Zinsen von der Steuer absetzen: Beispiel für Selbstständige

Als Selbstständiger kannst du Zinsen von der Steuer absetzen und so deine Steuerlast erheblich senken. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du Kreditzinsen für betriebliche Darlehen beim Finanzamt geltend machst und welche Kosten absetzbar sind. Ob Betriebskredit, Investitionsdarlehen oder Hypothekenzinsen für vermietete Immobilien. Wir zeigen dir, was möglich ist und wie du konkret Steuern sparen kannst.
Was bedeutet es, Zinsen von der Steuer abzusetzen?
Definition & Rechtsgrundlage
Zinsen von der Steuer abzusetzen bedeutet, dass du die Kosten für Schuldzinsen, die du an eine Bank zahlst, steuermindernd geltend machen kannst. Nur die Zinsen selbst sind absetzbar, nicht aber die Tilgungsleistungen. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen die Absetzbarkeit von Schuldzinsen präzisiert und bestätigt, dass diese je nach beruflicher Situation entweder als Betriebsausgaben (für Selbstständige) oder als Werbungskosten (für Angestellte) gelten und so deine Steuerlast reduzieren.
Unter welchen Voraussetzungen gilt der Abzug?
Die wichtigste Voraussetzung ist der direkte Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften. Der Kredit muss zur Erzielung von Betriebseinnahmen genutzt werden, und die Absicht zur Einkunftserzielung muss nachweisbar sein. Private Konsumkredite sind hingegen nicht absetzbar, da sie als Kosten der Lebensführung gelten und nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Bei vermieteten Immobilien müssen Schuldzinsen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Mieteinnahmen stehen.
Welche Zinsen kannst du absetzen?
Betriebskredit‑ & Investitionsdarlehen
Als Selbstständiger kannst du die Zinsen für Betriebskredite vollständig von der Steuer absetzen, sofern der Kredit zur Erzielung von Betriebseinnahmen genutzt wird. Das gilt für Darlehen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Fahrzeugen oder IT-Ausstattung. Diese Zinsen zählen zu den Betriebsausgaben und reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn. Aber: Nur die Zinsen, nicht die Tilgungsbeträge sind absetzbar.
Hypothekendarlehen & Steuer bei Hauskauf (vermietete Immobilie)
Vermieter können die Zinsen für Immobilienkredite steuerlich geltend machen. Die Schuldzinsen gelten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei einem Beleihungsauslauf von bis zu 80 Prozent ist die Regelung besonders günstig. Auch beim Hauskauf für die Vermietung sind neben den Darlehenszinsen weitere Kosten absetzbar, wie Notargebühren und Grundbuchkosten. Bei teilweiser Vermietung kannst du die Zinsen anteilig für den vermieteten Teil absetzen.
Kontokorrent‑ & Dispozinsen
Dispozinsen und Kontokorrentkreditzinsen auf deinem Geschäftskonto sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, solange sie im Rahmen deiner geschäftlichen Tätigkeit entstehen. Diese Kosten fallen meist höher aus als bei anderen Finanzierungsformen, können aber bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen sinnvoll sein.
Beispiel: Wenn du für einen Monat 5.000 Euro Kontokorrentkredit mit 10% Zinsen nutzt, kannst du 41,67 Euro Zinskosten absetzen.
Bildungsdarlehen & Studienkredite
Die Zinsen für Bildungskredite und Studiendarlehen kannst du steuerlich geltend machen, wenn die Ausbildung beruflich veranlasst ist. Je nach Art der Ausbildung werden die Zinsen entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt. Wichtig: Die Tilgungsraten selbst sind nicht absetzbar. Bewahre alle Belege und den Kreditvertrag auf, um die Zinszahlungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
Nicht absetzbar: Privat‑ & Konsumkredite
Zinsen für private Konsumkredite kannst du nicht steuerlich geltend machen. Dazu zählen Darlehen für Urlaubsreisen, private Anschaffungen, Hochzeiten oder privat genutzte Fahrzeuge. Das Finanzamt betrachtet diese als private Kosten ohne Bezug zu steuerpflichtigen Einnahmen. Auch die Zinsen für selbst genutzte Immobilien sind schon lange nicht mehr absetzbar, anders als bei vermieteten Objekten.
Autokredit steuerlich absetzen – was gilt?
Einen Autokredit kannst du steuerlich absetzen, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Als Selbstständiger zählen die Zinsen als Betriebsausgaben, wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört. Bei gemischter Nutzung musst du den beruflichen Anteil nachweisen. Das machst du entweder durch ein Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regelung. Private Autokredite für Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Arbeitsweg genutzt werden, sind hingegen nicht absetzbar.
Immobilien & Hauskauf: Zinsen clever absetzen
Eigentumswohnung: Abschreibung & Kreditzinsen
Bei vermieteten Eigentumswohnungen kannst du gleich doppelt Steuern sparen: durch die Abschreibung (AfA) und die Kreditzinsen. Seit 2025 beträgt der reguläre AfA-Satz 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück). Bei Neubauten kannst du sogar von der degressiven AfA mit 5 Prozent profitieren. Gleichzeitig sind die Kreditzinsen zu 100 Prozent als Werbungskosten absetzbar. Bei einer Eigentumswohnung für 200.000 Euro (davon 160.000 Euro Gebäudeanteil) mit einem Kredit zu 4 Prozent Zinsen bedeutet das: 4.000 Euro AfA plus 8.000 Euro Zinsen ergeben 12.000 Euro weniger zu versteuerndes Einkommen pro Jahr!
Mit Immobilien Steuern sparen – lohnt sich vermieten?
Das Vermieten von Immobilien lohnt sich steuerlich besonders, wenn du die Kombination aus Abschreibung, Kreditzinsen und Erhaltungsaufwand optimal nutzt. Während die Mieteinnahmen versteuert werden müssen, können die Ausgaben diese oft übersteigen und einen steuerlichen Verlust erzeugen, der mit anderen Einkünften verrechenbar ist. Besonders attraktiv: Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Achte auf die saubere Trennung zwischen privater und vermieteter Nutzung! Bei teilweiser Vermietung empfiehlt sich ein separater Kredit für den vermieteten Teil, um die Zinsen klar zuordnen zu können.
Schritt-für-Schritt: So setzt du Zinsen in der Steuererklärung ab
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Prüfe zunächst, ob deine Zinsen überhaupt absetzbar sind. Die Voraussetzung ist ein klarer beruflicher Bezug, da der Kredit zur Erzielung von Betriebseinnahmen dienen muss. Private Konsumkredite sind hingegen nicht absetzbar. Eine Ausnahme bilden außergewöhnliche Belastungen, bei denen auch die Darlehenszinsen absetzbar sind, wenn die Kreditaufnahme zwangsläufig war.
Schritt 2: Zinsen und Tilgung trennen
Trenne in deinen Unterlagen sauber zwischen Zins- und Tilgungsanteil. Nur die an die Bank gezahlten Zinsen sind steuerlich relevant, nicht die Rückzahlung des Kredits selbst. Bitte deine Bank um eine detaillierte Aufstellung der Zinszahlungen für das Steuerjahr.
Schritt 3: Richtige Anlage wählen (EÜR, Anlage N, V)
Als Selbstständiger setzt du betriebliche Schuldzinsen in der Anlage EÜR an (für 2024: Zeile 55/56). Bei Hauskrediten mit Mieteinnahmen trägst du die Zinsen zusätzlich in der Anlage V als Werbungskosten ein. Sie sind in voller Höhe abziehbar, soweit der Kredit ausschließlich der Vermietung dient; andernfalls nur anteilig.
Schritt 4: Belege sammeln & Kontoauszüge
Belege und Nachweise immer sorgfältig aufbewahren (Belegvorhaltepflicht). Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 € mit vereinfachten Angaben müssen aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann Belege jederzeit anfordern. Für betriebliche Kredite ist ein separates Geschäftskonto zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll für eine klare Trennung und einfache Nachweisführung.
Schritt 5: Angaben ans Finanzamt übermitteln
Übermittle deine Steuererklärung samt Zinsangaben elektronisch ans Finanzamt. Bei der EÜR ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Halte alle Unterlagen für eventuelle Rückfragen bereit und achte auf die Einhaltung der Abgabefristen.
Tipp: Führe ein separates Konto für betriebliche Kredite. Das vereinfacht nicht nur deine Buchhaltung, sondern erleichtert auch die Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt erheblich.
Praxisbeispiel Zinsen absetzen
Anhand eines Beispiels wird schnell klar, wie Kreditzinsen dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren können. Stell dir vor: Ein Selbstständiger nimmt einen Betriebskredit in Höhe von 20.000 Euro auf, um neue Geschäftsausstattung zu finanzieren. Bei einem Zinssatz von 5 Prozent fallen jährlich 1.000 Euro an Kreditzinsen an. Diese Kosten kann er vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.
Betriebskredit: 20.000 Euro
Zinssatz: 5 % pro Jahr
Abziehbare Zinsen (Betriebsausgaben): 1.000 Euro
Beachte: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) reduziert sich seine Steuerlast um ca. 300 Euro. So macht sich die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen direkt in seiner Kasse bemerkbar.
Hinweis: Maßgeblich ist immer der Grenzsteuersatz (nicht der Durchschnittssatz). Ist er höher oder niedriger, ändert sich die Ersparnis entsprechend.
Zusammenfassung zum Thema
Als Selbstständiger kannst du Kreditzinsen steuerlich absetzen und so deine Steuerlast reduzieren. Abziehbar sind ausschließlich die Zinsen, nicht die Tilgung. Voraussetzung ist stets ein betrieblicher Zweck zur Erzielung von Betriebseinnahmen; private Konsumkredite sind nicht absetzbar.
Absetzbar sind u. a. Zinsen aus Betriebskrediten und Investitionsdarlehen (in der Regel zu 100 %), Hypothekendarlehen bei vermieteten Immobilien, Kontokorrent- und Dispozinsen des Geschäftskontos, Bildungsdarlehen für berufliche Weiterbildung sowie Autokredite, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
Für die Geltendmachung trennst du Zins und Tilgung sauber, prüfst den beruflichen Bezug und ordnest die Beträge der richtigen Anlage zu: bei EÜR als Betriebsausgabe, ggf. Anlage N (Werbungskosten) oder Anlage V (Vermietung/Verpachtung), je nach Konstellation. Belege und Kontoauszüge sammeln und die Angaben an das Finanzamt übermitteln.
Praxistipp: Führe ein separates Geschäftskonto für betriebliche Kredite – das erleichtert die Nachweisführung deutlich. Mit sevdesk behältst du alle Kreditzinsen und Belege im Blick und kannst sie in der Steuererklärung optimal geltend machen.
Häufige Fragen zum Thema
Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um das Thema Zinsen von der Steuer absetzen.