmer ist 16 m² groß.

  • Flächenanteil berechnen: 16 m² ÷ 80 m² = 0,2 → Das Arbeitszimmer macht 20 Prozent der Wohnfläche aus.
  • Monatliche Wohnkosten berechnen: Miete inkl. Nebenkosten 850 Euro + Strom 50 Euro = Gesamtkosten 900 Euro pro Monat.
  • Absetzbarer Betrag ermitteln: 20 Prozent von 900 Euro = 180 Euro pro Monat bzw. jährlich: 180 Euro × 12 Monate = 2.160 Euro steuerlich absetzbar.

Wo trägt man ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein?

Hast du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben. Aber wo genau kannst du das häusliche Arbeitszimmer eintragen?

  • Selbstständige: Die Kosten für das Arbeitszimmer gehören zu den Betriebsausgaben und werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eingetragen. In Zeile 49 gibst du als Selbstständiger die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer an – entweder die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen Kosten anteilig. Falls du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, trägst du die Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter Raumkosten ein.
  • Angestellte: Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer werden in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) eingetragen. In Zeile 42-45 gibst du die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale an. Falls du die Homeoffice- Tagespauschale nutzt, trägst du zusätzlich die Anzahl der Homeoffice-Tage ein. Da die Werbungskostenpauschale 1.230 Euro beträgt, lohnt sich der Eintrag nur, wenn deine gesamten Werbungskosten darüber liegen.

Wo als nebenberuflich Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer eintragen?

Bist du nebenberuflich selbstständig, musst du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer in zwei Bereichen der Steuererklärung angeben:

  • Als Angestellter trägst du die anteiligen Aufwendungen in der Anlage N (Zeile 42-45) als Werbungskosten ein.
  • Für die Selbstständigkeit machst du die Aufwendungen in der Anlage EÜR (Zeile 49) als Betriebsausgaben geltend.

Wichtig: Die Kosten müssen anteilig aufgeteilt werden. Nutzt du das Arbeitszimmer beispielsweise 60 Prozent für die Selbstständigkeit und 40 Prozent für deine angestellte Tätigkeit, darfst du den jeweiligen Anteil nur in dem passenden Bereich ansetzen.

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Zusammenfassung: So setzt du ein Arbeitszimmer richtig ab

Ein häusliches Arbeitszimmer kann eine erhebliche Steuerersparnis bringen – vorausgesetzt, es erfüllt die strengen Anforderungen des Finanzamts. Entscheidend ist, dass es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Zudem muss es entweder den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden oder es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Kannst du dein heimisches Büro von der Steuer absetzen, hast du mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise setzt du die tatsächlichen Aufwendungen für dein häusliches Arbeitszimmer anteilig an oder – falls du selbstständig bist – nutzt du die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr. Diese Pauschale lohnt sich jedoch nur, wenn deine tatsächlichen Kosten darunter liegen. Falls dein Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt wird, bleibt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro/Jahr) als Alternative.

Ob Angestellter oder Selbstständiger – wer von zu Hause arbeitet, sollte genau prüfen, welche Abzugsmöglichkeiten sich beim Arbeitszimmer bieten. Denn mit der richtigen Strategie kannst du einen Teil deiner Kosten steuerlich zurückholen und Geld sparen!

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