Umsatzsteuer berechnen
Es gibt simple und schnelle Wege, wie du die Umsatzsteuer per Formel berechnen bzw. die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag herausrechnen kannst. Falls dir Prozentrechnen zu komplizierst ist, nutze einfach unseren kostenlosen Online Umsatzsteuerrechner.
Umsatzsteuer online berechnen – Umsatzsteuerrechner
Im Grunde ist das Berechnen der Umsatzsteuer sehr einfach. Falls du aber nicht gerne rechnest, nutze einfach unseren Umsatzsteuerrechner. Mit diesem kannst du deine individuellen Steuerwerte online berechnen. Gib dort einfach die entsprechenden Werte ein und lass dir deinen Bruttobetrag ausrechnen.
In diesem Kurzvideo erfährst du schnell & einfach, wie du die Umsatzsteuer berechnen kannst!
Nettopreis, Bruttopreis und Steuersätze
Falls du selbst eine Rechnung schreibst, gehst du zunächst vom Nettopreis deiner Lieferung oder Leistung aus. Als Unternehmerin oder Freiberufler muss du diesen Nettopreis so kalkulieren, dass er alle variablen Kosten sowie anteilig die Fixkosten abdeckt und natürlich deinen Gewinnaufschlag enthält.
Anhand deines Nettopreises rechnest du mit Hilfe der Mehrwertsteuersätze den Umsatzsteuerbetrag aus. Beides, Nettopreis und Steuerbetrag, addierst du zum Bruttopreis. Diese Summe stellst du dann deiner Kundin oder deinem Kunden in Rechnung.
Der Bruttobetrag enthält also immer die Umsatzsteuer. Eine Nettosumme ist immer ohne Mehrwertsteuerbetrag.
Umsatzsteuer berechnen: Formel vom Nettopreis zum Bruttopreis
Im folgenden Beispiel erklären wir dir Schritt für Schritt wie du ausgehend vom Nettopreis zum Bruttopreis kommst. Wenn du deinen Nettopreis bereits hast, ist das Berechnen der Umsatzsteuer besonders einfach.
Beispiel: Du bist selbstständige Software-Progammiererin und willst eine Rechnung über 30 Stunden à 150 Euro netto stellen. Also 30 Stunden à 150 Euro ergeben 4.500 Euro Nettopreis.
1. Schritt: Du wählst den korrekten Mehrwertsteuersatz aus, also Regelsteuersatz oder ermäßigter Steuersatz.
Als Software-Programmerierin unterliegst du dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
2. Schritt: So kannst du die Mehrwertsteuerbetrag berechnen
3. Schritt: Du addierst Nettopreis und Umsatzsteuerbetrag
Gilt für dich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, musst du nur die 0,19 durch 0,07 ersetzen.
Umsatzsteuer berechnen: Formel vom Bruttopreis zum Nettopreis
Es kann auch passieren, dass dir nur der Bruttobetrag vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du in einem Supermarkt neben privater Einkäufe auch Büromaterial gekauft hast. Auf deiner Quittung stehen dann gelistet nur die Bruttobeträge. Der Umsatzsteuerbetrag wird in der Regel am Schluss nur für den gesamten Einkauf ausgewiesen – und nicht für die einzelnen Positionen.
In diesem Fall kannst du aber mit folgender Formel aus der Einzelposition Bürobedarf die Umsatzsteuer herausrechnen.
Wir bleiben der Einfachheit halber bei dem Beispiel der Software-Ingenieurin. Anhand des Bruttopreises rechnen wir nun zunächst den Nettopreis aus.
5.355 Euro geteilt durch 1,19 = 4.500 Euro
Du hast nun zwei Möglichkeiten deine Umsatzsteuer herauszurechnen
- Bruttopreis minus Nettopreis = Mehrwertsteuer
- Nettopreis multipliziert mit 0,19 = Umsatzsteuer
Falls für dich der ermäßigte Steuersatz gilt, gelten folgende Formeln:
5.355 Euro geteilt durch 1,07 = 5.004,67 Euro
- Bruttopreis minus Nettopreis = Mehrwertsteuer
- Nettopreis multipliziert mit 0,07 = Umsatzsteuer
Übersicht der Formeln zur Umsatzsteuerberechnung
Zusammengefasst gibt es also folgende Formeln, die für die Umsatzsteuerberechnung in Frage kommen können:
Für die 19% - Berechnung:
- Nettobetrag * 1,19 = Bruttobetrag
- Bruttobetrag * 1,19 = Nettobetrag
- Betrag der Umsatzsteuer = Brutto - Netto
Für die 7% - Berechnung:
- Nettobetrag * 1,07 = Bruttobetrag
- Bruttobetrag * 1,07 = Nettobetrag
- Betrag der Umsatzsteuer = Brutto - Netto
Wann wird die Umsatzsteuer berechnet?
Du berechnest die Umsatzsteuer genau dann, wenn du deine Rechnung schreibst. In der Regel besteht jede Rechnung aus mindestens drei Positionen: Nettopreis plus Mehrwertssteuerbetrag ergeben den Bruttopreis.
Je nachdem, ob für dich der Regelsteuersatz gilt oder du den ermäßigten Steuersatz anwenden darfst, nimmst du:
- den Umsatzsteuersatz von 19 Prozent oder
- den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Wichtig ist, dass du die Umsatzsteuer nicht nur mit dem korrekten Mehrwertssteuersatz berechnest, sondern dass du auch den Steuerbetrag separat ausweist. Dazu verpflichtet dich einerseits das Umsatzsteuergesetz, kurz UStG. Andererseits bietet das separate Ausweisen der Umsatzsteuer für alle Beteiligten Vorteile:
- Deine Kundin oder dein Kunde weiß dann nämlich genau, wie viel Vorsteuer sie oder er bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen darf.
- Du selbst weißt genau, wie viel Mehrwertsteuer du mit jeder Rechnung eingenommen hast und wieviel Umsatzsteuer du selbst bei deiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen musst.