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Gesetzliche Krankenversicherung als Selbständiger: Beiträge, Vor- und Nachteile

Aktualisiert am
26
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11
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2024
Stethoskop auf einem Tisch

Hauptberufliche Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Viele entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), besonders bei einem eher niedrigeren Einkommen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Vor- und Nachteile die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige hat, mit welchen Beiträgen du rechnen musst und worauf du achten solltest.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentliches Element des deutschen Gesundheitssystems und der sozialen Absicherung. Sie beruht auf dem sogenannten Solidarprinzip: Alle Mitglieder gemeinsam finanzieren über ihre monatlichen Beiträge die medizinischen Behandlungen aller – die Jungen für die Alten, die Gesunden für die Kranken. So bleibt für den Einzelnen die finanzielle Belastung im Rahmen, während er im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung vor finanziellen Nöten bewahrt bleibt.

Unterschied private und gesetzliche Krankenversicherung

Hauptberufliche Selbstständige dürfen sich alternativ zur GKV auch privat versichern. Beide Varianten unterscheiden sich in zahlreichen Bereichen:

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Versicherungsprinzip Solidarprinzip (unabhängig vom Einkommen) Äquivalenzprinzip (abhängig vom Risiko und den Leistungen)
Höhe der Beiträge abhängig vom Arbeitseinkommen (prozentual bis zur Beitragsbemessungsgrenze) unabhängig vom Einkommen, abhängig von Alter, Leistungen und Gesundheitszustand
Familienversicherung Ja, beitragsfrei möglich Nein, aber gesonderte Verträge für Familienmitglieder (nicht beitragsfrei) möglich
Leistungen einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten, optionale Wahltarife individuelle Tarife mit variierenden Leistungen (je mehr Leistungen, desto höher die Beiträge), mitunter auch bessere Leistungen als in der GKV (aber nicht zwingend)
Zugangsvoraussetzungen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze, freiwillig für Selbstständige Zugang nur für Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Abrechnung der Leistungen direkte Abrechnung zwischen dem Arzt oder Krankenhaus mit der Krankenkasse Rechnungsstellung an den Versicherten, der die Rechnungen bei seiner Versicherung einreicht
Beitragsentwicklung im Alter sinkende Beiträge mit dem Rentenalter im Alter oft steigende Beiträge, ansonsten Wechsel auf günstigeren Basistarif (Leistungen vergleichbar mit GKV)

Bist du noch jung, hast ein hohes Einkommen und wenige bis keine Vorerkrankungen, ist die private Krankenversicherung oft eine attraktive Option – sie bietet bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen. Allerdings steigen die Beiträge im Laufe der Jahre an. Hier gilt es also unbedingt, alle Vor- und Nachteile abzuwägen.

Eine Ausnahme stellen Künstler, Publizisten und Lehrende nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) dar: Musiker, Künstler, Schriftsteller, Journalisten und viele weitere können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) in der GKV pflichtversichern. Dafür müssen sie einen freiwilligen Antrag stellen. Wird dieser bewilligt, können sie jedoch nicht ohne weiteres wieder aus der KSK aussteigen. In der KSK Versicherte dürfen nicht in die PKV wechseln, es sei denn, ihr Einkommen liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Künstlersozialkasse für Freiberufler.

Wie berechnet sich der Beitrag für die GKV?

Um dich zwischen den zwei Versicherungsarten entscheiden zu können, solltest du den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige kennen. Er orientiert sich zwar an der Berechnung für Arbeitnehmer, unterscheidet sich aber doch in einigen Punkten.

Wie setzen sich die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige zusammen?

Bei der Beitragsberechnung spielen mehrere Bestandteile eine Rolle:

  • Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent. Er beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Möchtest du den Beitrag senken, entscheidest du dich für den ermäßigten Beitragssatz, der nur 14,0 Prozent beträgt, allerdings keinen Krankengeldanspruch enthält.
  • Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse berechnet zusätzlich zum Beitragssatz einen individuellen Zusatzbeitrag, der etwa zwischen 0,9 und 2,5 Prozent liegt.
  • Wahltarife: Du kannst in der GKV deine Leistungen (z. B. Krankengeld) durch Wahltarife erhöhen. Diese optionalen Bausteine erhöhen ebenfalls den Beitragssatz.
  • Pflegeversicherung: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist an den Krankenkassenbeitrag gekoppelt. Er liegt bei höchstens 4,0 Prozent für kinderlose Versicherte. Bist du unter 23 Jahre alt oder hast ein Kind, sinkt er auf 3,4 Prozent. Eltern von mehreren Kindern können ihren Beitrag stufenweise weiter auf bis zu 2,4 Prozent senken.

Der reine Krankenkassenbeitrag ohne Wahltarife bewegt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige demnach zwischen 14,9 und 17,1 Prozent. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 2,4 bis 4,0 Prozent – insgesamt also 17,3 bis 21,1 Prozent.

Auf welches Einkommen wird der Beitrag berechnet?

Für die Beitragsberechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist das individuelle Einkommen der bestimmende Faktor. Neben dem Einkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit werden dabei auch andere Einkünfte einbezogen:

  • Zinsen oder Dividenden aus Kapitaleinlagen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltszahlungen
  • gesetzliche Renten oder Betriebsrenten
  • Einkünfte aus Direktversicherungen

Die Summe all dieser Einkünfte ist die Basis für die Beitragsberechnung. Berücksichtigt werden sie allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € im Monat (2024). Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt, zahlst du als Selbstständiger den Krankenkassenbeitrag vollständig selbst (Ausnahme: in der Künstlersozialkasse Versicherte).

Das Problem ist nur: Du verdienst als Selbstständiger nicht jeden Monat dasselbe. Und die Krankenkasse kann auch nicht jeden Monat anhand deiner Einkommensnachweise den Krankenversicherungsbeitrag neu berechnen. Deshalb musst du bei der Krankenkasse eine Schätzung deines Jahreseinkommens abgeben. Diese wird später, wenn du deinen Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorlegst, bei Bedarf korrigiert – du kannst dir also zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen (musst aber auch nachzahlen, wenn du mehr als geplant verdient hast).

Gibst du weder eine Schätzung noch einen Einkommensnachweis (z. B. Einkommensteuerbescheid) ab, wird die Krankenkasse schätzen – und zwar im schlimmsten Fall den Höchstbeitrag einfordern. Nur dann, wenn du ohnehin den Höchstbeitrag zahlen müsstest, musst du keinen Einkommensnachweis einreichen.

Tipp:

Deine Buchhaltungssoftware hilft dir, über dein Einkommen – und damit auch über die kommenden Krankenkassenbeiträge – den Überblick zu behalten. Erfasse einfach deine Einnahmen und Ausgaben im Online-Rechnungsprogramm sevdesk und verschaffe dir jederzeit einen Überblick über deine Einkünfte.

Was ist der Höchstsatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige?

Der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ergibt sich aus deinem individuellen Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze. Ausgehend von dem aktuell höchsten Zusatzbeitrag (2,75 Prozent) und der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € im Monat ergibt sich folgender Höchstbeitrag:

14,6 Prozent (inkl. Krankengeld) + 2,75 Prozent = 17,35 Prozent

17,35 Prozent von 5.175 € = 897,86 €

Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung für Selbstständige?

Dank der prozentualen Beitragsberechnung zahlst du weniger Beiträge, wenn du weniger verdienst. Dennoch solltest du nach dem Solidarprinzip natürlich einen gewissen Beitrag leisten. Deshalb wird als Mindestbeitrag ein fiktives Mindesteinkommen von 1.178,33 € angesetzt, auf das wiederum dein Beitragssatz angewendet wird. Entscheidest du dich, um Beiträge zu sparen, für den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld und hast die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag gewählt (aktuell 0,9 Prozent), ergibt sich folgender Mindestbeitrag:

14,0 Prozent (ohne Krankengeldanspruch) + 0,9 Prozent = 14,9 Prozent

14,9 Prozent von 1.178,33 € = 175,57 €

Das sollten Selbstständige bei der Entscheidung für die GKV beachten

Hast du dich für die freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige entschieden? Dann gilt es nun, die richtige Kasse zu wählen. Achte dabei auf diese Punkte:

  • Der Krankenkassenbeitrag ist bei allen Kassen gleich. Der Zusatzbeitrag schwankt allerdings zwischen 0,9 und 2,5 Prozent. Hier solltest du gut vergleichen.
  • Behalte die Entwicklung des Zusatzbeitrags jährlich im Blick. Alle zwölf Monate kannst du die Kasse wechseln und so unter Umständen deinen Krankenversicherungsbeitrag senken.
  • Auch die Grundleistungen sind in allen Kassen identisch. Viele Kassen bieten aber Zusatzleistungen, die über den gesetzlich geforderten Leistungskatalog hinausgehen, beispielsweise für Naturheilverfahren, Zahnleistungen oder Reisemedizin. Wähle eine Kasse mit Zusatzleistungen, die für dich interessant sind.
  • Viele Kassen betreiben Bonusprogramme. Nimmst du an den dort gelisteten Maßnahmen teil, kannst du eine Geldprämie erhalten und so deinen Krankenversicherungsbeitrag senken.
  • Ist dir ein persönlicher Kontakt wichtig, achte darauf, dass sich in deiner Nähe eine Niederlassung der Krankenversicherung befindet. So bekommst du bei Fragen schnell Antworten, ohne die Hotlines bemühen zu müssen.
  • Bei vielen Versicherungen gibt es sogenannte Wahltarife, mit denen du gegen einen zusätzlichen Beitrag verbesserte Leistungen bekommst. Ein für Selbstständige relevanter Wahltarif ist etwa Krankentagegeld, das du dann bereits vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommst.

Vorteile der GKV für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler und Selbstständige hat gegenüber der PKV viele Vorteile:

  • flexiblere Anpassung der Beiträge bei schwankenden Einkünften
  • geringe Beitragshöhe bei geringem Einkommen
  • kostenlose Familienversicherung für Ehepartner und Kinder
  • Aufnahme unabhängig vom Gesundheitszustand (auch bei Vorerkrankungen keine Ausschlüsse oder Beitragserhöhungen)
  • relativ stabile Beiträge (hohe Planungssicherheit)
  • breiter Leistungskatalog mit optionalen Wahlleistungen und Bonusprogrammen
  • soziale Absicherung im Alter bei sinkenden Beiträgen

Nachteile der GKV für Selbstständige

Im Vergleich zur PKV hat die GKV allerdings auch Nachteile:

  • mangelnde Individualität des standardisierten Leistungskatalogs
  • nur begrenzter Zugang zu speziellen Behandlungen oder schnelleren Arztterminen
  • keine Rückerstattung von Beiträgen bei Nutzung nur weniger Leistungen
  • steigende Beiträge bei steigendem Einkommen
  • Zuzahlungen bei bestimmten Leistungen (z. B. Heil- und Hilfsmittel, Aufenthalte im Krankenhaus)

Zusammenfassung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet auch Selbstständigen eine solide Gesundheitsversorgung. Da der Gesamtbeitrag vom Arbeitseinkommen abhängig ist und zugleich die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung besteht, ist sie für viele Selbstständige interessant. Wäge für dich anhand der Vor- und Nachteile ab, ob du eher in der GKV oder der PKV gut aufgehoben bist – je nach Konstellation haben beide Varianten ihre Daseinsberechtigung.

Häufig gestellte Fragen zur GKV für Selbstständige

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