Umsatzsteuer-ID beantragen

Möchtest du mit deinem Unternehmen am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, musst du eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Die USt-IdNr. besteht aus einem Ländercode und einer eindeutigen Nummer und identifiziert dich gegenüber deinen Geschäftspartnern als Unternehmerin oder Unternehmer. Erfahre hier, wie die Antragstellung bei den Finanzbehörden abläuft.
Keine Lust zu lesen? Dann sieh' dir einfach unser Video zum Thema Umsatzsteuer-ID an:
Umsatzsteuer-ID beantragen: Antragstellung beim BZSt online durchführen
Die einfachste Möglichkeit, die Umsatzsteuer-ID nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) zu beantragen, findest du online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
So funktioniert die Antragstellung bei den Finanzbehörden:
- 1. Schritt: Öffne das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern.
- 2. Schritt: Wähle das Bundesland, in dem du deinen Sitz hast, und das für dich zuständige Finanzamt. Gib deine Steuernummer, die Rechtsform, den Namen und die Kontaktdaten deines Unternehmens ein. Klicke auf „Weiter“.
- 3. Schritt: Auf der nächsten Seite kannst du alle Daten noch einmal kontrollieren, ehe du den Antrag durch Klick auf „Absenden“ abschickst.
- 4. Schritt: Du bekommst deine Identifikationsnummer für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr stets per Post.
In der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr morgens ist das Portal teilweise nicht erreichbar. Natürlich hast du auch die Möglichkeit den Antrag alternativ in Schriftform per Post oder per Fax abzuschicken.
So sieht da Online-Formular zur Antragstellung der USt-IdNr. aus:

Umsatzsteuer-ID beantragen: die Voraussetzungen
Es gibt keine gesonderten Voraussetzungen für die Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer. Jedes Unternehmen nach § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann eine Umsatzsteuer-ID zur Vorlage bei Geschäftspartnern beantragen. Das gilt für Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenso wie für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Betreibst du eine Organschaft, darfst du nur für den umsatzsteuerlichen Träger der Organschaft eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, benötigst du nicht zwingend eine Umsatzsteuer-ID. Falls der Leistungsempfänger auf der Angabe der Nummer auf der Rechnung besteht, kannst du sie aber beantragen.
Seit Ende 2024 wird ebenfalls die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Was die W-IdNr. ist und wo sie verwendet wird, erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel zur Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Da das bislang nicht reicht, kommt im Jahr 2025 die neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.) ins Spiel. Erfahre ebenfalls in unserem Ratgeber, was sie ist, wer sie benötigt, wie du sie beantragst und welche Vorteile sie dir bietet.
Zusammenfassung
Die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) ist notwendig, wenn du am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen möchtest. Die Beantragung erfolgt am einfachsten online über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), indem du das entsprechende Formular ausfüllst und absendest – die Nummer erhältst du anschließend per Post. Alternativ kannst du den Antrag auch per Post oder Fax stellen. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen für die Beantragung, allerdings benötigen Kleinunternehmer die USt-IdNr. nur, wenn Geschäftspartner darauf bestehen. Die Ausstellung der Nummer ist kostenlos, und ab Ende 2024 wird zusätzlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt, gefolgt von der Kleinunternehmer-Identifikationsnummer im Jahr 2025.