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Als Unternehmer ist es wichtig, dass du die Steuertermine 2026 und 2027 auch wieder im Blick behältst und dir die relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerkst. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten.
In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2026 und 2027 für dich von besonderer Bedeutung sind.
In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern & Zahlungsschonfristen aufgelistet, welche du in deinem Steuerterminkalender 2027 vermerken solltest:
Abgabefristen im Steuerkalender: Wo sich Wochenende und Feiertage auswirken
Die Lohnsteueranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung sind etwa immer zum 10. eines Monats fällig.
Fällt der Abgabetermin für eine Steuererklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird er auf den darauffolgenden Werktag verschoben. Die Schonfrist entsprechend ebenfalls um einen Tag.
Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?
Bei Ablauf eines Fälligkeitsdatums bekommst du bei einigen Steuerarten wie der Einkommensteuer- oder der Gewerbesteuererklärung eine Schonfrist eingeräumt. In § 240 Abs. 3 AO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu drei Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird.
Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.
Bei Scheckzahlungen gilt, dass sie dem Finanzamt spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstag vorliegen müssen.
Zu beachten bei der Schonfrist:
Zahlst du nach dem Termin der Fälligkeit aber noch innerhalb der Zahlungsschonfrist, dann handelt es sich um eine Zahlung, welche nicht fristgerecht erfolgt ist. Damit ist sie zwar pflichtwidrig, bleibt für dich aber ohne Sanktionen.
Einmal oder vielleicht zweimal im Jahr mag das auch in Ordnung sein, stellt das Finanzamt aber fest, dass du das bei jeder Zahlung (z. B. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung) machst, wird dich das Amt auf Dauer als „nicht pünktlicher Steuerzahler“ einstufen. Das könnte dir durchaus zum Fallstrick werden, wenn du beispielsweise einen Antrag stellst und das Finanzamt darüber entscheidet.
Beispiel für eine Schonfrist
Deine Lohnsteueranmeldung ist am Freitag, dem 10. Januar 2026, fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst die Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Samstag, dem 13. Januar 2026 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine Zahlungsschonfrist ab.
Dauerfristverlängerung bei der UStVA
Du kennst das sicher: Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer bis zum 10. Tag des Folgemonats oder -quartals beim Finanzamt sein. Ganz schön knapp, oder? Aber keine Sorge, dafür gibt es eine Lösung: Mit der Dauerfristverlängerungkannst du dir mehr Luft verschaffen. Statt dich unter Druck zu setzen, verlängerst du die Abgabefrist einfach um einen ganzen Monat. Ein Beispiel: Für den Monat April hast du dann bis zum 10. Juni Zeit – statt schon bis zum 10. Mai.
So verpasst du keine UStVA-Abgabe
Hast du Angst, die knappen Termine für die Umsatzsteuervoranmeldung zu verpassen? Mit der Umsatzsteuervoranmeldung-Software von sevdesk bekommst du immer rechtzeitig Erinnerungen, damit du keine Abgabetermine mehr verpasst.
Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zu:
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fristen beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Für die pünktliche Zahlung zählt der Geldeingang spätestens bis zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger.
Achte außerdem auf diese Themen:
Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz nachzahlen, und zwar bis zum Ende des drittletzten Bankarbeitstages im folgenden Monat.
Der zuständige Sozialversicherungsträger benötigt einen Nachweis über die pünktliche Zahlung der Beiträge. Diesen Nachweis braucht der Träger spätestens am zweiten Tag der Fälligkeit deiner Beitragszahlung. Dafür gilt die Uhrzeit 0.00 Uhr. Um Probleme zu vermeiden, solltest du deine Beitragsnachweise deshalb bereits drei Tage vor der Fälligkeit einreichen.
Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2026 und 2027 für die Sozialversicherungsbeiträge:
Spätester Eingang des Beitragsnachweises
Fälligkeit der Beiträge
26. Oktober 2026
28. Oktober 2026
24. November 2026
26. November 2026
24. Dezember 2026
28. Dezember 2026
25. Januar 2027
27. Januar 2027
22. Februar 2027
24. Februar 2027
23. März 2027
25. März 2027
26. April 2027
28. April 2027
25. Mai 2027
27. Mai 2027
24. Juni 2027
28. Juni 2027
26. Juli 2027
28. Juli 2027
25. August 2027
27. August 2027
24. September 2027
28. September 2027
25. Oktober 2027
27. Oktober 2027
24. November 2027
26. November 2027
23. Dezember 2027
28. Dezember 2027
Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2026 und 2027 für die Sozialversicherungsbeiträge:
Spätester Eingang des Beitragsnachweises
Fälligkeit der Beiträge
26. Oktober 2026
28. Oktober 2026
24. November 2026
26. November 2026
22. Dezember 2026
28. Dezember 2026
25. Januar 2027
27. Januar 2027
22. Februar 2027
24. Februar 2027
23. März 2027
25. März 2027
26. April 2027
28. April 2027
25. Mai 2027
27. Mai 2027
24. Juni 2027
28. Juni 2027
26. Juli 2027
28. Juli 2027
25. August 2027
27. August 2027
24. September 2027
28. September 2027
25. Oktober 2027
27. Oktober 2027
24. November 2027
26. November 2027
23. Dezember 2027
28. Dezember 2027
Tipp für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:
Du lässt dich von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater bei der Lohnabrechnung unterstützen? Mit der DATEV- und ADDISON-Schnittstelle von sevdesk bekommen sie alle Daten rechtzeitig in der Steuerkanzlei, sodass alle Lohnsteueranmeldungen und weitere wichtige Abgaben pünktlich erfolgen können.
Für die Steuererklärung gibt es klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem:
die Einkommensteuererklärung
die Erklärung der Körperschaftsteuer
die Gewerbesteuererklärung
die Umsatzsteuererklärung
Bis einschließlich 2017 war die Abgabe der Steuererklärungen zum Fälligkeitstag 31. Mai des Folgejahres nötig. Danach wurde der Abgabetermin auf den 31. Juli verlängert.
Die Fristen sind wurden aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie verlängert und variieren je nachdem, welches Jahr sie betreffen:
Veranlagungszeitraum
Abgabefrist
2021
31. Oktober 2022
2022
30. September 2023
2023
31. August 2024
2024
31. Juli 2025
2025
31. Juli 2026
2026
31. Juli 2027
2027
31. Juli 2028
Ab dem Veranlagungsjahr 2026 bleibt der Abgabetermin wieder einheitlich der 31. Juli des Folgejahres.
Digitalisiere die Vorbereitung deiner Steuererklärung
Mit sevdesk hast du alle Termine immer im Blick, indem du dir ganz einfach Aufgaben in der Software erstellst und den Termin für dich auswählst. So erstellst du deine Gewerbesteuererklärung oder die Steuererklärung für Selbstständige sicher fristgerecht!
Falls du die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmst, verlängert sich die Abgabefrist für deine Steuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Februartag des zweiten auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Für die Steuererklärung 2025 gilt damit eine Abgabefrist bis zum 1. März 2027. Für das Steuerjahr 2026 hat deine Steuerkanzlei grundsätzlich bis zum 29. Februar 2028 Zeit. Die Steuererklärung für 2027 ist grundsätzlich bis zum 28. Februar 2029 abzugeben, sofern das Finanzamt keine frühere Abgabe verlangt.
Die verlängerte Frist gibt deiner Steuerkanzlei ausreichend Zeit, alle Unterlagen zu prüfen und deine Steuererklärung vorzubereiten. Damit deine Erklärung rechtzeitig fertiggestellt werden kann, solltest du alle notwendigen Unterlagen so früh wie möglich an deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater übergeben.
Du möchtest mehr rund um das Thema Steuererklärung lernen?
Dann schau dir unsere weiteren Beiträge zum Thema „Steuererklärung für Selbstständige an“:
Was ändert sich bei den Steuerterminen 2026 und 2027?
Der Steuerkalender ähnelt sich jedes Jahr. Die Abgabe- und Zahlungstermine für Umsatzsteuer, Lohnsteuer und weitere Steuerarten unterscheiden sich vor allem durch die Lage von Wochenenden und Feiertagen. In unserer Übersicht findest du die wichtigsten Steuertermine für 2026 und 2027.
Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?
Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2026 ist der 31. Juli 2027.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2027 ist der 31. Juli 2028.
Wann kommen die ersten Steuertermine 2027?
Los geht’s am 11. Januar 2027 mit der Lohnsteueranmeldung und der Umsatzsteuervoranmeldung für monatliche und Vierteljahreszahler. Der reguläre 10. Januar fällt auf einen Sonntag und verschiebt sich deshalb auf den nächsten Werktag.
Wann wird die Steuer fällig?
Das hängt von der Steuerart ab. Nach Zugang eines Steuerbescheids hast du meist einen Monat Zeit für die Zahlung. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteueranmeldung sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums fällig. Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Was bringt eine Dauerfristverlängerung?
Ist dir die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung zum 10. Tag des Folgemonats oder -quartals zu knapp, hilft eine Dauerfristverlängerung. Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist dafür in der Regel zusätzlich eine Sondervorauszahlung erforderlich.