Handwerkerkosten absetzen: So sicherst du dir deinen Steuerbonus

Mit Handwerkerkosten kannst du deine Steuerlast um bis zu 1.200 Euro pro Jahr senken! Der Steuerabzug für Renovierungsarbeiten, Reparaturen und andere handwerkliche Leistungen ist einfacher als gedacht. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du das Finanzamt an deinen Handwerkerkosten beteiligst und was du dabei beachten musst.
Privat vs. Betrieb – das ist der Unterschied
Privater Steuerbonus (§ 35a EStG):
- Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (bei Handwerkerleistungen).
- Materialkosten sind nicht begünstigt.
- Maximal 20 % von 6.000 € Lohnkosten = 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr.
- Ab 2025: Zahlung direkt auf das Konto des Handwerkers, keine Barzahlung/keine Treuhand-/Vermittlerkonten.
Betrieb (Betriebsausgaben):
- Für betriebliche Räume/Anlagen sind alle betrieblich veranlassten Kosten einschließlich Material als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Das läuft nicht über § 35a, sondern über die Gewinnermittlung – keine 1.200-€-Grenze (keine „Doppelförderung“ für denselben Aufwand).
Aufbewahrung (kurz & korrekt):
- Privat: Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).
- Gewerblich: gesetzliche Fristen (vereinfachend: 6/8 Jahre ab 2025 je nach Belegart).
Was zählt als Handwerkerkosten?
Für den privaten Steuerbonus nach § 35a EStG gilt: Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bei Handwerkerleistungen im bestehenden Haushalt. Materialkosten sind nicht begünstigt. (Verbrauchsmittel als Hilfsstoffe sind eine kleine Ausnahme, siehe Fußnote.)
Als Handwerkerleistungen gelten u. a. Reparaturen, Wartungen und Renovierungen (z. B. Maler-, Elektro-, Heizungsarbeiten, Schornsteinfeger, Fensterreparatur). Du kannst 20 % der begünstigten Kosten (Arbeits-/Fahrt-/Maschinenkosten) bis max. 6.000 € pro Jahr geltend machen ⇒ bis zu 1.200 € Steuerermäßigung.
Wichtig ab 2025: Die Zahlung muss unbar direkt auf das Konto des Handwerkers erfolgen (keine Bar-, keine Treuhand-/Vermittlerkonten). Rechnung und Zahlungsnachweis aufbewahren.
Betrieblich (Betriebsausgaben, nicht § 35a):
Betreffen die Arbeiten betriebliche Räume/Anlagen, sind alle betrieblich veranlassten Kosten einschließlich Material als Betriebsausgaben abziehbar. Bei gemischter Nutzung (z. B. Home-Office im Privatwohnsitz) anteilig aufteilen.
* Verbrauchsmittel sind keine Materialien: Es handelt sich um Hilfsstoffe, die bei der Arbeit „verbraucht“ werden (z. B. Reinigungs-/Schmiermittel, Streugut). Typische Baumaterialien wie Fliesen, Tapeten, Farbe, Rohre usw. bleiben im Privatfall nicht begünstigt.
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen – Details für jeden Fall
Privater Haushalt (selbst bewohnt) & Mietwohnung: Renovierung oder energetische Sanierung
Im privaten Haushalt oder in der Mietwohnung kannst du verschiedene handwerkliche Leistungen von der Steuer absetzen und dir so bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr sichern. Dazu zählen:
- Renovierungsarbeiten wie Malerarbeiten oder Tapezieren
- Reparaturen an Elektroinstallationen oder Heizungsanlagen
- Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungen
- Wartungsarbeiten (z.B. Schornsteinfeger, Heizungswartung)
- Gartengestaltung und Winterdienst (nur teilweise absetzbar)
Bei energetischer Sanierung profitierst du von zusätzlichen Steuervorteilen, die über die normale Handwerkerleistung hinausgehen.
Selbstständige & KMU: Betriebsausgabe oder Privatanteil?
Als Selbstständiger oder Kleinunternehmer kannst du Handwerkerkosten für betrieblich genutzte Räume vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen auch Materialkosten. Dies gilt auch für Arbeiten an Behördenauflagen. Bei gemischter Nutzung musst du die Kosten aufteilen und den Privatanteil separat angeben.
Home-Office-Renovierung richtig aufteilen
Renovierst du dein Home-Office, ist eine anteilige Flächenberechnung entscheidend. Seit 2023 kannst du die Renovierungskosten für dein Home-Office auch mit der Home-Office-Pauschale kombinieren. Beachte dabei die möglichen Höchstgrenzen.
Voraussetzungen & Nachweise beim Finanzamt – so erkennst du den Steuerabzug
Damit das Finanzamt deine Handwerkerkosten anerkennt, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundregel: Nur der Arbeits- und Fahrtlohn ist absetzbar, Materialkosten hingegen nicht. Du kannst aber einen Teil der Zahlungen für deinen Auftrag zurückholen.
Für eine erfolgreiche Steuererstattung benötigst du eine vollständige Rechnung mit klar ausgewiesenem Lohnanteil.
Seit 2025 ist besonders wichtig: Die Zahlung muss direkt auf das Konto des Handwerkers erfolgen, denn Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Als Nachweis dient der Kontoauszug, den du zusammen mit der Rechnung aufbewahren musst. Trage die Beträge in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" ein, und zwar den vollen Betrag (nicht nur die 20 Prozent).
- Rechnung mit separatem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten
- Zahlung per Überweisung oder Kartenzahlung (keine Barzahlung)
- Leistung muss in deinem privaten Haushalt erbracht worden sein
- Auftrag muss als Privatperson vergeben werden
- Belege müssen GoBD-konform mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die digitale Belegarchivierung mit sevdesk sichert dies rechtssicher
Steuervorteil berechnen – Praxisbeispiel
Rechenbeispiel: 20 %-Regel in Zahlen
Bei Handwerkerkosten profitierst du von einer direkten Steuerermäßigung. Hier ein konkretes Beispiel:
Die Steuerermäßigung wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.
Handwerkerleistungen auf 5 Jahre verteilen – so geht's
Bei größeren Renovierungsarbeiten kannst du die Kosten strategisch auf mehrere Jahre verteilen.
Plane voneinander unabhängige Maßnahmen (z.B. Badezimmerrenovierung, Gartengestaltung) in verschiedenen Steuerjahren. Achte darauf, dass die Rechnungen tatsächlich in unterschiedlichen Kalenderjahren ausgestellt und bezahlt werden. So kannst du jedes Jahr die maximale Steuerermäßigung von 1.200 Euro ausschöpfen, statt den Höchstbetrag von 6.000 Euro in einem Jahr zu überschreiten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Handwerkerkosten richtig absetzen
Schritt 1: Rechnung auf Lohntrennung prüfen
Prüfe deine Handwerkerrechnung genau auf die Trennung zwischen Arbeits- und Materialkosten. Nur der Lohnanteil sowie Fahrt- und Maschinenkosten sind absetzbar. Achte auf eine klare Ausweisung dieser Positionen.
Schritt 2: Unbar zahlen & Kontoauszug sichern
Bezahle die Rechnung unbedingt per Überweisung oder Kartenzahlung. Barzahlungen erkennt der Fiskus nicht an - selbst mit Quittung! Bewahre den Kontoauszug als Zahlungsnachweis auf.
Bewahre den Kontoauszug als Zahlungsnachweis auf.
Schritt 3: Beleg in sevdesk hochladen
Digitalisiere deine Belege in sevdesk, wo die OCR-Funktion automatisch wichtige Rechnungsdaten erkennt und GoBD-konform speichert.
Schritt 4: ELSTER & Steuererklärung Handwerkerleistung eintragen
Trage in deiner Steuererklärung unter "Haushaltsnahe Dienstleistungen" die Handwerkerkosten ein. Gib den Gesamtbetrag und den Lohnanteil an. Maximal werden 6.000 Euro jährlich berücksichtigt.
Schritt 5: Steuerbescheid prüfen
Kontrolliere nach Erhalt deines Steuerbescheids die korrekte Berechnung der Steuerermäßigung. Bei 6.000 Euro Lohnkosten sollte die Ersparnis 1.200 Euro betragen. Lege bei Unstimmigkeiten Einspruch ein.
Häufige Fehler & Tipps – Achtung, hier sparst du bares Geld
- Barzahlung vermeiden: Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus nach § 35a EStG, auch dann nicht, wenn der Handwerker eine Quittung ausstellt. Zahle per Überweisung, Lastschrift oder Karte, selbst beim Notdienst (z. B. Schlüsseldienst).
- Lohn- und Materialkosten trennen: Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten; Material gehört nicht dazu. Sorge dafür, dass der Handwerker diese Posten separat in der Rechnung ausweist.
- Korrekte Rechnungsadresse: Dein Name und deine vollständige Anschrift müssen auf der Rechnung stehen; fehlt das oder ist sie falsch, kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.
- Neuregelung ab 2025: Der Steuerabzug gilt nur, wenn die Zahlung direkt auf das Konto des Handwerkers geht; Zahlungen an Vermittler- oder Treuhandkonten verlieren den Bonus (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG n. F.).
Zusammenfassung zum Thema
Mit Handwerkerkosten kannst du deine Steuerlast deutlich reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Du kannst 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von der Steuer absetzen
- Die maximale Steuerersparnis beträgt 1.200 Euro pro Jahr
- Materialkosten sind nicht absetzbar
- Ab 2025: Nur noch Überweisungen direkt auf das Handwerkerkonto werden anerkannt
Achte dabei besonders auf diese drei Punkte:
- Lass dir eine detaillierte Rechnung mit getrennten Arbeits- und Materialkosten ausstellen
- Zahle ausschließlich unbar (Überweisung oder Kartenzahlung)
- Bewahre alle Belege sorgfältig auf
Mit der richtigen Vorgehensweise und einer sauberen Dokumentation holst du dir deinen Steuerbonus sicher. Nutze am besten eine digitale Buchhaltungslösung wie sevdesk, um deine Belege GoBD-konform zu archivieren und den Überblick zu behalten.