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Gewerbe anmelden in München

Aktualisiert am
16
.
09
.
2025

Du willst in München durchstarten? Dann führt dein erster Weg zur Gewerbebehörde! Jeder Handwerker, Händler oder Dienstleister muss sein Gewerbe anmelden in München – und zwar bevor die Geschäftstätigkeit beginnt. Freiberufler wie Ärzte oder Künstler sind ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erfährst du, wie du dein Münchner Gewerbe schnell und unkompliziert anmeldest.

Wo melde ich mein Gewerbe an?

Du kannst dein Gewerbe in München auf zwei Wegen anmelden: entweder persönlich im Gewerbeamt oder bequem online über das digitale Portal.

Vergleich Online-Anmeldung Persönliche Anmeldung
Zeitaufwand Gering (ca. 15-30 Minuten) Höher (inkl. Anfahrt und Wartezeit)
Flexibilität Rund um die Uhr möglich Nur zu Öffnungszeiten
Beratung Keine persönliche Beratung Direkte Fachberatung möglich
Eignung Unkomplizierte Gewerbe Komplexe Fälle mit Beratungsbedarf

Online-Anmeldung Schritt für Schritt

Die Online-Anmeldung deines Gewerbes in München ist unkompliziert und zeitsparend:

  • Besuche das offizielle Online-Portal der Stadt München
  • Fülle das digitale Formular „Gewerbeanmeldung" vollständig aus
  • Lade alle erforderlichen Unterlagen hoch
  • Bezahle die Gebühr von 50 bis 60 Euro über das Online-Bezahlverfahren
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du deinen Gewerbeschein

Termin beim Gewerbeamt München vereinbaren

Für die persönliche Anmeldung eines stehenden Gewerbes oder bei Fragen zur bloßen Verwaltung ist ein Termin beim Gewerbeamt erforderlich. Du kannst einen Termin telefonisch unter +49 89 233-96030 oder per E-Mail vereinbaren. Achte darauf, alle notwendigen Unterlagen mitzubringen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Anmeldung Selbstständigkeit: Fristen

Die Anmeldung deiner Selbstständigkeit muss grundsätzlich zum Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns erfolgen. Bereits Vorbereitungsmaßnahmen wie die Einrichtung des Geschäftsbetriebs oder Kundenakquise gelten als Beginn der gewerblichen Tätigkeit und erfordern eine Anmeldung.

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Wenn du ein Gewerbe in München anmelden möchtest, benötigst du bestimmte Dokumente. Die genauen Unterlagen hängen davon ab, ob du ein Standardgewerbe oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden willst.

Standard-Dokumente

  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen (außer EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • Für juristische Personen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei bestimmten Gewerbearten)

Spezielle Erlaubnisse & überwachungsbedürftige Gewerbe

Für bestimmte Gewerbe ist vor der Anmeldung eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 der Gewerbeordnung erfolgt eine umfangreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Betreibst du ein Handwerk, ist eine Eintragung in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer für München notwendig. Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.

Wichtig:

Bei Bevollmächtigung benötigst du eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie. Ohne diese Dokumente ist eine Anmeldung durch einen Vertreter nicht möglich.

Kosten, Dauer & Gewerbesteuer in München

Die Gewerbeanmeldung in München ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Bevor du startest, solltest du dich über die anfallenden Kosten und steuerlichen Aspekte informieren, um deine Finanzen optimal zu planen.

Gebührenrahmen & Zahlungsmöglichkeiten

Art Betrag Zahlungsweg
Gewerbeanmeldung 60,00 € Online oder vor Ort
Zweitschrift Gewerbeschein 25,00 - 50,00 € Online oder per E-Mail
Änderung der Gewerbeanmeldung 40,00 € Online oder vor Ort

Für die bloße Verwaltung eigenen Vermögens fallen in der Regel keine Gewerbegebühren an, da diese nicht als gewerbliche Tätigkeit gilt. Die Zahlung kann direkt vor Ort im Kreisverwaltungsreferat oder bei Online-Anmeldung über das offizielle Münchner Gewerbeportal erfolgen.

Gewerbe ummelden oder abmelden in München

Wann ist eine Ummeldung nötig?

Eine Gewerbeummeldung in München ist erforderlich, wenn sich wichtige Faktoren deines Gewerbes ändern. Dazu zählen der Standortwechsel innerhalb Münchens, Änderungen in der Art des Gewerbes oder die Erweiterung deines Angebots auf zusätzliche Waren und Dienstleistungen. Bei der Ummeldung musst du ein vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung einreichen und das Datum der Änderung angeben.

Bei der Ummeldung musst du ein vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung einreichen und das Datum der Änderung angeben. Vergiss nicht, eine Kopie der Handwerkskarte beizulegen, falls du in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig bist.

So funktioniert die Abmeldung

Wenn du dein Gewerbe vollständig aufgibst oder in eine andere Gemeinde verlegst, musst du es in München abmelden. Der Prozess ist unkompliziert:

  • Nutze das Online-Portal der Stadt München für die Abmeldung.
  • Fülle das Formular zur Gewerbeabmeldung vollständig aus
  • Lege notwendige Nachweise bei (z.B. gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei Nicht-EU-Bürgern)
  • Bei Verlegung: Melde dein Gewerbe am neuen Standort wieder an.

Gewerbe anmelden in weiteren Städten

Zusammenfassung

Die Gewerbeanmeldung in München ist Pflicht für gewerbliche Tätigkeiten und kann sowohl online als auch persönlich beim Gewerbeamt erfolgen. Während die Online-Anmeldung schnell und flexibel ist, bietet der Termin vor Ort persönliche Beratung für komplexere Fälle. Erforderlich sind in jedem Fall das Formular zur Gewerbeanmeldung sowie Ausweisunterlagen; je nach Rechtsform oder Branche kommen Nachweise wie Handelsregisterauszug, Handwerkskarte oder spezielle Erlaubnisse hinzu. Die Kosten liegen meist bei ca. 60 €. Änderungen wie Standortwechsel erfordern eine Ummeldung, bei Aufgabe oder Verlegung eine Abmeldung. Kleinunternehmer profitieren zudem von steuerlichen Erleichterungen und werden automatisch Mitglied der IHK, während Freiberufler direkt beim Finanzamt gemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung in München

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