EXIST-Gründerstipendium: Förderung deiner Gründung direkt von der Hochschule
Sich direkt aus der Universität selbstständig machen – viele Studierende und Absolventen haben vielversprechende Geschäftsideen. Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt angehende Jungunternehmer dabei, ihr innovatives und wissensbasiertes Hightech-Unternehmen mit guten Erfolgsaussichten unter Nutzung der Hochschulinfrastruktur zu verwirklichen. In diesem Beitrag erfährst du, was das EXIST-Gründerstipendium ist, welche Förderung du bekommen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
Das Gründerstipendium EXIST wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) herausgegeben. Es soll Studierende und Absolventen dabei unterstützen, bereits während ihrer Zeit an der Hochschule die Unternehmensgründung vorzubereiten. Dafür vergibt das BMWK Stipendien mit einer Dauer von einem Jahr. In dieser Zeit können die Stipendiaten ihre innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee weiterentwickeln und einen Businessplan ausarbeiten. Daneben gibt es weitere EXIST-Gründerstipendien:
- EXIST Forschungstransfer: Gegenstand des Gründerstipendiums ist die Unterstützung von Gründerteams, die an technisch sehr risikoreichen oder besonders aufwendigen Entwicklungen arbeiten. Das Programm EXIST Forschungstransfer dreht sich überwiegend um Technologien mit langen Entwicklungszeiten, beispielsweise Medizintechnik, optische Technologie, Biotechnologie oder Umwelttechnologie. Förderphase I fördert die Vorbereitung der Gründung. Die Förderphase II unterstützt das Gründungsteam während der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- EXIST Gründungskultur: Dieses Förderprogramm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es ist mit Angeboten der Gründungsförderung und Gründungsberatung verbunden.
- EXIST Women: Mit diesem Förderprogramm unterstützt das BMWK seit dem Jahr 2023 Hochschulen, die gezielt Veranstaltungen und Gründungsberatungen anbieten wollen, die sich an gründungsinteressierte Frauen richten. Auch Stipendiatinnenverträge mit den Gründerinnen sind möglich.
Wer wird mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert?
Das EXIST-Stipendium richtet sich an eine eng abgesteckte Zielgruppe:
- Wissenschaftler und Forscher aus öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Absolventen und frühere wissenschaftliche Mitarbeiter (maximal fünf Jahre zurückliegend)
- Studierende in der zweiten Hälfte ihres Studiums (bei Teams dürfen Studierende nicht in der Überzahl sein)
- Gründerteams mit höchstens drei Personen (eine Person mit staatlich anerkannter Ausbildung als technische/r Mitarbeiter/in oder Abschluss eines Mitglieds vor mindestens fünf Jahren)
Was genau wird durch das EXIST-Gründungsstipendium gefördert?
Kernelement des EXIST-Gründungsstipendiums ist die finanzielle Unterstützung der Existenzgründer. Die Förderung besteht aus:
Voraussetzungen für das EXIST-Gründerstipendium
Um für eine Unternehmensgründung das Gründungsstipendium beantragen zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Geschäftsidee selbst als auch das Gründungsteam und die Hochschule oder Forschungseinrichtung, der die Mitglieder angehören.
Anforderungen an die Gründungsidee bzw. Geschäftsidee
Damit ein Gründungsvorhaben mittels EXIST-Gründerstipendium gefördert werden kann, sollte es diese Voraussetzungen erfüllen:
- eine technisch oder organisatorisch innovative Geschäftsidee, die ein konkretes Kundenproblem fokussiert und sich von Wettbewerberlösungen abhebt
- vollständige Umsetzung im eigenen Unternehmen, von der Entwicklung und Fertigung bis hin zu Vermarktung und Vertrieb
- Beitrag der Gründungsidee zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
- gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- wirtschaftlich tragfähiges Konzept
- skalierbares Geschäftsmodell, das auf Wachstum ausgerichtet ist
Voraussetzungen für die Antragstellenden
Als Antragsteller kommen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen infrage, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Deutschland haben. Sie müssen die EXIST-Fördermittel verwalten und eine Einbindung in ein Gründungsnetzwerk nachweisen. Zudem sollen sie einen Mentor und einen Arbeitsplatz bereitstellen und den Gründerteams ihre Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stellen.
Verpflichtungen des Gründerteams
Das Gründungsteam muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Inanspruchnahme eines Coachings des Gründernetzwerks der Hochschule (z. B. durch einen Professor oder eine Promotionsbetreuende)
- zeitliche und inhaltliche Strukturierung der notwendigen Leistungen
- Abschluss eines Vertrags über das Gründungsstipendium
- Teilnahme an einem Seminar zur Gründerpersönlichkeit
- im fünften Monat Zwischenbericht zur Gründungsvorbereitung und zum erstellten Businessplan
- Vorlage des fertigen Businessplans nach zehn Monaten beim Gründungsnetzwerk (Übermittlung mit weiteren Unterlagen an den Projektträger)
- eigenverantwortliche Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erteilung von Auskünften zur Unternehmensgründung bis zu fünf Jahre nach Ende des Gründerstipendiums
Das Gründerteam bringt im Idealfall unterschiedliche Kompetenzen mit (z. B. Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter). Neben fachlichen sind auch betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Branchenkenntnisse und Kontakte gefragt.
Antrag für das EXIST-Gründerstipendium stellen
Die Antragstellung für das EXIST-Gründerstipendium erfolgt durch öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Als Gründer formulierst du deine Geschäftsidee zunächst als Ideenpapier und reichst dieses bei deiner Hochschule oder beim Gründungsnetzwerk ein. Lass dich von der Gründungsinitiative der Hochschule oder Forschungseinrichtung beraten und tu dich mit einem Mentor zusammen.
Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Formular-System. Dabei müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise, darunter das Ideenpapier, hochgeladen und an den Projektträger übermittelt werden. Es ist keine besondere Frist einzuhalten. Das Stipendium kann aber frühestens drei Monate nach der Antragstellung beginnen.
Vor- und Nachteile des EXIST-Stipendiums
Erfüllst du die Voraussetzungen für das EXIST-Gründerstipendium, solltest du dennoch abwägen, ob die Antragstellung für dich eine sinnvolle Option ist. Das Stipendium hat mehrere Vor- und Nachteile:
EXIST-Gründerstipendium & Steuer
Als Stipendiat erhältst du während der Förderphase monatlich die festgelegte Fördersumme. Diese ist steuerpflichtig. Du trägst die Zahlungen aus dem EXIST-Gründerstipendium in der Steuererklärung in der Anlage SO („sonstige Einkünfte“) ein. Es handelt sich um sogenannte wiederkehrende Bezüge. Du darfst allerdings deine Werbungskosten (z. B. für Reisekosten) abziehen und Vorsorgeaufwendungen (z. B. deine Beiträge zur Krankenversicherung) als Sonderausgaben angeben.
Zusammenfassung zum EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt dich bei der Umsetzung deines technologieorientierten oder wissensbasierten Gründungsvorhabens direkt von der Hochschule aus. Je nach Ausgangssituation erhältst du bis zu 3.000 Euro Förderung sowie zusätzliche Gelder für Sachmittel, mit denen du während der Gründungsphase deinen Lebensunterhalt bestreiten und die Unternehmensgründung vorantreiben kannst. Allerdings kann das Gründungsstipendium EXIST Gründer auch einschränken, da es beispielsweise nur Gründerteams mit maximal drei Personen fördert und keine weitere Beschäftigung erlaubt. Wäge daher gut ab, ob das Stipendium zu deiner Unternehmensgründung passt oder nicht.