Diese Ausgaben können Kleinunternehmer in der Steuererklärung absetzen
In der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen und die Ausgaben von Kleinunternehmern und Kleinunternehmerinnen miteinander verrechnet. Einnahmen sind dabei die Einkünfte, die durch den Unternehmensbetrieb entstehen. Aber welche Ausgaben können in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt werden?
Nun, im Prinzip alle Ausgaben, die mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, also betrieblich veranlasst sind. Solche Betriebsausgaben sind zum Beispiel:
- Beratungskosten (Anwalt, Steuerberater)
- Kosten für Arbeitsmittel wie Büromaterial oder auch die Anschaffung eines Computers bzw. allgemein von Wirtschaftsgütern, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind
- Fortbildungskosten
- Kosten, die durch den Kauf von Fachliteratur entstehen
- Kosten für den Betrieb eines Büros (Miete, Reinigung usw.)
- Aufwendungen für Werbung und Marketing
- Bestimmte Versicherungsbeiträge
Andere Ausgaben sind nur teilweise absetzbar. Hier kommt es darauf an, ob bestimmte Gegenstände nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden. Dies kann zum Beispiel die teilweise private Nutzung eines Autos sein oder auch das Mobiltelefon, mit dem beruflich sowie privat telefoniert wird.