Bei jeder Steuerprüfung durch das Finanzamt wurde sevdesk bisher als ordnungsgemäß eingestuft. Über unsere Buchhaltungssoftware wurden steuerrelevante Daten also seit jeher GoBD-konform erfasst und archiviert.
Diese GoBD-Konformität haben wir uns nun zertifizieren lassen. Wenngleich ein Zertifikat keine Bindungswirkung gegenüber der Finanzbehörde hat, war uns dieser Schritt wichtig! Die Daten Ihrer Mandanten waren bei uns bisher in guten Händen und werden es auch in Zukunft sein. Die sich ständig ändernden GoBD haben wir für Sie im Blick, ebenso kümmern wir uns um die dauerhafte Aufbewahrung der Buchungsdaten Ihrer Mandanten.
Seit Einführung der GoBD im Januar 2015 hat sich an der materiellen Rechtslage nichts geändert. Digitale Buchführung wird nach den gleichen Prinzipien beurteilt wie es bei der manuellen Buchführung der Fall ist.
Buchführung ist heute digital. Dokumente werden am PC erstellt, Daten auf Servern gespeichert. Darin liegt der Unterschied zu manuell erstellen Büchern und Aufzeichnungen. Was auf Papier ausgedruckt vorliegt, kann nicht ohne weitere gelöscht oder verändert werden. Gleiches muss bei elektronischen Büchern und Aufzeichnungen gewährleistet sein.
Genau aus diesen Grundsätzen ergeben sich trotz alter Rechtslage neue Spielregeln bei der digitalen Buchführung.
In der Verfahrensdokumentation steht wie Dokumente und Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden. Dabei sind technische, organisatorische und prozessuale Anforderungen zu erfüllen. Unabhängig welches System von einem Unternehmen genutzt wird, gilt es eine Verfahrensdokumentation anzufertigen. Für die Verfahrensdokumentation gibt es von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung eine offizielle Vorlage.