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EÜR für Kleinunternehmer

Aktualisiert am
20
.
05
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2025
EÜR Kleinunternehmer Ratgeber

Die Kleinunternehmerregelung macht die Buchhaltung für dich als Kleinunternehmer deutlich einfacher. Du brauchst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und musst in der Regel auch keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen. Stattdessen bist du dazu berechtigt, dem Finanzamt deinen Gewinn anhand der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu übermitteln. Erfahre hier, wann du als Kleinunternehmer eine EÜR erstellen darfst, worauf du dabei achten solltest und wie du richtig vorgehst.

Sind Kleinunternehmer verpflichtet, eine EÜR zu erstellen?

Als Kleinunternehmer darfst du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Das liegt daran, dass du als Kleinunternehmer zur sogenannten vereinfachten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG berechtigt bist – zumindest, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:

  • Du bist Einzelunternehmer (Gewerbetreibender oder Freiberufler)
  • Du nutzt nicht freiwillig die doppelte Buchführung

Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr 25.000 Euro betragen und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro. Da diese Werte unter den Grenzwerten der EÜR (800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn) liegen, müssen Kleinunternehmer in der Regel keine Bilanz aufstellen, sondern dürfen die EÜR abgeben.

Ausnahme 1: Wenn du als Einzelunternehmer einen sehr hohen Gewinn hast, kannst du auch als Kleinunternehmer buchführungspflichtig werden. Stell dir vor, du machst 90.000 Euro Umsatz, hast aber (z.B. aufgrund deines Geschäftsmodells) nur 5.000 Euro Ausgaben. Macht einen Gewinn von 85.000 Euro und damit liegst du oberhalb der EÜR-Grenze. Passiert das zwei Jahre hintereinander, musst du zur Bilanzierung wechseln.

Ausnahme 2: Auch als Personengesellschaft (wie OHG) oder Kapitalgesellschaft (wie UG oder GmbH) kannst du theoretisch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall brauchst du zwar keine Umsatzsteuer auszuweisen, bist allerdings weiterhin zur Bilanzierung verpflichtet. Eine EÜR reicht dem Finanzamt dann nicht aus.

Was ist eigentlich eine EÜR?

Mit der EÜR zeigst du dem Finanzamt, wie viel Gewinn (oder Verlust) du in einem Geschäftsjahr erzielt hast. Wie der Name schon sagt, berücksichtigst du dabei deine Betriebseinnahmen und -ausgaben, um deinen Überschuss zu berechnen.

Vereinfacht gesagt: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

Welche Regeln gelten für Kleinunternehmer bei der EÜR?

Für Kleinunternehmen gelten bei der EÜR dieselben Regeln wie für alle anderen Unternehmer.

  • Abgabefrist: Bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres ist die Steuererklärung inklusive der Anlage EÜR elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Überlässt du die Buchführung deines Unternehmens einer Steuerberatung, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Aufzeichnungspflicht: Auch als Kleinunternehmer musst du deine Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentieren und acht Jahre aufbewahren – inklusive aller Belege, Rechnungen, Quittungen und ggf. Abschreibungen auf dein Anlagevermögen.

Tipp: Unser Ratgeber zu den wichtigsten Steuerterminen 2025 hilft dir dabei, keine Stichtage mehr zu verpassen!

Formlose Gewinnermittlung nicht mehr ausreichend

Seit dem Jahr 2017 sind auch Kleinunternehmer mit Umsätzen unter 17.500 Euro zur elektronischen Abgabe der EÜR verpflichtet. Bis dahin war eine formlose Gewinnübermittlung, bspw. eine einfache Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in Tabellenform, erlaubt. Heutzutage sind alle Kleinunternehmer dazu verpflichtet, die Anlage EÜR auszufüllen und elektronisch, bspw. über das ELSTER-Portal, an das Finanzamt zu übermitteln.

Wir haben dir alles, was du über die EÜR wissen musst, in einem Video zusammengefasst. Schau doch mal rein. Wie du deine EÜR Schritt für Schritt erstellst, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Anleitung: So erstellst du deine EÜR für Kleinunternehmer

Die EÜR wirkt auf den ersten Blick sehr komplex, ist aber tatsächlich gar nicht so kompliziert und mit der richtigen Vorbereitung ziemlich schnell erledigt. Und das Beste: Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer hast du es bei der EÜR nochmal einfacher, denn du musst du dich nicht mit Brutto- und Nettobeträgen auseinandersetzen, sondern kannst direkt mit den Rechnungsbeträgen arbeiten. Schauen wir uns das im Detail an.

Schritt 1: Einnahmen und Ausgaben sammeln

Grundlage jeder EÜR sind deine Betriebseinnahmen und -ausgaben. Bevor du loslegst, musst du daher  deine Belege zusammensuchen und sortieren. Das bedeutet: Alle Dokumente bereithalten, die deine Geschäftsvorgänge belegen – ob Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge. Jede Ausgabe, die du betrieblich getätigt hast, gehört dazu, wie bspw. die Miete für dein Büro, die Kosten für Software oder Dienstreisen. Gleiches gilt natürlich für deine Einnahmen.

Tipp:

Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk kannst du deine Belege direkt digital erfassen. Das Tool erkennt die Inhalte automatisch, ordnet sie der passenden Kategorie zu (z. B. „Werbung“ oder „Fahrtkosten“) und überträgt sie direkt in deine EÜR – inklusive aller nötigen Angaben für die spätere ELSTER-Abgabe. Mit der sevdesk App kannst du Rechnungen & Co. sogar mit dem Handy einscannen und in deiner Software hochladen. So hast du direkt alle Belege am richtigen Ort.

Schritt 2: Einnahmen erfassen

Trage alle Einnahmen ein, die du im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich erhalten hast (Zuflussprinzip). Dazu zählen unter anderem:

  • Zahlungen von Kunden
  • Erlöse aus Verkäufen
  • Honorare und Provisionen

Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest, gibst du die Netto-Beträge an.

Schritt 3: Ausgaben erfassen

Jetzt kommen deine betrieblichen Ausgaben ins Spiel – also alles, was du fürs Business ausgegeben hast, wie z. B.:

Manche Betriebsausgaben hast du vielleicht gar nicht auf dem Schirm, wie beispielsweise die Kosten für die Abfallentsorgung. Wichtig: Überlege ganz genau, welche Ausgaben sich auf dein Unternehmen beziehen – denn nur was betrieblich veranlasst ist, darfst du als Unternehmer in der EÜR ansetzen. Wenn du z. B. dein Handy privat und geschäftlich nutzt, musst du den beruflichen Anteil in der Regel schätzen und dokumentieren.

Einnahmen & Ausgaben dokumentieren leicht gemacht

Du fragst dich, wo deine ganzen Eingangs- und Ausgangsrechnungen und weitere Belege überhaupt eintragen sollst? Wenn du keine Buchhaltungssoftware nutzt, kannst du dir dafür zum Beispiel unsere kostenlose EÜR-Vorlage herunterladen.

EÜR-Vorlage herunterladen

Schritt 4: Abschreibungen berücksichtigen

Teurere Anschaffungen (z. B. Kamera, Firmenwagen), die länger als ein Jahr genutzt werden, zählen zum Anlagevermögen. Du setzt sie nicht auf einmal ab, sondern verteilst die Kosten über mehrere Jahre – das nennt man Abschreibung. Die jährlichen Abschreibungsbeträge fließen als Betriebsausgabe in deine EÜR ein. Dafür füllst du die Anlage AVEÜR aus.

Schritt 5: EÜR mit Anlage EÜR über ELSTER einreichen

Wenn alles erfasst ist, steht die Abgabe an das Finanzamt bevor – und zwar elektronisch. Dafür kannst du das Online-Portal ELSTER nutzen.

  1. Logge dich auf ELSTER.de ein.
  2. Wähle „Anlage EÜR“ im Bereich der Steuererklärung aus.
  3. Trage deine Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und ggf. Angaben zum Anlagevermögen ein. Was du genau wo einträgst, schauen wir uns noch im Detail an.
  4. Prüfe alles und schicke die EÜR zusammen mit der Steuererklärung ab ans Finanzamt.

Unser Tipp: Wenn du sevdesk nutzt, kannst du deine EÜR direkt mit Hinweisen zu den Positionen in ELSTER exportieren. So weißt du ganz genau, was wo eingetragen werden soll. Oder du nutzt direkt den DATEV-Export für deine Steuerberatung und diese übernimmt deine gesamte Steuererklärung inklusive der Abgabe der EÜR an das Finanzamt.

Ausfüllen der Anlage EÜR bei ELSTER

Wenn du deine EÜR als Kleinunternehmer selbst über ELSTER abgegeben möchtest, haben wir hier eine kleine Ausfüllhilfe für dich. Sie zeigt dir grob, was du wo in der Anlage EÜR einzutragen hast (Stand: Steuerjahr 2024). Eine ausführliche Ausfüllhilfe findest du in unserem Artikel zur Anlage EÜR.

Zeile Zweck Erklärung
Zeile 12-23 Betriebseinnahmen Im EÜR-Formular gibst du als Kleinunternehmer ab Zeile 12 deine gesamten betrieblichen Einnahmen an. Umsatzsteuerfreie Einnahmen werden in Zeile 16 erfasst. Private Einnahmen bzw. Einlagen zählen nicht zu den Betriebseinnahmen und werden separat in den Zeilen 106-107 eingetragen.
Zeile 24-75 Betriebsausgaben Hier trägst du die Betriebsausgaben ein, die im entsprechenden Geschäftsjahr getätigt wurden. Je nach Art der Betriebsausgabe gibt es verschiedene Kategorien, wie bspw. Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen, beschränkt abziehbare Betriebsausgaben oder Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten. Eine Übersicht, welche Ausgaben in welche Zeile gehören, findest du direkt in den amtlichen Erläuterungen zur Anlage EÜR – diese kannst du beispielsweise im ELSTER-Portal anschauen.
Zeile 76-98 Ermittlung des Gewinns/Verlusts In diesem Abschnitt ermittelst du dein Gewinn. Du überträgst die Summe deiner Einnahmen und Ausgaben und ergänzt zusätzliche Beträge, die nicht als Einnahme oder Ausgabe betrachtet werden, aber dennoch deinen Überschuss beeinflussen. Das können beispielsweise private Nutzungsanteile oder nicht abziehbare Betriebsausgaben sein. Hinweis: Nicht abziehbare Betriebsausgaben sind Kosten, die zwar betrieblich veranlasst sein können, aber vom Finanzamt steuerlich nicht anerkannt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Kosten für Geschenke an Geschäftspartner über 50 Euro.
Zeile 99-105 Rücklagen und stille Reserven In diesen Zeilen trägst du bestimmte Rücklagen und Korrekturposten ein, die deinen Gewinn vorübergehend mindern – etwa, wenn du einen Teil deines Gewinns für geplante Investitionen steuerlich zurückstellen willst (z. B. nach § 6b EStG). Auch sogenannte Ausgleichsposten nach § 4g EStG gehören hierher – sie werden genutzt, wenn du dein Wirtschaftsjahr änderst und dadurch eine Übergangsregelung brauchst. Gut zu wissen: Diese Regelungen sind eher für größere Unternehmen relevant. Als Kleinunternehmer wirst du diesen Abschnitt in der Regel freilassen können. Falls du dir unsicher bist, sprich am besten direkt mit einem Steuerberater.
Zeile 106-107 Entnahmen und Einlagen Hier dokumentierst du, ob du privates Geld ins Unternehmen eingebracht oder Geld entnommen hast. Diese Posten zählen nicht zu den normalen Einnahmen oder Ausgaben – sie zeigen lediglich, wie sich dein Privatvermögen auf dein Unternehmen ausgewirkt hat. Wenn du z. B. privat einen Laptop kaufst und ihn dann dem Unternehmen zur Verfügung stellst, ist das eine Einlage – taucht aber nicht als Einnahme auf. Gleiches gilt für Privatentnahmen, z. B. wenn du Bargeld vom Geschäftskonto für private Zwecke abhebst bzw. dir ein Gehalt auszahlst.

Anlage AVEÜR für Abschreibungen

Wenn du abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter nutzt, wie Computer, Maschinen oder Fahrzeuge, ist die Anlage AVEÜR Pflicht. Hier führst du alle Anschaffungen, Zugänge, Abgänge und die jeweilige Abschreibung auf.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Netto-Einkaufspreis von bis zu 800 Euro kannst du sofort vollständig abschreiben – in diesem Fall brauchst du kein Anlagenverzeichnis. Nur wenn du die Sammelpostenregelung oder Abschreibung über mehrere Jahre nutzt, ist der Eintrag in der AVEÜR nötig.

Hinweis: Für die meisten Kleinunternehmer sind bei der Steuererklärung vor allem die Anlage EÜR, die Anlage AVEÜR (bei Abschreibungen) sowie – je nach Tätigkeitsart – die Anlage S (für Freiberufler) oder Anlage G (für Gewerbetreibende) relevant. Weitere Anlagen wie z. B. ER, SE, AVSE oder SZ brauchst du nur in Sonderfällen – etwa, wenn du an einer Personengesellschaft beteiligt bist oder Investitionsrücklagen bildest. Denke bei deiner Steuererklärung aber auch an private Anlagen die die Anlage KAP.

Worauf sollten Kleinunternehmer bei der EÜR achten?

Auch wenn die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer eine einfache Art der Gewinnermittlung ist, gibt es ein paar wichtige Punkte, bei denen du besonders sorgfältig sein solltest. Hier sind die größten Stolperfallen – und wie du sie vermeidest:

1. Einnahmen und Ausgaben richtig erfassen

Nutze konsequent das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen erst, wenn sie auf dem Konto sind – Ausgaben erst dann, wenn sie wirklich bezahlt wurden. Andere Methoden, wie sie z. B. bei der Bilanzierung verwendet werden, berücksichtigen auch offene Forderungen oder Verbindlichkeiten – das brauchst du als Kleinunternehmer in der Regel nicht.

2. Private und betriebliche Zahlungen sauber trennen

Keine Mischmasch-Konten! Nutze ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert die Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben und macht die EÜR deutlich übersichtlicher.

3. Belege aufbewahren und digitalisieren

Jede Ausgabe braucht einen Beleg – auch, wenn sie noch so klein ist. Achte darauf, dass die Belege vollständig sind (mit Datum, Betrag, Empfänger, Zweck). Mit sevdesk kannst du sie direkt digital erfassen und sortieren lassen. Denke daran, dass auch für dich bestimmte Aufbewahrungspflichten gelten: Bewahre deine Belege für die Einnahmenüberschussrechnung acht Jahre auf.

4. Abschreibungen korrekt ansetzen

Kaufst du etwas Teureres fürs Business, musst du es in der Regel abschreiben. Das bedeutet: Die Kosten werden über mehrere Jahre aufgeteilt. Die Jahresbeträge gehören in die EÜR – und in die Anlage AVEÜR.

Tipp: Wie lange du etwas abschreiben darfst, richtet sich nach den offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Dort findest du für viele Wirtschaftsgüter die üblichen Nutzungsdauern – z. B. sechs Jahre für einen Firmen-PKW.

5. Steuerfreie Einnahmen korrekt angeben

Nicht alles, was Geld bringt, ist steuerpflichtig. Zum Beispiel private Einlagen oder bestimmte Zuschüsse. Diese gehören nicht in die Betriebseinnahmen-Zeile, sondern werden separat ausgewiesen.

6. Richtige Anlage kennen

Die Abgabe der Anlage EÜR ist für Kleinunternehmer Pflicht – und zwar immer elektronisch über ELSTER. Bei der Nutzung von Anlagegütern kommt auch die Anlage AVEÜR dazu. Bist du freiberuflich tätig, musst du unabhängig von der EÜR außerdem die Anlage S abgeben – für gewerbliche Tätigkeiten gilt entsprechend die Anlage G. Beide enthalten Informationen zu deiner Tätigkeit und deinen Einkünften – sie gehören zur Einkommensteuererklärung, nicht zur EÜR selbst.

7. Keine Umsatzsteuer ausweisen

Als Kleinunternehmer erstellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. In deiner EÜR arbeitest du deshalb nur mit Netto-Beträgen.

Wenn du dir das alles nicht merken kannst oder möchtest, lass sevdesk für dich mitdenken. Die EÜR-Software hilft dir nicht nur beim Belege sammeln, sondern ordnet diese intelligent deinen festgelegten Kategorien zu und erstellt deine EÜR für Kleinunternehmer automatisch – basierend auf den Einnahmen und Ausgaben, die du zuvor in der Software erfasst hast. Du kannst jetzt unsere Buchhaltungssoftware 14 Tage lang kostenlos testen.

Häufige Fragen zur EÜR für Kleinunternehmer

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