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EXIST-Gründerstipendium: Förderung deiner Gründung direkt von der Hochschule

Aktualisiert am
21
.
08
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2024
Hände, die Geldscheine in der Hand halten

Sich direkt aus der Universität selbstständig machen – viele Studierende und Absolventen haben vielversprechende Geschäftsideen. Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt angehende Jungunternehmer dabei, ihr innovatives und wissensbasiertes Hightech-Unternehmen mit guten Erfolgsaussichten unter Nutzung der Hochschulinfrastruktur zu verwirklichen. In diesem Beitrag erfährst du, was das EXIST-Gründerstipendium ist, welche Förderung du bekommen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

Das Gründerstipendium EXIST wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) herausgegeben. Es soll Studierende und Absolventen dabei unterstützen, bereits während ihrer Zeit an der Hochschule die Unternehmensgründung vorzubereiten. Dafür vergibt das BMWK Stipendien mit einer Dauer von einem Jahr. In dieser Zeit können die Stipendiaten ihre innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee weiterentwickeln und einen Businessplan ausarbeiten. Daneben gibt es weitere EXIST-Gründerstipendien:

  • EXIST Forschungstransfer: Gegenstand des Gründerstipendiums ist die Unterstützung von Gründerteams, die an technisch sehr risikoreichen oder besonders aufwendigen Entwicklungen arbeiten. Das Programm EXIST Forschungstransfer dreht sich überwiegend um Technologien mit langen Entwicklungszeiten, beispielsweise Medizintechnik, optische Technologie, Biotechnologie oder Umwelttechnologie. Förderphase I fördert die Vorbereitung der Gründung. Die Förderphase II unterstützt das Gründungsteam während der Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • EXIST Gründungskultur: Dieses Förderprogramm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es ist mit Angeboten der Gründungsförderung und Gründungsberatung verbunden.
  • EXIST Women: Mit diesem Förderprogramm unterstützt das BMWK seit dem Jahr 2023 Hochschulen, die gezielt Veranstaltungen und Gründungsberatungen anbieten wollen, die sich an gründungsinteressierte Frauen richten. Auch Stipendiatinnenverträge mit den Gründerinnen sind möglich.

Wer wird mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert?

Das EXIST-Stipendium richtet sich an eine eng abgesteckte Zielgruppe:

  • Wissenschaftler und Forscher aus öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Absolventen und frühere wissenschaftliche Mitarbeiter (maximal fünf Jahre zurückliegend)
  • Studierende in der zweiten Hälfte ihres Studiums (bei Teams dürfen Studierende nicht in der Überzahl sein)
  • Gründerteams mit höchstens drei Personen (eine Person mit staatlich anerkannter Ausbildung als technische/r Mitarbeiter/in oder Abschluss eines Mitglieds vor mindestens fünf Jahren)

Was genau wird durch das EXIST-Gründungsstipendium gefördert?

Kernelement des EXIST-Gründungsstipendiums ist die finanzielle Unterstützung der Existenzgründer. Die Förderung besteht aus:

Förderbereich Förderung durch das EXIST-Stipendium
Sicherung des Lebensunterhalts Stipendium pro Monat:
  • Gründer mit Promotion: 3.000 Euro
  • Gründer mit akademischem Abschluss: 2.500 Euro
  • Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro
  • Studierende: 1.000 Euro monatlich
Unterstützung für Familien Pro Kind 150 Euro im Monat Kinderzuschlag. Einmalige Verlängerungsmöglichkeit um drei Monate, falls ein Mitglied des Gründungsteams im Förderzeitraum Nachwuchs bekommt.
Sachkosten Kostenübernahme für Sachmittel bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen und bis zu 30.000 Euro für Gründungsteams
Coaching, Qualifizierung und Gründungsberatung Kostenübernahme bis zu 5.000 Euro für Kurse z. B. zu Unternehmensführung, Risikomanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder für Rechtsberatung. Erhöhung der Fördersumme um je 2.500 Euro für divers zusammengesetzte Gründungsteams oder den Einsatz eines Mentors.
Wichtig:

Wenn du das EXIST-Gründerstipendium bekommst, darfst du kein anderes Stipendium oder Förderprogramm in Anspruch nehmen, das deinen Lebensunterhalt sichern soll. Außerdem darfst du keinem anderen Beschäftigungsverhältnis mit mehr als fünf Wochenstunden nachgehen.

Voraussetzungen für das EXIST-Gründerstipendium

Um für eine Unternehmensgründung das Gründungsstipendium beantragen zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Geschäftsidee selbst als auch das Gründungsteam und die Hochschule oder Forschungseinrichtung, der die Mitglieder angehören.

Anforderungen an die Gründungsidee bzw. Geschäftsidee

Damit ein Gründungsvorhaben mittels EXIST-Gründerstipendium gefördert werden kann, sollte es diese Voraussetzungen erfüllen:

  • eine technisch oder organisatorisch innovative Geschäftsidee, die ein konkretes Kundenproblem fokussiert und sich von Wettbewerberlösungen abhebt
  • vollständige Umsetzung im eigenen Unternehmen, von der Entwicklung und Fertigung bis hin zu Vermarktung und Vertrieb
  • Beitrag der Gründungsidee zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
  • gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • wirtschaftlich tragfähiges Konzept
  • skalierbares Geschäftsmodell, das auf Wachstum ausgerichtet ist
Tipp:

Idealerweise kannst du die Erfolgsaussichten deines Gründungsvorhabens detailliert belegen. Nutze dazu unsere Finanzierungsplan-Vorlage – so demonstrierst du, dass deine Pläne auf einem sicheren finanziellen Fundament stehen.

Voraussetzungen für die Antragstellenden

Als Antragsteller kommen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen infrage, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Deutschland haben. Sie müssen die EXIST-Fördermittel verwalten und eine Einbindung in ein Gründungsnetzwerk nachweisen. Zudem sollen sie einen Mentor und einen Arbeitsplatz bereitstellen und den Gründerteams ihre Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stellen.

Verpflichtungen des Gründerteams

Das Gründungsteam muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Inanspruchnahme eines Coachings des Gründernetzwerks der Hochschule (z. B. durch einen Professor oder eine Promotionsbetreuende)
  • zeitliche und inhaltliche Strukturierung der notwendigen Leistungen
  • Abschluss eines Vertrags über das Gründungsstipendium
  • Teilnahme an einem Seminar zur Gründerpersönlichkeit
  • im fünften Monat Zwischenbericht zur Gründungsvorbereitung und zum erstellten Businessplan
  • Vorlage des fertigen Businessplans nach zehn Monaten beim Gründungsnetzwerk (Übermittlung mit weiteren Unterlagen an den Projektträger)
  • eigenverantwortliche Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erteilung von Auskünften zur Unternehmensgründung bis zu fünf Jahre nach Ende des Gründerstipendiums

Das Gründerteam bringt im Idealfall unterschiedliche Kompetenzen mit (z. B. Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter). Neben fachlichen sind auch betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Branchenkenntnisse und Kontakte gefragt.

Tipp:

Brauchst du einen Fahrplan für die Erstellung deines Businessplans? Lade dir hier unsere kostenlose Businessplan-Vorlage herunter und verschaffe dir gleich einen Überblick über die benötigten Informationen.

Antrag für das EXIST-Gründerstipendium stellen

Die Antragstellung für das EXIST-Gründerstipendium erfolgt durch öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Als Gründer formulierst du deine Geschäftsidee zunächst als Ideenpapier und reichst dieses bei deiner Hochschule oder beim Gründungsnetzwerk ein. Lass dich von der Gründungsinitiative der Hochschule oder Forschungseinrichtung beraten und tu dich mit einem Mentor zusammen.

Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Formular-System. Dabei müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise, darunter das Ideenpapier, hochgeladen und an den Projektträger übermittelt werden. Es ist keine besondere Frist einzuhalten. Das Stipendium kann aber frühestens drei Monate nach der Antragstellung beginnen.

Vor- und Nachteile des EXIST-Stipendiums

Erfüllst du die Voraussetzungen für das EXIST-Gründerstipendium, solltest du dennoch abwägen, ob die Antragstellung für dich eine sinnvolle Option ist. Das Stipendium hat mehrere Vor- und Nachteile:

Vorteile Nachteile
  • finanzielle Förderung über zwölf Monate
  • Gründungszuschuss zwischen 1.000 und 3.000 Euro
  • finanzielle Absicherung der Gründer
  • Unterstützung durch Mentoren und das Coaching des Gründungsnetzwerks
  • strukturierte Vorgehensweise bei der Erstellung des Businessplans
  • Berechtigung zur Teilnahme am INVEST-Zuschuss (weiteres Förderprogramm)
  • Sozialversicherungspflicht und Verpflichtung zur Abführung von Steuern bleiben bestehen
  • Auskunftserteilung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Förderprogramm
  • keine Kombination mit anderen Stipendien oder Förderprogrammen möglich
  • keine weitere Beschäftigung bis zum Ausscheiden aus der Förderung zulässig
  • nur für Gründerteams bis drei Personen geeignet
  • vorab keine Gründung möglich
  • Aufwand für die Antragstellung

EXIST-Gründerstipendium & Steuer

Als Stipendiat erhältst du während der Förderphase monatlich die festgelegte Fördersumme. Diese ist steuerpflichtig. Du trägst die Zahlungen aus dem EXIST-Gründerstipendium in der Steuererklärung in der Anlage SO („sonstige Einkünfte“) ein. Es handelt sich um sogenannte wiederkehrende Bezüge. Du darfst allerdings deine Werbungskosten (z. B. für Reisekosten) abziehen und Vorsorgeaufwendungen (z. B. deine Beiträge zur Krankenversicherung) als Sonderausgaben angeben.

Zusammenfassung zum EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt dich bei der Umsetzung deines technologieorientierten oder wissensbasierten Gründungsvorhabens direkt von der Hochschule aus. Je nach Ausgangssituation erhältst du bis zu 3.000 Euro Förderung sowie zusätzliche Gelder für Sachmittel, mit denen du während der Gründungsphase deinen Lebensunterhalt bestreiten und die Unternehmensgründung vorantreiben kannst. Allerdings kann das Gründungsstipendium EXIST Gründer auch einschränken, da es beispielsweise nur Gründerteams mit maximal drei Personen fördert und keine weitere Beschäftigung erlaubt. Wäge daher gut ab, ob das Stipendium zu deiner Unternehmensgründung passt oder nicht.

Häufig gestellte Fragen zum EXIST-Gründerstipendium

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