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Rentenversicherung für Selbstständige

Rentenversicherung für Selbständige & Existenzgründer

Aktualisiert am
24
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10
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2024
Frau steht vor einem Sonnenuntergang und streckt die Arme von sich

Als Selbständiger stehst du täglich vor wichtigen Entscheidungen. Da rückt das Thema Altersvorsorge schnell mal in den Hintergrund. Wusstest du, dass die gesetzliche Rentenversicherung für einige Selbständige nicht nur eine Option ist, sondern zu den Pflichtversicherungen gehört?

Wann du als Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen musst und welche alternativen Vorsorgemöglichkeiten es gibt, liest du in diesem Ratgeber. 

Rentenversicherung für Selbständige – freiwillig oder Pflicht?

Selbständige sind bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland nicht dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Seit einigen Jahren gibt es zwar Bemühungen, die Rentenversicherungspflicht auszuweiten. Konkret sind die Pläne zum „Gesetz zur Einbeziehung des Selbständigen in das System der Alterssicherung“ allerdings noch nicht. Damit du im Ruhestand Rente kassieren kannst, musst du als Selbständiger ohne Versicherungspflicht selbst aktiv werden. Fängst du zu spät mit dem Rentenaufbau an oder sorgst überhaupt nicht vor, riskierst du im Alter finanzielle Engpässe und eine drohende Altersarmut. 

Für diese Berufe gilt die Pflicht

Ob du mit deiner Selbständigkeit unter die Versicherungspflicht fällst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Lass uns genau unter die Lupe nehmen, wer in Deutschland verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.

Für diese Berufe gilt die Rentenversicherungspflicht

  • Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse gemeldet sind
  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • selbständige Lehrer und Erzieher 
  • Hebammen und Pflegekräfte
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber 
  • Küstenfischer, Küstenschiffer und Seelotsen

Gehörst du zu einer dieser Berufsgruppen, musst du gemäß § 2 Artikel 1 des SGB VI grundsätzlich Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung einzahlen. 

Sonderfall bei Freiberuflern

Für einige Freiberufler aus bestimmten Berufsgruppen gibt es eine Sonderregelung: Wenn du in einem kammerpflichtigen Beruf tätig bist, wie bspw. als Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker, Steuerberater oder Architekt, musst du dich in der entsprechenden Berufskammer anmelden. Mit dieser Anmeldung wirst du automatisch Mitglied im Versorgungswerk deiner Berufsgruppe. Deine Rentenbeiträge fließen direkt an dieses berufsständische Versorgungswerk und du bist von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Als freiberuflicher Künstler oder Publizist steht dir ebenfalls ein eigenes Alterssicherungssystem zur Verfügung: Du kannst dich über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Die Künstlersozialkasse übernimmt für ihre freiberuflichen Künstler und Publizisten einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Du bist somit von der direkten Rentenversicherungspflicht befreit und zahlst stattdessen Beiträge an die Künstlersozialkasse.

Bist du Künstler oder Publizist und möchtest mehr über die KSK erfahren? Dann empfehlen wir dir unseren ausführlichen Ratgeber zur Künstlersozialkasse.

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Freiwillige Rentenversicherung

Viele Selbständige wissen nicht, dass sie auch ohne Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Falls du nicht zu den Pflichtversicherten gehörst, kannst du freiwillig Beiträge leisten und deine Rentenkasse füllen.

Als Selbständiger stehen dir zwei Optionen zur Auswahl:

  • die freiwillige Rentenversicherung oder 
  • die Antragspflichtversicherung.

Die freiwillige Rentenversicherung musst du innerhalb von 5 Jahren der Selbständigkeit aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anmelden und einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen. Eine freiwillige Mitgliedschaft kannst du jederzeit pausieren oder beenden. Dafür reicht ein Antrag auf Änderung oder Beendigung bei der DRV. 

Für die Antragspflichtversicherung musst du dich gemäß § 4 Artikel 2 des SGB VI innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme deiner Tätigkeit einen Antrag auf Antragspflichtversicherung bei der Rentenversicherung stellen. Die Antragspflichtversicherung steht ausschließlich Selbständigen offen. Was du wissen musst: Die Versicherungspflicht beginnt am Tag nach deiner Antragstellung und bleibt in der Regel bis zum Ende deiner selbständigen Tätigkeit bestehen. Eine Kündigung ist nicht möglich. 

Wichtig zu wissen: Beide Optionen ermöglichen es dir, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen. Allerdings hast du nur bei der Antragspflichtversicherung Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen und die Erwerbsminderungsrente.

Beitragshöhe für Selbständige

Jetzt kommt die wichtigste Frage überhaupt: Wie tief musst du für deine gesetzliche Altersvorsorge in die Tasche greifen? Schließlich ist das Budget gerade am Anfang einer Selbständigkeit oft knapp. Als freiwillig Versicherter kannst du sowohl die Höhe der Rentenbeiträge als auch die Dauer der Einzahlungen selbst bestimmen. 

Zudem hast du die Möglichkeit, die Beitragshöhe flexibel anzupassen oder auszusetzen. Hilfreich, wenn das Geld mal nicht so locker sitzt. Für die freiwillige Rentenversicherung gibt es einen Mindestbeitrag von rund 100 Euro und einen Höchstbetrag von 1.404 Euro pro Monat. 

Anders sieht es für Pflichtversicherte aus: Als Selbständiger hast du die Wahl zwischen einem fixen Regelbeitrag oder einem einkommensabhängigen Beitrag

Regelbeitrag 

Der Regelbeitrag ist ein pauschaler Beitragssatz, den Selbständige zu Beginn ihrer Tätigkeit wählen, wenn sie noch keine genauen Einkommensangaben machen können. Dieser Regelbeitrag basiert auf einem fiktiven Einkommen und liegt für das Jahr 2024 bei 631,47 Euro pro Monat. Falls es in deiner Selbständigkeit finanziell ganz eng wird, kannst du deine Beiträge vorübergehend reduzieren. 

Einkommensgerechter Beitrag

Der einkommensgerechte Beitrag zur Rentenversicherung passt sich deinem tatsächlichen Einkommen an. Anstatt einen festen Betrag zu zahlen, richtet sich dein Beitrag nach deinem Gewinn. Aktuell sind es 18,6 Prozent deines Gewinns. Ein Wechsel vom Regelbeitrag zu einer einkommensgerechten Beitragszahlung und umgekehrt ist jederzeit möglich! Allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft.

Wichtig zu wissen: Verdienst du mehr als 7.550 Euro pro Monat (Stand 2024), zahlst du Rentenversicherungsbeiträge nur bis zur Höhe dieser Grenze.  Einkommen, die über dieser sogenannten Einkommensbemessungsgrenze liegen, werden bei der Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr berücksichtigt. 

Beitrag für Existenzgründer: der halbe Regelbeitrag

Hast du gerade erst gegründet? Als Neu-Gründer kannst du in den ersten drei Jahren deiner Selbständigkeit den halben Regelbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Bedeutet, dass du als frisch gebackener Unternehmer in dieser Phase 315 Euro monatlich an die Rentenkasse zahlst, was deine finanzielle Belastung zu Beginn der Selbständigkeit reduziert.  

Als Existenzgründer stehen dir mit der gesetzlichen Rente ebenfalls Leistungen wie Anspruch auf eine Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente zu. UND: Du kannst als pflichtversicherter Selbständiger von den attraktiven Zulagen der Riester-Rente profitieren. 

Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung 

Denkst du über eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse nach? Für dich als Selbständiger kann das eine sinnvolle Möglichkeit der Altersvorsorge sein.

Die wesentlichen Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • Anspruch auf eine Grundrente: Ab 5 Jahren Einzahlung sicherst du dir deine Rentenzahlung im Alter. 
  • Erwerbsminderungsrente: Bei Arbeitsunfähigkeit hast du zusätzlich die Chance auf eine Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsmaßnahmen (nur für Antragspflichtversicherte).
  • Einkommensabhängiger Beitrag: Die Beiträge richten sich nach dem jeweiligen Einkommen.
  • Anspruch auf die staatlichen Riester-Förderungen: Als Pflichtversicherter kannst du von diesen attraktiven Zulagen profitieren.
  • Pflichtbeiträge sind pfändungssicher: Pflichtbeiträge können im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht gepfändet werden. 
  • Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen eine Absicherung, wie bspw. Witwenrente. 

Und was ist mit einer privaten Rentenversicherung für Selbstständige?

Als Selbständiger kannst du jederzeit eine private Rentenversicherung abschließen. Private Rentenversicherungen bieten häufig mehr Flexibilität und die Chance auf eine höhere Rendite. Die Beiträge aus deinem monatlichen Einkommen werden in einen eigenen Rentenversicherungsvertrag eingezahlt und nicht zur Finanzierung der jetzigen Rentengeneration eingesetzt.

Die wesentlichen Vorteile der privaten Rentenversicherung sind:

  • Flexibilität: Du kannst die Höhe der Beiträge und die Laufzeit selbst bestimmen.
  • Steuerliche Vorteile: Auf Dividenden und Zinsen in der Sparphase fallen keine Steuern an.
  • Kapitalwahlrecht: Du kannst grundsätzlich entscheiden, ob du im Alter eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung erhalten möchtest.
  • Individuelle Anlagemöglichkeiten: Du entscheidest mit, wie dein Kapital angelegt wird (Fonds, Fondssparpläne etc.).
  • Hinterbliebenenschutz: Im Fall eines Todes wird das angesparte Kapital an deine Hinterblieben vererbt (z. B. Witwenrente).

Willst du mehr über die verschiedenen Optionen der privaten Altersvorsorge erfahren? Dann bekommst du alle Informationen in unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel zur privaten Rentenversicherung für Selbständige

Gesetzliche & private Rentenversicherung im Vergleich

Überlegst du, ob du lieber in die gesetzliche oder private Rentenversicherung investieren sollst? Wir haben dir jeweils die Vor- und Nachteile beider Optionen gegenübergestellt.  

Gesetzliche Rentenversicherung Private Rentenversicherung
Vorteile
  • garantierte Rentenzahlung im Alter
  • Einkommensabhängiger Beitrag bzw. geringer Mindestbeitrag
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenschutz
  • zugesicherter Garantiezins
  • Überschussbeteiligung
  • garantierte Rentenzahlungen bis ans Lebensende
  • staatliche Förderungen (Riester)
Nachteile
  • geringe Flexibilität bei den Rentenbeiträgen
  • geringes Renditepotential
  • keine Einmalzahlung
  • sinkendes Rentenniveau
  • höhere Kosten durch Verwaltung
  • Beiträge unterliegen Börsenschwankungen (bei Fonds)
  • eingeschränkte Vererbbarkeit
  • grundsätzlich kein Schutz bei Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit
Geeignete Zielgruppe Die gesetzliche Rentenversicherung eignet sich für Selbständige, die nicht über ein alternatives Altersvorsorgesystem abgesichert sind. Sie hilft, Rentenansprüche aufzubauen, wenn keine anderen Ansprüche auf Altersvorsorge bestehen. Private Rentenversicherungen eignen sich für Selbstständige, die auf Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrer Altersvorsorge Wert legen.
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Weitere Rentenversicherungen für Selbstständige

Neben der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung stehen dir weitere Optionen für deine Altersvorsorge zur Verfügung. Zwei der bekanntesten staatlich geförderten Möglichkeiten sind die Rürup-Rente und die Riester-Rente. 

Riester-Rente als Rentenversicherung für Freiberufler

Bei der Riester-Rentenversicherung zahlst du regelmäßig Beiträge ein, die für dich sicher angelegt werden. Dafür bekommst du vom Staat attraktive Zulagen und kannst deine Beitragszahlungen von der Steuer absetzen. Allerdings profitierst du nur von den Zulagen, wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst bzw. dein Ehe- bzw. Lebenspartner einen Riester-Vertrag hat.

Ob sich die Riester-Rente für dich lohnt, erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel zur Riester-Rente.  

Rürup-Rente als Alternative für Nicht-Pflichtversicherer

Die Rürup-Rente, oder Basisrente, ist eine hervorragende Altersvorsorgeoption, wenn die Riester-Rente für dich nicht zugänglich ist. Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente wegen der steuerlichen Vorteile: Du kannst deine Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und somit dein Netto-Einkommen deutlich steigern.

Unser Ratgeber zur Rürup-Rente informiert dich über alles, was du wissen musst. 

Rentenversicherung bei nebenberuflich Selbständigen

Bisher sind wir von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgegangen. Aber wie sieht es aus, wenn du nebenberuflich selbständig bist? Grundsätzlich musst du für deine nebenberufliche Selbständigkeit keine zusätzlichen Rentenbeiträge zahlen. Die zahlst du ja schon für deine Hauptbeschäftigung in die gesetzliche Rentenkasse ein.

Diese Beiträge decken in der Regel deine nebenberufliche Selbständigkeit ab. Es sei denn, du arbeitest in einem der Berufe, für die es eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt. Dann greift für diese nebenberufliche Ausübung der Tätigkeit eine Versicherungspflicht. Und jetzt kommt noch eine Sonderregelung: Liegst du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit unter der jährlichen Einkommensgrenze von 5.400 Euro, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 

Falls du dir unsicher bist oder Fragen dazu hast, kannst du dich unverbindlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an. Dabei handelt es sich um eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber läuft und meistens durch eine Pensionskasse organisiert wird. Durch die bAV kann zusätzlich fürs Alter vorgesorgt werden. Diese Option ist nicht möglich, wenn du ausschließlich freiberuflich für das Unternehmen tätig bist. 

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Befreiung von der Rentenversicherung als Selbständiger

Wir haben es vorhin bereits angerissen: Als Selbständiger kannst du dich unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Du musst allerdings nachweisen können, dass du anderweitig sozialversicherungspflichtig abgesichert bist. Die Entscheidung für eine Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen vorteilhaft sein, z. B. wenn du doppelte Beiträge für deine Altersvorsorge entrichten müsstest. Der Gesetzgeber hat allerdings ein großes Interesse daran, die Stabilität des gesetzlichen Rentensystems zu gewährleisten. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. 

Welche Ausnahmen das sind und wie du den Antrag stellst, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht.

Zusammenfassung zur Rentenversicherung für Selbständige 

Als Selbständiger liegt die Verantwortung für deine Altersvorsorge grundsätzlich bei dir. Nur wenige Selbständige fallen unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Gehörst du nicht dazu, kannst du dich freiwillig versichern oder eine alternative Altersvorsorge wie die private Rentenversicherung wählen. 

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dir Sicherheit durch eine Grundrente und deckt bei einer Antragspflichtversicherung ebenfalls Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Schutz gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit ab. Nachteile wie ein sinkendes Rentenniveau und die begrenzte Flexibilität in der Beitragshöhe lassen die gesetzliche Rentenversicherung für einige Selbständige unattraktiv wirken. 

Im Vergleich dazu ermöglicht dir die private Rentenversicherung eine flexiblere Gestaltung deiner Altersvorsorge und kann potenziell höhere Renditen erzielen. Allerdings erfordert sie oft auch höhere Beitragszahlungen und Verwaltungskosten. Auch staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente, können eine wertvolle Ergänzung zu deiner Altersvorsorge sein.

Die Wahl der richtigen Altersvorsorge hängt von deinen individuellen Bedürfnissen, finanziellen Möglichkeiten und langfristigen Zielen ab. Ganz egal für welche Variante du dich entscheidest – eine gute Vorsorge ermöglicht dir einen sicheren Start in den Ruhestand! 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rentenversicherung für Selbständige

Wir haben die häufigsten Fragen zur Rentenversicherung für Selbständige kurz und prägnant zusammengefasst.

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