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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen

Aktualisiert am
10
.
09
.
2024
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Auf dem Weg in die Selbständigkeit wird dir dieses Formular früher oder später begegnen: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dir graust es jetzt vor diesem bürokratischen Akt? Dann können wir dich beruhigen: Der steuerliche Erfassungsbogen ist in den meisten Fällen schnell ausgefüllt.

In unserem Ratgeber mit detaillierter Ausfüllhilfe zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllst und welche Angaben besondere Auswirkungen auf deine Steuerlast haben können.  

Keine Zeit für eine detaillierte Anleitung? Dann findest du alle Informationen in unserem Video:

Was ist der Fragebogen zu steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein Formular, in dem Informationen zu deiner geplanten Selbständigkeit abgefragt werden. Somit können die steuerlichen Pflichten anhand deiner Steuernummern korrekt zugeordnet werden und das Formular ist für die Besteuerung deiner selbständigen Tätigkeit relevant. Steuervorauszahlungen können anhand deiner erfassten Daten bspw. korrekt berechnet werden.

Der steuerliche Erfassungsbogen ist die Grundvoraussetzung für den Start in deine Selbständigkeit, und zwar unabhängig davon, ob du eine Gewerbeanmeldung vorgenommen hast oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchtest. Nachdem du den steuerlichen Erfassungsbogen eingereicht hast, wird die eine persönliche Steuernummer mitgeteilt. Diese benötigst du für deine Steuererklärung, vor allem aber für deine Ausgangsrechnungen. Ohne die Angabe der Steuernummer kannst du deine Leistungen offiziell nicht in Rechnung stellen.

Wichtig zu wissen: Häufig wird die Steuernummer mit der Steueridentifikationsnummer verwechselt. Die Steuernummer ist für Selbstständige und Gewerbetreibende eine gesetzliche Pflichtangabe auf Rechnungen, während die elfstellige Steueridentifikationsnummer eine persönliche, lebenslange Nummer ist, die du von Geburt an mitgeteilt bekommst.

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Wer muss den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllen alle Personen bzw. Unternehmen aus, die sich steuerlich beim Finanzamt registrieren müssen – und zwar unabhängig von der Rechtsform. Ob Einzelunternehmer, Freiberufler oder GmbH – jeder, der eine selbständige Tätigkeit aufnimmt oder ein Unternehmen gründet, kommt um diesen steuerlichen Erfassungsbogen nicht herum.    
Die Meldepflicht beim Finanzamt gilt für:

  • Gewerbetreibende: Jeder, der ein Gewerbe anmeldet – das gilt für Hauptgewerbe, Kleingewerbe und Nebengewerbe.
  • Freiberufler: Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wie z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.
  • Selbstständige: Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, unabhängig davon, ob diese gewerblich oder freiberuflich ist.
  • Personengesellschaften: Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).
  • Kapitalgesellschaften: Juristische Personen wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), etc.
  • Land- und Forstwirte: Personen, die eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen.
  • Vereine: Vereine, die sich beim Finanzamt registrieren lassen müssen (z. B. wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben).

Wann muss man den Erfassungsbogen einreichen?

Du hast es bereits gelesen: Damit du ordnungsmäßig Rechnungen schreiben kannst, benötigst du eine Steuernummer. Ohne steuerliche Registrierung wird dir keine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Daher solltest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung idealerweise VOR Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeiteinreichen. Gemäß § 138 der Abgabenordnung (AO) bist du dazu verpflichtet, dich innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt beim Finanzamt anzumelden. Für Freiberufler gilt: Spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Erfassungsbogen ausgefüllt und übermittelt werden.  

Bedenke auch, dass die Bearbeitung deines Fragebogens Zeit in Anspruch nimmt. Grundsätzlich dauert die Erfassung deiner steuerlichen Angaben erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen. Das ist abhängig von der Arbeitsauslastung deines zuständigen Finanzamtes.

Wo bekommst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wenn du eine gewerbliche Selbständigkeit anstrebst, kommt dein zuständiges Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung automatisch mit dem steuerlichen Erfassungsbogen auf dich zu. Deine Daten werden mit der Gewerbeanzeige an dein zuständiges Finanzamt weitergeleitet.  
Bei einer freiberuflichen Selbständigkeit erfährt das Finanzamt zunächst nichts von deiner geplanten Selbständigkeit. Du musst selbst aktiv werden und dir den steuerlichen Erfassungsbogen besorgen. Erst wenn du diesen ausgefüllt eingereicht hast, erhältst du deine Steuernummer und kannst offiziell als Freiberufler tätig werden.

Seit dem Jahr 2021 akzeptiert das Finanzamt den Fragebogen nicht mehr in Papierform oder als PDF, sondern nur noch digital über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung ELSTER. Nur in absoluten Ausnahmefällen werden noch Fragebögen id Papierform akzeptiert. Über das Dienstleistungsportal stehen dir sämtliche steuerrelevante Vordrucke zur Verfügung – darunter der steuerliche Erfassungsbogen. ELSTER steht für "Elektronische Steuererklärung" und dient hauptsächlich dazu, Steuerdaten papierlos und einfach an das Finanzamt zu übermitteln. Um den Erfassungsbogen auszufüllen, musst du zunächst ein Benutzerkonto unter www.elster.de anlegen, das kostenlos genutzt werden kann.  

Für das Benutzerkonto bei ELSTER ist eine Verifizierung erforderlich. Dafür stehen dir diese Optionen zur Auswahl:  

  • Zertifikatsdatei: Du bekommst innerhalb von vierzehn Tagen die notwendige Zertifikatsdatei mit den Aktivierungsdaten per E-Mail und Post.
  • Personalausweis: Du benötigst ein entsprechendes Lesegerät und die Ausweis-App.
  • Sicherheitsstick: Du benötigst einen Stick, um die Anmeldedaten sicher zu verschlüsseln.
  • Signaturkarte: Du verwendest eine von Banken oder Trustcentern herausgegebene Karte mit einem Kartenlesegerät.

Die gängigste Methode ist die Zertifikatsdatei. Nachdem du dein Benutzerkonto angelegt hast, kannst du unter „Formulare und Leistungen“ den passenden Erfassungsbogen online ausfüllen und in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln. Deine Steuernummer erhältst du anschließend per Post.

Unser Tipp:

Einen ausführlichen Einblick in das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung bietet der passende Lexikon-Eintrag ELSTER.

Auswahl des richtigen Formulars zur steuerlichen Erfassung

Nachdem du dein Benutzerkonto bei ELSTER erfolgreich angelegt hast, findest du hier verschiedene Ausführungen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, die sich nach der Unternehmensart bzw. Rechtsform richten. Welcher Erfassungsbogen für dein Vorhaben der richtige ist, haben wir dir in einer übersichtlichen Tabelle kompakt zusammengefasst.

Rechtsform Beispiel Formular
Einzelunternehmen
  • Kleingewerbetreibende
  • Kaufleute (e.K.)
  • Freiberufler
  • Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Kapitalgesellschaft / Genossenschaft
  • UG
  • GmbH
  • AG
  • KGaA
  • Genossenschaften
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften
Personengesellschaft
  • OHG
  • GbR
  • KG
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften
Körperschaft nach ausländischem Recht
  • Ltd.
  • BV
  • Inc.
  • Partnership
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Körperschaften nach ausländischem Recht
Einkünfte aus PV-Anlagen Wenn du Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage erzielst, musst du diese versteuern. Dafür nutzt du die Anlage G „Einkünfte auf Gewerbebetrieb“. Dieses Formular fügst du deiner Einkommensteuererklärung hinzu. Unser Tipp: Ausführliche Tipps inklusive Ausfüllhilfe bekommst du in unserem Ratgeber-Artikel Anlage G richtig ausfüllen. Keine Lust zu lesen? Dann schau dir direkt unser Video zur Anlage G an. Anlage G

Wichtige Entscheidungen im steuerlichen Erfassungsbogen

Jetzt kommt der spannende Teil – oder auch der herausfordernde: das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Bevor du damit beginnst, solltest dir bewusst sein, dass einige Angaben im Fragebogen weitreichende Auswirkungen auf deine Selbständigkeit haben können. Dabei geht es vor allem um steuerliche Aspekte und buchhalterische Pflichten. Damit du eine gut durchdachte Entscheidung treffen kannst, haben wir dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.  

Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung begegnest du der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“. Gerade zu Beginn deiner Selbständigkeit kann diese Regelung vorteilhaft sein, denn sie verschafft dir bestimmte steuerliche Vergünstigungen. Entscheidest du dich dafür, musst du z. B. keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Somit ersparst du dir einiges an bürokratischen Aufwand und kannst deinen Gewinn durch eine unkomplizierte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Im Gegenzug musst du dich an eine bestimmte Einkommensgrenze halten.

Unser Tipp:

Du kennst die Kleinunternehmerregelung noch nicht? Unser Ratgeber-Artikel Kleinunternehmer - alle wichtigen Infos informiert dich umfassend über alle Vor- und Nachteile!

Soll- oder Ist-Versteuerung?

Bei der Soll- oder Ist-Versteuerung geht es darum, wie du deine Umsatzsteuer abführen möchtest. Entscheidest du dich für die Soll-Versteuerung, zahlst du die Umsatzsteuer bereits mit der Rechnungsstellung. Bei der Ist-Versteuerung zahlst du erst dann, wenn deine Kunden die Rechnung bezahlt haben. Allerdings steht die Entscheidung der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung nicht allen Unternehmen uneingeschränkt zur Verfügung.

Unser Tipp:

Für wen die Auswahl der beiden Viersteuerungsarten möglich ist, erfährst du in unserem ausführlichen Lexikon-Artikel zur Soll- und Ist-Versteuerung.

Einkünfte schätzen

Das Finanzamt möchte vorab wissen, welchen Umsatz du mit deiner Selbständigkeit anstrebst. Im Erfassungsbogen musst du eine Einschätzung deiner voraussichtlichen Einkünfte angeben. Ja, das kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Vor allem, wenn du erstmalig in eine Selbständigkeit startest und keinen Plan davon hast, was du monatlich verdienen kannst. Um die Einkünfte für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzuschätzen, kannst du Prognose für zukünftige Einnahmen machen und deine möglichen Kosten und Ausgaben berücksichtigen. Eine sorgfältige Finanzplanung ist für die Einschätzung wichtig. Unsere kostenlosen Vorlagen zum Finanzplan und Businessplan können dich dabei unterstützen. Behalte für die Einschätzung deiner Einkünfte unbedingt folgendes im Hinterkopf: Schätzt du deine Einkünfte zu hoch ein, fällt auch deine Vorauszahlung hoch aus. Schätzt du sie zu niedrig ein, kann eine Steuernachzahlung fällig werden.

Unser Tipp: Falls du dir bei der Einschätzung unsicher bist, kannst du dir Rat bei einem erfahrenen Steuerberater holen. Dieser kann helfen, mögliche Stolpersteine zu erkennen und eine realistische Einschätzung vorzunehmen.

Für eine transparente Buchhaltung ohne Papierchaos und Pendelordner nutzt du am besten die Buchhaltungssoftware sevdesk. Alle Belege und Dokumente sind auf einem Blick abrufbar, deine EÜR ist mit nur wenigen Klicks erstellt. Zudem hast du mit der sevdesk-Software eine direkte Anbindung zu deinem Online Banking und deinem Steuerberater.

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So füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus

Du weißt es bereits: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du mittlerweile nur noch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nachdem du dir ein Benutzerkonto angelegt hast, stehen dir verschiedene Vordrucke des Erfassungsbogens zur Verfügung.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt es bei ELSTER in mehreren Ausführungen. Mit unserer Ausfüllhilfe kannst du sicherstellen, dass du alles verstehst und keine wichtigen Details übersiehst.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften

Ausfüllhilfe für Einzelunternehmer

Wenn du dich mit einem Kleingewerbe (Solo-Unternehmer), als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder Freiberufler selbständig machen möchtest, benötigst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer. Dieser gilt ebenfalls für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Insgesamt besteht der Fragebogen aus 8 Seiten. Klingt umfangreich, oder? Lass dich davon nicht abschrecken – viele Angaben sind selbsterklärend und einfach zu beantworten. Unsere strukturierte Ausfüllhilfe führt dich Schritt für Schritt durch den Fragebogen.

Art der Angabe Beschreibung
Allgemeine Angaben im Fragebogen für Kleingewerbe und Freiberufler

Auf der ersten Seite musst du dein zuständiges Finanzamt angeben. Hier ist der Ort entscheidend, an dem du deine selbständige Tätigkeit ausübst. Die Steuernummer lässt du offen, da diese erst zugeteilt wird. Anschließend werden Informationen zu deiner Person abgefragt.

Diese sind:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • ausgeübter Beruf
  • Adresse (hier bitte die Privatadresse und nicht die geschäftliche Adresse angeben
  • Identifikationssummer
  • Religion
  • Betriebsstätte

Unter Punkt 1.2 werden Informationen zum Ehegatten / Lebenspartner abgefragt. Wenn du dich fragst, warum das wichtig ist: Diese Angaben helfen dem Finanzsamt einen vollständigen Überblick der finanziellen Situation zu erhalten. Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wirst du möglicherweise mit deinem Partner gemeinsam veranlagt. Das kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Angaben zur gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit Jetzt gehts um deine Selbständigkeit. Hier trägst du ein, welche Art von Tätigkeit du ausübst und wann du damit begonnen hast. Im Zweifel beschreibst du so gut wie möglich, was du in deiner Selbstständigkeit tust. Zum Beispiel „Handel mit Baustoffen.“ Zudem werden Informationen zu deinem Geschäftssitz und eventuellen Geschäftspartnern abgefragt. Dies ist wichtig, damit das Finanzamt versteht, was deine Tätigkeit ist und wie es deine Steuern berechnen soll.
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

Jetzt wird es komplexer! Unter diesem Punkt musst du angeben, wie viel Gewinn du voraussichtlich im ersten Jahr erwirtschaften wirst. Das Finanzamt benötigt diese Information, um dich steuerlich einzustufen. Anhand deiner Angaben kann die Höhe der Vorauszahlung der Einkommensteuer und Gewerbesteuer festgelegt werden. Hier ist eine realistische Einschätzung gefragt.

Unser Tipp: Mach dir im Vorfeld ausführliche Gedanken und rechne alles genau durch. Im Zweifel kannst du dir einen erfahrenen Steuerberater zur Unterstützung suchen.

Angaben zur Gewinnermittlung

Unter Punkt 4 entscheidest du, wie du deinen Gewinn ermitteln möchtest. Die meisten Kleinunternehmer und Freiberufler nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), weil sie unkompliziert ist. Als eingetragener Kaufmann bist du bilanzierungspflichtig. Es gibt weitere Methoden, die etwas mehr Know-how im Steuerrecht erfordern. Falls du hier Unterstützung benötigst, ist ein Steuerberater ein guter Ansprechpartner.

Unser Tipp: Der Lexikon-Artikel zur Gewinnermittlung informiert dich über die gängigsten Methoden.

Freistellung vom Steuerabzug Dieser Abschnitt ist grundsätzlich für Unternehmen in der Bauwirtschaft relevant, wenn sie eine Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen beantragen wollen. Manche Einkünfte können vom Steuerabzug freigestellt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du bestimmte steuerfreie Einnahmen hast. Es lohnt sich, das genau zu prüfen. Du kannst eventuell einiges an Steuern sparen.
Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer Die Angaben unter Punkt 4 müssen nur ausgefüllt werden, wenn du Angestellte in deinem Unternehmen beschäftigst und Lohnbuchhaltung anfällt. Ist dies der Fall, trägst du hier die Anzahl der Mitarbeiter ein, die für dich arbeiten und kreuzt an, wie du die Lohnsteuerabrechnung handhaben wirst. Je nachdem, wie hoch die Lohnsteuersumme ist, gibt es unterschiedliche Verfahren zur Abführung: die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abführung der Lohnsteuer. Die Wahl hängt von der Höhe der Lohnsteuerbeträge ab und wird entsprechend deiner Angaben im Fragebogen festgelegt.
Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer Als Unternehmer musst du in der Regel Umsatzsteuer erheben und abführen. Unter Punkt 7 muss angegeben werden, ob du umsatzsteuerpflichtig bist und wie du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wirst. Es sei denn, du machst Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung. Dann musst du keine Umsatzsteuer zahlen, darfst aber im Gegenzug auch nicht die Umsatzgrenze von 22.000 Euro (Stand 2024) überschreiten. Alles dazu erfährst du im Ratgeber ausführlichen Artikel Umsatzsteuer für Kleinunternehmer.

Wusstest du, dass du mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk die Umsatzsteuervoranmeldung direkt via ELSTER an das Finanzamt übermitteln kannst? Damit sparst du dir eine Menge Zeit. Überzeuge dich und teste unser Angebot 14 Tage völlig kostenlos und unverbindlich. Falls du Fragen hast, steht dir unser persönlicher Support während der Testphase mit Rat und Tat zur Seite.

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Ausfüllhilfe für Personengesellschaften

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften nutzt du bei folgenden Rechtsformen:

Der Erfassungsbogen für Personengesellschaften besteht aus 9 Seiten und unterscheidet sich in einigen Punkten von den Formularen für Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften. Mit unserer Ausfüllhilfe hast du den steuerlichen Erfassungsbogen schnell ausgefüllt.

Art der Angabe Beschreibung
Allgemeine Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften

Auf der ersten Seite musst du dein zuständiges Finanzamt angeben. Hier ist der Ort entscheidend, an dem du deine selbständige Tätigkeit ausübst. Die Steuernummer lässt du offen, da diese erst zugeteilt wird.

Unter Punkt 1.1 werden grundlegende Informationen zu deiner Personengesellschaft abgefragt. Dazu gehören:

  • Name der Gesellschaft
  • Rechtsform
  • Kontaktdaten
  • Tätigkeitsbeginn
  • Handelsregistereintrag
  • Gründungsdatum
  • Bezeichnung des Gewerbezweiges
  • Bankverbindung
  • Betriebsstätte

Falls es mehrere Betriebsstätten gibt, musst du diese unter Punkt 1.2 eintragen. Falls du steuerliche Beratung in Anspruch nimmst, musst du dies unter Punkt 1.4 eintragen. Hier kannst du ebenfalls auswählen, ob dein Steuerberater über eine Empfangsvollmacht verfügt.

Wichtig zu wissen: Wenn du keine steuerliche Vertretung hast, musst du die jährlichen Steuererklärungen deines Unternehmens bis zum 31.05. des Folgejahres einreichen. Mit steuerlicher Vertretung gilt diese Frist für dich nicht.

Gesellschafter-Angaben im Fragebogen für Personengesellschaften Bei der Gründung mit mehreren Personen werden unter Punkt 3 alle Personen aufgelistet, die an der Personengesellschaft beteiligt sind. Anzugeben sind die Namen, Adressen und die Anteile an der Gesellschaft. Zusätzlich müsst ihr den unterschriebenen Gesellschaftsvertrag beifügen, insofern dieser vorhanden ist.
Gewinnangaben im Formular für Personengesellschaften Bei Punkt 4 geht es um die Gewinnermittlung. Hier musst du eintragen, auf welche Art der Gewinnermittlung du nutzen wirst und wie der Gewinn unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden soll. Das ist wichtig für das Finanzamt, damit es weiß, wie viel jeder Gesellschafter versteuern muss.
Lohnsteuer im Erfassungsbogen für Personengesellschaften Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du unter Punkt 6 die Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer ausfüllen. Du gibst an, wie viele Mitarbeiter du beschäftigst und wie hoch die voraussichtlichen Lohnsummen sind. Damit kann das Finanzamt deine Lohnsteuerverpflichtungen besser einschätzen.
Umsatzsteuer im Fragebogen für Personengesellschaften

Unter Punkt 7 geht es um die Umsatzsteuer. Die ganze Seite wirkt auf den ersten Blick erschlagend, aber lass uns mal die wichtigsten Punkte durchgehen:

Unter Punkt 7.1 musst du einschätzen, wie hoch die Summe der Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr sein wird.

Der Punkt 7.3 ist für dich wichtig, wenn du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen möchtest. Entscheidest du dich gegen die Kleinunternehmerregelung, sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Außerdem musst du dann angeben, wie hoch dein voraussichtlicher Umsatz sein wird.

Punkt 7.4 werden Angaben zur Organschaft abgefragt. Eine Organschaft bedeutet, dass zwei oder mehr rechtlich eigenständige Unternehmen aus steuerlichen Gründen zusammengefasst werden. Falls dies bei deiner Gründung der Fall ist, musst du diese Information in diesem Abschnitt angeben.

Unter Punkt 7.8 kannst du dich zwischen der Soll- und Ist-Versteuerung wählen. Für wen die Auswahl der beiden Viersteuerungsarten möglich ist, erfährst du in unserem ausführlichen Lexikon-Artikel zur Soll- und Ist-Versteuerung.

Ausfüllhilfe für Kapitalgesellschaften

Möchtest du eine GmbH, AG oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, ist in diesem Fall der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften das richtige Formular.
Mit unserer detaillieren Ausfüllhilfe hast du den Erfassungsbogen schnell ausgefüllt.

Art der Angabe Beschreibung
Allgemeine Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften

Auf der ersten Seite ist oben dein zuständiges Finanzamt anzugeben. Hier ist der Ort entscheidend, an dem du deine selbständige Tätigkeit ausübst. Die Steuernummer lässt du offen, da diese erst zugeteilt wird. Anschließend werden in den nächsten Abschnitten grundlegende Angaben zur Kapitalgesellschaft abgefragt:

  • Name der Gesellschaft
  • Rechtsform (z.B. GmbH, AG)
  • Geschäftsadresse
  • Kontaktdaten
  • Anzahl der Betriebsstätten
  • Gesetzliche Vertreter
  • Bankverbindung
  • Gründungsdatum
  • Datum der Eintragung ins Handelsregister
  • Kosten der Gründung

Diese Angaben helfen dem Finanzamt, den zeitlichen und finanziellen Rahmen der Unternehmensgründung zu verstehen. Falls du einen Steuerberater für deine Steuerangelegenheiten beauftragst, musst du dies unter Punkt 1.4 eintragen. Hier kannst du ebenfalls auswählen, ob dein Steuerberater über eine Empfangsvollmacht verfügt.

Wichtig zu wissen: Wenn du keine steuerliche Vertretung hast, musst du die jährlichen Steuererklärungenn deines Unternehmens bis zum 31.05. des Folgejahres einreichen. Mit steuerlicher Vertretung gilt diese Frist für dich nicht.

Angaben zu den Gesellschaftern im Fragebogen für Kapitalgesellschaften Unter Punkt 2 im Fragebogen müssen detaillierte Angaben zu den Anteilseignern bzw. Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft gemacht werden. Dazu gehören Namen, Adressen und Beteiligungsquoten der Gesellschafter. Diese Angaben sind wichtig, um die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftlich Berechtigten der Kapitalgesellschaft zu ermitteln.
Gründungsangaben im Erfassungsbogen für Kapitalgesellschaften Der Abschnitt unter Punkt 3 fragt spezifische Informationen zur Gründung der Kapitalgesellschaft ab. Ausgefüllt werden muss, ob es sich um Bargründung oder Sachgründung handelt. Gängiger ist die Bargründung. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf Basis der Einbringung des festgelegten Kapitals durch die Gesellschafter gegründet wurde.
Gewinnangaben im Formular für Kapitalgesellschaften In Abschnitt 6 des Fragebogens wird nach den geschätzten Gewinnen der Kapitalgesellschaft gefragt. Hier solltest du eine realistische Einschätzung abgeben, denn diese Zahlen werden für die Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer herangezogen. Wenn du unsicher bist, kannst du für die Einschätzung einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Lohnsteuer im Fragebogen für Kapitalgesellschaften Falls deine Kapitalgesellschaft Mitarbeiter beschäftigt, musst du unter dem Punkt 7 Angaben zur Lohnsteuer machen. Abgefragt werden die Anzahl der Mitarbeiter, die voraussichtliche Höhe der Lohnsummen und die geplante Abführung der Lohnsteuer. Diese Informationen sind wichtig, um die Lohnsteuerpflicht deines Unternehmens korrekt zu erfassen.
Umsatzsteuer im Fragebogen für Kapitalgesellschaften Unter Punkt 8 geht es um Angaben der Umsatzsteuer. Du trägst du ein, welche Umsatzsumme du im Gründungsjahr und im Folgejahr erwartest. Das ist für die Festlegung der Umsatzsteuervorauszahlungen erforderlich.

Extra-Tipp: Eröffne ein Geschäftskonto

Eine Bankverbindung gehört zu den Pflichtangaben in jedem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Als selbständiger Einzelunternehmer oder Freiberufler bist du in Deutschland gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ein separates Geschäftskonto für die Einnahmen aus deiner Selbständigkeit zu eröffnen. Du kannst die Einnahmen und Ausgaben über dein normales Giro-Konto laufen lassen. Wenn du dir das Durcheinander deiner privaten und beruflichen Einkommens- und Ausgabenströme ersparen möchtest, ist ein separates Geschäftskonto mehr als hilfreich. Es bietet dir eine maximale Transparenz und klare Trennung deiner geschäftlichen und privaten Finanzen. Zudem kannst du von einem Geschäftskonto in der Regel deine Buchungssätze direkt an deinen Steuerberater übermitteln. Übrigens: Wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst, kannst du gleichzeitig ein SEPA Lastschriftmandat erteilen. So kannst du künftige Steuerzahlungen, wie bspw. Steuervorauszahlung, automatisch von deinem Konto abbuchen lassen. Den Vordruck dafür findest du auf der Website deines zuständigen Finanzamtes.
Wir haben dir weitere Vorteile und Details in unserem Lexikon-Artikel zum Geschäftskonto zusammengefasst.

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Zusammenfassung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Als Unternehmensgründer, egal ob gewerblich oder freiberuflich, kommst du am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht vorbei. Er dient der Erfassung deiner steuerlichen Verhältnisse und ist relevant für die Besteuerung deiner selbständigen Tätigkeit. Der Fragebogen muss digital an das Finanzamt übermittelt werden. Das kannst du bequem über ELSTER, dem Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung, erledigen. Dort stehen dir verschiedene Fragebögen zur Verfügung, die du papierlos an das Finanzamt übermitteln kannst. Grundsätzlich wird bei den Fragebögen nach Rechtsform unterschieden. Es gibt unterschiedliche Ausführungen für Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Körperschaften nach ausländischem Recht.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der wesentliche Grundstein für deine steuerliche Behandlung und deine Buchhaltungspflichten. Von der Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung bis hin zur Entscheidung zwischen der Soll- und Ist-Versteuerung und der Daten für die Berechnung deiner Vorauszahlungen – deine Angaben haben erhebliche Auswirkungen auf deine Selbstständigkeit. Um Verzögerungen bei der Vergabe deiner Steuernummer zu vermeiden, solltest du den Fragebogen rechtzeitig ausfüllen und vollständig an das Finanzamt übermitteln.  

Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ohne Schwierigkeiten auszufüllen und deine Selbstständigkeit erfolgreich anzumelden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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