Gewerbe anmelden in Hamburg
Du möchtest in Hamburg ein Gewerbe anmelden? Gewerbeanmeldungen in Hamburg können sowohl online über das Serviceportal als auch direkt beim zuständigen Bezirksamt oder der Handelskammer erfolgen. Für Handwerker, Händler und Dienstleister ist die Anmeldung verpflichtend – Freiberufler wie Ärzte oder Künstler melden sich hingegen direkt beim Finanzamt an. Die Gebühr beträgt aktuell 20 Euro pro Gesellschafter. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Ablauf, benötigten Unterlagen und Besonderheiten.
Hamburg Gewerbeamt: Zuständigkeit & Öffnungszeiten
In Hamburg gibt es aufgrund der Größe der Hansestadt nicht nur ein zentrales Gewerbeamt, sondern mehrere Anlaufstellen in den verschiedenen Bezirken. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort deines Gewerbes. Neben der persönlichen Anmeldung im Bezirksamt besteht auch die Möglichkeit, dein Gewerbe über die Handelskammer Hamburg anzumelden.
Welches Bezirksamt ist zuständig?
Für die Gewerbeanmeldung ist das Bezirksamt zuständig, in dessen Bereich dein Betriebssitz liegt. Du kannst über den Behördenfinder der Stadt Hamburg herausfinden, welches Gewerbeamt für deinen Standort verantwortlich ist.
Persönliche Anmeldung vs. E-Mail/Online
Du hast mehrere Möglichkeiten, dein Gewerbe in Hamburg anzumelden:
Persönlich: Mache einen Termin beim zuständigen Bezirksamt aus und bringe alle erforderlichen Unterlagen mit.
Per E-Mail: Eine Gewerbeanmeldung kann auch per E-Mail mittels ausgefülltem Formblatt erfolgen. Dies ist eine praktische Alternative, wenn du nicht persönlich erscheinen kannst.
Online: Über das Serviceportal Hamburg kannst du dein Gewerbe auch vollständig digital anmelden. Dieses Verfahren ist besonders zeitsparend und kann unabhängig vom zuständigen Bezirksamt genutzt werden.
Hamburg Gewerbeanmeldung: Schritt-für-Schritt
Schritt 1: Formular ausfüllen
Die Gewerbeanmeldung in Hamburg kannst du sowohl persönlich als auch online vornehmen. Für die Online-Anmeldung nutze das offizielle Formular im Serviceportal Hamburg. Bei der elektronischen Anmeldung gibst du die gleichen Daten an wie bei der persönlichen Anmeldung, musst jedoch nicht persönlich unterschreiben. Alternativ kannst du dein Gewerbe auch bei der Handelskammer Hamburg oder dem zuständigen Bezirksamt anmelden. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung betragen in Hamburg 20 Euro.
- Entscheide zwischen Online- oder persönlicher Anmeldung
- Halte persönliche Daten und Gewerbeinformationen bereit
- Formular vollständig und korrekt ausfüllen
Schritt 2: Unterlagen einreichen
Für die Gewerbeanmeldung musst du folgende Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Meldebescheinigung
Bei juristischen Personen wie GmbHs oder AGs:
- aktueller Handelsregisterauszug oder ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
Für handwerkliche Tätigkeiten:
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerkskammer
Bei konzessionspflichtigen Gewerben müssen entsprechende Genehmigungen vorgelegt werden. Sende die Unterlagen an die zuständige Stelle oder reiche sie persönlich ein.
Schritt 3: Gewerbeschein erhalten
Nach Prüfung deiner Unterlagen erhältst du deinen Gewerbeschein. Die zuständige Stelle leitet deine Gewerbeanmeldung automatisch an weitere relevante Institutionen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Handelskammer oder Handwerkskammer Hamburg. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach gewähltem Antragsweg.
Online Gewerbe anmelden in Hamburg: So geht's
Die Online-Anmeldung deines Gewerbes in Hamburg ist unkompliziert und spart dir Zeit im Vergleich zur persönlichen Anmeldung. Voraussetzung ist ein ELSTER-Zertifikat, das du über das Portal www.elster.de beantragen kannst. Dieses dient als digitale Signatur und sichert die rechtsgültige Übermittlung deiner Daten. Nach der Gewerbeanmeldung musst du innerhalb eines Monats den 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung' elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt senden. Das Anmeldeformular findest du unter dem bereits genannten Link: Serviceportal Hamburg. Die Gebühr von 20 Euro bleibt auch bei der Online-Variante bestehen.
Kosten & Gebühren für den Gewerbeschein
Eine Gewerbeanmeldung in Hamburg kostet aktuell 20 Euro. Beim Gewerbeamt in Hamburg fallen je nach Art der Anmeldung unterschiedliche Gebühren an. Für Personengesellschaften wie GbR, KG oder OHG wird die Gebühr pro Gesellschafter berechnet, also 20 Euro je Gesellschafter. Benötigst du eine Zweitschrift deiner Gewerbeanmeldung, fallen zusätzliche 10 Euro an. Auch bei einer Gewerbeummeldung, etwa wenn du den Standort innerhalb Hamburgs verlegst, werden 20 Euro fällig.
Die Bearbeitung deiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt in Hamburg dauert in der Regel etwa zwei Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die Abmeldung eines Gewerbes ist übrigens kostenlos, nur für zusätzliche Ausfertigungen der Abmeldebescheinigung werden 10 Euro berechnet.
Kleingewerbe in Hamburg anmelden: Voraussetzungen & Tipps
Auch im Handwerksbereich ist ein Kleingewerbe möglich, wobei hier zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerken unterschieden wird. Für zulassungspflichtige Handwerke ist eine Eintragung in die Handwerksrolle nötig, während zulassungsfreie Handwerke ohne Meisterbrief betrieben werden können.
Ab wann muss man Kleingewerbe anmelden?
Die Anmeldepflicht für ein Kleingewerbe besteht ab dem Moment, in dem du deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst – unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig sein willst. Eine verspätete Anmeldung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. Das gilt auch, wenn du zunächst nur geringe Einnahmen erwartest. Wichtig: Kläre vorab, ob deine geplante Tätigkeit überhaupt als Gewerbe gilt, da Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte keine Gewerbeanmeldung benötigen.
Formular & Schritte für Kleinunternehmen
In Hamburg kannst du dein Kleingewerbe sowohl persönlich beim zuständigen Bezirksamt als auch online anmelden. Dafür benötigst du das Formular "Gewerbe-Anmeldung", das du ausgefüllt und persönlich unterschrieben einreichen musst. Die Anmeldung kostet 20 Euro. Du hast verschiedene Möglichkeiten: Persönliche Vorsprache beim Bezirksamt, schriftliche Einsendung per Post oder E-Mail, oder die Nutzung des Online-Portals. Nach der Anmeldung erhältst du deinen Gewerbeschein und das Finanzamt wird automatisch informiert.
Unterlagen & Nachweise für die Anmeldung
Für die Gewerbeanmeldung in Hamburg benötigst du je nach Unternehmensform und Branche unterschiedliche Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie)
- Handwerkskarte (bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen)
- Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Hamburg
- Handelsregisterauszug (für AGs und GmbHs)
- Führungszeugnis (besonders bei überwachungspflichtigen Berufen nach § 38 GewO)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Spezielle Genehmigungsurkunden (für erlaubnispflichtige Tätigkeiten)
- Befähigungsnachweise (z.B. für Taxifahrer)
- Vollmacht (bei Anmeldung durch einen Vertreter)
Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Künstler müssen sich übrigens nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt anmelden.
Ummeldung, Abmeldung & Erweiterung des Gewerbes
Bei Änderungen deines Gewerbes in Hamburg ist eine Ummeldung erforderlich. Das gilt für Umzüge innerhalb Hamburgs oder Erweiterungen deines Betriebszwecks. Die Meldung erfolgt beim zuständigen Bezirksamt oder über die Handelskammer Hamburg. Wichtig: Alle Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Eröffnung oder Änderung gemeldet werden. Für die Gewerbeummeldung fallen Gebühren von 20 Euro an. Die Abmeldung ist bei Betriebsaufgabe oder Standortwechsel außerhalb Hamburgs notwendig.
Gewerbe anmelden in weiteren Städten
- Gewerbe anmelden in Berlin
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Zusammenfassung
In Hamburg kannst du dein Gewerbe online über das Serviceportal oder direkt beim zuständigen Bezirksamtanmelden. Die Kosten betragen 20 € je Gesellschafter, eine Abmeldung ist kostenlos. Erforderlich sind in jedem Fall Ausweis und Meldebescheinigung; je nach Rechtsform oder Tätigkeit können zusätzliche Nachweise wie Handelsregisterauszug, Handwerkskarte, Führungszeugnis oder spezielle Genehmigungen nötig sein. Der Gewerbeschein wird nach Prüfung ausgestellt und automatisch an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Kammern weitergeleitet. Auch für Kleingewerbe gilt Anmeldepflicht ab Tätigkeitsbeginn, während Freiberufler direkt beim Finanzamt starten. Änderungen (Ummeldung, Erweiterung, Standortwechsel) müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.