EÜR für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung macht die Buchhaltung für dich als Kleinunternehmer deutlich einfacher. Du brauchst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und musst in der Regel auch keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen. Stattdessen bist du dazu berechtigt, dem Finanzamt deinen Gewinn anhand der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu übermitteln. Erfahre hier, wann du als Kleinunternehmer eine EÜR erstellen darfst, worauf du dabei achten solltest und wie du richtig vorgehst.
Sind Kleinunternehmer verpflichtet, eine EÜR zu erstellen?
Als Kleinunternehmer darfst du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Das liegt daran, dass du als Kleinunternehmer zur sogenannten vereinfachten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG berechtigt bist – zumindest, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:
- Du bist Einzelunternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler)
- Du nutzt nicht freiwillig die doppelte Buchführung
Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro. Da diese Werte unter den Grenzwerten der EÜR (800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn) liegen, müssen Kleinunternehmer in der Regel keine Bilanz aufstellen, sondern dürfen die EÜR abgeben.
Ausnahme 1: Wenn du als Einzelunternehmer einen sehr hohen Gewinn hast, kannst du auch als Kleinunternehmer buchführungspflichtig werden. Stell dir vor, du machst 90.000 Euro Umsatz, hast aber (z.B. aufgrund deines Geschäftsmodells) nur 5.000 Euro Ausgaben. Macht einen Gewinn von 85.000 Euro und damit liegst du oberhalb der EÜR-Grenze. Passiert das zwei Jahre hintereinander, musst du zur Bilanzierung wechseln.
Ausnahme 2: Auch als Personengesellschaft (wie OHG) oder Kapitalgesellschaft (wie UG oder GmbH) kannst du theoretisch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall brauchst du zwar keine Umsatzsteuer auszuweisen, bist allerdings weiterhin zur Bilanzierung verpflichtet. Eine EÜR reicht dem Finanzamt dann nicht aus.
Welche Regeln gelten für Kleinunternehmer bei der EÜR?
Für Kleinunternehmen gelten bei der EÜR dieselben Regeln wie für alle anderen Unternehmer.
- Abgabefrist: Bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres ist die Steuererklärung inklusive der Anlage EÜR elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Überlässt du die Buchführung deines Unternehmens einer Steuerberatung, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres.
- Aufzeichnungspflicht: Auch als Kleinunternehmer musst du deine Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentieren und acht Jahre aufbewahren – inklusive aller Belege, Rechnungen, Quittungen und ggf. Abschreibungen auf dein Anlagevermögen.
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Wir haben dir alles, was du über die EÜR wissen musst, in einem Video zusammengefasst. Schau doch mal rein. Wie du deine EÜR Schritt für Schritt erstellst, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Anleitung: So erstellst du deine EÜR für Kleinunternehmer
Die EÜR wirkt auf den ersten Blick sehr komplex, ist aber tatsächlich gar nicht so kompliziert und mit der richtigen Vorbereitung ziemlich schnell erledigt. Und das Beste: Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer hast du es bei der EÜR nochmal einfacher, denn du musst du dich nicht mit Brutto- und Nettobeträgen auseinandersetzen, sondern kannst direkt mit den Rechnungsbeträgen arbeiten. Schauen wir uns das im Detail an.
Schritt 1: Einnahmen und Ausgaben sammeln
Grundlage jeder EÜR sind deine Betriebseinnahmen und -ausgaben. Bevor du loslegst, musst du daher deine Belege zusammensuchen und sortieren. Das bedeutet: Alle Dokumente bereithalten, die deine Geschäftsvorgänge belegen – ob Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge. Jede Ausgabe, die du betrieblich getätigt hast, gehört dazu, wie bspw. die Miete für dein Büro, die Kosten für Software oder Dienstreisen. Gleiches gilt natürlich für deine Einnahmen.
Schritt 2: Einnahmen erfassen
Trage alle Einnahmen ein, die du im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich erhalten hast (Zuflussprinzip). Dazu zählen unter anderem:
- Zahlungen von Kunden
- Erlöse aus Verkäufen
- Honorare und Provisionen
Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest, gibst du die Netto-Beträge an.
Schritt 3: Ausgaben erfassen
Jetzt kommen deine betrieblichen Ausgaben ins Spiel – also alles, was du fürs Business ausgegeben hast, wie z. B.:
- Büromaterial, Software
- Marketing & Werbung
- Telefon & Internet
- Versicherungen
- Fortbildungen
- Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Dienstreisen
Manche Betriebsausgaben hast du vielleicht gar nicht auf dem Schirm, wie beispielsweise die Kosten für die Abfallentsorgung. Wichtig: Überlege ganz genau, welche Ausgaben sich auf dein Unternehmen beziehen – denn nur was betrieblich veranlasst ist, darfst du als Unternehmer in der EÜR ansetzen. Wenn du z. B. dein Handy privat und geschäftlich nutzt, musst du den beruflichen Anteil in der Regel schätzen und dokumentieren.
Schritt 4: Abschreibungen berücksichtigen
Teurere Anschaffungen (z. B. Kamera, Firmenwagen), die länger als ein Jahr genutzt werden, zählen zum Anlagevermögen. Du setzt sie nicht auf einmal ab, sondern verteilst die Kosten über mehrere Jahre – das nennt man Abschreibung. Die jährlichen Abschreibungsbeträge fließen als Betriebsausgabe in deine EÜR ein. Dafür füllst du die Anlage AVEÜR aus.
Schritt 5: EÜR mit Anlage EÜR über ELSTER einreichen
Wenn alles erfasst ist, steht die Abgabe an das Finanzamt bevor – und zwar elektronisch. Dafür kannst du das Online-Portal ELSTER nutzen.
- Logge dich auf ELSTER.de ein.
- Wähle „Anlage EÜR“ im Bereich der Steuererklärung aus.
- Trage deine Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und ggf. Angaben zum Anlagevermögen ein. Was du genau wo einträgst, schauen wir uns noch im Detail an.
- Prüfe alles und schicke die EÜR zusammen mit der Steuererklärung ab ans Finanzamt.
Unser Tipp: Wenn du sevdesk nutzt, kannst du deine EÜR direkt mit Hinweisen zu den Positionen in ELSTER exportieren. So weißt du ganz genau, was wo eingetragen werden soll. Oder du nutzt direkt den DATEV-Export für deine Steuerberatung und diese übernimmt deine gesamte Steuererklärung inklusive der Abgabe der EÜR an das Finanzamt.
Ausfüllen der Anlage EÜR bei ELSTER
Wenn du deine EÜR als Kleinunternehmer selbst über ELSTER abgegeben möchtest, haben wir hier eine kleine Ausfüllhilfe für dich. Sie zeigt dir grob, was du wo in der Anlage EÜR einzutragen hast (Stand: Steuerjahr 2024). Eine ausführliche Ausfüllhilfe findest du in unserem Artikel zur Anlage EÜR.
Anlage AVEÜR für Abschreibungen
Wenn du abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter nutzt, wie Computer, Maschinen oder Fahrzeuge, ist die Anlage AVEÜR Pflicht. Hier führst du alle Anschaffungen, Zugänge, Abgänge und die jeweilige Abschreibung auf.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Netto-Einkaufspreis von bis zu 800 Euro kannst du sofort vollständig abschreiben – in diesem Fall brauchst du kein Anlagenverzeichnis. Nur wenn du die Sammelpostenregelung oder Abschreibung über mehrere Jahre nutzt, ist der Eintrag in der AVEÜR nötig.
Hinweis: Für die meisten Kleinunternehmer sind bei der Steuererklärung vor allem die Anlage EÜR, die Anlage AVEÜR (bei Abschreibungen) sowie – je nach Tätigkeitsart – die Anlage S (für Freiberufler) oder Anlage G (für Gewerbetreibende) relevant. Weitere Anlagen wie z. B. ER, SE, AVSE oder SZ brauchst du nur in Sonderfällen – etwa, wenn du an einer Personengesellschaft beteiligt bist oder Investitionsrücklagen bildest. Denke bei deiner Steuererklärung aber auch an private Anlagen die die Anlage KAP.
Worauf sollten Kleinunternehmer bei der EÜR achten?
Auch wenn die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer eine einfache Art der Gewinnermittlung ist, gibt es ein paar wichtige Punkte, bei denen du besonders sorgfältig sein solltest. Hier sind die größten Stolperfallen – und wie du sie vermeidest:
1. Einnahmen und Ausgaben richtig erfassen
Nutze konsequent das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen erst, wenn sie auf dem Konto sind – Ausgaben erst dann, wenn sie wirklich bezahlt wurden. Andere Methoden, wie sie z. B. bei der Bilanzierung verwendet werden, berücksichtigen auch offene Forderungen oder Verbindlichkeiten – das brauchst du als Kleinunternehmer in der Regel nicht.
2. Private und betriebliche Zahlungen sauber trennen
Keine Mischmasch-Konten! Nutze ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert die Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben und macht die EÜR deutlich übersichtlicher.
3. Belege aufbewahren und digitalisieren
Jede Ausgabe braucht einen Beleg – auch, wenn sie noch so klein ist. Achte darauf, dass die Belege vollständig sind (mit Datum, Betrag, Empfänger, Zweck). Mit sevdesk kannst du sie direkt digital erfassen und sortieren lassen. Denke daran, dass auch für dich bestimmte Aufbewahrungspflichten gelten: Bewahre deine Belege für die Einnahmenüberschussrechnung acht Jahre auf.
4. Abschreibungen korrekt ansetzen
Kaufst du etwas Teureres fürs Business, musst du es in der Regel abschreiben. Das bedeutet: Die Kosten werden über mehrere Jahre aufgeteilt. Die Jahresbeträge gehören in die EÜR – und in die Anlage AVEÜR.
Tipp: Wie lange du etwas abschreiben darfst, richtet sich nach den offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Dort findest du für viele Wirtschaftsgüter die üblichen Nutzungsdauern – z. B. sechs Jahre für einen Firmen-PKW.
5. Steuerfreie Einnahmen korrekt angeben
Nicht alles, was Geld bringt, ist steuerpflichtig. Zum Beispiel private Einlagen oder bestimmte Zuschüsse. Diese gehören nicht in die Betriebseinnahmen-Zeile, sondern werden separat ausgewiesen.
6. Richtige Anlage kennen
Die Abgabe der Anlage EÜR ist für Kleinunternehmer Pflicht – und zwar immer elektronisch über ELSTER. Bei der Nutzung von Anlagegütern kommt auch die Anlage AVEÜR dazu. Bist du freiberuflich tätig, musst du unabhängig von der EÜR außerdem die Anlage S abgeben – für gewerbliche Tätigkeiten gilt entsprechend die Anlage G. Beide enthalten Informationen zu deiner Tätigkeit und deinen Einkünften – sie gehören zur Einkommensteuererklärung, nicht zur EÜR selbst.
7. Keine Umsatzsteuer ausweisen
Als Kleinunternehmer erstellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. In deiner EÜR arbeitest du deshalb nur mit Netto-Beträgen.