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Befreiung von der Rentenversicherung als Selbständiger – das musst du wissen

Aktualisiert am
24
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10
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2024
Gesundheitskarte mit Lupe welche auf diese gerichtet ist

Gehörst du zum Personenkreis der Selbständigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen? Dann kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Bevor du diese Entscheidung triffst, solltest du alle Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und dich über mögliche Alternativen für deine Altersvorsorge informieren.

In diesem Ratgeber erfährst du, unter welchen Bedingungen eine Befreiung von der Rentenversicherung für Selbständige sinnvoll ist und wie du den Antrag richtig stellst.

Für wen gilt die Rentenversicherungspflicht?

Die Rentenversicherungspflicht gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Auch als Selbständiger kannst du gemäß § 2 SGB VI in bestimmten Tätigkeitsfeldern verpflichtet sein, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind: 

  • Künstler und Publizisten 
  • selbständige Lehrkräfte und Dozenten
  • Hebammen
  • Erzieher 
  • in der Pflege Beschäftigte
  • Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
  • Hausgewerbetreibende
  • Physiotherapeuten und Masseure, die keine weiteren Arbeitnehmer beschäftigen
  • Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer
  • weitere Selbständige

Wenn du zu den versicherungspflichtigen Selbständigen gehörst, musst du dich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Versäumst du es, dich rechtzeitig anzumelden, können Beiträge nachgefordert werden und Bußgelder drohen. Die Höhe deiner gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge hängt von der Höhe deines Arbeitsentgelts ab. Der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 Prozent des Einkommens (Stand 2024).   

Wer kann sich von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen?

Gehörst du zum Personenkreis der Pflichtversicherten? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Befreiungsantrag stellen. Welche das sind, ist in § 6 SGB VI geregelt. Allerdings hat der Gesetzgeber ein großes Interesse daran, die Stabilität des gesetzlichen Rentensystems zu gewährleisten. Daher gibt es nur wenige Ausnahmen. 

Hauptsächlich können sich zwei Gruppen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen: 

  • Minijobber mit Geringfügigkeitsgrenze 
  • und Berufsgruppen mit eigenen Alterssicherungssystemen

Auch Existenzgründer und Selbständige mit einem zulassungspflichtigen Handwerk haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Der Antrag auf Befreiung muss in den meisten Fällen bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. 

Arbeitnehmerähnliche Selbständige

Für arbeitnehmerähnlich Selbständige gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Arbeitnehmerähnliche Selbständige arbeiten ähnlich wie normale Arbeitnehmer: Sie haben nur einen oder wenige Auftraggeber, für die sie regelmäßig und langfristig arbeiten. Zudem sind sie stark an deren Vorgaben gebunden, was ihre Arbeitszeit und -weise betrifft.

In einigen Fällen ist die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Tätigkeit allerdings nicht ganz einfach. Bist du gerade verunsichert, ob deine Tätigkeit als arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit eingestuft wird? Dann kannst du durch einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a SGB IV überprüfen lassen, ob du gesetzlich versicherungspflichtig bist oder nicht. Das Statusfestellungsverfahren beantragst du bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund).

Alle wissenswerten Informationen dazu haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel zum Statusfeststellungsverfahren zusammengestellt.

Existenzgründer

Aller Anfang ist schwer. Vor allem in der Anfangsphase einer Existenzgründung können finanzielle Verpflichtungen zur Herausforderung werden. Als Existenzgründer mit nur einem Auftraggeber kannst du dich für einen Zeitraum von drei Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Um diese Pflichtversicherung zu umgehen, musst du spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit einen entsprechenden Antrag stellen und deine wirtschaftliche Situation dokumentieren. Nach Ablauf der drei Jahre wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine weitere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht noch vorliegen oder ob du in die reguläre Versicherungspflicht übergehen musst.

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Selbständige mit Vollendung des 58. Lebensjahr

Personen, die das 58. Lebensjahr beendet haben, schon selbständig waren und jetzt mit einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit durchstarten wollen, sind vollständig von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie werden als ruhestandsnaher Selbständiger eingestuft. Das bedeutet, dass sie sich einem Alter nähern, in dem andere typischerweise in den Ruhestand gehen.  

Neben dem ausgefüllten Befreiungsantrag ist ein Nachweis deines Alters und deiner Selbständigkeit erforderlich.   

Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

Als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH kann der Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht gestellt werden, wenn er als Mehrheitsgesellschafter selbständig tätig ist. Diese Zuordnung hängt von der Beteiligung an der GmbH und der Art der Tätigkeit ab, wobei das Maß an Kontrolle und Weisungsgebundenheit eine zentrale Rolle spielt. 

In den meisten Fällen gelten Mehrheitsgesellschafter als selbständig und sind daher nicht rentenversicherungspflichtig. Minderheitsgesellschafter hingegen müssen ihre Selbständigkeit nachweisen. In diesem Fall kann ein Statusfestellungsverfahren für Klärung sorgen. Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung wird dann von der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen.

Freiberufler

Auch rentenversicherungspflichtige Freiberufler können sich von dieser Beitragspflicht befreien, wenn sie anderweitig für ihre Rente sorgen. Für viele freiberufliche Tätigkeiten gibt es eigene Alterssicherungssysteme, die speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Freiberufler zugeschnitten sind. 

Ein Beispiel dafür sind die berufsständischen Versorgungswerke. Diese gewährleisten neben der Altersvorsorge auch zusätzliche Leistungen für eine mögliche Erwerbsunfähigkeit, wie die Erwerbsminderungsrente. Die Versorgungswerke sind vor allem für freiberufliche Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychotherapeuten oder Ingenieure relevant. Für diesen Personenkreis ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk grundsätzlich Pflicht. Sie erfolgt automatisch mit der Aufnahme in die jeweilige Berufskammer. Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um keine doppelten Rentenbeiträge zahlen zu müssen.  

Für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, übernimmt die KSK die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge. Diese leitet den Gesamtbetrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiter. 

Die Künstlersozialkasse:

Wenn du als selbständiger Künstler oder Publizist tätig bist, kannst du dich über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Dann übernimmt die KSK die Hälfte deiner Rentenversicherungsbeiträge. Erfahre alle Details in unserem ausführlichen Ratgeber zur Künstlersozialkasse.

Handwerker

Handwerker unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, wenn sie selbständig tätig sind und eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgenommen haben. Die Versicherungspflicht gilt für alle zulassungspflichtigen Handwerke und beginnt mit Eintragung in die Handwerksrolle. Ein Antrag auf Befreiung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist möglich, allerdings erst, nachdem mindestens 18 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. 

Eine Ausnahme: Wird eine die Selbständigkeit vorübergehend ausgeübt, kann die Pflichtversicherung gemäß § 6 Abs. 5 SGB VI ausgesetzt werden. 

Gut zu wissen: Auch Minijobber können sich befreien lassen

Arbeitgeber müssen grundsätzlich sicherstellen, dass Mitarbeiter in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis ihrer Rentenversicherungspflicht nachkommen – insofern sie diese Zeit für ihre gesetzlichen Rentenansprüche anrechnen lassen wollen. Aktuell liegt die Geringfügigkeitsgrenze für die Minijobber bei 538 Euro pro Monat (Stand 2024). Möchte ein Minijobber von der Beitragspflicht befreit werden, muss er einen schriftlichen Befreiungsantrag stellen und bei der Geschäftsführung einreichen. Nach Genehmigung des Antrags ist der Minijobber versicherungsfrei, sodass der Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 3,6 Prozent nicht mehr abgeführt wird. Gleichzeitig erlischt der Anspruch auf die gesetzliche Rente aus dem Minijob.

Wichtig zu wissen: Der Antrag auf Befreiung der Pflichtversicherung für geringfügig Beschäftigte muss an die Minijob-Zentrale weitergeleitet werde, die für die Verwaltung von Mitarbeitern in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen zuständig ist. Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung eingereicht werden. 

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Ist eine Befreiung von der Rentenversicherung für Selbständige sinnvoll?

Ob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Selbständige sinnvoll ist, hängt maßgeblich von der individuellen Situation und Tätigkeit ab. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eigene sinnvolle Alterssicherungssystemen, wie die Künstlersozialkasse oder berufsständische Versorgungswerke. Häufig bieten diese Alternativen optimale Vorsorgemöglichkeiten für Selbständige, die besser auf die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind. Zudem gibt es mittlerweile eine vielfältige Palette an privater Altersvorsorgen, die steuerliche Vorteile und bessere Renditechancen ermöglichen. Somit könnte der Rentenbetrag, der dir zu Rentenbeginn zusteht, höher ausfallen als bei der gesetzlichen Rente. 

Bevor du dich als Selbständiger für eine Befreiung von der Rentenversicherung entscheidest, kannst du dich bei der Deutschen Rentenversicherung umfassend beraten lassen. Hier wird auf deine ganz individuelle Situation eingegangen, um für dich die optimale Lösung zu finden. 

Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Finanzexperten sind sich einig: Nur auf die gesetzliche Rente zu setzen, wird zukünftig nicht mehr ausreichen. Mit dem demografischen Wandel und der steigenden Inflation wird die Rentenlücke größer und alternative Vorsorgemodelle zunehmend wichtiger. Private Rentenversicherungen und staatlich geförderte Alternativen wie die Rürup-Rente und Riester-Rente bieten Selbständigen gute Möglichkeiten, sich finanziell für den Ruhestand abzusichern. 

Möchtest du mehr über diese Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfahren? Dann klick dich zu unseren ausführlichen Ratgeber-Artikeln: 

Zusammenfassung

Als Selbständiger kannst du dich unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür musst du nachweisen, dass du anderweitig sozialversicherungspflichtig abgesichert bist. Die Entscheidung für eine Befreiung kann unter bestimmte Voraussetzungen vorteilhaft sein. Nämlich dann, wenn du Zugang zu alternativen Alterssicherungssystemen hast, wie z. B. durch ein berufsständisches Versorgungswerk oder die Künstlersozialkasse. Personen mit Kammerberufen wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater können über ihr jeweiliges Versorgungswerk bessere Leistungen für ähnliche Beiträge erhalten. Darüber hinaus bieten diese alternativen Alterssicherungssysteme häufig auch zusätzliche Leistungen, wie die Erwerbsminderungsrente bei einer Erwerbsunfähigkeit.  

Ebenso kannst du dich als Existenzgründer mit einem Auftraggeber in den ersten drei Jahren deiner Gründung befreien lassen. Das ist sinnvoll, wenn der Rentenbeitrag eine zu große finanzielle Hürde für dich darstellt. Deine Altersvorsorge solltest du dennoch im Hinterkopf behalten, denn als Selbständiger bist du selbst dafür verantwortlich. 

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vor allem dann eine sinnvolle Option, wenn die regulären Beiträge im Vergleich zu den erwarteten Rentenzahlungen als zu hoch empfunden werden. Stattdessen kannst du eher auf private Vorsorgen oder andere Formen des Vermögensaufbaus setzen, die dir im Alter zur Verfügung stehen. Heutzutage gibt es eine breite Palette an alternativen Vorsorgemöglichkeiten, die dazu beitragen können, den Lebensstandard im Ruhestand abzusichern. 

Unabhängig davon, ob du dich für die gesetzliche Rente oder ein alternatives Alterssicherungssystem entscheidest: Mit deiner Altersvorsorge kannst du dafür sorgen, dass du deinen Ruhestand frei von finanziellen Ängsten genießen kannst. 

Häufig gestellte Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherung

Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherung als Selbständiger kurz und prägnant zusammengefasst. 

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