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Steuern bei eBay, Kleinanzeigen, Etsy & Co.

Aktualisiert am
12
.
03
.
2025
Stapel Kartons für den Verkauf auf Kleinanzeigen

Verdienst du nebenbei etwas über eBay, Etsy oder Airbnb? Dann ist dieser Artikel für dich. Denn seit Anfang 2023 gelten hier neue Regeln, die deine Einnahmen für das Finanzamt transparenter machen sollen. Was bedeutet das für dich als Nutzer solcher Plattformen? Musst du plötzlich Steuern zahlen, wenn du als Privatperson alte Möbel und deine abgelegten Skier verkaufst? Und wie viel darf man bei Kleinanzeigen steuerfrei verkaufen – privat und gewerblich? Wir klären diese Fragen und zeigen dir, was du beachten solltest, damit du keine unerwünschte Post vom Finanzamt bekommst.

Die Grundlage: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) für Online-Verkäufe

Ob privater Verkauf auf Ebay oder Schmuckvertrieb aus eigener Manufaktur auf Etsy – viele Aktivitäten und Verkäufe auf Plattformen sind transparenter geworden. Hier fassen wir das Wichtigste zum Gesetz für dich zusammen:

Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde am 1. Januar 2023 in Deutschland eingeführt. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen – etwa eBay oder Airbnb – dazu, bestimmte Transaktionen bzw. Einnahmen ihrer Nutzer ans Finanzamt zu melden.

Das Gesetz basiert auf der bereits 2021 beschlossenen EU-Richtlinie DAC 7, deren Ziel mehr Transparenz über steuerpflichtige Einnahmen im Online-Geschäft ist. Denn viele der betroffenen Plattformen boomen, weil Verkaufen und Kaufen nie einfacher war. Per Klick sind Kleidung, Möbel und Co. im Warenkorb und bestellt. Das Problem: Auch für private Verkäufer wurde das zunehmend lukrativ, auch weil der Fiskus hiervon nichts mitbekam. Gewinne wurden oft nicht über die jährliche Steuererklärung gemeldet – genau das soll sich nun mit dem Gesetz ändern.  

Aber welche Plattformen und Verkäufe (Veräußerungsgeschäfte) betrifft das Gesetz? Schauen wir es uns an.

Welche Plattformen sind von dem Gesetz betroffen?

Vom Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) betroffen sind viele Online-Marktplätze, die du vermutlich als Privatverkäufer auch kennst. Die Rede ist z. B. von eBay, Amazon, Vinted, Facebook Marketplace und auch Airbnb.Sie alle verbindet, dass ihr System dazu dient, dass sich ihre jeweiligen Nutzer vernetzen und Geschäfte wie Verkäufe oder Vermietungen tätigen. Wie oben erwähnt, nutzen die Finanzbehörden die gemeldeten Transaktionsdaten, um die steuerliche Erfassung zu verbessern. Früher kamen dabei Programme wie der Webcrawler „Xpider“ zum Einsatz. Er sollte Plattformen wie Vinted auf gewerbliche Tätigkeiten überprüfen. Das neue Gesetz macht diese Überwachungsmethoden nun überflüssig. Denn die Betreiber der Plattformen sind selbst verpflichtet, regelmäßig Transaktionsmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzugeben. Das ist Teil der Meldepflicht.

Wichtig zu wissen:

Online-Portale können ihre Nutzer nur dann an die Behörden melden, wenn sie Käufe und Verkäufe nachverfolgen können. Bei Plattformen wie Amazon und eBay ist das problemlos möglich. Denn sie bieten eigene Bezahlsysteme an. Auf Plattformen wie kleinanzeigen.de hingegen können Käufer und Verkäufer ihre Transaktionen oft unabhängig abwickeln. Meist erfolgt sie in Barzahlung, persönlich und vor Ort. Hier haben die Plattformbetreiber also keine Handlungsmöglichkeit, Nutzerdaten zu liefern.

Welche Daten werden vermittelt?

Die Plattformbetreiber von Ebay und Co. müssen mit der Meldepflicht dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschiedene persönliche und finanzielle Daten ihrer Nutzer übermitteln. Diese Daten für das Bundeszentralamt umfassen:

  • Name der Person
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Anzahl der Transaktionen
  • Verkaufserlöse und Gebühren (Umsatzhöhe)


Ursprünglich sollte auch die Bankverbindung der Nutzer gemeldet werden. Diese Vorgabe hat das Bundesfinanzministerium im Juni 2023 jedoch gestrichen.

Und wie oft werden die Nutzerdaten gemeldet? Die Übermittlung erfolgt jährlich. Sie umfasst die Transaktionen und Umsätze des gesamten Vorjahres. Die Plattformen haben jeweils bis zum 31. Januar Zeit, alles an das BZSt weiterzuleiten. Die Finanzbehörden prüfen anschließend die gemeldeten Umsätze und gleichen diese mit deinen steuerpflichtigen Einkünften ab, um mögliche Diskrepanzen aufzudecken. Dann entscheiden sie, ob eine detaillierte Untersuchung des Einzelfalls nötig ist und sie deine Verkäufe genauer unter die Lupe nehmen wollen.

Privat oder doch gewerblich? – Das ist der Unterschied

Aber keine Sorge. Nicht jeder Privatverkäufer bzw. Verkauf über eBay oder Etsy wird vom Finanzamt als gewerbliche Veräußerung eingestuft. Es gibt wichtige Unterschiede zwischen privaten Verkäufen und gewerblichen Tätigkeiten,die entsprechend steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Wir klären darum hier,

  • was als privater Verkauf gilt und was nicht und
  • wie viel man bei eBay, kleinanzeigen.de u.s.w. verkaufen darf.

Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte umfassen Verkäufe, bei denen private Gegenstände gelegentlich und ohne Gewinnabsicht veräußert werden. Produkte, die du zuvor beispielsweise im Rahmen eines Warentests erhalten hast und anschließend weiterverkaufst, können jedoch steuerlich relevant werden.

Als Privatverkäufer bist du damit in der Regel von steuerlichen Verpflichtungen befreit. Wenn du etwa deine Garage ausräumst und alte Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Spielzeug auf eBay verkaufst, gilt das als privat. Du musst dir in der Regel keine Sorgen machen, dass für diese Veräußerung über eBay Kleinanzeigen Steuer anfällt.

Wichtiger Hinweis:

Private Verkaufsgewinne musst du nur dann versteuern, wenn sie im Jahr insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Diese 1.000 Euro sind eine sogenannte Freigrenze. Das bedeutet: Ab einem Gewinn von 1.000 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 1.000 Euro. Achte also bei privaten Verkäufen über eBay und Co. darauf, wenn du dich der Grenze näherst. Denn dann musst du mit genaueren Nachfragen des Finanzamts rechnen.

Gewerbliche Tätigkeit

Der gelegentliche Verkauf von Schallplatten oder alter Winterreifen ist in der Regel nicht steuerrechtlich relevant. Bei welchen Verkäufen und Aktivitäten sind dann beispielsweise bei Etsy Steuern zu zahlen?

Damit deine Tätigkeit auf Plattformen wie eBay, Etsy oder Kleinanzeigen gewerblich eingeschätzt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden: Dabei geht es nicht nur um die bloße Anzahl von Verkäufen, sondern um das Gesamtbild der Aktivität eines Nutzers. Entscheidend ist dabei vor allem die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht.

Hier sind die wichtigsten Merkmale für eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer, der in der Regel eBay-Verkäufe versteuern muss:

  • Wiederkehrende oder dauerhafte Verkäufe
  • der Kauf von Produkten zum Weiterverkauf mit dem Ziel, Gewinn zu machen
  • Verkauf selbst hergestellter Artikel: Handgemachte Produkte oder selbst entwickelte Waren deuten auf ein Geschäft hin.
  • Verkäufe über längere Zeiträume – kontinuierlich über Monate oder Jahre
  • gleiche oder ein Sortiment ähnlicher Produkte im Angebot

Außerdem gibt es bestimmte Richtwerte für die Einstufung gewerblicher Verkäufe:

Wenn du mehr als 30 Veräußerungen pro Jahr tätigst oder über 2.000 Euro Gewinn erzielst, steigt die Wahrscheinlichkeit, gewerblich eingeordnet zu werden. Diese Schwellen gelten allerdings nicht strikt. Auch Einzelfälle – wie das gelegentliche Anbieten großer Mengen – können als gewerblich betrachtet werden.

Gut zu wissen:
Auch ohne tatsächlich erzielten Gewinn kann bereits die Absicht zur Gewinnerzielung ausreichen, damit deine Verkäufe gewerblich sind. Das ist zum Beispiel so beim gezielten Wiederverkauf von Waren.

Hinweis für Gründer: Kleinunternehmerregelung

Für kleinere Unternehmer bietet die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG steuerliche Erleichterungen. Mit dieser Option entfällt die Umsatzsteuerpflicht, solange die jährlichen Einnahmen unter bestimmten Grenzen bleiben. Allerdings darfst du dann auch auf deine Verkäufe keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer erheben. Verkauft wird zum Nettopreis. Damit du als Kleinunternehmer deine Buchhaltung stressfrei erledigen kannst, nutze gern auch unsere Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer.

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Folgen einer Meldung von eBay, Kleinanzeigen & Co. ans Finanzamt

Was passiert denn eigentlich, wenn deine Daten von Verkaufsplattformen wie eBay ans Finanzamt weitergeleitet werden? Das kann tatsächlich verschiedene Folgen haben:

In vielen Fällen bleibt es bei einer Prüfung durch Finanzbeamte. Doch wenn das Finanzamt bei dir gewerbliche Verkäufe und Aktivitäten erkennt, kann es sein, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Einen Gewerbeschein zu haben bedeutet auch, dass deine Steuererklärung anders ausgefüllt werden muss und du möglicherweise Gewerbesteuer auf dich zukommt. Besonders bei Nutzern, die Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder auch Edelmetalle vertreiben, wird das Finanzamt hellhörig. Bei nicht gemeldeten Einnahmen können Bußgelder oder eine Steuernachzahlung die Folge sein.

Unser Tipp: Um eventuelle Rückfragen durch Finanzbeamte zu klären, lohnt es sich, alle Verkäufe zu dokumentieren. Notiere dabei am besten, was du verkauft hast, wann, für welchen Betrag und an wen. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass es sich um private Verkäufe handelte. Für mehr Tipps lies gern auch unsere Anleitung „Auf eBay verkaufen“.

Alle Einnahmen gleich richtig verbuchen? Unterstützung bietet dir zum Beispiel unsere Buchhaltungslösung für deine eBay-Einnahmen. Mit ihr hast du all deine Verkäufe nahtlos erfasst und stets den Überblick für dich und das Finanzamt.

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Tipp: Melde, wenn nötig, rechtzeitig dein Gewerbe an

Du planst, regelmäßig auf eBay oder einer anderen Plattform zu verkaufen und Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit zu erzielen? Dann ist unser Rat: Komme dem Finanzamt am besten zuvor. Melde dein Gewerbe rechtzeitig an. So vermeidest du mögliche Steuernachzahlungen oder sogar Bußgelder und bist auf der sicheren Seite. Alles dazu findest du in unserem Beitrag „Gewerbe anmelden“. Mit unserer Buchhaltungssoftware hast du außerdem alle Einnahmen und Ausgaben im Blick und erleichterst dir die steuerliche Abwicklung.

eBay, Kleinanzeigen oder Etsy gewerblich nutzen – diese Steuern fallen an

Wo wir schon beim Thema Steuern sind: Wenn du Plattformen wie eBay, Etsy oder Kleinanzeigen nutzt, können tatsächlich drei verschiedene Steuern anfallen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

  1. Einkommensteuer: Diese Steuer erfasst alle von dir erzielten Gewinne, die als steuerpflichtige Einkünfte gelten – so auch über Verkäufe auf Plattformen, wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst. Für Einkommen ab einem Grundfreibetrag von 12.096 fallen Steuern an. Bei Gewinnen von privaten Verkäufen gilt die oben erwähnte Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Ab diesem Betrag ist der gesamte Gewinn zu versteuern. Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber zur Einkommensteuer.
  2. Umsatzsteuer: Hast du im Vorjahr mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt? Und im laufenden Jahr liegt er voraussichtlich über 100.000 Euro? So musst du Umsatzsteuer zahlen. Bleiben deine Einnahmen darunter, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Alles, was du hierzu wissen musst, erklären wir dir im Artikel zur Umsatzsteuer.
  3. Gewerbesteuer: Diese Steuer fällt an, wenn der jährliche Gewinn mehr als 24.500 Euro beträgt. Ausgenommen davon sind u. a. Freiberufler. Liegt dein Gewinn darunter, bleibt dein Gewerbe von dieser Steuer verschont. Alles, was du hierzu wissen musst, findest du im Beitrag über die Gewerbesteuer.

Und wie oft muss man eBay-Verkäufe versteuern – bei privaten oder gewerblichen Verkäufen? Das kommt auch auf die Steuerart und die Höhe deiner Einnahmen an. Für detaillierte Infos lies gern unseren Überblickbeitrag zum Thema Steuern.

Zusammenfassung

Wie viel darf ich bei eBay oder Kleinanzeigen verkaufen und keine Steuern zahlen? Wenn du auf Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen oder Etsy verkaufst, sind bestimmte steuerliche Regeln zu beachten. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sorgt nämlich seit 2023 dafür, dass Verkäufe gemeldet werden. Durch diese neue direkte Verbindung zwischen Plattform-Anbietern und dem Finanzamt können der Fiskus bzw. die Steuerbehörden private und gewerbliche Verkäufe genauer prüfen. Keine Sorge: Einzelne private Verkäufe sind meist steuerfrei. Regelmäßige und gewinnorientierte Verkäufe gelten jedoch als steuerpflichtige Einkünfte, die in deiner Steuererklärung aufgeführt werden müssen. Um auf Nachfragen vom Finanzamt vorbereitet zu sein, lohnt es sich, alle Verkäufe zu dokumentieren. Und durch eine frühzeitige Gewerbeanmeldung beugst du Säumnisgebühren und Bußgeldern vor.

Häufige Fragen zu Steuern bei eBay, Kleinanzeigen, Etsy & Co.

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