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OHG gründen: Schritte zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

Aktualisiert am
04
.
03
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2025
Notizbuch liegt auf einem Schreibtisch

Du willst gemeinsam mit anderen deiner Geschäftsidee Leben einhauchen? Dann ist die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, vielleicht genau die richtige Gesellschaftsform für dich. Doch bevor du dich für sie entscheidest, solltest du dich gründlich über ihre Vor- und Nachteile informieren. Wir zeigen wir, was die OHG ausmacht und wie du Schritt für Schritt eine OHG gründen kannst.

Was ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG)?

Um eine OHG zu gründen, müssen sich mindestens zwei Kaufleute zusammenfinden, die einen gemeinsamen Geschäftszweck (ein Handelsgewerbe) verfolgen. Die wichtigsten Eigenschaften der OHG im Überblick:

  • natürliche oder juristische Personen als Gründer möglich
  • Personengesellschaft
  • Rechtsgrundlage: §§ 105 – 160 HGB, §§ 705 – 740 BGB
  • eigene Rechtsfähigkeit
  • Kaufmann durch Rechtsform
  • persönliche, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter

Mehr dazu erfährst du im Einzelnen in unserem Lexikonartikel zur offenen Handelsgesellschaft.

Für wen eignet sich die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft?

Eine OHG eignet sich für dich, wenn du mit mindestens einer weiteren natürlichen oder juristischen Person ein Unternehmen gründen möchtest. Aufgrund der persönlichen Haftung mit deinem Privatvermögen ist deine Geschäftsidee idealerweise nur mit einem geringen Risiko verbunden. Außerdem sollten alle Gesellschafter willens sein, sich aktiv ins Unternehmen einzubringen, da sie zur Einzelgeschäftsführung berechtigt und verpflichtet sind. 

Nicht geeignet ist die OHG-Gründung für Kleingewerbetreibende, da sie kein Handelsgewerbe betreiben dürfen. Eine Ausnahme gibt es seit 1. Januar 2024 für Freiberufler. Bislang konnten sie keine OHG gründen. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gesteht ihnen dieses Recht aber inzwischen zu.

Voraussetzungen: Wer kann eine OHG gründen?

Die Anforderungen an die Gründung einer OHG sind glücklicherweise recht überschaubar. Die folgenden Punkte solltest du allerdings beachten:

  • Gründerzahl: mindestens zwei natürliche oder juristische Personen
  • Geschäftszweck: gemeinsamer Geschäftszweck, Betrieb eines Handelsgewerbes
  • Gesellschaftsvertrag: zwingend abzuschließen, allerdings auch mündlich und sogar konkludent möglich (schriftlicher Vertrag unbedingt empfehlenswert!)
  • Startkapital: kein Mindestkapital vorgeschrieben, Startkapital sollte aber für die Gründungskosten und die ersten Monate ausreichen (Bar- oder Sacheinlagen möglich)
  • Firmenname: unter Angabe des Zusatzes OHG oder offene Handelsgesellschaft

Wie gründe ich eine OHG?

Eine OHG-Gründung ist mit überschaubaren Formalitäten verbunden. Wir zeigen dir, welche Schritte dabei besonders wichtig sind, um deinen Geschäftsbetrieb erfolgreich aufzubauen.

Planung und Vorbereitung

Die Gründung einer OHG erfordert eine gute Vorbereitung. Beschäftige dich zunächst intensiv mit deiner Geschäftsidee. Wie gut sind deine Marktchancen? Finde mehr über deine Zielgruppe heraus, stelle einen Finanzplan auf und kümmere dich um die Finanzierung deines Unternehmens. All diese Informationen hältst du am besten direkt in einem detaillierten Businessplan fest. Er ist zum einen ein wertvoller Wegweiser in die Selbständigkeit. Zum anderen brauchst du den Businessplan häufig bei der Beantragung eines Firmenkredits oder von Fördermitteln.

Kläre außerdem mit deinen Mitgründern, wie ihr euer Unternehmen aufbauen möchtet. Wer soll welche Rolle übernehmen? Wie organisiert ihr die Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis? Haltet solche Details am besten von vornherein fest, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Tipp: Wir machen es dir leicht, einen Businessplan zu erstellen. Lade einfach die kostenfreie Businessplan-Vorlage von sevdesk herunter und fülle sie aus.

Firmennamen entwickeln

Den Firmennamen für die OHG darfst du relativ frei wählen. Ob Sach-, Personen-, Fantasiename oder Kombinationen daraus, solange der Firmenname dein Unternehmen ausreichend kennzeichnet und genügend Unterscheidungskraft besitzt, ist alles erlaubt. Achte aber darauf, keine Rechte anderer Unternehmen zu verletzen (z. B. durch einen zu ähnlichen Firmennamen). Außerdem muss die Bezeichnung wenigstens das Kürzel „OHG“ oder „offene Handelsgesellschaft“ enthalten.

Tipp: Suchst du noch nach einem aussagekräftigen Firmennamen mit einem hohen Wiedererkennungswert? Nutze unsere Tipps aus unserem Ratgeber zum Firmennamen oder lass dir von unserem praktischen Firmennamen-Generator kostenlos bis zu 20 kreative Vorschläge zu deinen Schlüsselwörtern machen.

Gesellschaftsvertrag abschließen

Für die Gründung der OHG musst du keine besonderen Formvorschriften beachten. Du brauchst zwar einen Gesellschaftsvertrag. Den könntest du aber ebenso gut auch mündlich abschließen. Um Missverständnissen vorzubeugen, solltest du ihn aber schriftlich abschließen. Häufig geregelte Themen sind etwa das Mindestkapital, die Geschäftsanteile der Gesellschafter, die Gewinn- und Verlustverteilung und wichtige Regelungen zum Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander.

Wenn du dir bei den Inhalten unsicher bist, lass dich von einem Anwalt beraten. Auch eine Steuerberatung kann nicht schaden. Eine Beglaubigung oder Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist übrigens nicht erforderlich. Mehr zum Gesellschaftsvertrag verraten wir dir weiter unten.

Geschäftskonto eröffnen

Möchtest du eine OHG gründen, musst du theoretisch nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Zumindest zwingt dich der Gesetzgeber nicht dazu. Wir empfehlen dir dennoch, ein Geschäftskonto zu führen. So kannst du deine privaten und geschäftlichen Ausgaben sauber trennen. Das ist besonders wichtig, da du ja mit einer weiteren Person oder Firma gemeinsam gründest. Auch das Finanzamt legt Wert auf eine klare Trennung. Worauf du bei der Kontoeröffnung achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Geschäftskonto.

Tipp: Egal, welches Konto du für dein Unternehmen verwendest, mit sevdesk als Buchhaltungssoftware brauchst du kein gesondertes Online-Banking-Programm mehr. Verbinde deine Konten bequem mit sevdesk und automatisiere dein Online-Banking. Jetzt kostenlos testen!.

Eintragung ins Handelsregister vornehmen

Damit die OHG ihre Rechtsfähigkeit erlangt, muss sie ins Handelsregister eingetragen werden. Das kannst du leider nicht selbst erledigen. Beauftrage damit einen Notar deines Vertrauens. Er wird deinen Antrag auf Handelsregistereintragung beim zuständigen Registergericht einreichen. Auch die Eintragung im Transparenzregister ist erforderlich. Um diese kannst du dich aber unter transparenzregister.de selber kümmern. Was du sonst noch dazu wissen musst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Handelsregistereintrag.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Damit du deine OHG gründen kannst, musst du außerdem mit all deinen Mitgesellschaftern die Gewerbeanmeldung vornehmen. Dazu besucht ihr entweder vor Ort das zuständige Gewerbeamt oder du füllst die nötigen Formulare über die kostenlose Online-Gewerbeanmeldung von sevdesk aus und reichst sie ein. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Das Gewerbeamt informiert alle weiteren betroffenen Stellen von der Gründung deines Handelsgewerbes. Du bekommst vom Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst. Außerdem bekommst du demnächst von der Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer Post. 

Im Detail: der Gesellschaftsvertrag der OHG

Der Gesellschaftsvertrag trifft Regelungen zum Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander. Da es dazu keine Formvorschriften gibt, sind auch die Inhalte nicht gesetzlich vorgeschrieben. Idealerweise regelst du mit deinen Mitgesellschaftern diese Inhalte:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum aller Gesellschafter
  • Firmenname
  • Unternehmenssitz
  • gemeinsamer Geschäftszweck
  • Zeitpunkt der Gründung der OHG
  • Höhe und Art der Kapitalanteile als Startkapital (Bar- oder Sacheinlage)
  • Gewinnverteilung
  • Verlustverteilung
  • Regelungen zur Vertretung und Einzelgeschäftsführung
  • Ausscheiden von Gesellschaftern aus der OHG
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Stimmrechte und Beschlussfassung
  • Übertragung von Anteilen

Eine Beglaubigung oder Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist bei der OHG nicht erforderlich. Ausnahmen können bestehen, wenn Geschäftsanteile einer GmbH auf die OHG übertragen werden sollen oder ein Gesellschafter eine Immobilie ins Unternehmen einbringt. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikonartike zum Gesellschaftsvertrag.

Was kostet die Gründung einer OHG?

Die OHG gehört zu den Gesellschaftsformen mit recht geringen Gründungskosten. Rechne mit diesen Kosten:

  • Gebühren für den Handelsregistereintrag (ca. 150 bis 300 Euro)
  • Gebühren für den Gewerbeschein (ca. 20 bis 60 Euro)
  • Kosten für das Notariat
  • ggf. Kosten für eine anwaltliche oder Steuerberatung
  • kein bestimmtes Mindestkapital vorgeschrieben

Bedenke bei der Planung der Gründungskosten auch die laufenden Ausgaben während der Anfangszeit. Dazu kommen beispielsweise bereits Mieten, Personalkosten oder Ausgaben für den Wareneinkauf. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den Gründungskosten.

Haftung in der offenen Handelsgesellschaft

Typisch für die OHG ist die unbeschränkte, persönliche, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter. Das bedeutet für dich: Zunächst haftet die Unternehmensform mit dem Gesellschaftsvermögen. Reicht das Gesellschaftsvermögen aber nicht aus, um Forderungen zu begleichen, muss bei fehlender Zahlungsfähigkeit das Privatvermögen der Gesellschafter herhalten. Das gilt übrigens auch noch bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Mehr dazu liest du in unserem Lexikonartikel zu offenen Handelsgesellschaft.

Diese Steuern zahlt eine OHG

Als Personengesellschaft unterliegt die OHG mit ihrem Geschäftsbetrieb den üblichen Steuerpflichten. Konkret musst du dich auf diese Steuern einstellen:

  • Gewerbesteuer auf deinen Gewinn, abzüglich eines Freibetrags von 24.500 Euro
  • Einkommensteuer entsprechend der Gewinnverteilung mit den individuellen Steuersätzen der Gesellschafter
  • Umsatzsteuer (keine Kleinunternehmerregelung möglich, da Kleingewerbetreibende keine OHG gründen können)

Es fällt keine Körperschaftsteuer an, wie sie bei Kapitalgesellschaften (wie der GmbH oder AG) üblich ist. Statt der Körperschaftsteuer zahlen die Gesellschafter nach der Gewinnverteilung Einkommensteuer.

Buchführungspflicht bei einer OHG

Möchtest du eine OHG gründen, musst du dich zwangsläufig mit der Buchhaltung beschäftigen. Du bist dann nämlich zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zu deinen Buchführungspflichten gehören unter anderem:

  • Erstellen einer Eröffnungsbilanz zur Aufnahme deines Geschäftsbetriebs
  • fortlaufende doppelte Buchführung
  • Erstellen eines Jahresabschlusses mit Bilanz und GuV jeweils zum Jahresende
  • regelmäßiger Versand der Steuererklärungen und Voranmeldungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung)

Publizitätspflicht besteht für eine OHG allerdings in der Regel nicht. Ausnahmen davon gibt es nur für sehr große Unternehmen. Diese werden jedoch aufgrund der Haftungsproblematik bei so hohen Umsätzen eher in andere, haftungsbeschränkte Unternehmensformen umgewandelt.

Tipp: Um die Buchhaltung musst du dir keine Sorgen machen. Nutze einfach von Anfang an die sevdesk-Buchhaltungssoftware. Sie ist einfach zu bedienen, unterstützt dich mit praktischen Automatisierungen und wächst mit deinem Unternehmen mit. Jetzt kostenlos testen!

Vor- und Nachteile der OHG

Die OHG bietet viele Vorteile, die sie für Gründer attraktiv macht. Langfristig solltest du aber auch die Nachteile in deine Entscheidung einbeziehen, um nicht schon kurz nach der Gründung eine komplexe Änderung der Rechtsform vornehmen zu müssen. Der folgende Überblick zeigt dir, welche Vor- und Nachteile du kennen solltest:

Vorteile Nachteile
  • niedrige Gründungskosten
  • geringer Gründungsaufwand (schnelle Gründung möglich)
  • keine bestimmte Kapitaleinlage als Startkapital vorgeschrieben
  • hohe Kreditwürdigkeit (durch Haftung auch mit dem Privatvermögen)
  • individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrags möglich
  • Flexibilität bei der Organisation
  • Arbeitsteilung der Gesellschafter
  • Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter
  • Nachwirkung der persönlichen Haftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters
  • hoher persönlicher Einsatz erforderlich
  • nur für Kaufleute zugänglich
  • hohes Maß an Vertrauen unter den Gesellschaftern notwendig
  • Uneinigkeit und Streitigkeiten können schnell zum Zerbrechen der Gesellschaft führen
  • Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung
  • verpflichtender Handelsregistereintrag
  • geringe Attraktivität für Investoren

Alternativen zur OHG

Nicht für jeden Geschäftszweck ist die OHG die passende Unternehmensform. Wir empfehlen dir daher, vor deiner finalen Entscheidung auch andere Rechtsformen in Betracht zu ziehen, die für mehrere Gründer geeignet sind. Unsere Übersichtstabelle zeigt dir die wichtigsten Unterschiede zwischen OHG, GbR und GmbH:

  OHG GbR GmbH
Rechtsform Handelsgesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsgrundlage HGB & BGB BGB GmbHG
Gesellschafter ab 2 Gesellschafter ab 2 Gesellschafter ab 1 Gesellschafter
Haftung unbeschränkt und persönlich unbeschränkt und persönlich beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital - - mind. 25.000 Euro
Gründungskosten gering sehr gering hoch
Notarpflicht verpflichtend nicht erforderlich verpflichtend
Gewinn- und Verlustverteilung nach Köpfen oder gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach Köpfen oder gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach dem Verhältnis der Kapitalanteile der Gesellschafter, ggf. in Abhängigkeit vom Gesellschaftsvertrag
Steuern Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftsteuer

Zusammenfassung zur OHG-Gründung

Eine OHG zu gründen ist für Existenzgründer, die mindestens zu zweit ein Unternehmen aufbauen und einen gemeinsamen Gesellschaftszweck verfolgen wollen. Es ist zwar kein Mindestkapital vorgeschrieben; dennoch bringen die Gesellschafter die vereinbarten Kapitaleinlagen ein, um die Geschäftsidee umzusetzen und den Geschäftsbetrieb aufzubauen. Auch wenn die OHG eine recht einfach zu gründende Unternehmensform ist, musst du dennoch einige Formalitäten erledigen, etwa den Eintrag im Handelsregister über ein Notariat oder die Beantragung des Gewerbescheins beim Gewerbeamt.

Häufige Fragen zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

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