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Abschreibung von Kameras inklusive Zubehör - Methoden und Tabelle im Überblick

Aktualisiert am
19
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12
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2024
Kamera und Zubehör auf dem Boden liegend

Die Nutzungsdauer von Kameras und Zubehör entspricht bei der Abschreibung (AfA) 7 Jahre.

Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Fundstelle Kameras abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.4.

Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.

Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Kameras und Zubehör

Die angegebene Nutzungsdauer für Kameras und deren Zubehör richtet sich nach den Vorgaben der AfA-Tabelle und beträgt üblicherweise 7 Jahre. Dieser Zeitraum dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Einschätzung der Abnutzung. Wenn du nachweisen kannst, dass deine Kamera oder das Zubehör aufgrund intensiver Nutzung, technologischer Weiterentwicklung oder besonderer Einsatzbedingungen eine kürzere Nutzungsdauer hat, kannst du diese entsprechend ansetzen. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Einordnung vorab mit deinem Steuerberater zu besprechen.

Kameras und Zubehör abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?

Für die Abschreibung von Kameras und Zubehör kannst du aus verschiedenen Methoden wählen, je nach steuerlichen und betrieblichen Anforderungen:

  1. Lineare Abschreibung: Dies ist die Standardmethode, bei der der Anschaffungspreis gleichmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer verteilt wird. Zum Beispiel, wenn eine Kamera 2100 Euro kostet und eine Nutzungsdauer von 7 Jahren hat, beträgt die jährliche Abschreibung 300 Euro.
  2. Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode basiert auf der tatsächlichen Nutzung. Die Abschreibung könnte zum Beispiel anhand der Anzahl der Auslösungen oder Betriebsstunden erfolgen. Diese Methode ist weniger verbreitet, kann jedoch sinnvoll sein, wenn die Kamera intensiv oder unregelmäßig genutzt wird.
  3. Degressive Abschreibung: Hier wird ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts jährlich abgeschrieben. Das führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und niedrigeren Beträgen in späteren Jahren. Diese Methode kann steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere für Unternehmen mit hohem Anfangsbedarf an steuerlichen Entlastungen.

Infos zur degressiven Abschreibung:

  1. Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Sie wurde jedoch im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wieder eingeführt und konnte für Güter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft wurden, genutzt werden. Seit Januar 2023 ist diese Methode für neue Anschaffungen nicht mehr anwendbar.
  2. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die degressive Abschreibung erneut zugelassen. Sie gilt für Kameras und Zubehör, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft werden.

Zusatzinfo: Kameras und Zubehör, die als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) klassifiziert werden, können direkt abgeschrieben werden, sofern die Anschaffungskosten unterhalb der GWG-Grenze liegen. Alternativ besteht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung und den anderen genannten Abschreibungsmethoden.

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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die individuelle Nutzungsdauer von Kameras findest du unter der Fundstelle 6.14.4 in der AfA Tabelle.

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