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Laptop absetzen als Selbstständiger

Aktualisiert am
23
.
12
.
2022

Willst du als Selbstständige oder Selbstständiger deinen neuen Laptop absetzen und so Steuern sparen? Dann kommt es vor allem auf den beruflichen Nutzungsanteil an. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Anschaffungskosten absetzbar sind und wie die neue Sofortabschreibung funktioniert.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Laptops für Selbstständige

Du kannst nicht pauschal jeden Laptop als Arbeitsmittel absetzen. Vielmehr kommt es darauf an, ob du das Notebook privat, geschäftlich oder gemischt nutzt.

Die Tabelle gibt dir einen Überblick zum jeweiligen Nutzungsanteil: 

Anteil der beruflichen Nutzung Umfang des Kostenansatzes
< 10 Prozent gilt nicht als Werbungskosten
zwischen 10 und 90 Prozent anteilige Absetzbarkeit der Kosten für Laptop und Zubehör in Abhängigkeit vom beruflichen Nutzungsanteil
> 90 Prozent Anerkennung von 100 Prozent der Kosten als Arbeitsmittel

Nutzt du den Laptop gemischt privat und geschäftlich, wird es etwas komplizierter. Eigentlich musst du den tatsächlichen Anteil ansetzen. Bei einer 70-prozentigen Privatnutzung also zum Beispiel 30 Prozent der Kosten als beruflichen Anteil.

Der Bundesfinanzhof hat aber in einem Urteil entschieden, dass bei einer gemischten Nutzung folgende pauschalierende Aufteilung angenommen werden darf:

  • 50 Prozent betrieblich und
  • 50 Prozent privat

Nur wenn du von dieser Einstufung zu deinem Vorteil abweichen willst, musst du den höheren beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft machen. § 12 Nr. 1 EStG regelt ein Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischter Nutzung. Geht es allerdings um einen Laptop für Selbstständige, ist dieses nicht anzuwenden.

Beispiel zum Nutzungsanteil:

Für die Anschaffung eines neuen Laptops hast du 1.200 Euro ausgegeben. Du nutzt ihn sowohl privat als auch geschäftlich, hast aber keine Aufzeichnungen über den konkreten Nutzungsanteil. Nutze die 50:50-Aufteilung und setze 600 Euro des Anschaffungspreises als Arbeitsmittel in deiner Steuererklärung ab.

Laptop absetzen: So funktioniert es für Selbstständige

Ob als Werbungskosten in der Steuererklärung oder als Betriebsausgaben, du kannst deinen Laptop absetzen, wenn du die korrekten Nachweise anführen kannst.

Laptop für Selbstständige in der Steuererklärung angeben: So geht’s

Aber nicht nur deinen Laptop kannst du in der Steuererklärung angeben, auch normale PCs sowie zugehörige Software und Peripherie wie Drucker, Monitor oder Scanner.

Das solltest du dazu wissen:

  • Bislang konntest du bis zu einem Anschaffungspreis von 800 Euro netto die Kosten geringwertiger Wirtschaftsgüter sofort abschreiben – es wurde eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr angesetzt. Lagen die Anschaffungskosten höher, war die Abschreibung über drei Steuerjahre notwendig. 
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurde die bisherige Regelung geändert: Du kannst deinen Laptop mit Software und Zubehör mit einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abschreiben.
  • Die Sofortabschreibung ist nun unabhängig von der Höhe des Kaufpreises möglich.

Als Selbstständiger oder Selbstständige kannst du es dir leicht machen. Deklariere den Laptop als Betriebsvermögen. So kannst du die Anschaffungskosten nicht nur als Betriebsausgabe abschreiben, sondern zugleich auch die Vorsteuer ziehen.

Das gilt bei Laptops von Mitarbeitern:

Die Anschaffung von Laptops für deine Mitarbeiter sind immer zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Bei ihnen geht das Finanzamt stets von einer betrieblichen Veranlassung aus.

Diese Belege brauchst du für das Finanzamt

Um deinen Laptop abzusetzen, benötigst du nur wenige Nachweise.

  • Zum einen musst du natürlich den Kaufbeleg vorlegen können, der die Anschaffungskosten nachweist.
  • Zum anderen musst du auf Nachfrage einen Nachweis über den Anteil der beruflichen Nutzung vorlegen. Dies kann eine glaubhafte Schilderung sein, aber auch ein über mehrere Monate geführtes Protokoll über die tatsächliche Nutzung erfüllt seinen Zweck. Dies ist vergleichbar mit einem Fahrtenbuch zur Aufteilung von Fahrtkosten bei einem Firmenwagen.
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Auch beim Firmenwagen ist der betriebliche Nutzungsanteil entscheidend. Erfahre mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema Firmenwagen versteuern!

  • In der Regel geht das Finanzamt bei Selbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern allerdings davon aus, dass eine berufliche Nutzung vorliegt.
  • Sowohl für die Kommunikation mit Kunden als auch mit Behörden wie den Sozialversicherungsträgern oder dem Finanzamt ist ein PC mit Internetanschluss für Unternehmerinnen und Unternehmen unverzichtbar.
  • Es schadet trotzdem nicht, die passenden Nachweise bei Nachfragen parat zu haben.
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