Steuerberater kündigen: Gründe, Ablauf & Checkliste

Manchmal passt die Zusammenarbeit mit dem eigenen Steuerberater einfach nicht mehr so, wie man es sich wünscht. Vielleicht bist du mit dem Service unzufrieden, bekommst selten Rückmeldung oder hast das Gefühl, zu viel zu bezahlen. Oder du möchtest auf eine digitale Lösung umsteigen und mehr selbst übernehmen. Ganz gleich, aus welchem Grund, du kannst deinen Steuerberater jederzeit kündigen, musst dabei aber ein paar Dinge beachten.
In diesem Artikel erfährst du, wann eine Kündigung sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wie du den Wechsel stressfrei gestaltest. Außerdem zeigen wir dir, welche Kündigungsrechte du hast und wie du deine Daten sicher überträgst.
Welche Gründe gibt es für die Kündigung des Steuerberaters?
Es gibt viele nachvollziehbare Gründe, warum Unternehmer oder Selbstständige ihren Steuerberater wechseln oder die Zusammenarbeit ganz beenden möchten. Oft geht es dabei nicht um einen Streit, sondern schlicht darum, dass sich die Bedürfnisse verändern oder die Chemie nicht mehr stimmt.
Typische Gründe sind zum Beispiel:
- Mangelnde Kommunikation: Rückrufe dauern zu lange oder du bekommst wichtige Informationen nur zögerlich.
- Unklare oder hohe Kosten: Die Rechnungen sind schwer nachzuvollziehen oder steigen plötzlich.
- Fehlende digitale Prozesse: Du arbeitest längst papierlos, dein Steuerberater allerdings nicht.
- Wechsel der Unternehmensphase: Du brauchst nun spezifische Beratung, z. B. zur GmbH-Gründung oder zu internationalen Themen.
- Vertrauensverlust: Du hast das Gefühl, dass Fehler passieren oder deine Anliegen nicht ernst genommen werden.
- Kosteneffizienz: Du möchtest mehr selbst übernehmen oder mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk arbeiten, um Kosten und Aufwand zu reduzieren.
Egal welcher Grund bei dir zutrifft: Wichtig ist, dass du die Entscheidung bewusst triffst und genügend Zeit für einen sauberen Übergang zu einer neuen Lösung einplanst.
Ablauf der Kündigung: Schritt für Schritt
Möchtest du deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater kündigen, befolge am besten diese Schritte:
- Schritt: Kläre, ob der Steuerberatungsvertrag eine schriftliche Kündigungsfrist enthält. Ist das nicht der Fall, musst du keine Frist einhalten.
- Schritt: Setze das Kündigungsschreiben auf.
- Schritt: Übermittle der Steuerkanzlei deine Kündigung idealerweise per Einschreiben.
- Schritt: Bitte deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater, deine Steuerunterlagen nach § 66 Steuerberatungsgesetz (StBerG) herauszugeben oder an die neue Steuerkanzlei zu übermitteln.
- Schritt: Begleiche alle Rechnungen fristgemäß, damit die Steuerkanzlei für deine Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht nach § 66 Abs. 3 StBerG hat.
Auch wenn der Vertrag nur mündlich abgeschlossen wurde, sollte er in jedem Fall schriftlich – am besten per Einschreiben mit Rückschein – gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss deinen Namen und die Anschrift sowie den Namen und die Adresse der Steuerkanzlei enthalten. Ferner musst du den Kündigungstermin nennen.
Deine Kündigung des Steuerberaters: Vorlage fürs Kündigungsschreiben
Die Kündigung ist beim Steuerberaterwechsel an keine bestimmte Form gebunden. Du solltest in diesem Rahmen mitteilen, zu welchem Zeitpunkt du den Steuerberatervertrag kündigen möchtest und dass du die erteilte Vollmacht widerrufst. Bitte das Steuerbüro auch, deine Unterlagen zu übermitteln.
Hier einmal eine beispielhafte Formulierung für eine E-Mail:
Betreff: Kündigung des Mandatsverhältnisses und Widerruf der Vollmacht
Sehr geehrte/r [Name des Steuerberaters],
ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich das bestehende Mandatsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige. Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Vollmacht, insbesondere gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden, mir sofortiger Wirkung.
Bitte bestätigen Sie mir kurz den Erhalt dieser E-Mail sowie das Ende des Mandats. Ich bitte außerdem um die Übergabe aller relevanten Unterlagen und digitalen Daten, damit ich meine Buchhaltung weiterhin ordentlich führen kann.
Sollten noch offene Posten bestehen, lassen Sie mir bitte eine abschließende Rechnung zukommen.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Team alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Welche Kündigungsfristen gibt es beim Steuerberatungsvertrag?
Grundsätzlich kann sowohl die Mandantin bzw. der Mandant als auch die Steuerberaterin oder der Steuerberater ohne Angabe der Gründe jederzeit das Mandat beenden. Diese Kündigungsmöglichkeit ist in § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Hast du jedoch einen längerfristigen Vertrag mit der Kanzlei abgeschlossen, musst du unter Umständen Kündigungsfristen einhalten.
Wurden im Steuerberatervertrag Kündigungsfristen vereinbart?
Der erste Blick sollte dem geschlossenen Vertrag mit Vertrauensstellung gelten: Wurden hier schriftlich Kündigungsfristen vereinbart? Dann müssen beide Vertragspartnern diese einhalten. Das gilt allerdings nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
Ein Verweis auf Kündigungsmodalitäten in AGB ist dafür im Kündigungsrecht speziell im Bereich der Steuerberatung nicht ausreichend, wie die Rechtsprechung festgestellt hat.
Welche Art von Steuerberatungsvertrag wurde vereinbart?
Mandantin oder Mandant und Steuerberaterin bzw. Steuerberater können zwei Arten von Verträgen abschließen. Diese ziehen unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten nach sich:
Die Mandantinnen und Mandanten müssen sowohl beim Dienst- als auch beim Werkvertrag nach § 627 BGB keine Kündigungsfrist einhalten, sofern im Steuerberatungsvertrag nichts vereinbart wurde. Dasselbe Recht steht beim Dienstvertrag auch der Steuerberaterin oder dem Steuerberater zu. Beim Werkvertrag hingegen hat sie oder er kein reguläres Kündigungsrecht – es bleibt nur die fristlose Kündigung des Mandatsverhältnisses aus wichtigem Grund.
Ausnahme: Kündigung zur Unzeit
Für Steuerkanzleien gilt eine Einschränkung: Sie dürfen nicht zur sogenannten „Unzeit“ kündigen, also etwa kurz vor Ablauf einer wichtigen Frist, die die Mandantin oder der Mandant im Alleingang nicht mehr einhalten kann. Tun sie es doch, machen sie sich für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nicht, wenn die Steuerberaterin oder der Steuerberater zu Recht aus wichtigem Grund die fristlose Kündigung eines Mandatsverhältnisses ausspricht.
Ablauf des Steuerberaterwechsels
Hast du die Kündigung geschafft, musst du nur noch den Wechsel reibungslos über die Bühne bringen. Dabei helfen dir die folgenden Tipps:
Welche Unterlagen braucht der neue Steuerberater?
Deine neue Steuerkanzlei benötigt für den Wechsel folgende Steuerunterlagen von dir:
- Bilanzen und Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre
- laufende Buchhaltung des aktuellen Geschäftsjahrs
- Details zur persönlichen Vermögenslage
- Aufstellungen zum Anlagevermögen und zu den Jahreskonten sowie alle Saldenlisten
- Offene-Posten-Liste (Kreditoren und Debitoren)
- die letzten betriebswirtschaftliche Auswertungen
- GDPdU-Daten
- Unterlagen zur Lohnabrechnung für deine Angestellten
- Details zu den letzten Steuererklärungen und die zugehörigen Steuerbescheide
Wie verläuft die Übergabe?
Nach § 66 StBerG ist deine frühere Steuerkanzlei verpflichtet, deine Steuerunterlagen herauszugeben. Im Idealfall übermittelt sie diese per Softwareschnittstelle (z. B. DATEV, ADDISON) direkt an die neue Steuerberaterin oder den Steuerberater. Aber auch die Übergabe in gedruckter Form ist möglich.
Mehr Informationen erhältst du in unserem Beitrag zum Thema Steuerberaterwechsel!
Ist eine Mitteilung an das Finanzamt notwendig?
Eine Mitteilung an das Finanzamt über den Steuerberaterwechsel ist nur erforderlich, wenn die gekündigte Steuerberaterin oder der Steuerberater eine Vollmacht für die Kommunikation mit dem Finanzamt hatte. Diese musst du im Fall der Kündigung widerrufen und gegebenenfalls für das neue Steuerbüro ausstellen.
Benötigst du weitere Informationen und Tipps für einen möglichen Wechsel deines Steuerberaters oder deiner Steuerberaterin? Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zum Thema "Steuerberater wechseln".
Was passiert mit den Unterlagen nach der Kündigung?
Nach der Kündigung ist dein Steuerberater verpflichtet, dir alle relevanten Unterlagen und Daten zu übergeben, die zu deinem Unternehmen gehören – also Belege, Buchungen, Steuererklärungen, Bescheide und Auswertungen. Diese Unterlagen sind dein Eigentum, der Steuerberater verwahrt sie nur treuhänderisch. Du hast Anspruch darauf, sie in Papierform oder digital (zum Beispiel als PDF oder DATEV-Export) zu erhalten.
Gibt der Steuerberater die Unterlagen nicht freiwillig heraus, gilt Folgendes:
- Er darf die Herausgabe nicht verweigern, um z. B. offene Rechnungen durchzusetzen.
- Du kannst ihm schriftlich eine Frist zur Herausgabe setzen (z. B. 7 bis 14 Tage).
- Reagiert er nicht, kannst du dich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden. Sie vermittelt in Streitfällen und kann auf die Herausgabe hinwirken. Im Zweifel kann auch ein Fachanwalt helfen.
Checkliste: So trennst du dich stressfrei von deinem Steuerberater
Wenn du dich entschieden hast, deinen Steuerberater zu kündigen, gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest – von Fristen über Unterlagen bis hin zur Frage, wie es danach weitergeht. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Schritte nochmal für dich zusammen.
- Den Vertrag checken
Schau zuerst nach, was in deinem Vertrag steht: Gibt es eine Kündigungsfrist oder eine feste Laufzeit? Manchmal darfst du auch außerplanmäßig kündigen, zum Beispiel bei fehlender Leistung oder gestörtem Vertrauen. - Überlegen, wie es weitergeht
Bevor du kündigst, solltest du wissen, wie du deine Buchhaltung künftig organisierst. Du kannst zu einem neuen Steuerberater wechseln oder vieles einfach selbst übernehmen – mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk klappt das meist problemlos. - Kündigung einreichen
Schick deine Kündigung am besten schriftlich oder per E-Mail und nenn darin das Datum, zu dem du die Zusammenarbeit beenden möchtest. Bitte um eine kurze Bestätigung, damit alles offiziell ist. - Vollmacht zurückziehen
Wenn dein Steuerberater beim Finanzamt für dich eingetragen war, solltest du diese Vollmacht widerrufen, damit keine neuen Vorgänge mehr über ihn laufen. - Unterlagen sichern
Lass dir alle wichtigen Unterlagen und Daten aushändigen – idealerweise digital, damit du sie direkt an deinen neuen Steuerberater weitergeben oder in deine (neue) Buchhaltungssoftware hochladen kannst. - Abrechnung prüfen
Zum Schluss: Rechne noch offene Leistungen oder angefangene Aufträge ab. So ist alles rund abgeschlossen und es bleibt kein offener Punkt mehr übrig.
Zusammenfassung
Die Kündigung eines Steuerberaters ist jederzeit möglich, sofern keine vertraglichen Fristen vereinbart wurden. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben wird empfohlen, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten. Besondere Vorsicht gilt bei außerordentlichen Kündigungen, die nur bei einem wichtigen Grund wie einem schwerwiegenden Beratungsfehler zulässig sind. Nach der Kündigung muss der bisherige Steuerberater die Unterlagen gemäß § 66 StBerG herausgeben, sofern alle Rechnungen beglichen wurden. Der Wechsel zu einem neuen Steuerberater erfordert die Bereitstellung relevanter Steuerunterlagen, die idealerweise digital übermittelt werden. Eine Mitteilung ans Finanzamt ist nur notwendig, wenn die bisherige Kanzlei eine Vollmacht hatte.





