Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.

Umsatzsteuer Dauerfristverlängerung - alles was du 2024 wissen musst

Aktualisiert am
01
.
08
.
2024
Mann sitzt in Gedanken vor dem Laptop

Als Selbstständiger musst du die von deinen Kunden eingenommene Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt überweisen. Es sei denn, du bist Kleinunternehmer. Für die notwendige Umsatzsteuervoranmeldung hast du allerdings nach dem Monatsende gerade einmal zehn Tage Zeit. Möchtest du dir etwas mehr Luft verschaffen, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. So hast du einen Monat mehr Zeit – für die Voranmeldung ebenso wie für die Zahlung.

Wir zeigen dir in diesem Beitrag, wie die Dauerfristverlängerung funktioniert und was du dafür tun musst.

Was ist die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?

Normalerweise ist die Umsatzsteuervoranmeldung immer zum zehnten Tag des Folgemonats oder -quartals fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du das Formular einreichen und wenige Tage später auch den Betrag überwiesen haben.

Beantragst du eine Dauerfristverlängerung, bekommst du einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung – und entsprechend auch für die Zahlung. Das verschafft dir etwas Freiraum.

Musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich einreichen, erwartet Finanzamt für die Verlängerung aber im Regelfall eine Gegenleistung: die Sondervorauszahlung. Wie hoch die ist, schauen wir uns gleich noch genau an.

Die folgende Grafik veranschaulicht, wie sich der Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Dauerfristverlängerung verändert:

Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung
 Umsatzsteuervoranmeldung mit und ohne Dauerfristverlängerung

Wichtig: Auch wenn du eine Dauerfristverlängerung beantragt hast, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen weiterhin auf elektronischem Wege einreichen.

Gut zu wissen: Befreiung von der UStVA

Betrug deine Umsatzsteuer im letzten Jahr weniger als 1.000 Euro? Dann wirst du oft von der Pflicht zur Voranmeldung befreit und brauchst dementsprechend auch keine Dauerfristverlängerung zu beantragen.

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetz im März 2024 wurde diese Grenze ab dem Steuerjahr 2025 sogar auf 2.000 Euro angehoben.

Was bringt eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer?

Die Dauerfristverlängerung hat für dich drei wesentliche Vorteile:

  • Du hast mehr Zeit, um in Ruhe deine Belege zu sammeln und zu sortieren und die Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen.
  • Auch die Überweisung musst du entsprechend erst später erledigen.
  • Die Gefahr, eine Abgabefrist für die UStVA zu verpassen, ist geringer.

Vielleicht denkst du als Finanz-Ass jetzt: "Super, dann habe ich ja auch noch einen Zinsvorteil, weil ich mein Geld länger anlegen kann". Da müssen wir dich leider enttäuschen. Denn die Sondervorauszahlung macht diesen Effekt zunichte.

Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Als Monatszahler musst du deine Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen. Stichtag für das gesamte Kalenderjahr ist der 10.02. (also die Fälligkeit für deine erste UStVA des Jahres ohne Verlängerung). Du kannst den Antrag aber grundsätzlich jederzeit stellen.

Außerdem musst du eine sogenannte Sondervorauszahlung machen. Was das ist?

Die Sondervorauszahlung bei Monatszahlern

Als Monatszahler musst du eine Sondervorauszahlung leisten, weil du dir sonst einen finanziellen Vorteil verschaffen würdest. Du zahlst also für einen Monat zusätzlich voraus und kannst dir im Gegenzug einen Monat mehr Zeit lassen. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr und muss immer bis zum 10.02. eines Jahres beim Finanzamt ankommen.

Beispiel: Die Abgabefrist für die Dauerfristverlängerung ist dir meistens zu knapp. Deshalb stellst du Mitte Januar den Antrag auf Dauerfristverlängerung. Im Vorjahr hattest du eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 11.000 Euro. Die Sondervorauszahlung für das Folgejahr beträgt deshalb (11.000 Euro : 11 =) 1.000 Euro.

Das Geld ist aber natürlich nicht verloren – es wird später mit der UStVA im Dezember wieder verrechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV).

Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung

Zahlst du deine Umsatzsteuer nur alle 3 Monate voraus, genießt du einige Erleichterungen:

  • Du musst den Antrag auf die Dauerfristverlängerung nur einmal stellen und er gilt, bis du ihn widerrufst.
  • Du brauchst keine Sondervorauszahlung zu leisten.

Deinen entsprechenden Antrag kannst du bis zum 10. April des jeweiligen Jahres noch für das ganze Jahr stellen.

Wichtig zu wissen: Auch bei der vierteljährlichen Zahlung verschiebt dich die Frist um einen Monat – und nicht etwa um ein ganzes Quartal.

Tipp: UStVA für Dezember nicht verschieben

Erstellst du als Jahresabschluss eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann empfehlen wir dir, die UStVA für den Voranmeldungszeitraum Dezember schon im Januar zu erledigen. So kannst du die Zahlung noch im alten Jahr angeben. Grund dafür ist die sogenannte 10-Tage-Regelung.

Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Die Fristverlängerung kannst du beantragen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Das gilt für Einzelunternehmen und andere Rechtsformen ebenso wie für Freiberufler. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Kleinunternehmer, weil diese keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Möchtest du nach einer Neugründung eine Dauerfristverlängerung beantragen, ist das ebenfalls möglich. Wir unterscheiden zwei Fälle:

  • Gründung im laufenden Kalenderjahr: Die Höhe deiner Sondervorauszahlung richtet sich nach deinen Prognosen für das gesamte Jahr und der daraus zu erwartenden Umsatzsteuervorauszahlung (§ 47 Abs. 3 UStDV).
  • Gründung im vorangegangenen Kalenderjahr: Hast du im letzten Jahr beispielsweise im Juli gegründet, so rechnest du die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres auf zwölf Monate hoch. Beispiel: 5.000 Euro Zahllast von Juli bis Dezember. Fiktive Zahllast für das ganze Jahr 5.000 Euro : 6 Monate x 12 Monate = 10.000 Euro (§ 47 Abs. 2 UStDV).
Tipp: UStVA mit sevdesk erstellen

Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss nicht kompliziert sein. Erfasse deine Einnahmen und Ausgaben einfach mit der Buchhaltungssoftware von sevDesk – die UStVA erstellst du dann mit nur wenigen Klicks.

Umsatzsteuervoranmeldung UStVA in sevdesk erstellen und versenden Desktopansicht

Abgabefristen der UStVA mit Dauerfristverlängerung

Hast du die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer erfolgreich beantragt, hast du jeweils einen Monat länger Zeit, immer gerechnet ab der eigentlichen Abgabefrist. So sehen die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung aus:

Umsatzsteuervoranmeldung Frist Termin mit Dauerfristverlängerung
Dezember 2023
4. Quartal 2023
10.01.2024 12.02.2024
Januar 2024 12.02.2024 11.03.2024
Februar 2024 11.03.2024 10.04.2024
März 2024
1. Quartal 2024
10.04.2024 10.05.2024
April 2024 10.05.2024 10.06.2024
Mai 2024 10.06.2024 10.07.2024
Juni 2024
2. Quartal 2024
10.07.2024 12.08.2024
Juli 2024 12.08.2024 10.09.2024
August 2024 10.09.2024 10.10.2024
September 2024
3. Quartal 2024
10.10.2024 11.11.2024
Oktober 2024 11.11.2024 10.12.2024
November 2024 10.12.2024 10.01.2025
Dezember 2024
4. Quartal 2024
10.01.2025 10.02.2025

Wie du eine Dauerfristverlängerung beantragen kannst

Der Antrag auf die Dauerfristverlängerung ist schnell erledigt. Wir zeigen dir nun die verschiedenen Möglichkeiten, abhängig davon, ob du nur eine einmalige Fristverlängerung brauchst oder eine Dauerfristverlängerung einrichten willst.

Einmalige Dauerfristverlängerung

Schaffst du es beispielsweise wegen einer akuten Erkrankung nicht, die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abzugeben, kannst du mit dem Finanzamt ausnahmsweise eine Fristverlängerung per Telefon vereinbaren. Alternativ schickst du ein formloses Schreiben unter Angabe deiner Steuernummer mit der Bitte um Verlängerung der Abgabefrist an deinen Sachbearbeiter.

Antrag auf Dauerfristverlängerung per ELSTER

Die Dauerfristverlängerung beantragst du direkt über ELSTER (ehemals ElsterOnline). Dazu rufst du den Bereich der Umsatzsteuer auf und wählst entweder

um zum Antragsformular zu gelangen.

Dauerfristverlängerung beantragen in ELSTER
 Dauerfristverlängerung bei ELSTER beantragen

Das Formular lässt sich mit wenigen Angaben ausfüllen, halte dazu auch gleich deine Steuernummer bereit. 

So füllst du das Formular als Monatszahler aus:

  1. Trag zuerst oben deine Steuernummer und die Informationen deines Finanzamts ein.
  2. Danach füllst du die Felder mit den Daten deiner Firma aus.
  3. Der wichtigste Schritt: Gib den genauen Betrag der Umsatzsteuer an, die du für dieses Jahr erwartest. Wenn du letztes Jahr schon Umsatzsteuer gezahlt hast, nimm diesen Betrag als Richtwert. Ist es dein erstes Geschäftsjahr, kannst du den Betrag schätzen.
  4. In Feld wird nun automatisch ausgerechnet, wie viel du als Sondervorauszahlung leisten musst.

Die anderen Felder kannst du normalerweise leer lassen.

Falls du dem Finanzamt erlaubt hast, Zahlungen direkt von deinem Konto abzubuchen, kümmert es sich automatisch um die Sondervorauszahlung. Diese wird dann mit deinem Restbetrag verrechnet.

Zahlst du quartalsweise, brauchst du außer den allgemeinen Informationen zu deinem Unternehmen nichts weiter ausfüllen.

Wenn alles erledigt ist, kannst du deine Eingaben in Ruhe prüfen und die Daten versenden.

Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt – wie geht es weiter?

Du bekommst nach deinem Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer vom Finanzamt im Regelfall keine Post – dann ist alles in Ordnung und die Fristverlängerung gilt. Einen Bewilligungsbescheid versendet das Finanzamt nicht.

Wichtig ist nur: Vergiss nicht, die Sondervorauszahlung auch zu leisten – du wirst dazu nämlich nicht gesondert durch einen Bewilligungsbescheid aufgefordert. Hast du eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer erteilt, musst du dich um die Zahlung der Sondervorauszahlung nicht kümmern. Falls du sie nicht korrekt berechnet hast, meldet sich aber das Finanzamt mit einer Festsetzung bei dir (§ 48 Abs. 3 UStDV).

In seltenen Fällen kann der Antrag auch abgelehnt werden. Darüber wirst du natürlich vom Finanzamt informiert. Die gegebenenfalls bereits gezahlte Sondervorauszahlung erhältst du dann zurück.

Nochmal als Erinnerung: Bei Quartalszahlern gilt die Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf und somit dauerhaft. Monatszahler hingegen müssen den Antrag jedes Jahr aufs Neue stellen.

Zeitpunkt für die Beantragung

Damit die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer gültig wird, musst du den Antrag rechtzeitig stellen. Sie gilt ab der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (§ 48 Abs. 1 UStDV). Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Monatszahler: Du beantragst die Dauerfristverlängerung am 1. Februar. Da die Januar-UStVA erst zum 10. Februar fällig ist, kannst du die Fristverlängerung als Monatszahler dafür bereits nutzen. Beantragst du sie nach dem 10. Februar, kannst du sie erst für die nächste UStVA anwenden.
  • Quartalszahler: Bist du hingegen Quartalszahler, ist deine erste Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr zum 10. April fällig. Du kannst den Antrag auf Dauerfristverlängerung also noch bis zum 10. April stellen und sie gleich bei der ersten UStVA im Jahr nutzen.

Es liegt also bei dir, ob du die Dauerfristverlängerung für das ganze Jahr in Anspruch nimmst oder nur für den Rest des Jahres, wenn du den Antrag später im Jahr stellst.

Wichtig zu wissen: Du kannst eine Dauerfristverlängerung nicht rückwirkend beantragen (also beispielsweise nicht am 15. Februar noch für Januar).

Tipp: UStVA leicht gemacht

Fehlt dir oft die Zeit, um dich detailliert mit der Umsatzsteuer zu beschäftigen? Mach es dir leicht und lass sevdesk den Großteil der Arbeit für dich erledigen. Teste jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung mit unserer Buchhaltungssoftware.

Mehr zu sevdesk

Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer widerrufen

Aus deiner Perspektive hat die Dauerfristverlängerung eigentlich nur Vorteile. Willst du sie dennoch widerrufen, kannst du das jederzeit formlos tun – dafür reicht bei Bedarf ein Anruf beim Finanzamt oder ein kurzes Schreiben. Allerdings führt das nicht dazu, dass dir das Finanzamt deine Sondervorauszahlung sofort wieder zurücküberweist. Du bekommst sie erst mit der Dezember-UStVA zurück, wenn du sie ohnehin verrechnen würdest.

In seltenen Fällen kann es passieren, dass das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerruft, beispielsweise wenn du wiederholt deine UStVA verspätetet eingereicht oder die Zahlung zu spät geleistet hast. Achte deshalb darauf, dass du dich immer pünktlich um deine Voranmeldung kümmerst.

Zusammenfassung zur Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist sehr hilfreich, um etwas Zeit für die Buchhaltung zu gewinnen. Der Antrag ist einfach und schnell erledigt, ganz besonders, wenn du Quartalszahler bist. Deshalb ist es generell empfehlenswert, die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung zu nutzen. Nur keine Fristen verpassen und den Kalender im Blick behalten. Wenn du dir jedoch unsicher bist, solltest du deinen Steuerberater fragen und ihn um Hilfe bitten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
UStVA leicht gemacht

Egal, ob mit oder ohne Dauerfristverlängerung – deine Voranmeldung muss an das Finanzamt. Mit sevdesk ist das kinderleicht:

✔ Verbuche alle deine Belege mit unserer intelligenten Texterkennung

✔ Erstelle deine UStVA automatisiert aus deinen Buchungen

✔ Übermittle deine Voranmeldung dank ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt

Teste sevdesk jetzt 14 Tage kostenlos und unverbindlich und entdecke, wie einfach Buchhaltung sein kann!