Unterschied Kleingewerbe und Kleinunternehmen
Achtung Begriffsdschungel - ähnliche Begriffe aber unterschiedliche Bedeutungen!
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, dass ein Kleinunternehmen per Definition selbst kein „Kleingewerbe“ ist. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen werden muss – und zwar abhängig von Art und Umfang des kaufmännischen Geschäftsbetriebs. Damit verbunden ist die Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbeschein. Der Umsatz spielt hierbei keine Rolle. Wie du beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe anmeldest erfährst du in dem entsprechenden Beitrag.
Ein Kleinunternehmen hat dagegen erst einmal nichts mit Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung oder Kleingewerbe zu tun. Hierbei geht es darum, dass Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuerpflicht befreit und somit nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Sie können ihr Unternehmen als Kleingewerbe betreiben oder auch als Freiberufler bzw. Freiberuflerin arbeiten, auch die Rechtsform wie z. B. die eines Einzelunternehmens ändert nichts am Status eines Kleinunternehmens bzw. der Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Entscheidend sind für ein Kleinunternehmen allein bestimmte Umsatzgrenzen, die in diesem Abschnitt vorgestellt werden.
Außerdem gibt es noch das sogenannte Kleinstunternehmen, das nach Definition des IFM Bonn weniger als 10 Mitarbeiter hat und pro Jahr weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erreicht.