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Familienversicherung für Selbstständige: Leitfaden für deine Krankenversicherung

Aktualisiert am
26
.
11
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2024
Ein erwachsener und ein Kind stehen am Strand im Wasser. Im Hintergrund ist ein Sonnenuntergang zu sehen.

Die Familienversicherung ist für Selbstständige oft eine lohnenswerte Option: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du nämlich mit deinem Beitrag ohne Aufpreis deine Kinder sowie die Partnerin oder den Partner mitversichern. Wenn du als nebenberuflich Selbstständiger nur geringe Einkünfte hast, kannst du dich möglicherweise sogar selbst Familienversichern. Allerdings sind die rechtlichen Vorschriften dazu nicht immer ganz einfach zu durchschauen. sevdesk hilft dir: Wann die Familienversicherung für Selbstständige möglich ist und wann nicht, mit welchen Beiträgen du rechnen musst und welche Alternativen es zur Familienversicherung für Selbstständige gibt, erfährst du in unserem Beitrag.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist keine eigenständige Form der Krankenversicherung. Gemeint ist damit die Möglichkeit, Familienangehörige kostenfrei bei einem Familienmitglied mitzuversichern. Möglich ist das lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Option nicht. 

Voraussetzung für die Familienversicherung für Selbstständige

Damit du und deine Familienangehörigen die Familienversicherung in Anspruch nehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • gewöhnlicher Wohnsitz des mitzuversichernden Familienmitglieds in Deutschland
  • keine weitere Krankenversicherung, durch die eine Familienversicherung nicht möglich ist (z. B. wenn der Familienangehörige selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist)
  • keine Überschreitung der Einkommensgrenzen
  • keine hauptberufliche Selbstständigkeit des mitzuversichernden Familienangehörigen
  • keine Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag
  • keine Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen (z. B. Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche)

Selbstständig familienversichert – Wo liegt die Einkommensgrenze?

Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die reguläre Grenze liegt bei 505 €. Gemeint ist damit das Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Du darfst also noch die Werbungskosten abziehen (1.230 € jährlich, 102,50 € im Monat). Möchtest du ein Familienmitglied mitversichern, darf es deshalb höchstens 608 € verdienen.

Möchtest du mit einem Kleingewerbe versichert sein, darfst du die Grenze von 505 € Gesamteinkommen pro Monat ebenfalls nicht überschreiten. Da du allerdings im Regelfall keine festen Einkünfte hast, wird die Krankenkasse als Bezugsgröße eine Schätzung heranziehen. Diese beruht auf den Einkünften aus dem letzten Einkommensteuerbescheid (geteilt durch zwölf Monate).

Tipp:

Eine Sonderstellung haben Familienangehörige mit Minijob. Sie dürfen bis zu 538 € (Minijob-Grenze) verdienen und dennoch familienversichert bleiben.

Wer kann in der Familienversicherung mitversichert werden?

Wie die Bezeichnung „Familienversicherung“ schon verrät, können sich nur Familienangehörige in der Familienversicherung für Selbstständige beitragsfrei versichern. Dazu gehören:

  • Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner
  • auch getrennt lebende Ehepartner bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil
  • unter Umständen auch Rentner
  • Kinder
  • Enkel

Nicht nur leibliche Kinder können familienversichert werden. Unter die Definition fallen auch:

  • Adoptivkinder
  • Kinder des Ehe- oder Lebenspartners
  • Enkel
  • Pflegekinder

Familienversicherte Kinder müssen allerdings in deinem Haushalt leben und überwiegend von dir unterhalten werden (du kommst also für ihren Lebensunterhalt auf). Das geht natürlich nicht unbegrenzt. Beachte deshalb diese Altersgrenzen:

  • Mitversicherung generell nur bis zum 18. Lebensjahr
  • Verlängerung der Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr, wenn ein Kind bisher nicht arbeiten geht
  • Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr, wenn dein Kind zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung absolviert
  • Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr, wenn dein Kind einen freiwilligen Wehr- oder Freiwilligendienst absolviert
  • auf Antrag unbegrenzte Verlängerung der Familienversicherung für Familienangehörige mit Behinderung
Achtung:

Auch Kinder dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Verdienen sie in der Ausbildung oder als Werkstudent mehr als 505 Euro, verlieren sie ihre Familienversicherung und müssen sich selbst versichern.

Eine Besonderheit stellen Familienangehörige in Elternzeit dar. Sie behalten während der Elternzeit ihren Versicherungsstatus, den sie zuvor hatten. Entsprechend können sie nicht familienversichert werden, sind aber beitragsfrei gestellt. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Wer kann bei Selbstständigen nicht mitversichert werden?

Nicht mitversichern kannst du Familienangehörige, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen. In der Praxis scheitert die Familienversicherung häufig an der Einkommensgrenze. Diese ist schnell überschritten, da neben den Einkünften aus einer Beschäftigung auch z. B. Erträge aus Kapitalvermögen (Zinsen) oder Mieterträge berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich der Beitrag zur Familienversicherung?

Die Familienversicherung für Selbstständige ist beitragsfrei. Wirst du selbst als nebenberuflich Selbstständiger bei einem Familienmitglied mitversichert, zahlst du also keinen zusätzlichen Beitrag. In der Konstellation des selbstständigen Hauptverdieners, bei dem der Ehegatte und die Kinder mitversichert werden, fällt ebenfalls kein Beitrag zur Familienversicherung an. Die Höhe der Gesamtbeiträge entspricht dem Beitragssatz der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, gegebenenfalls zusätzlich der Beiträge für einen gewählten Wahltarif.

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung hängen zum einen von der Höhe deines Gesamteinkommens ab, zum anderen aber auch vom Beitragssatz der gewählten Krankenkasse (gesetzlicher Beitragssatz + Zusatzbeitrag). Sie werden ausgehend von einem Mindesteinkommen von 1.178,33 € berechnet und sind bei einem Einkommen von 5.175,00 € gedeckelt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern musst du aber die vollen 14,6 Prozent deines Einkommens (plus Zusatzbeitrag) selbst zahlen, statt die Hälfte vom Arbeitgeber gesponsert zu bekommen.

Beispiel: Anton verdient als hauptberuflicher Selbstständiger im Monat 4.600 €. Einen Wahltarif hat er nicht abgeschlossen. Seine Frau Babsi kümmert sich um die zwei Kinder (ein und drei Jahre alt) und hat keine eigenen Einkünfte. Anton zahlt einen Beitragssatz von 15,8 Prozent (14,6 Prozent + 1,2 Prozent Zusatzbeitrag bei seiner Krankenkasse) von 4.600 €, also 726,80 € für die gesamte Familie.

Achtung:

Das Einkommen von Selbstständigen schwankt von Monat zu Monat. Deshalb setzt die Krankenkasse deinen Beitrag auf der Basis des letzten Steuerbescheids nur vorläufig fest. Später musst du für abgelaufene Jahre den jeweiligen Steuerbescheid einreichen und deine Beiträge können nachträglich korrigiert werden.

Darauf sollten Selbstständige in der Familienversicherung achten

Damit es nicht nachträglich doch Schwierigkeiten mit der Familienversicherung für Selbstständige gibt, solltest du insbesondere das Thema Einkommensgrenze genau im Auge behalten. Überschreiten mitversicherte Familienangehörige diese, musst du das der Krankenkasse melden. Versäumst du das, wird die Krankenkasse spätestens beim nächsten Fragebogen auf das Problem stoßen.

Sie beendet die Familienversicherung dann nicht zum Stichtag, sondern rückwirkend ab der Überschreitung. Für dein Familienmitglied bedeutet das: Es muss sich rückwirkend selbst versichern und entsprechende Beiträge nachzahlen. Da kann ein ordentlicher Batzen zusammenkommen. Insofern: Plane deine Krankenversicherung besser vorausschauend, behalte das Einkommen aller Familienangehörigen im Blick und reagiere bei Überschreitungen am besten sofort.

Tipp:

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Alternative zur Familienversicherung für Selbstständige

Eine Alternative zur Familienversicherung (und dank Versicherungspflicht auch die einzige wirklich relevante) ist die private Krankenversicherung (PKV). Bist du selbst berechtigt, dich privat zu versichern, gilt das auch für deine Kinder, sofern du mehr als dein Partner verdienst oder ihr nicht verheiratet seid. So etwas wie eine Familienversicherung gibt es allerdings in der PKV nicht – auch deine Kinder bekommen hier einen eigenen Versicherungstarif und müssen eigene Gesundheitsfragen beantworten, sofern sie nicht direkt nach der Geburt aufgenommen werden. Eine Mitversicherung des Ehegatten oder Lebenspartners in der PKV ist übrigens nicht möglich. Überschreitet er die Versicherungspflichtgrenze nicht, muss er sich gesetzlich versichern.

Wann sich eine private Krankenversicherung für Selbstständige mehr lohnt als die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, kommt auf mehrere Faktoren an. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Höhe deiner Einkünfte (je höher, desto mehr lohnt sich die PKV)
  • keine oder nur ein Kind zu versichern (pro Kind ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag)
  • der Gesundheitszustand (mit Vorerkrankungen wird die PKV teurer oder beinhaltet Ausschlüsse)
  • die Leistungen (gewünschte Zusatzleistungen, wie ein Krankentagegeld, erhöhen die Kosten bei beiden Versicherungsarten)

Wann sich die GKV oder die PKV mehr lohnen, erfährst du in unserem Beitrag zur privaten Krankenversicherung.

Tipp:

Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Familientarife, die besonders attraktive Leistungen für Familien mit Kindern bieten. Die Kindertarife sind noch dazu meist recht günstig, weil in jungen Jahren noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Entscheidest du dich für eine PKV, vergleiche unbedingt die Leistungen.

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Zusammenfassung zur Familienversicherung für Selbstständige

Wenn du Familie hast und dich selbstständig machen möchtest, solltest du dich unbedingt mit deiner Krankenversicherung auseinandersetzen. Die Familienversicherung ist finanziell attraktiv, weil du deine Kinder und mitunter auch deinen Partner mitversichern kannst – und das ohne gesonderte Krankenversicherungsbeiträge. Außerdem kannst du die Leistungen durch einen Wahltarif (z. B. für einen Krankengeldanspruch) aufwerten. Somit ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur privaten Krankenversicherung. Wäge aber unbedingt immer ab, ob die gesetzliche oder eine private Absicherung besser für dich geeignet ist – diese Entscheidung variiert je nach Beitragssatz, Vorerkrankungen, Leistungen und Anzahl der Kinder.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Familienversicherung für Selbstständige

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