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Arbeitslos selbstständig machen

Arbeitslos selbstständig machen: Voraussetzungen, Höhe und Tipps zu Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Aktualisiert am
22
.
01
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2025
Person sitzt an einem Schreibtisch und zählt Geld.

Viele Wege führen aus der Arbeitslosigkeit. Ein Vielversprechender ist es, sich arbeitslos selbstständig zu machen und sich ein eigenes Business aufzubauen. Ohne festes Einkommen ist das zwar nicht ganz einfach, aber dennoch machbar. Die Arbeitsagentur unterstützt dich zum einen mit finanziellen Mitteln und zum anderen kannst du Beratungsangebote nutzen. Erfahre hier, wie du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machst, was mit deinem Restanspruch auf Arbeitslosengeld passiert und welche Voraussetzungen du für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld erfüllen musst.

Du möchtest die wichtigsten Informationen für dein Gründungsvorhaben auf einen Blick? Schau dir unser Video zum Thema arbeitslos selbstständig machen an.

Arbeitslosengeld & Selbstständigkeit: Was passiert mit meinem Anspruch?

Bist du arbeitslos und erfüllst die Voraussetzungen, bekommst du von der Bundesagentur für Arbeit entweder Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) oder das sogenannte Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2, auch als Hartz IV bekannt). Diese Ansprüche sichern deinen Lebensunterhalt mit monatlichen Zahlungen, wenn du gerade keine neue Arbeit findest.

Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen möchtest, kannst du bei einer Vollzeittätigkeit nicht einfach weiter Arbeitslosengeld beziehen – du bist dann wieder erwerbstätig. Gleichzeitig weiß der Staat aber auch, dass es herausfordernd sein kann, sich ohne Eigenkapital selbstständig zu machen. Deshalb bekommst du, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst, während der Gründungsphase weiterhin finanzielle Unterstützung. Je nachdem, ob du zuvor Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld bezogen hast und ob du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du entweder den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld vom Arbeitsamt beziehen.

Anders sieht es aus, wenn du dich nur nebenberuflich selbstständig machst: Du kannst weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, wenn du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Dein Einkommen wird allerdings bis auf einen Freibetrag von 165 Euro auf die Leistung angerechnet und du kannst weder Gründungszuschuss noch Einstiegsgeld beantragen.

Selbstständigkeit richtig vorbereiten

Damit aus deiner Selbstständigkeit kein kurzes Intermezzo, sondern ein durchdachtes, erfolgreiches Unternehmen wird, ist eine gute Vorbereitung deiner Existenzgründung das A und O.

Dazu gehört es, dich detailliert mit deiner Geschäftsidee auseinanderzusetzen, mögliche Kunden und Geschäftspartner zu identifizieren, deine Finanzierungsoptionen zu checken und Strategien für Rückschläge zu erarbeiten.

Gründungsberatung nutzen

Nutze vor deiner Existenzgründung unbedingt die Gelegenheit, an einem Gründercoaching oder einer Gründungsberatung teilzunehmen. Die Beratung orientiert sich an praxisnahen Themen rund um die Realisierung deiner Geschäftsidee, zum Beispiel:

  • Erstellung eines Businessplans zur Konzeption deiner Selbstständigkeit
  • Beratung zu Marketing und Vertrieb
  • Vorbereitung deiner Existenzgründung
  • Vermeidbare Fehler bei der Unternehmensgründung
  • Entwicklung einer Geschäftsidee
  • Unternehmensformen 
  • Aufbau eines Netzwerks
  • Finanzierungsoptionen für die Gründung
  • Fördermittel und Zuschüsse für Teilnehmer, die sich arbeitslos selbstständig machen wollen
  • Tipps für die Einstellung von Mitarbeitern
  • Ablauf der Existenzgründung
  • Versicherung und Vorsorge für Selbstständige

Auf eine Gründerberatung solltest du nicht verzichten, wenn du dich arbeitslos selbstständig machen möchtest. Zum einen übernimmt das Jobcenter im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) die Kosten – somit hast du nichts zu verlieren. Zum anderen haben die Referenten oft langjährige Erfahrung zum Thema Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Sie können dich deshalb detailliert dazu beraten, wie du bei der Antragstellung für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld der Arbeitsagentur vorgehen musst. Du hast auf diese Förderungen nämlich leider keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung deines Sachbearbeiters bei der Bundesagentur für Arbeit. Nur wenn ihn dein Geschäftskonzept überzeugt und er den Eindruck gewinnt, dass du ein erfolgreiches Unternehmen auf die Beine stellen könntest, wird er dir den Zuschuss genehmigen. Dabei kann es nicht schaden, professionelle Hilfe von einem erfahrenen Gründungsberater zu bekommen.

Businessplan erstellen

Der Businessplan ist das Herzstück deiner Existenzgründung. Er macht dein geplantes Geschäftsmodell und die möglichen Erfolgschancen transparent und ist eine wichtige Basis für die Entscheidung des Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur über die Bewilligung von Zuschüssen wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Du machst dir die Arbeit, aber nicht nur fürs Arbeitsamt. Auch andere Stellen, wie beispielsweise deine Hausbank oder mögliche Investoren, fordern die Vorlage eines fundierten Businessplans. Zu den wichtigsten Inhalten im Businessplan gehören:

  • Beschreibung deiner Geschäftsidee 
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Strategie für Marketing und Vertrieb
  • Organisation des Unternehmens und Zusammensetzung des Managements
  • Finanzplan deiner Existenzgründung (inklusive Kosten- und Finanzierungsplanung, Kapitalbedarf und Liquiditätsplanung)
  • Analyse von Stärken und Schwächen
  • Unternehmerische Ziele und Zeitplan

Du merkst es schon: Der Businessplan ist ein komplexes Thema, das du am besten mit der Unterstützung eines erfahrenen Gründungsberaters angehen kannst. Wir zeigen dir in unserem gesonderten Beitrag, wie du einen Businessplan erstellen kannst.

Tipp:

Einen ersten Überblick kannst du dir auch schon mal mit unserer kostenlosen Businessplan-Vorlage verschaffen. Oder du nimmst an unserem Webinar zur Erstellung eines Businessplans teil.

ALG 1 & selbstständig machen: Gründungszuschuss beantragen

Du kannst dich mit einem Zuschuss vom Arbeitsamt arbeitslos selbstständig machen. Den Gründungszuschuss bekommst du allerdings nur, wenn du als Existenzgründer die folgenden Voraussetzungen erfüllst:

  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung über deine Geschäftsidee und deine kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse einer fachkundigen Kommission (z. B. IHK)
  • Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG 1 bei Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit
  • Arbeitslosenmeldung von mindestens einem Tag
  • Ziel der Existenzgründung einer hauptberuflichen Tätigkeit

Der Gründungszuschuss als Förderung ist in zwei Phasen aufgegliedert. Wird dir dieses Fördermittel bewilligt, bekommst du in Phase 1 deinen individuellen Regelsatz des ALG 1 für einen Zeitraum von sechs Monaten. Damit sollst du deinen Lebensunterhalt finanzieren. Zusätzlich bekommst du die ersten sechs Monate eine weitere Grundförderung in Höhe von monatlich 300 Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Sozialversicherungspauschale für deine soziale Absicherung.

Achtung: In der zweiten Phase fällt die Zahlung vom ALG 1 Regelsatz komplett weg. Du bekommst für einen maximalen Zeitraum von neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale für deine soziale Absicherung. Diese bekommst du allerdings nur dann, wenn du deine unternehmerischen Aktivitäten entsprechend nachweisen kannst. Wissenswert für dich ist außerdem, dass die Sozialversicherungspauschale in der Phase 2 nicht automatisch bezahlt wird. Willst du diesen Betrag, musst du ihn nach der Startphase erneut beantragen.

Genauere Details zu den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss, die Höhe und die Dauer der Leistung sowie die genaue Vorgehensweise bei der Antragstellung erfährst du in unserem Beitrag zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur.

Selbstständig machen aus Hartz IV: Einstiegsgeld beim Bürgergeld

Einstiegsgeld kannst du beantragen, wenn du Bürgergeld beziehst und eine Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus anstrebst. Wie hoch diese Förderung ist, liegt ganz im Ermessensspielraum deines Beraters beim Arbeitsamt. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass du neben den Kosten für deinen Lebensunterhalt auch eine Unterstützung für Anschaffungen im Rahmen deiner Gründung bekommst.

Du musst das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Nach Antragstellung überprüft dein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, ob für die beantragte Förderung eine Notwendigkeit besteht (Ermessensleistung) und ob deine Geschäftsidee ausreichend tragfähig ist. Damit der Sachbearbeiter darüber entscheiden kann, musst du neben dem Antrag auf den Zuschuss noch weitere Unterlagen einreichen:

  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis deiner fachlichen Qualifikationen
  • Lebenslauf
  • Businessplan mit einem enthaltenen Finanzplan

Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf die Bewilligung von Einstiegsgeld. Es liegt im Ermessen des Jobcenters, es zu bewilligen oder abzulehnen. Du musst deinen Sachbearbeiter von deiner Geschäftsidee begeistern und überzeugen.

Tipp:

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Dauer & Höhe der Förderung

Einstiegsgeld kann dir für die maximale Dauer von 24 Monaten genehmigt werden. In der Regel wird es dir zunächst für rund sechs Monate zugestanden. Danach musst du einen Folgeantrag stellen und das Jobcenter prüft, ob du die Förderung noch weiter bekommen sollst. Wie hoch das Einstiegsgeld ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein sehr wichtiger Faktor ist beispielsweise die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit. Zwar liegt die Höhe auch im Ermessen deines Sachbearbeiters, dennoch gibt die Bundesagentur für Arbeit eine Richtlinie dazu vor:

  • 50 Prozent der Regelleistung als Einstiegsgeld
  • Ergänzungsbetrag von jeweils 10 Prozent pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
  • Einstiegsgeld gibt es zusätzlich zum Bürgergeld und wird nicht angerechnet
  • Keine Berücksichtigung des Einstiegsgelds beim steuerpflichtigen Einkommen

Außerdem solltest du für die Berechnung der Höhe des Einstiegsgelds und eines etwaigen Ergänzungsbetrags bei einer Existenzgründung zwei Bemessungsgrundlagen kennen:

  • Die pauschale Bemessung: Als Existenzgründer bekommst du bei der pauschalen Bemessung maximal 75 Prozent des Regelsatzes als Bürgergeld. Diese pauschale Bemessung richtet sich vor allem an Gründer, die besonders förderungswürdig sind. Ferner sind diese Menschen schon länger arbeitslos und stehen unter einer anhaltenden Hilfebedürftigkeit.
  • Die Bemessung nach Einzelfall: Bei dieser Art der Bemessung liegt die Förderung bei höchstens 50 Prozent des Bürgergeld-Regelsatzes. Sie wird zusätzlich zum ALG 2 gezahlt. Es ist aber vor allem bei längerer Arbeitslosigkeit (ab zwei Jahren) eine Erhöhung um bis zu 20 Prozent möglich. Überdies besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft für jede berechtigte Person einen Ergänzungsbeitrag zu gewähren. Dieser liegt bei einer Höhe von 10 Prozent der Regelleistung.

Voraussetzungen für den Antrag

Möchtest du dich arbeitslos selbstständig machen und hast einen Anspruch auf Bürgergeld? Dann musst du für die Beantragung des Einstiegsgelds weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst einen Nachweis über deine hauptberufliche Selbstständigkeit erbringen (mindestens 15 Wochenstunden).
  • Du musst die Gründung eines Unternehmens planen.
  • Du musst von einem fachkundigen Dritten eine Tragfähigkeitsprüfung durchführen lassen und deine fachliche und persönliche Eignung nachweisen.
  • Du musst den Antrag auf Einstiegsgeld stellen, bevor du dich arbeitslos selbstständig machst.

Beachte allerdings, dass die Vermittlung in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt Vorrang hat. Sieht dein Sachbearbeiter im Jobcenter eine Chance für eine Eingliederung in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung deines Antrags auf Einstiegsgeld hoch.

Investitionszuschuss als Zusatz zum Einstiegsgeld

Beziehst du Bürgergeld, kannst du noch eine weitere besondere Förderung für dein Gründungsvorhaben beantragen. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Investitionszuschuss, den du zusätzlich zum Einstiegsgeld beantragen kannst. Für die Anschaffung von Sachgütern für deine Betriebs- und Geschäftsausstattung erhältst du bis zu 5.000 Euro, wenn der Sachbearbeiter den Investitionszuschuss für notwendig erachtet (Ermessensleistung).

Nebenberuflich selbstständig machen in der Arbeitslosigkeit

Die Strategie, sich zunächst einmal nebenberuflich selbstständig zu machen, bringt dir einige Vorteile und vor allem auch finanzielle Sicherheit. Wenn du es richtig anstellst, kannst du kleinere Aufträge annehmen, ohne eine Kürzung deines Arbeitslosengeldes befürchten zu müssen. Unsere Übersicht zeigt dir, worauf du in der Startphase achten musst:

Strategie Beschreibung
Nebenberuflich mit kleinen Aufträgen arbeiten

Du kannst dich nebenberuflich selbstständig machen, kleinere Aufträge annehmen und dennoch nicht den Bezug des Arbeitslosengeldes gefährden. Einige Punkte solltest du dabei beachten:

  • Dein Nebenverdienst darf einen Gewinn von 165 Euro monatlich nicht übersteigen.
  • Deine nebenberufliche Tätigkeit muss unter einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden liegen.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, bekommst du dein ALG inklusive der Beiträge für die Sozialversicherung (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) in voller Höhe weiter.

Nebenberuflich mit größeren Aufträgen arbeiten

Bekommst du nach deiner Existenzgründung deiner zunächst nebenberuflich ausgelegten Tätigkeit größere Aufträge, so ist dies durchaus erfreulich. Allerdings kann dies auch Einfluss auf den Bezug von ALG haben. Dies trifft in folgenden Fällen zu:

  • Die größeren Aufträge steigern deinen Gewinn auf mehr als 165 Euro monatlich. Tritt dies ein, so wird dieser Gewinn mit deinem ALG und dem gültigen Regelsatz verrechnet.
  • Übersteigt deine nebenberufliche Wochenarbeitszeit die Grenze von 15 Stunden, hat dies eine Einstellung deiner gesamten Zahlung von ALG zur Folge. Auch für die Beiträge von Krankenversicherung und Pflegeversicherung musst du selbst aufkommen. Für deine spätere Altersvorsorge als Selbstständiger musst du selbst sorgen.

Finanzen mit sevdesk von Anfang an im Griff behalten

Ob du nun mit einigen kleineren Aufträgen erst einmal testest, inwiefern dir die Selbstständigkeit liegt, oder du direkt mit einem großen Business durchstarten möchtest, eines eint alle Vorgehensweisen: Du solltest unbedingt deine Finanzen auf eine sichere Basis stellen. Selbst ein kleines Unternehmen geht mit umfassenden Verpflichtungen in Sachen Buchhaltung einher.

Wir empfehlen dir, von Anfang an mit einer professionellen Buchhaltungssoftware zu arbeiten. Triffst du eine clevere Wahl, musst du dich nicht mit Buchungssätzen herumschlagen. Mit sevdesk erfasst du deine Einnahmen und Ausgaben kinderleicht und erreichst mit einer nur kleinen monatlichen Investition einen hohen Automatisierungsgrad sowie eine enorme Zeitersparnis. Und ganz nebenbei hast du das nötige Zahlenmaterial zu deinem Gründungsvorhaben für das Arbeitsamt und andere Stellen, wie deine Bank oder das Finanzamt, auf Knopfdruck parat.

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Zusammenfassung zur Selbstständigkeit als Arbeitsloser

Eine Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Vollkommen unverschuldet und ohne große Vorwarnung kann plötzlich der Arbeitsplatz verloren gehen. Gut, dass es in Fällen von Arbeitslosigkeit eine Absicherung in Form von Arbeitslosengeld 1 und bei längerer Arbeitslosigkeit auch Bürgergeld gibt. Diese Sozialleistungen geben dir aber auch die Chance, direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu starten.

Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen willst, stehen dir hierzu als Fördermittel beim ALG 1 der Gründungszuschuss und beim Bürgergeld das Einstiegsgeld zur Verfügung. Beide unterscheiden sich nicht nur in Dauer und Höhe der Leistung, sondern auch durch unterschiedliche Antragsvoraussetzungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema selbstständig machen aus der Arbeitslosigkeit

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