Büromiete von der Steuer absetzen: So sparst du 2025 bei deinen Geschäftsräumen

Du möchtest deine Büromiete von der Steuer absetzen? So funktioniert das Absetzen deiner Büromiete: egal ob externes Büro oder Homeoffice. Seit 2023 gelten neue Regelungen: Mit der Homeoffice-Pauschale kannst du 6 € pro Tag (maximal 1.260 € jährlich) geltend machen. Perfekt für Lehrer und andere, die ihre berufliche Tätigkeit teilweise zuhause ausüben.
In diesem Ratgeberbeitrag erfährst du, wie du deine Büromiete optimal von der Steuer absetzt, welche Voraussetzungen das Finanzamt stellt und mit welchen Pauschalen du am meisten sparst. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, welche Kosten du geltend machen kannst – egal ob externes Büro, häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice.
Büromiete steuerlich absetzen: Voraussetzungen & Steuererklärung
Beim externen Büro kannst du die Mietkosten vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist ein gültiger Mietvertrag und die ausschließlich geschäftliche Nutzung. Der Werbungskostenabzug erfolgt ohne Höchstgrenze. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem häuslichen Arbeitszimmer.
Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten seit 2023 neue Regelungen: Bildet es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, kannst du entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen.
Aktuelle BFH-Urteile bestätigen: Ein Arbeitszimmer muss nicht zwingend "erforderlich" sein, um steuerlich anerkannt zu werden. Die anteiligen Kosten berechnest du anhand der Fläche. Bei 15 Quadratmetern in einer 100-Quadratmeter-Wohnung sind das 15 Prozent der Miet- und Nebenkosten. Selbstständige tragen die Kosten in der EÜR ein, Angestellte in der Anlage N.
Wann erkennt das Finanzamt dein Büro steuerlich an?
Häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen – Voraussetzungen
Ein häusliches Arbeitszimmer wird vom Finanzamt nur anerkannt, wenn der Raum zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird. Das Zimmer muss von den privaten Wohnräumen klar abgetrennt sein, wie etwa durch eine Tür. Entscheidend ist auch, dass dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet.
Die räumliche Gestaltung muss folgende Kriterien erfüllen:
- Der Raum muss in die häusliche Sphäre eingebunden sein
- Eine büromäßige Ausstattung mit Schreibtisch und Arbeitsmitteln ist erforderlich
- Durchgangszimmer oder Arbeitsecken werden nicht akzeptiert
Externes Büro: Lage und Nachweise
Bei einem externen Büro ist die Lage entscheidend! Es muss räumlich von deiner Privatwohnung getrennt sein. Ein Raum im Einfamilienhaus wird vom Finanzamt nicht als externes Büro anerkannt. Du musst nachweisen können, dass der Raum ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dafür sind ein separater Mietvertrag und regelmäßige Nutzungsnachweise wichtig.
Das Büro sollte eine professionelle Arbeitsumgebung bieten. Virtuelle Büros mit reiner Postadresse erkennt das Finanzamt nicht als Betriebsstätte an.
Gemischte Nutzung & BFH-Urteil zur Aufteilung
Bei gemischter Nutzung deiner Büroräume musst du die Kosten entsprechend aufteilen. Laut aktuellem BFH-Urteil dient das Verhältnis der Fläche als Berechnungsgrundlage. Nutzt du einen 30-Quadratmeter-Raum zu 70 Prozent geschäftlich und zu 30 Prozent für private Wohnzwecke, kannst du auch nur 70 Prozent der Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Dokumentiere die Nutzungsanteile sorgfältig, etwa durch Fotos, Grundrisse oder ein Nutzungstagebuch. Diese Nachweise sind wichtig, um die anteiligen Kosten erfolgreich abzusetzen.
Homeoffice-Pauschale oder externes Büro: Was lohnt sich mehr?
Vorteile der Homeoffice-Pauschale 2025
Die Homeoffice-Pauschale bringt dir 2025 einen maximalen Steuervorteil von 1.260 Euro pro Jahr. Mit 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage profitierst du auch ohne separates Arbeitszimmer. Die wichtigsten Pluspunkte:
- Einfacher Nachweis: Ein Kalender mit deinen Homeoffice-Tagen reicht dem Finanzamt als Dokumentation aus
- Flexible Arbeitsumgebung: Du kannst am Küchentisch oder in der Arbeitsecke arbeiten und trotzdem die Pauschale nutzen
- Corona-Nachwirkung: Seit den Corona-Zeiten ist die Pauschale eine dauerhafte Entlastung für alle, die überwiegend von zu Hause arbeiten
Die Aufwendungen für die Ausstattung wie Schreibtisch oder Bürostuhl setzt du zusätzlich als Arbeitsmittel ab.
Steuervorteile bei der Anmietung externer Büroräume
Die Anmietung eines externen Büros bietet dir umfassendere steuerliche Vorteile. Anders als beim häuslichen Arbeitszimmer gilt hier kein Höchstbetrag – sämtliche Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Argumente fürs separate Büro:
- Vollständige Absetzbarkeit: Miete, Nebenkosten und sogar Bereiche wie Empfang, Teeküche oder Sanitärräume werden anerkannt
- Klare Abgrenzung: Die räumliche Trennung von der privaten Wohnsphäre vereinfacht die steuerliche Anerkennung erheblich
- Professionelles Umfeld: In qualitativer Hinsicht bietet ein externes Büro konzentriertes Arbeiten und einen repräsentativen Rahmen
Dokumentiere für die Steuererklärung den vollen Betrag deiner Mietkosten mit Mietvertrag und Zahlungsnachweisen.
Kosten Arbeitszimmer & Büro absetzen: komplette Liste
Absetzbare Kosten bei Eigentum
Bei einem Büro im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung kannst du die anteiligen Kosten für das beruflich genutzte Zimmer steuerlich geltend machen. Die Berechnung erfolgt nach dem Flächenverhältnis: Bei 20 Quadratmetern Büro in einer 120-Quadratmeter-Wohnung sind 16,7 Prozent der Kosten absetzbar. Dazu zählen Gebäudeabschreibungen, Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten wie Strom oder Heizung. Auch Renovierungskosten wie neue Tapeten sind anteilig absetzbar. Der Raum muss klar von der privaten Wohnsphäre getrennt sein.
Steuerlich geltende Miet- und Nebenkosten
Die Mietkosten für ein externes Büro sind komplett als Betriebsausgaben absetzbar. Neben der Miete gehören auch Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser sowie Kosten für Internet, Telefon und Reinigung dazu. Der Mietvertrag dient dem Finanzamt als Nachweis der geschäftlichen Nutzung. Eine Kaution gilt nicht als Betriebsausgabe, sondern erst wenn sie für Reparaturen verwendet wird. Dokumentiere alle Zahlungen mit Überweisungsbelegen, da das Finanzamt Barzahlungen nicht anerkennt.
Abschreibungen für Büroeinrichtung und Arbeitsmittel
Für die korrekte Abschreibung deiner Investitionen empfiehlt sich eine systematische Dokumentation mit Kaufbelegen und Nutzungsaufzeichnungen.
Wo trägst du die Büromiete in der Steuererklärung ein?
Je nach Beschäftigungsverhältnis trägst du deine Büromiete in unterschiedlichen Formularen ein: Als Arbeitnehmer setzt du sie in der Anlage N unter "Werbungskosten" an, während Selbstständige die Kosten als Betriebsausgaben in der EÜR erfassen. Vermieter geben anteilige Bürokosten in der Anlage V an. Hast du das Arbeitszimmer nur für sechs Monate genutzt, berücksichtigst du nur die anteiligen Kosten für diesen Zeitraum. Bewahre alle Zahlungsbelege und den Mietvertrag als Nachweise für das Finanzamt auf.
Zusammenfassung: Clever Steuern sparen mit Büroräumen
Die steuerliche Absetzbarkeit deiner Büroräume bietet enormes Sparpotenzial: Externe Büros sind vollständig absetzbar, während häusliche Arbeitszimmer mit bis zu 1.260 Euro berücksichtigt werden können. Dokumentiere deine Ausgaben sorgfältig und prüfe, ob Pauschale oder Einzelnachweis für dich günstiger ist. Teste sevdesk Buchhaltung kostenlos und behalte alle absetzbaren Kosten im Blick.