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Arbeitskleidung von der Steuer absetzen – so gelingt es in 2025!

Aktualisiert am
12
.
03
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2025
Arbeitskleidung, die von der Steuer abgesetzt werden kann, weil sie für den Beruf erforderlich ist.

Weißt du, ob du Kleidungsstücke wie Sicherheitsschuhe, Kittel und Anzug von der Steuer absetzen kannst? Viele Berufstätige lassen hier bares Geld liegen, weil sie die Regeln nicht kennen, die das Finanzamt vorgibt. Doch keine Sorge: Wir zeigen dir, welche Arbeitskleidung du von der Steuer absetzen kannst, wie du auch Trocknen, Bügeln und Waschen der Arbeitskleidung bei der Steuer geltend machen kannst und worauf du achten solltest!

Ist Arbeitskleidung steuerlich absetzbar?

Nicht jede Kleidung, die du im Beruf trägst, erkennt das Finanzamt als steuerlich absetzbar an. Entscheidend ist, dass es sich um Berufskleidung handelt, die du nicht privat nutzen kannst. Schutzkleidung oder vorgeschriebene Uniformen kannst du also absetzen, einen klassischen Anzug dagegen nicht.

Was zählt steuerlich als Arbeitskleidung und was nicht?

Arbeitskleidung ist steuerlich absetzbar, wenn du sie ausschließlich für den Beruf nutzt und eine private Verwendung praktisch ausgeschlossen ist. Dazu gehören Schutzkleidung, Uniformen und typische Berufskleidung wie Arztkittel. Dahingegen kannst du normale Alltagskleidung wie Hemden oder klassische Anzüge nicht von der Steuer absetzen – selbst, wenn du sie im Job trägst.

Diese Arbeitskleidung kannst du absetzen:

✔ Schutzkleidung wie Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen

✔ Dienstkleidung, z. B. Uniformen bei Polizei, Feuerwehr oder Piloten

✔ Spezielle Berufskleidung wie Arztkittel, OP-Kleidung oder Handwerkerhosen

✔ Amtstrachten, z. B. Roben für Richter oder liturgische Kleidung für Geistliche

Diese Kleidung ist nicht absetzbar:

✘ Alltagskleidung wie Anzüge, Hemden oder Jeans – selbst, wenn sie du sie nur bei der Arbeit trägst

✘ Büro- oder Businesskleidung, wenn keine spezielle Uniform vorgeschrieben ist

✘ Schuhe ohne besondere Schutzfunktion

✘ Freizeitkleidung, auch wenn du sie für Meetings oder Kundentermine verwendest

Wichtig: Selbst, wenn dein Arbeitgeber eine bestimmte Kleiderordnung vorschreibt, bedeutet das nicht automatisch, dass du die Kleidung absetzen kannst. Entscheidend ist, dass sie berufsspezifisch ist und privat nicht nutzbar ist.

Steuererklärung und Pauschale: Was gilt für die Reinigung von Arbeitskleidung?

Du kannst auch Waschkosten in der Steuererklärung geltend machen, wenn es sich um Berufsbekleidung handelt, die du lediglich im Job nutzt. Dabei ist es unerheblich, ob du die Kleidung selbst wäschst oder professionell reinigen lässt. Die tatsächlichen Kosten zählen zu den Werbungskosten und sollten in der Steuererklärung entsprechend angegeben werden.

Pauschale für Arbeitskleidung und Reinigung in der Steuererklärung:

Das Finanzamt erkennt eine Arbeitsmittel-Pauschale von 110 Euro pro Jahr an, die du ohne Einzelnachweis für typische Berufskleidung und deren Reinigung geltend machen kannst. Diese Pauschale deckt jedoch auch andere Arbeitsmittel ab. Wenn deine tatsächlichen Aufwendungen höher sind, lohnt es sich, alle Belege zu sammeln und die konkreten Kosten anzusetzen (Stand 2025).

Wer kann Berufskleidung von der Steuer absetzen?

Berufskleidung kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie für den Beruf zwingend erforderlich ist und privat nicht genutzt werden kann. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die Kosten für die Anschaffung und das Waschen der Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Während Angestellte die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, kannst du, wenn du selbstständig bist, die Arbeitskleidung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Entscheidend ist, dass das Finanzamt die Kleidung als typische Arbeitskleidung anerkennt – ein Business-Anzug gehört nicht dazu.

Wie kann ich meine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen, wenn ich selbständig bin?

Als Selbstständiger kannst du beruflich genutzte Kleidung als Betriebsausgaben absetzen. Das gilt für Schutzkleidung, typische Berufskleidung und notwendige Dienstkleidung. Voraussetzung ist, dass du die Kleidung ausschließlich für deine berufliche Tätigkeit verwendest. Die Kosten für die Anschaffung trägst du in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein. Auch Waschkosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen – entweder durch Einzelnachweise oder über anerkannte Schätzwerte für die Reinigungskosten. Falls du die Kleidung in einer Reinigung pflegen lässt, solltest du alle Belege aufbewahren.

Was gilt für nebenberuflich Selbstständige?

Falls du neben deinem Hauptjob selbstständig bist, kannst du Arbeitskleidung nur in dem Umfang absetzen, in dem du sie für deine nebenberufliche Tätigkeit benutzt. Trägst du beispielsweise Schutzkleidung für deinen Nebenjob als Handwerker, kannst du die Kosten anteilig als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Wichtig:

Mische die Kosten nicht mit deinem Angestelltenverhältnis – dort gelten sie als Werbungskosten.

Wie können angestellte Arbeitnehmer ihre Kleidung von der Steuer absetzen?

Angestellte können die Kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sollten sie folgende Schritte beachten:

  1. Arbeitskleidung identifizieren
    Prüfe, ob das Finanzamt deine Kleidung steuerlich anerkennt. Schutzkleidung, Uniformen oder spezifische Berufskleidung sind absetzbar – normale Bürokleidung nicht.
  1. Belege sammeln
    Bewahre Quittungen und Rechnungen für Arbeitskleidung auf. Falls du die Kleidung in einer Reinigung säubern lässt, sind auch diese Belege wichtig.
  1. Reinigungskosten berechnen
    Falls du die Kleidung in der eigenen Waschmaschine reinigst, kannst du die Kosten schätzen. Das Finanzamt erkennt Schätzwerte für Waschkosten pro Kilogramm Waschgang an. Alternativ kannst du die tatsächlichen Kosten nachweisen.
  1. Eintrag in der Steuererklärung
    Trage die Kosten in der Anlage N deiner Steuererklärung unter „Werbungskosten“ ein. Falls du höhere Kosten für deine Berufsbekleidung in der Steuer geltend machst als die Pauschale für Werbungskosten (1.230 Euro in 2025), solltest du alle Nachweise aufbewahren.
  1. Zusätzliche Nachweise bereithalten
    Falls das Finanzamt nachfragt, hilft es, eine Bestätigung deines Arbeitgebers einzureichen, dass die Kleidung beruflich notwendig ist.
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Aufwendung für Kleidung und Reinigungskosten: Wo trägt man sie in der Steuererklärung ein?

Je nach Beschäftigungsart trägst du die Aufwendungen für Arbeitskleidung und Reinigungskosten unterschiedlich in der Steuererklärung ein. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben in der EÜR oder GuV an, während Angestellte sie als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Nebenberuflich Selbstständige müssen die Kosten je nach Nutzung entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

  • Selbstständige und Unternehmen: Selbstständige tragen die Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Betriebsausgaben ein. Das gilt sowohl für Anschaffung als auch für die Reinigung – wichtig sind Belege, um die Ausgaben nachzuweisen.
  • Angestellte Arbeitnehmer: Angestellte geben ihre Kosten in der Anlage N unter Werbungskosten an. Falls die gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, lohnt sich der Nachweis durch Belege. Für selbst gewaschene Berufsbekleidung kannst du in der Steuer pauschale Reinigungskosten pro Waschgang ansetzen.
  • Nebenberuflich Selbstständige: Wer nebenberuflich selbstständig ist, sollte die Kosten richtig aufteilen: Kleidung für den Hauptjob gehört in die Anlage N als Werbungskosten, während Kleidung für die Selbstständigkeit als Betriebsausgaben in der EÜR eingetragen wird. Eine doppelte Absetzung ist nicht erlaubt.

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Zusammenfassung: Arbeitskleidung und Reinigung clever absetzen und Steuern sparen

Wer beruflich vorgeschriebene oder notwendige Kleidung trägt, sollte sich die steuerlichen Vorteile nicht entgehen lassen. Ob Kauf oder Reinigung – viele Kosten lassen sich absetzen, sofern die Kleidung tatsächlich als Arbeitskleidung anerkannt wird. Während Angestellte die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N angeben, setzen Selbstständige sie als Betriebsausgaben ab. Wer Belege sammelt und die Einträge in der Steuererklärung korrekt vornimmt, kann jährlich von einer Ersparnis an Steuern profitieren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kleidung von der Steuer absetzen

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