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Wechsel von PKV in GKV: So gelingt der Wechsel für Selbstständige

Aktualisiert am
26
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11
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2024
Geldscheine und Tabletten zusammengelegt

Anfangs klingt es zu schön, um wahr zu sein: Bessere Leistungen und günstigere Beiträge locken jährlich viele Selbstständige und Freiberufler in die private Krankenversicherung. Leider stellt sich oft im Laufe der Zeit heraus, dass die Versicherung doch nicht zur Entwicklung des eigenen Lebens passt – sei es, weil sich das Einkommen verändert oder die Versicherung der eigenen Kinder die Kosten in die Höhe treibt.

Bedauerlicherweise ist der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger weit mehr als nur eine Formsache. Wir zeigen dir, wann der Wechsel überhaupt möglich ist und sich lohnt, welche Möglichkeiten du mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres noch hast und welche Alternativen es gibt.

Voraussetzungen: Wann ist ein Wechsel in die GKV möglich?

Der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger ist noch schwieriger als bei Angestellten – und für sie ist es schon kompliziert genug. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, wie du den Wechsel realisieren kannst, solange du unter 55 Jahre alt bist.

Aufgabe der Selbstständigkeit & Arbeitslosigkeit

Die erste (wenn auch nicht sonderlich schöne) Option ist, deine Selbstständigkeit aufzugeben. Dann kannst du dich arbeitslos melden. Arbeitslose sind in Deutschland in der GKV pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dafür gibt es aber mehrere Voraussetzungen:

  • Du bist jünger als 55 Jahre.
  • Du musst zuvor freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und somit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
  • Du musst dich bei der Arbeitsagentur für mindestens einen Monat arbeitslos melden.
  • Du musst deine Selbstständigkeit aufgeben.

Wenn du dich zu einem früheren Zeitpunkt von der Versicherungspflicht hast befreien lassen, ist das kein Problem.

Tipp:

Erzielst du nach der Aufgabe deiner Selbstständigkeit nur noch ein geringes Einkommen, kannst du dich in der Familienversicherung deines Partners mitversichern, sofern dieser gesetzlich versichert ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dein Einkommen die Verdienstgrenze in der Familienversicherung nicht überschreitet. Du darfst entweder in einem Minijob bis zu 538 € monatlich verdienen oder in einem sozialversicherungspflichtigen Job höchstens 608 € (Einkommensgrenze zuzüglich einer Werbungskostenpauschale).

Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Willst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, ist die Aufnahme einer abhängigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem ausreichend hohen Jahresgehalt eine sinnvolle Option. Du musst deine Selbstständigkeit dann nicht einmal vollständig aufgeben, du kannst sie nebenberuflich weiterführen. Dafür musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Entscheidend ist, dass die Krankenversicherung deine Angestelltentätigkeit als Hauptberuf anerkennt. Das ist oft bereits der Fall, wenn du mehr als 20 Wochenstunden angestellt tätig bist.
  • Dein Einkommen muss unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit muss außerdem wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sein, darf also nicht wesentlich höher sein als dein Gehalt.
  • Du darfst höchstens einen Minijobber beschäftigen, keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten.
  • Du musst in der Festanstellung mehr als 538 € verdienen, weil sonst keine Versicherungspflicht eintritt. Dein Jahresgehalt aus dem Angestelltenverhältnis darf aber zugleich die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten (2024: 69.300 €).
Tipp:

Auch wenn du nur noch nebenberuflich selbstständig bist, ist eine ordentliche Buchführung umso wichtiger. Das Online-Rechnungsprogramm sevdesk macht es dir leicht, deine Buchhaltung im Griff zu behalten – und das mit minimalem Zeitaufwand. Jetzt kostenlos testen!

Aufnahme eines Studiums

Wenn du ein Studium aufnimmst, tritt die Versicherungspflicht ein. Du kannst in diesem Fall also deine private Krankenversicherung kündigen und in die GKV wechseln. Das ist aber nur in den ersten drei Monaten des Studiums möglich. Die Frist läuft mit der Einschreibung. Später kannst du nicht mehr wechseln, es sei denn, du nimmst erneut ein Studium auf.

Bundesfreiwilligendienst

Ein weiterer Weg für den Wechsel von der PKV in die GKV ist die Meldung zum Bundesfreiwilligendienst. Du engagierst dich dann zwischen sechs und 24 Monaten im ökologischen, sozialen oder kulturellen Bereich. Du fällst dann unter die Versicherungspflicht und kannst dich in der GKV versichern.

Auslandsaufenthalt

Willst du aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, könnte der ohnehin längst geplante Auslandsaufenthalt die Lösung sein. Der Grundsatz: Warst du im Ausland gesetzlich pflichtversichert, kannst du dich nach deiner Rückkehr nach Deutschland ebenfalls gesetzlich versichern. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Einzahlung für mindestens zwölf Monate in die ausländische Pflichtversicherung
  • Lebensmittelpunkt im jeweiligen Land oder Aufnahme einer Tätigkeit
  • Kündigung der privaten Krankenversicherung vor der Abreise
  • Aufnahmeantrag in der deutschen GKV innerhalb von drei Monaten nach deiner Rückkehr

Diese Methode ist zwar aufwendig – allerdings auch für über 55-Jährige eine funktionierende Option.

Schwerbehinderung

Das ist zwar nicht planbar, aber dennoch gut zu wissen: Wird bei dir eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt, hast du ebenfalls das Recht, als Selbstständiger von der PKV in die GKV zu wechseln.

Wechsel von PKV in GKV als Selbstständiger – über 55 Jahre noch möglich?

Du hast es jetzt schon gelesen: Über 55 Jahre ist es schwierig bis unmöglich, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Grund für die großen Hürden ist einfach: Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass du in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen in der PKV profitierst, nur um dann später die Leistungen der GKV in Anspruch zu nehmen, zu deren Finanzierung du nur wenig beigetragen hast.

Dennoch gibt es zwei Möglichkeiten, wie du auch nach deinem 55. Geburtstag zurück in die GKV wechseln kannst:

  • Du gibst deine Selbstständigkeit auf und versicherst dich über die Familienversicherung deines Ehepartners.
  • Du gehst für wenigstens ein Kalenderjahr ins Ausland und versicherst dich über die dort vorhandene Pflichtversicherung.

Außerdem ist die Rückkehr in die GKV nicht ganz unmöglich, wenn du in den fünf Jahren vorher wenigstens einen Tag pflichtversichert warst und nun z. B. wieder eine abhängige Beschäftigung aufnimmst.

Aber Vorsicht: Der Zugang zur günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt dir trotzdem verwehrt, wenn du die 9/10-Regelung nicht erfüllst. Sie besagt, dass du mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte deines Berufslebens gesetzlich versichert gewesen sein musst. Ist das nicht der Fall, musst du dich während des Rentenbezugs freiwillig gesetzlich versichern. Das bedeutet mitunter höhere Beiträge.

Wann ist ein Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige sinnvoll?

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln kann sinnvoll sein, wenn dein Einkommen deutlich sinkt und du befürchtest, dir die tendenziell steigenden Beiträge im Alter nicht mehr leisten zu können. Auch die Familienplanung kann eine Rolle spielen, da bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich ist. Außerdem können insgesamt steigende PKV-Beiträge oder der Wunsch nach mehr Planungssicherheit ausschlaggebend für die Rückkehr in die GKV sein.

Vorteile bei einem Wechsel in die GKV für Selbstständige

Wechselst du von der PKV in die GKV, hast du mehrere Vorteile:

  • finanzielle Entlastung, wenn dein Einkommen sinkt
  • gleichbleibende oder sinkende Beiträge im Alter
  • kostenfreie Familienversicherung für deine Kinder und deinen Ehepartner
  • Schutz vor hohen Beiträgen im Alter
  • keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • breit gefächerter Versicherungsschutz
  • keine Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen

Nachteile beim Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige

Dennoch solltest du gut abwägen, ob der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständiger für dich sinnvoll ist. Damit gehen nämlich auch einige Nachteile einher:

  • Besondere Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Für denselben Leistungsumfang musst du bei Bedarf Zusatzversicherungen abschließen.
  • Die Rückkehr in die PKV ist für ehemalige Privatversicherte nur schwierig möglich.
  • Bei einem hohen Einkommen sind die Beiträge in der GKV hoch.
  • Du erhältst in der GKV keine Beitragsrückerstattung, wenn du die Leistungen des Versicherers nur wenig oder gar nicht in Anspruch nimmst. Durch die Beitragsrückerstattung kannst du in der PKV deine Prämie senken.
  • Als Privatversicherter zahlst du in jungen Jahren etwas mehr, um Altersrückstellungen zu bilden. Diese sollen später dafür sorgen, dass du im Rentenalter niedrigere Beiträge zahlst. Wechselst du in die GKV, können diese Altersrückstellungen verloren gehen.

Was tun, wenn die GKV einen Wechsel ablehnt?

Die gesetzliche Krankenversicherung zeigt oft wenig Interesse daran, private Versicherte wieder in ihren Reihen aufzunehmen. Erhältst du einen Ablehnungsbescheid, hast du mehrere Möglichkeiten zu reagieren:

  • Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats)
  • Bei Ablehnung des Widerspruchs klage vor dem Sozialgericht
  • Stellen eines Überprüfungsantrags (auch bei bereits abgelaufener Widerrufsfrist)
  • rechtliche Beratung (z. B. durch die Verbraucherzentrale, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder die unabhängige Patientenberatung)

Einkommens-Höchstgrenzen für den Wechsel in die GKV

Welche Höchstgrenze für dein Arbeitseinkommen besteht, damit du versicherungspflichtig wirst, hängt davon ab, welche Variante du für Rückkehr in die GKV wählst. Entscheidest du dich für den Weg über die Familienversicherung, liegt der maximal mögliche Verdienst bei 608 €. Möchtest du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, solltest du die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten. Außerdem solltest du ein Mindesteinkommen von über 538 € erreichen.

Alternativen zum Wechsel von PKV in GKV

Schon alleine der Verlust der Altersrückstellungen spricht oft deutlich gegen den Wechsel zurück in die GKV. Aber auch die Aufgabe der Selbstständigkeit, um eine der wenigen Optionen zu nutzen, ist für viele privat Versicherte kein Thema. Es gibt jedoch eine Alternative, die du ebenfalls in Erwägung ziehen solltest: einen Tarifwechsel innerhalb der Versicherung.

Die Versicherer entwickeln ständig neue Tarife, um Neukunden anzulocken. Lass dich am besten von deinem Versicherungsberater beraten, welcher Tarif am besten zu dir passt. So kannst du mit etwas Glück Beiträge einsparen und gleichzeitig deine bereits angesparten Altersrückstellungen erhalten. Um hohe Beiträge im Rentenalter zu vermeiden, kannst du später zudem in den Basistarif wechseln. Diesen müssen alle Versicherungsgesellschaften anbieten. Der Tarifwechsel umfasst Leistungen, die dem Leistungskatalog der GKV entsprechen, und einen günstigeren Beitrag.

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Als Selbstständiger kannst du deine Prämien zur Krankenversicherung nicht als Betriebsausgabe ansetzen – das gilt privat sowie gesetzlich. Entsprechend musst du sie auch nicht in deiner Buchführung erfassen. Dennoch ist es absolut sinnvoll, eine professionelle Buchhaltungssoftware zu nutzen. Hier trägst du regelmäßig ganz einfach mit deinem Smartphone und KI-Unterstützung deine Einnahmen und Ausgaben ein. Planst du einen Wechsel von der PKV in die GKV, kannst du als Selbstständiger mit der Software ganz einfach ermitteln, welches Einkommen du aktuell hast. Teste jetzt kostenlos die sevdesk Buchhaltungssoftware.

Zusammenfassung zum Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige

Bei einem hohen Bruttoeinkommen entscheiden sich Selbstständige und Freiberufler häufig dafür, sich privat zu versichern. Doch die Umstände können sich ändern und was ursprünglich mit günstigen Prämien attraktiv wirkte, passt plötzlich nicht mehr zu deinem Leben. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erscheint dann zwar interessant, ist aber oft gar nicht so einfach umzusetzen. Dazu musst du nahezu immer Umwege gehen. Diese zielen beispielsweise darauf ab, ein Angestelltenverhältnis mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze einzugehen, sich arbeitslos zu melden oder sich ohne Prämie in der Familienversicherung des Partners zu versichern. Es gibt aber auch Situationen, in denen es Sinn ergeben kann, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wechsel von PKV in GKV für Selbstständige

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