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Selbstständig machen in der Elternzeit

Während der Elternzeit selbstständig machen: Das musst du zum Elterngeld wissen

Aktualisiert am
22
.
01
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2025
Mutter und Vater halten ein Baby-Pyjama hoch

Mit Kindern verschieben sich für viele Eltern die Prioritäten. Mehr Zeit für die Familie zu haben und dennoch berufstätig zu sein, lässt sich mit einem klassischen 9-to-5-Job nur schwer umsetzen. Deshalb kommen immer mehr Mütter und Väter während der ersten Lebensmonate ihres Kindes auf die Idee, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen.

Ein eigenes Unternehmen verspricht flexibles Arbeiten und Zeit für die Familie, aber auch eine Doppelbelastung. Erfahre hier, wie du dich in der Elternzeit selbstständig machen kannst, wie viel du verdienen darfst, welche Auswirkungen auf dein Elterngeld möglich sind, was es mit dem Partnerschaftsbonus auf sich hat und wann du deinen Arbeitgeber ins Boot holen solltest.

Darf man sich während der Elternzeit selbstständig machen?

Es ist während der Elternzeit durchaus erlaubt, sich selbstständig zu machen – selbst wenn du eine Festanstellung hast. Du musst allerdings bei der Dauer deiner Arbeitszeiten Grenzen beachten, um den Elternzeit-Status nicht zu verlieren. Außerdem sind negative Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Elterngeld möglich, wenn du die Einkommensgrenzen überschreitest. Deshalb entscheiden sich Eltern oft dafür, ein Kleingewerbe zu gründen. Mit diesem können sie während der Familienzeit zum Elterngeld etwas dazuverdienen, ohne gleich ein großes Business aufzubauen.

Muss ich die Selbstständigkeit beim Arbeitgeber anmelden?

Theoretisch musst du deinem Arbeitgeber nicht Bescheid sagen, wenn du dich während der Elternzeit selbstständig machen möchtest. Praktisch werden aber viele Arbeitnehmer bereits durch eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, den Arbeitgeber bei Aufnahme einer zweiten Beschäftigung zu informieren. Davon abgesehen solltest du auch von dir aus das Gespräch suchen: Sicherlich möchtest du nicht, dass das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber unter der Nebentätigkeit leidet.

Verbieten kann er dir deinen selbstständigen Nebenjob aber im Regelfall nicht. Möglich ist das nämlich nur in eher selteneren Ausnahmefällen, etwa wenn du zu ihm in Konkurrenz trittst oder die Arbeitszeitgesetze verletzt (was während der Elternzeit nicht der Fall sein dürfte).

So machst du dich in der Elternzeit selbstständig

So toll die flexible Arbeitsweise auch ist – eine Selbstständigkeit während der Elternzeit will gut vorbereitet sein. Damit gehen nämlich auch gewisse Verpflichtungen einher. Wir zeigen dir, auf welche Aspekte du bei der Existenzgründung achten solltest - und wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst.

Finde die passende Geschäftsidee

Die passende Geschäftsidee zu finden, ist der erste wichtige Schritt. Dabei solltest du dir mehrere Fragen stellen:

  • In welchen Bereichen liegen deine Interessen, Fähigkeiten und Erfahrungen?
  • Was macht dir Spaß?
  • Gibt es ein Problem von Verbrauchern oder Unternehmen, das du lösen kannst? 
  • Wie viel Zeit kannst du neben der Familie investieren?
  • Hast du privat genügend Rückendeckung, um deine Geschäftsidee trotz familiärer Verpflichtungen in die Tat umzusetzen?
  • Was möchtest du mit deiner Selbstständigkeit erreichen?
  • Wie risikobereit bist du?

Beschäftige dich neben deiner Geschäftsidee auch mit der Marktsituation, das heißt mit möglichen Marktanteilen oder Wettbewerbern. Diese Aspekte verschaffen dir einen Überblick darüber, ob dein Vorhaben erfolgversprechend ist.

Erstelle einen soliden Businessplan

Der Businessplan ist eine wichtige Voraussetzung für deine Selbstständigkeit während der Elternzeit. Hier beschäftigst du dich nicht nur mit deiner Geschäftsidee, sondern arbeitest detailliert viele weitere Punkte aus:

  • Analyse von Markt und Wettbewerb
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Organisationsstruktur deines Unternehmens und Zusammensetzung des Gründerteams
  • Finanzplanung und -prognose
  • Risikoanalyse

Mach dir auf jeden Fall Gedanken zur Finanzierung deines Unternehmens. Zumindest ein paar kleinere Investitionen sind meistens erforderlich. Leider ist das Elterngeld dafür nicht immer ausreichend, zumal du dadurch im Bezugszeitraum auch deinen Lebensunterhalt finanzieren solltest. Mehr zum Thema erfährst du in unseren Ratgebern zum Finanzierungsplan und zum Businessplan.

Achtung:

Übrigens benötigst du den Businessplan auch, um Kredite oder Fördergelder zu beantragen. Nutze einfach unsere kostenlose Businessplan-Vorlage und starte direkt durch.

Wähle die passende Rechtsform für dein Unternehmen 

Einzelunternehmen, GmbH oder Freiberufler – es gibt eine Menge Rechtsformen, aus denen du wählen kannst. Triff diese Entscheidung nicht leichtfertig. Eine Rolle spielen dabei etwa diese Faktoren:

  • eine mögliche Haftungsbeschränkung
  • die Gründungskosten
  • steuerliche Aspekte
  • Möglichkeiten der Finanzierung

Welche Rechtsform zu dir passen könnte, wenn du dich während der Elternzeit selbstständig machst, erfährst du in unserem Ratgeber zu den Rechtsformen.

Informiere dich über Steuern und Abgaben

Bist du während der Elternzeit selbstständig, musst du ebenso Steuern zahlen wie alle anderen Unternehmer. Hast du nur geringe Einkünfte, könntest du unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro) liegen und damit von der Einkommensteuer befreit sein. Liegst du darüber, zahlst du ganz normal Einkommensteuer. Beziehst du nebenher noch Elterngeld, wird dieses im Rahmen der Steuerprogression angerechnet – du zahlst dann einen höheren Steuersatz. Außerdem musst du dich, je nach Unternehmensform, mit Umsatzsteuer und Gewerbesteuer beschäftigen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den Steuern für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler.

Eröffne ein Geschäftskonto

Theoretisch könntest du dein privates Girokonto zwar für dein Geschäft verwenden. Die meisten Banken mögen das allerdings nicht. Zudem ist eine Trennung zwischen deinen privaten und geschäftlichen Ausgaben im Wirtschaftsjahr wichtig, um deine Einnahmen und Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt transparent nachzuweisen. Wir empfehlen dir daher, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Wie das funktioniert und worauf du achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zum Geschäftskonto.

Prüfe, ob du zusätzliche Versicherungen benötigst 

Machst du dich während der Elternzeit selbstständig, ist eine gute Absicherung für dich besonders wichtig. Neben der ohnehin für alle Deutschen verpflichtenden Krankenversicherung benötigst du möglicherweise weitere Versicherungen:

Eine Altersvorsorge ist für Selbstständige wichtig. Informiere dich, ob in deiner Branche Rentenversicherungspflicht besteht – davon sind nämlich nicht alle Unternehmer befreit. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zu den Versicherungen für Selbstständige.

Baue dir ein gutes Zeitmanagement auf

Du kannst es dir vorstellen: Deinen Nachwuchs und die Selbstständigkeit unter einen Hut zu bekommen, erfordert eine gute Organisation. Mache dir Gedanken, welche Zeiten du dir für die Arbeit reservieren kannst. Kümmere dich um eine Kinderbetreuung oder hol dir Hilfe von Familie und Freunden, um deine Aufmerksamkeit deinem Unternehmen widmen zu können. Darum solltest du dich bereits vor deinem Start kümmern, um später nicht bei den ersten kleinen Hürden ins Straucheln zu geraten.

Tausche dich außerdem mit anderen selbstständigen Eltern aus, welche dir gute Tipps zu den häufigsten Herausforderungen geben können. Der gegenseitige Support hilft, auch in schwierigen, stressigen Zeiten deine Ziele im Blick zu behalten.

Melde dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit an

Damit du dein Unternehmen betreiben darfst, musst du es anmelden. Wie das genau funktioniert, hängt davon ab, ob du freiberuflich tätig bist oder ein Gewerbe gründest. Als Freiberufler musst du dich lediglich beim Finanzamt anmelden. Wie das funktioniert, liest du in unserem Beitrag zur Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit. Für Gewerbetreibende ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Tipp:

Den Weg zum Gewerbeamt kannst du dir auch sparen. Melde dein Unternehmen bequem von zu Hause an. Dazu kannst du unsere kostenlose Online-Gewerbeanmeldung nutzen.

Elterngeld während der Selbstständigkeit: So viel darfst du in der Elternzeit verdienen

Als betreuender Elternteil darfst du während der Elternzeit nicht unbegrenzt arbeiten – weder als Angestellter noch als Selbstständiger. Nach § 15 Abs. 4 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Arbeitest du mehr als 32 Wochenstunden, verlierst du deinen Elternzeit-Status. Achte also darauf, diese Grenze nicht zu überschreiten. Zu deiner Arbeitszeit zählen übrigens auch Bürotätigkeiten, wie deine Buchführung oder Marketing.

Deine Einkünfte während der Elternzeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Solange du kein Einkommen hast, erhältst du das Basiselterngeld von 65 Prozent deines Einkommens, das du vor dem Nachwuchs hattest. Der Mindestsatz des Elterngelds beträgt 300 Euro im Monat. Maximal bekommst du 1.800 Euro Elterngeld monatlich. Zusätzlich kannst du den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten, wenn du dir die familiären Verpflichtungen mit deinem Partner oder deiner Partnerin teilst. Mit dem Partnerschaftsbonus gewährt euch das Bundesfamilienministerium bis zu vier Monate zusätzlich Elterngeld, wenn ihr beide in Teilzeit arbeitet.

Sobald du aus deiner Selbstständigkeit Einkünfte erzielst, erfolgt die Berechnung des Elterngelds anders – einen Freibetrag gibt es nämlich nicht. Das Basiselterngeld liegt dann bei 65 Prozent der Differenz aus deinem früheren Einkommen und deinen selbstständigen Einkünften. Die gute Nachricht ist: Deine Betriebsausgaben im Bezugszeitraum darfst du von deinen Einkünften abziehen – entweder pauschal mit 25 Prozent oder auf Antrag auch in ihrer tatsächlichen Höhe.

Beispiel: Du hast vor der Elternzeit 2.000 Euro verdient. Mit deiner Selbstständigkeit erzielst du jetzt mit Kind ein Einkommen von 800 Euro. Der Einkommensunterschied beträgt also 1.200 Euro. Dein Basiselterngeld beträgt 1.200 Euro x 65 Prozent = 780 Euro.

Eine wirkliche Einkommensgrenze in diesem Sinne gibt es beim Basiselterngeld nicht. Verdienst du allerdings mit der Selbstständigkeit mehr als vor der Elternzeit, bekommst du nur noch den Mindestsatz des Elterngelds von 300 Euro. Die Einkommensgrenze richtet sich also nach deinem Einkommen vor dem Nachwuchs.

Etwas anders funktioniert die Berechnung, wenn du dich für das ElterngeldPlus entscheidest. Wie das genau funktioniert, kannst du beim Bundesfamilienministerium nachlesen. Außerdem hilft dir ein Elterngeldrechner, dein Elterngeld während der Selbstständigkeit zu berechnen.

Tipp:

Keine Ahnung, wie du bei deinen Finanzen den Überblick behalten sollst? Mit der sevdesk Buchhaltungssoftware erfasst du deine Einnahmen und Ausgaben ganz einfach und weißt so immer genau, wo du stehst. Teste jetzt 14 Tage kostenlos und ohne Verpflichtungen!

Krankenversicherung bei Selbstständigkeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist der gesetzliche Versicherungsschutz eigentlich beitragsfrei. Je nachdem, wie du vorher in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert warst, kann sich dies jedoch ändern, wenn du dich selbstständig machst: 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Du bleibst gesetzlich versichert. Dein Krankenkassenbeitrag richtet sich nach deinem Gesamteinkommen, zu dem auch das Elterngeld zählt. Als Selbstständiger musst du allerdings den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst zahlen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil. Bist du in der Familienversicherung versichert, bleibt das nur dann so, wenn du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Familienversicherung für Selbstständige.
  • Private Krankenversicherung: Warst du vor der Elternzeit Mitglied in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, kannst du das unter Umständen auch weiterhin bleiben, wenn du dich selbstständig machst. Du kannst dich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen. Lass dich am besten von deiner Krankenversicherung beraten. Deinen Krankenkassenbeitrag zahlst du vollständig selbst.

Scheinselbstständigkeit & Liebhaberei

Vielleicht hast du von diesen zwei Begriffen schon einmal gehört. Abhängig von deiner individuellen Situation können sie dich auch während der Elternzeit betreffen:

  • Scheinselbstständigkeit: Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn der Eindruck entsteht, dass du eigentlich eher wie ein Angestellter für ein Unternehmen arbeitest. Das ist häufig der Fall, wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest. Da die Scheinselbstständigkeit schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann, solltest du hier besser vorbeugen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Scheinselbstständigkeit.
  • Liebhaberei: Von Liebhaberei spricht man, wenn du mit deiner Nebentätigkeit so geringe Einkünfte erzielst, dass man dir eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Ausschlaggebend für die Einstufung sind nicht nur geringe Einkünfte, sondern auch deine langfristigen Ziele. Informiere dich am besten in unserem Ratgeber zur Liebhaberei.

Selbstständigkeit während der Elternzeit: Vor- und Nachteile

Bist du dir noch nicht ganz sicher, ob eine selbstständige Nebentätigkeit während der Elternzeit für dich das Richtige ist? Die folgende Gegenüberstellung zeigt dir die Vor- und Nachteile im Überblick:

Vorteile Nachteile
  • flexible Zeiteinteilung für eine bessere Vereinbarkeit mit deiner Familie
  • oft ortsunabhängige Tätigkeit möglich
  • zusätzliches Einkommen zum Elterngeld
  • steuerlicher Abzug der Betriebsausgaben im Wirtschaftsjahr
  • persönliche Weiterentwicklung (neue Fähigkeiten und Erfahrungen)
  • Verwirklichung deiner eigenen Ideen
  • Wiedereinstieg in den Beruf schon während der Elternzeit
  • Nutzung als Testphase im geschützten Rahmen (durch Bezug von Elterngeld)
  • Mehrfachbelastung durch Job, Familie und Haushalt
  • unregelmäßige Arbeitszeiten können auch Nachteile haben
  • finanzielle Unsicherheit durch schwankendes Einkommen im Wirtschaftsjahr
  • eventuell Investitionen erforderlich
  • weniger Zeit für soziale Aktivitäten und Freunde
  • bürokratischer Aufwand
  • Kürzung des Elterngelds
  • hohe Verantwortung
  • schwierige Betreuung bei Erkrankungen des Kinds

Zusammenfassung zur Selbstständigkeit während der Elternzeit

Ein gleitender Übergang zurück ins Berufsleben, ohne deinen Nachwuchs zu vernachlässigen – das klingt verlockend für viele Elternteile. Tatsächlich bringt es viele Vorteile, dich während den ersten Lebensmonaten deines Kindes selbstständig zu machen – ob flexible Zeiteinteilung, Zusatzeinkommen zum Elterngeld oder persönliche Selbstverwirklichung. Allerdings solltest du dich vorab über die wichtigsten Aspekte rund um die Selbstständigkeit für Eltern informieren, mögliche Risiken bedenken und dich gut vorbereiten. Am wichtigsten sind ein gutes Zeitmanagement und Unterstützung aus deinem Umfeld.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Selbstständigkeit in der Elternzeit

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