Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Bei einer Kleinbetragsrechnung darf die Rechnungssumme maximal 250 Euro brutto (also inkl. Umsatzsteuer) betragen. Dieser Grenzbetrag wurde im Rahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes festgelegt und gilt seit dem 01.01.2017.
Ziel der Kleinbetragsregelung ist insbesondere die Vereinfachung der Abwicklung von Massengeschäften wie beispielsweise an Tankstellen. Rechtsgrundlage für die Kleinbetragsrechnung, die manchmal auch als Kleinstbetragsrechnung bezeichnet wird, bilden die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Da sich die Obergrenze von 250 Euro für Kleinbetragsrechnungen auf den Bruttobetrag bezieht, gibt es für den Nettobetrag zwei mögliche Obergrenzen – je nach Umsatzsteuersatz. Hier eine kleine Tabelle zur Veranschaulichung:
Obergrenze des Bruttobetrags | Steuersatz | Steuerbetrag | Obergrenze des Nettobetrags (Bruttobetrag abzüglich Steuerbetrag) |
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250 Euro | 19 % | 39,92 Euro | 210,08 Euro |
7 % | 16,36 Euro | 233,64 Euro |