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Steuererklärung als GmbH

Aktualisiert am
26
.
05
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2025
Taschenrechner und Formular auf dem Schreibtisch – Symbolbild Steuererklärung

Ebenso wie selbstständig tätige Einzelunternehmer müssen auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH bestimmte Steuern zahlen – und somit auch die zugehörigen Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben.

In diesem Beitrag zum Thema „Steuererklärung als GmbH“ erfährst du, welche Steuererklärungen eine GmbH abgeben muss – und welche die GmbH-Gesellschafter. Zudem findest du heraus, was es sonst noch dabei zu beachten gibt.

Die GmbH als Kapitalgesellschaft

Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Bei diesen geht es im Gegensatz zu Personengesellschaften wie der GbR vorrangig um die kapitalbezogene Beteiligung der Gesellschafter und nicht so sehr um die einzelnen Personen. So sind beispielsweise die Firmenanteile der Gesellschafter der GmbH regelmäßig übertragbar, ohne dass dies den Bestand der GmbH beeinflussen würde. Zudem ermöglicht die GmbH als Rechtsform die strikte Trennung von Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Weitere Arten von Kapitalgesellschaften neben der GmbH sind:

Bei der GmbH handelt es sich um eine Handelsgesellschaft und juristische Person. Wie alle Kapitalgesellschaften muss auch die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Gemäß § 5 Absatz 1 HGB muss die GmbH ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro haben. Im Gegensatz zu einer GbR haftet die GmbH als solche wie der Name bereits verrät nur beschränkt –nämlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Pflicht zur Steuererklärung für die GmbH

Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH verpflichtet, bestimmte Steuererklärungen abzugeben. So unterliegt wie bei allen anderen Selbstständigen auch bei der GmbH insbesondere der Gewinn der Besteuerung. Die Gewinnermittlung und zugehörige Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgen bei der GmbH wie auch bei anderen Kapitalgesellschaften mittels Jahresabschluss.

Tipp:

Zur Erleichterung der Buchhaltung einer GmbH eignet sich eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk hervorragend. Diese vereinfacht viele Routinearbeiten und spart wertvolle Zeit.

Steuern für die GmbH – diese sind abzuführen

Für eine GmbH sind insbesondere folgende Arten von Steuern von Bedeutung:

  • die Körperschaftsteuer
  • die Gewerbesteuer
  • die Umsatzsteuer
  • die Kapitalertragsteuer.

Darüber hinaus können noch weitere Steuerarten für die GmbH relevant sein, wie beispielsweise die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer, wenn die GmbHGrundvermögen erwirbt beziehungsweise besitzt – oder die Lohnsteuer, wenn die GmbH eigene Angestellte beschäftigt. Letztere Steuer ist dann monatlich durch die GmbH vom Lohn ihrer Angestellten einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Für die GmbH-Gesellschafter als natürliche Personen kommt dann noch die Einkommenssteuer inklusive Kapitalertragsteuer hinzu.

Gewerbesteuer und -freibeträge für die GmbH

Kraft Rechtsform handelt es sich bei der GmbH wie auch bei anderen Kapitalgesellschaften immer um einen Gewerbebetrieb. Dementsprechend unterliegt der Gewerbeertrag der GmbH auch der Gewerbesteuer. Der Freibetrag auf die Gewerbesteuer beträgt laut § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz für natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500 Euro. Für Kapitalgesellschaften wie für die GmbH gibt es jedoch keinen Freibetrag für die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer wird nach § 1 GewStG als Gemeindesteuer von der Gemeinde erhoben. Also ist die Gemeinde zuständig, in welcher die GmbH ihren Unternehmenssitz hat. Der die Gewerbesteuer mitbeeinflussende Hebesatz (Gewerbesteuerhebesatz) wird daher von der zuständigen Gemeinde festgelegt. Aus diesem Grund kann die Höhe der Gewerbesteuer von Gemeinde zu Gemeinde auch unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gewerbesteuermesszahl wiederum beträgt bundesweit einheitlich 3,5 % des maßgebenden Gewerbeertrags.

Umsatzsteuer und Vorsteuer in der GmbH

Unternehmen und Selbstständige, die keine Kleinunternehmer sind, müssen eine Umsatzsteuer auf ihren Nettopreis aufschlagen – so auch die GmbH. Die Umsatzsteuer liegt je nach Art der erbrachten Leistung in Deutschland bei 7 % oder 19 %. Die Summe aus dem Nettopreis und der aufgeschlagenen Umsatzsteuer ergibt dann den Bruttopreis. Die von der GmbH vereinnahmte Umsatzsteuer abzüglich der von der GmbH abziehbaren Vorsteuer ergibt die Steuerschuld. Diese wird mit der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ermittelt sowie abschließend mit der zugehörigen Umsatzsteuerjahreserklärung, auch Umsatzsteuererklärung genannt.

Wie andere Selbstständige kann auch die GmbH als Kapitalgesellschaft von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllt. In diesem Fall ist die GmbH davon befreit, eine Umsatzsteuer zu vereinnahmen und die zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Eine Umsatzsteuerjahreserklärung muss die GmbH dennoch abgeben – wie übrigens auch alle anderen Kleinunternehmer. In diesem Fall ist die Umsatzsteuererklärung jedoch primär ein Nachweis dafür, dass die GmbH im Steuerjahr auch wirklich noch unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Von der Kleinunternehmerregelung können Selbstständige und Unternehmen wie die GmbH Gebrauch machen, wenn sie am Ende eines Geschäftsjahres diese zwei Kriterien erfüllen:

  1. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein Umsatz von höchstens 25.000 Euro erzielt.
  2. Im kommenden Geschäftsjahr wird der realistisch geschätzte Umsatz bei höchstens 100.000 Euro liegen.

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, ist dann allerdings auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher sollte hier von der GmbH vorab geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung für das Steuerjahr insgesamt sinnvoll ist.

Körperschaftsteuer in der GmbH

Laut § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 Körperschaftsteuergesetz unterliegt die GmbH wie auch andere Kapitalgesellschaften der Pflicht Körperschaftsteuer zu zahlen. Diese beträgt 15 % des Gewinns. Der Gewinn kann wahlweise im Unternehmen verbleiben oder aber an die Gesellschafter der GmbH ausgeschüttet werden.

Verzeichnet die GmbH Verluste, so kann sie diese mit zukünftigen Gewinnen oder aber mit Gewinnen aus dem Vorjahr mit steuerminderndem Effekt ausgleichen. Dies ist bis zu einem Betrag in Höhe von einer Million Euro unbeschränkt möglich. Darüber hinaus können entsprechende Verluste nur noch zu 60 % steuermindernd angerechnet werden.

Solidaritätszuschlag für die GmbH

Zur Körperschaftsteuer der GmbH als juristische Person kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % des Steuerbetrags der Körperschaftsteuer hinzu. Auch natürliche Personen wie Arbeitnehmer und Gesellschafter der GmbH müssen ab einer bestimmten Einkommenssteuerhöhe einen Solidaritätszuschlag auf ihre Einkommenssteuer zahlen.

Kapitalertragsteuer in der GmbH

Alle natürlichen Personen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Geldanlagen erzielen, müssen eine Kapitalertragsteuer zahlen, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten – somit auch die Gesellschafter einer GmbH. Die Kapitalertragsteuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung mittels der Anlage KAP erklärt. Laut § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 2. EStG liegt die Kapitalertragsteuer bei 25 % der Kapitalerträge und in einigen Fällen bei 15 % des Kapitalbetrags. Die Kapitalertragsteuer fällt für die Gesellschafter der GmbH allerdings nur an, wenn am Ende eines Geschäftsjahres Gewinne an sie ausgeschüttet wurden. Verbleiben die Gewinne hingegen in der GmbH, fällt keine Kapitalertragsteuer an. Diese Kapitalerträge der GmbH-Gesellschafter werden pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Dabei wird die vom Gesellschafter zu zahlende Kapitalertragsteuer direkt von der GmbH als auszahlende Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Einkommenssteuer lediglich für GmbH-Gesellschafter

Die Einkommenssteuer ist für die GmbH als juristische Person nicht relevant. Für die GmbH-Gesellschafter als natürliche Personen spielt die Einkommenssteuer wiederum eine wichtige Rolle. Laut § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind nämlich alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einkommensteuerpflichtig. Hierbei gibt es für alle Steuerpflichtigen einen Grundfreibetrag, der laut § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG derzeit (2025) bei 12.097 Euro liegt. Liegt das Einkommen des GmbH-Gesellschafters unter diesem Freibetrag, so muss er auch keine Einkommenssteuer zahlen.

Steuervorauszahlungen bei der GmbH

Ab dem Überschreiten bestimmter Schwellen muss die GmbH für bestimmte Steuerarten Steuervorauszahlungen leisten. Dies betrifft beispielsweise die:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer.

Ebenso kann dies die Einkommenssteuer der GmbH-Gesellschafter betreffen.

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer, die in Form von quartalsweisen Vorauszahlungen gezahlt wird. Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind laut § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich fällig am:

  • 15. Februar
  • 15. Mai 15. August und
  • 15. November

eines Kalenderjahres.

Für die Körperschaftsteuer sind die Vorauszahlungen durch die GmbH wiederum grundsätzlich am:

  • 10. März
  •  10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

zu leisten.

Die Umsatzsteuervorauszahlungen ergeben sich aus der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung. Diese ist immer bis spätestens zum 10. des auf den Umsatzsteuervoranmeldezeitraum (im Regelfall Monat oder Quartal) folgenden Monats fällig.

Wichtig:

Damit die Steuervorauszahlungen sowie mögliche Steuernachzahlungen stets fristgerecht und vollständig geleistet werden können, sollten von der GmbH immer ausreichend finanzielle Mittel zurückgelegt werden! Mit einer Buchhaltungs-Software wie sevDesk behältst du stets den Überblick.

Steuererklärung als GmbH – Anleitung und Formulare

Jegliche Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch abzugeben. Hierfür steht das Portal Elster zur Verfügung. So können alle Steuererklärungen direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Um die Steuererklärungen über Elster abgeben zu können, wird zunächst ein elektronisches Sicherheitszertifikat für die Authentifizierung benötigt. Dieses kann unter www.elster.de beantragt werden. Das im Anschluss benötigte Passwort kommt dann per Post. Die Beantragung ist unbedingt rechtzeitig vorzunehmen, da der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ebenso ist es wichtig darauf zu achten, dass das Sicherheitszertifikat noch seine Gültigkeit besitzt.

Je nach Art und Umfang der Selbstständigkeit gibt es für die Steuererklärungen als Unternehmen unterschiedliche Formulare – so auch für die GmbH.

Zu den wichtigsten Steuererklärungen und damit verbundenen Dokumenten zählen bei der GmbH:

  • der Jahresabschluss
  • die Gewerbesteuererklärung
  • die Körperschaftsteuererklärung
  • die „Kapitalertragsteuererklärung“– beziehungsweise die Kapitalertragsteuer-Anmeldung und Weiterleitung an das Finanzamt
  • die Einkommenssteuererklärung der GmbH-Gesellschafter inklusive der Deklaration der Kapitalerträge und der damit verbundenen Kapitalertragsteuer.

Der Jahresabschluss der GmbH

Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Erstellung eines Jahresabschluss für alle ordentlichen Kaufleute mit entsprechendem Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Dabei besteht der Jahresabschluss zunächst aus einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). GmbHs und andere Kapitalgesellschaften sind zudem verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang und einen Lagebericht zu erweitern. Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften wie die GmbH ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Tun sie dies nicht, droht eine Geldstrafe.

Der Jahresabschluss muss sowohl den Vorgaben und Regelungen im HGB als auch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Für den Jahresabschluss und die damit zusammenhängenden Dokumente und Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Somit ist der Jahresabschluss ein zentraler Bestandteil, wenn es um die Steuererklärungen einer GmbH geht. Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss für die GmbH sehr umfangreich. Während bei Nicht-Kaufleuten wie Freiberuflern eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG genügt, muss die GmbH für jedes Geschäftsjahr, welches übrigens vom Kalenderjahr abweichen darf, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen.

Der Jahresabschluss der GmbH setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH
Bilanz Die Bilanz spiegelt die Vermögenslage der GmbH in Form von Eigenkapital wider.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die GuV bezieht sich auf die Ertragslage der GmbH. Der Gewinn oder Verlust der GmbH ergibt sich aus Erträgen abzüglich Aufwendungen der GmbH.
Anhang Der Anhang beim Jahresabschluss der GmbH bietet Platz für weiterführende Erläuterungen zu den gelieferten Informationen des Jahresabschlusses. So können im Anhang zum Beispiel einzelne Positionen der Bilanz und der GuV näher erläutert werden. Ebenso gehören Angaben zu den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Anhang.
Lagebericht Der Lagebericht soll die aktuelle Lage der GmbH wahrheitsgemäß wiedergeben. Er ist in mehrere Teile gegliedert und soll unter anderem folgende Bereiche abdecken:
  • die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der GmbH
  • die Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen der GmbH
  • Aspekte zum Thema Corporate Social Responsibility, kurz CSR (gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen)
Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Eigenkapitalveränderungsrechnung soll die Veränderungen des Eigenkapitals der GmbH transparent darstellen.
Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung liefert finanzielle Informationen zu einzelnen Teilbereichen der GmbH.
Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung beleuchtet die Finanzlage der GmbH. Hier werden die Zahlungsströme der GmbH dargestellt.

Für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften gibt es weniger strenge Regeln für den Jahresabschluss. Hier kann je nach Fall beispielsweise eine verkürzte Bilanz, ein verkürzter Anhang sowie eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

Eine GmbH und weitere Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 267 HGB Abs 1 als kleine Kapitalgesellschaft, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:

  1. 7.500.000 Euro Bilanzsumme.
  2. 15.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag.
  3. im Jahres durchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.

Als Kleinstkapitalgesellschaft gelten gemäß § 267a Abs 1 HGB Kapitalgesellschaften wie GmbHs, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. Die Bilanzsumme der Kapitalgesellschaft beträgt maximal 450.000 Euro
  2.  Die Umsatzerlöse der Kapitalgesellschaft in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen höchstens 900.000 Euro
  3. Die Kapitalgesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt maximal 10 Mitarbeiter

Gewerbesteuererklärung als GmbH

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei der GmbH und anderen Kapitalgesellschaften immer um einen Gewerbebetrieb, weshalb der Gewerbeertrag auch der Gewerbesteuer unterliegt. Im Gegensatz zu natürlichen Personen oder Personengesellschaften gibt es für die GmbH als Kapitalgesellschaft keine Freibeträge bei der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuerzahlungen durch die GmbH erfolgen üblicherweise anhand quartalsweiser Vorauszahlungen.

Gewerbeertrag und Gewerbesteuer als GmbH richtig berechnen

Der maßgebende Gewerbeertrag und die dementsprechend zu zahlende Gewerbesteuer der GmbH lassen sich wie folgt berechnen:

Berechnung der zu zahlenden Gewerbesteuer für die GmbH
Gewinn aus Gewerbebetrieb (= Gewerbeertrag)
+ Hinzurechnungen (wie Schuldzinsen, Gewinnanteile von stillen Gesellschaftern, Renten sowie Miet- und Pachtzinsen)
- Kürzungen (wie Grundsteuer oder Spenden)
= Maßgebender Gewerbeertrag
× Gewerbesteuermesszahl (beträgt bundesweit 3,50 %)
= Gewerbesteuermessbetrag
× Hebesatz (variiert je nach Gemeinde)
= Von der GmbH zu zahlende Gewerbesteuer

Weitere Informationen zum Erstellen und Ausfüllen der Gewerbesteuererklärung gibt es im zugehörigen Beitrag zur Gewerbesteuererklärung.

Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung für die GmbH

Grundsätzlich ist die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung laut § 149 Abs. 2 AO der 31.07. des Folgejahres. Wird die Gewerbesteuererklärung für die GmbH von einem Steuerberater erstellt, so verlängert sich die Frist bis Ende Februar des auf das nächsten Folgejahres. Darüber hinaus kann die Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung auf Antrag in bestimmten Fällen nochmal verlängert werden. Mehr dazu erfährst du im Beitrag zum Thema Steuertermine.

Gut zu wissen: Spezialfall „Gewerbesteuerzerlegung“

Wenn eine GmbH mit mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden tätig ist, so wird die Gewerbesteuer mit Hilfe der sogenannten Gewerbesteuerzerlegung ermittelt. In diesem Fall erhebt jede Gemeinde die entsprechende Gewerbesteuer mit ihrem individuell geltenden Gewerbesteuerhebesatz.

Umsatzsteuererklärung als GmbH

Wie weiter oben erwähnt, ist die GmbH dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Damit geht für die GmbH regulär auch die Pflicht einher, die damit verbundenen monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, sofern die GmbH nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Ob die GmbH ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder alle 3 Monate erstellen muss, hängt von der Höhe der vereinnahmten Umsatzsteuer ab. Überschreitet die Zahllast 7.500 Euro, so besteht üblicherweise die Pflicht zur monatlichen Abgabe. Bei einer Zahllast von über 1.000 Euro bis zu höchstens 7.500 Euro besteht für die GmbH die Pflicht zur quartalsweisen Abgabe. Liegt die vereinnahmte Umsatzsteuer unter 1.000 Euro, so besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht durch das zuständige Finanzamt möglich. In diesem Fall erfolgt die Deklaration erst mit der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung der GmbH

Für die Umsatzsteuererklärung der GmbH gelten die gleichen Fristen wie auch für die Gewerbesteuererklärung sowie verschiedene weitere Steuererklärungen – nämlich ohne Steuerberater regulär der 31.7. des folgenden Jahres sowie Ende Februar des nächsten Folgejahres mit Steuerberater. Die Voranmeldungen für die Umsatzsteuer müssen bis zum 10. des auf den Voranmeldezeitraum folgenden Monats erfolgen.

Körperschaftsteuererklärung als GmbH

Da die GmbH als Kapitalgesellschaft wie erwähnt der Körperschaftsteuerpflicht unterliegt, muss sie auch eine entsprechende Körperschaftsteuererklärung abgeben. Konkret unterliegt der Gewinn als zu versteuerndes Einkommen der GmbH laut § 23 KStG dem Körperschaftsteuersatz von 15 %. Darüber hinausfällt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %  der Körperschaftsteuer an. Weitere Informationen hierzu findest du im Beitrag zur Körperschaftsteuererklärung.

Gewinnermittlung der GmbH über die Bilanzierung

Der für die Körperschaftsteuer maßgebliche Gewinn wird im Rahmen des Jahresabschlusses der GmbH über die Bilanzierung ermittelt. Mehr dazu erfährst du im Beitrag zum Thema Bilanz.

Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung der GmbH

Die Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung entspricht der für die Gewerbesteuererklärung. Dementsprechend gilt ohne Steuerberater die Frist zur Abgabe bis der 31.07. des Folgejahres und mit Steuerberater bis zum letzten Februartag im nächsten Folgejahr. Allerdings muss die GmbH im Laufe des Jahres vierteljährliche Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer leisten. Diese richten sich nach der Körperschaftsteuerbelastung der GmbH im Vorjahr. Weitere Informationen hierzu gibt es im Beitrag „Steuertermine“.

Kapitalertragsteuer: Steuererklärung und Anmeldung als GmbH

Die Kapitalertragsteuer bei der GmbH bezieht sich auf die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der GmbH. Die „Kapitalertragsteuererklärung“ ist dabei Teil der Einkommensteuererklärung der GmbH-Gesellschafter. Die Erklärung erfolgt mit Hilfe der Anlage KAP. Die Kapitalertragsteuer wird dabei zunächst von der GmbH einbehalten und dann direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist dabei von der GmbH als auszahlender Stelle abzugeben. 

Abgabefrist der Kapitalertragsteuererklärung und -anmeldung für GmbHs

Da die Kapitalertragsteuererklärung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt, gelten hier die gleichen Fristen wir für die Einkommenssteuererklärung –und diese entspricht wiederum der für die Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung (31.7. des Folgejahres ohne Steuerberater, Ende Februar des nächsten Folgejahres mit Steuerberater).

Die von der GmbH einbehaltene Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich bis zum 10. des folgenden Monats durch die GmbH an das Finanzamt zu zahlen.

Einkommensteuererklärung für GmbH Gesellschafter

Wie erwähnt, ist die Einkommenssteuererklärung für die GmbH-Gesellschafter Pflicht. Hier müssen sie ihre in Verbindung mit der GmbH erhaltenen Einkünfte erklären. Neben diesen sind auch mögliche weitere Einkünfte – beispielsweise aus einem Angestelltenverhältnis oder aus Vermietung und Verpachtung – anzugeben. Die bereits bei der Kapitalertragsteuer aufgeführten Gewinnausschüttungen sind als Kapitalerträge in der Anlage KAP anzugeben. Gleiches gilt für Zinsen, Dividenden sowie Veräußerungsgewinne für Beteiligungen oder Wertpapiere.

Kein Umsatz als GmbH – Auswirkung auf die Steuererklärung

Generiert ein Selbstständiger oder ein Unternehmen keinen Umsatz, so fällt die sogenannte „Nullmeldung“an. Mit dieser erklärt die GmbH, dass sie im Steuerjahr keine Umsätze oder Gewinne gemacht hat. Mit der Nullmeldung kommt die GmbH ihrer Steuererklärungspflicht nach. Dabei ermöglicht die Nullmeldung eine vereinfachten Steuererklärung, die weniger umfangreich und aufwändig ist.

Steuern sparen in der GmbH – absetzbare Betriebsausgaben

Wie auch andere Selbstständige und Unternehmen kann die GmbH ihre abzugsfähigen Betriebsausgaben steuerlich absetzten.

Zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben einer GmbH zählen beispielsweise:

  • Abschreibungen (AfA)
  • Anwaltskosten
  • Beiträge für Berufsverbände
  • Beratungskosten für beispielsweise den Steuerberater
  • Betriebssteuern
  • Bürokosten wie Miete oder Reinigung
  • Fachzeitschriften und -bücher
  • Finanzierungskosten
  • Fortbildungs- und Schulungskosten
  • Geschäftsreisen sowie Informationsreisen
  • Kraftfahrzeugkosten
  • Personalkosten
  • Umzugskosten

Passend dazu verrät sevdesk 14 vollkommen legale Steuertricks, mit denen Selbstständige und Unternehmen wie die GmbH ganz einfach Steuern sparen können. Diese gibt es im E-Book „Steuerspartipps für Selbstständige“.

Teileinkünfteverfahren: Steuern sparen als GmbH-Gesellschafter

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Besteuerung von Dividendenzahlungen an GmbH-Gesellschafter auch über das Teileinkünfteverfahren abgewickelt werden. Ist ein GmbH-Gesellschafter nämlich gleichzeitig auch Geschäftsführer der GmbH, so kann er beim zuständigen Finanzamt beantragen, seine Gewinnausschüttungen nicht mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zu belasten, sondern mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Tritt dieser Fall ein, so werden nur 60 % der Gewinnausschüttung durch das Finanzamt besteuert. Der verbleibende Anteil ist dann steuerbefreit. Darüber hinaus können dann auch Werbekosten entsprechend steuermindernd berücksichtigt werden. Je nach individuellem Fall, können GmbH-Gesellschafter so Steuern sparen.

Steuererklärung als GmbH selbst machen oder auslagern?

Ob eine GmbH ihre Steuererklärungen selber macht oder einen Steuerberater damit beauftragt, hängt von mehreren Faktoren ab. Während Freiberufler meist nur eine EÜR, eine Umsatzsteuererklärung (und Umsatzsteuervoranmeldungen) sowie ihre Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, kommt auf die GmbH mit einem Jahresabschluss schon deutlich mehr und deutlich komplexere Arbeit zu. Zwar ist es prinzipiell möglich, den Jahresabschluss für deine GmbH selber zu erstellen, ratsam ist es im Regelfall jedoch nicht. Meist lohnt es sich daher, einen Steuerberater mit dieser Aufgabe zu betrauen. Letztendlich spielt natürlich es eine Rolle, ob einem das Thema liegt, das nötige Wissen vorhanden ist und die erforderliche Zeit dafür aufgebracht werden kann.

Tipp:

Ein Online-Rechnungsprogramm wie sevDesk kann dich hervorragend bei der Vorbereitung der Steuererklärungen für deine GmbH unterstützen. So kannst du mit sevDesk beispielsweise Belege wie die Rechnungen deiner GmbH digital erstellen und Eingangsbelege ganz einfach durch Einscannen per App erfassen. Darüber hinaus kannst du alle Beleg GoBD-konform archivieren.

Steuererklärung abgeben als GmbH

Egal, ob du die Steuererklärungen für deine GmbH selber erstellst oder einen Steuerberater damit beauftragst: In jedem Fall muss alles gut vorbereitet sein. Hierfür müssen beispielsweise alle benötigten Belege ordnungsgemäß erstellt, erfasst und aufbewahrt werden.

Zu den buchungsrelevanten Belegen gehören unter anderem:

  • Eingangsbelege der GmbH wie Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge, Gutschriften, Quittungen oder Kassenbons
  • Ausgangsbelege der GmbH wie von der GmbH gestellte Rechnungen (Ausgangsrechnungen)
  • Bewirtungsbelege der GmbH
  • Eigenbelege wie Notbelege der GmbH.

Darüber hinaus spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Abgabefristen als GmbH beachten: Für alle Steuererklärungen deiner GmbH gelten feste Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
  • Nutzung des Steuerprogramms ElsterOnline: Die Steuererklärungen für deine GmbH sind auf elektronischem Wege über das Portal ElsterOnline an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür musst du zunächst ein elektronisches Sicherheitszertifikat zur Authentifizierung beantragen. Das zugehörige Passwort erhältst du dann per Post. Das kann allerdings ein bisschen dauern. Aus diesem Grund solltest du die Anmeldung unbedingt frühzeitig vornehmen. Zudem ist darauf zu achten, dass dein Sicherheitszertifikat für die Steuererklärungen noch nicht abgelaufen ist.
Steuererklärung als GmbH mit sevDesk und Steuerberater

Mit dem Datei-Export bietet sevDesk dir und deinem Steuerberater eine tolle Funktion. Der Export kann wahlweise für deinen Steuerberater in DATEV oder direkt über das Steuerberaterportal erfolgen. Darüber hinaus gibt es viele weitere nützliche Funktionen in sevDesk zu entdecken.

Übersicht der wichtigsten Abgabefristen der Steuererklärung als GmbH

Die Abgabefristen für die Steuererklärungen, Voranmeldungen und Steuervorauszahlungen einer GmbH hängen von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist beispielsweise, ob eine Fristverlängerung beantragt wurde. Ebenso spielt es eine Rolle, ob die Steuererklärung selbst gemacht wird oder mit einem Steuerberater.

Für:

  • die Körperschaftsteuererklärung der GmbH
  • die Gewerbesteuererklärung der GmbH
  • die Umsatzsteuererklärung der GmbH und die
  • die Einkommensteuererklärung und damit verbundene „Kapitalertragsteuererklärung“ der GmbH-Gesellschafter

gelten derzeit folgende Fristen

Veranlagungszeitraum / Steuerjahr Abgabefrist ohne Steuerberater (Folgejahr) Abgabefrist mit Steuerberater
2024 31. Juli 2025 30. April 2026
2025 31. Juli 1. März 2027
2026 31.07.2027 29.02.2028

Ab dem Veranlagungsjahr 2024 fällt die Abgabefrist für die vorgenannten Steuererklärungen nach aktuellem Stand künftig ohne Steuerberater auf den 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater gelten die regulären Abgabefristen wiederum erst ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Mit Steuerberater haben Steuerpflichtige dann bis zum letzten Tag im Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres Zeit für die vorgenannten Steuererklärungen.

Wissenswert: Regulär fällt die Abgabefrist immer auf den letzten Tag des entsprechenden Abgabefrist-Monats. Ist dieser jedoch ein Wochenend- oder Feiertag, so verschiebt sich die Frist zur Abgabe auf den nächsten Werktag. Gleiches gilt für die Abgabefristen mit Steuerberater.

Für die Steuervorauszahlungen gelten die obengenannten Fristen.

Mehr zum Thema Abgabefristen erfährst du im Beitrag über Steuertermine für Selbstständige.

Dauerfristverlängerung als GmbH beantragen

Regulär gilt für jegliche Umsatzsteuervoranmeldungen eine Abgabefrist innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums. Indem die GmbH eine Dauerfristverlängerung beantragt, kann der Abgabetermin dauerhaft um einen Monat verschoben werden. Ist die GmbH allerdings zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, so ist die Dauerfristverlängerung mit einer Sondervorauszahlung verbunden. Diese beträgt üblicherweise 1/11 des Wertes der gesamten Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres.

Abgabefristen als GmbH ganz einfach einhalten

Mit der Buchhaltungssoftware sevDesk verpasst du mit deiner GmbH keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr. sevDesk erinnert dich nämlich immer pünktlich daran.

Häufig gestellte Fragen zu Steuererklärungen einer GmbH

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